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    frage bezüglich umfanges der jahressteuerbescheinigung 2004 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.04.05 13:00:25 von
    neuester Beitrag 20.04.05 19:53:27 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 20.04.05 13:00:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      nach etlichen bemühungen hat mir mein broker endlich die jahressteuerbescheinigung für 2004 zugesandt. diese besteht zum einen aus der aufstellung der kapitalerträge (zinsen), zum anderen aus einer liste mit transaktionen. die aufgelisteten transaktionen sind sämtliche von mir im jahr 2004 ausgeführten verkäufe (+ extra aufgeführten gebühren), mit der zusatzinformation ob die jeweils aufgeführte transaktion unter das halbeinkünfteverfahren fällt. es gibt keine zusammenfassung meiner erzielten spekulationsgewinne noch hinweise zu welchem kurs ich eigentlich gekauft habe. nachfragen bei meinem broker ergab das dieser sich an die mindestanforderung bei der erstellung der jahressteuerbescheinigung für 2004 gehalten hat. mehr wird von gesetzeswegen (angeblich) für dieses jahr nicht verlangt.

      meine frage nun: ist das so korrekt ?

      wenn dem wirklich so ist kann sich ja jeder seine spekulationsgewinne auf 0 runterrechnen. anstatt das man einen realen verkauf mit gewinn getätigt hat gibt man einfach einen fiktiven kaufkurs an, bei dem kein gewinn oder sogar verlust entsteht (auf dem papier). das finanzamt verfügt ja über keinerlei informationen um dies zu kontrollieren.
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 13:39:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hat das die Finanzamt nicht seit kurzem uneingeschränkte Kontoeinsicht eines jeden Sterblichen?:rolleyes:
      Ich wäre da vorsichtig!
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 14:19:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die eingeschränkte Jahresbescheinigung gilt für das Jahr 2004. Ab 2005 müssen auch die Käufe etc. aufgelistet werden. Das Ergebnis (Spekugewinn/-verlust) muss jeder trotzdem selbst überprüfen. Die Bescheinigung ist nur eine Ausfüll-Unterlage, hat aber keinen Steuerbescheinigungs-Charakter. D.H. ob Spekugewinne oder -verluste entstanden sind muss anhand der Kauf- und Verkaufsabrechnungen selbst ermittelt werden. Das Finanzamt kann die Kaufabrechnungen für 2004 natürlich zur Einsicht zusätzlich anfordern, sodass Schummeln -wie Du Dir das vorstelltst- wohl auch 2004 nicht möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 15:30:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2

      das finanzamt kann nur sehen wo (in D) du ein konto hast, keine transaktionen.

      #3

      "Das Finanzamt kann die Kaufabrechnungen für 2004 natürlich zur Einsicht zusätzlich anfordern, sodass Schummeln -wie Du Dir das vorstelltst- wohl auch 2004 nicht möglich ist."

      das liest sich für mich ehrlich gesagt wie deine persönliche meinung und ich bezweifele es stark. ich bekomme zum beispiel von meinem broker nur abrechnungen per email. ich hab noch nirgends gelesen das ich verpflichtet bin diese aufzuheben und auf verlangen vorzuzeigen. das könnte ich auch dadurch schon zurückweisen das ich sage mein pc ist gecrasht und ich hab die daten verloren. sollte dem wirklich so sein wie von dir beschreiben wäre es schön wenn du eine quelle angeben könntest.
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 19:53:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich nehme mal , wenn die einen Verdacht haben , dann dürfen die natürlich die Daten deines Brokers anfordern .



      Die Frage ist nur , was unter einem Anfangsverdacht zählt ( die Messlatte dürfte aber ziemlich niedrig sein )


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