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    Versteuerung der MLP Vorschüsse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.04.05 11:56:46 von
    neuester Beitrag 25.04.05 14:35:08 von
    Beiträge: 11
    ID: 976.166
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      schrieb am 21.04.05 11:56:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Werden die gezahlten Provisionsschüsse der MLP Berater bei der Einkommensteuererklärung als "Einnahmen" versteuert, oder die tatsächlich geflossenen Provisionen?
      Da die Provisionsvorschüsse verzinst werden, und zur Hälfte bei Ausscheiden zurück gezahlt werden müssen, handelt es sich eigentlich um ein Darlehen. Ist es auch ein "richtiges" Darlehen im juristischem Sinne? Also eines, das mit einem Bankdarlehen zu vergleichen ist?
      Avatar
      schrieb am 21.04.05 16:42:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]16.424.426 von Monzaman am 21.04.05 11:56:46[/posting]Die gezahlten Vorschüsse gelten als Einnahhmen. Was dann bei evtl Rückzahlung passiert und wie das dann steuerlich zu behandeln ist, da frage bitte Deinen Steuerberater oder Deinen MLP-GL.
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 08:13:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      .....an der Fragestellung erkennt selbst der Aussenstehende, welche hohe fachliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz viele (nicht Alle) MLP-Berater besitzen.....

      juristisch höchst bedenklich.....

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 08:43:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hm, ich sehe das anders. Wenn ich von Beginn an als Berater meinem Finanzamt darstelle, wie das ganze System aufgebaut ist, dann sollte der Vorschuß als eine Art Kontokorrent durchgehen (zumindest 50% davon).

      Bsp:

      1. Jahr: 24.000 Euro Vorschuß, 5.000 Euro Prov = -19.000 Euro (andere Kosten mal vernachlässigt)

      => Einnahmen 14.500 Euro, denn diese sind nicht zurückzuzahlen


      2. Jahr: 24.000 Euro Vorschuß, 30.000 Euro Prov = -13.000 Euro

      => Einnahmen: 24.000 Euro + 3.000 Euro (19.000-13.000/2) = 27.000 Euro

      3. Jahr: 24.000 Euro Vorschuß, 39.000 Euro Prov. = 0 Euro

      => Einnahmen: 24.000 Euro + 8.500 Euro = 32.500 Euro


      Summarisch:

      14.500 + 27.000 + 31.500 = 74.000 Euro (= 5.000 + 30.000 + 39.000)

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 09:49:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      #Monzaman

      Du musst Dich vor der Abgabe Deiner ersten Steuererklärung zwischen den folgenden zwei Möglichkeiten entscheiden:

      1.) Versteuerung der tatsächlich geflossenen Provision

      2.) Versteuerung des kompletten Vorschusses

      Welche Möglichkeit für Dich geeignet ist musst Du selbst für Dich durchkalkulieren.

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      Avatar
      schrieb am 22.04.05 09:58:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich hatte 2. gewählt und das war auch gut so.

      Monzaman, wenn Du noch nicht gewählt hast, hast Du ja alle Freiheiten.

      Wer hat Variante 1 gewählt und kann Monzaman helfen? Kommt, ob MLP-ler oder Ex-MLP-ler, hier könnt Ihr jemanden etwas wirklich Gutes tun.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 14:53:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      @leilo
      Du verkneifst Dir mal besser die dummen, frechen Sprüche, klar? Du kapierst nicht worum es geht, also hast du Sendepause.
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 14:54:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dieses Wahlrecht stammt aus dem Märchenreich. Wo solltes es denn verankert sein? Im Einkommenssteuergesetz wohl kaum.
      Avatar
      schrieb am 23.04.05 19:09:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Monzaman

      Du weißt ja, dass hier bei WO schon Leute gesperrt wurden mit Hinweis auf unzulässige steuerliche oder rechtliche Beratung, m.a.W. eines Verstoßes gegen das Steuerberatungsgesetz bzw. Rechtsberatungsgesetz?

      Also, mit dem Disclaimer, dass damit keinerlei Steuerberatung ausgeübt werden soll, nur allgemeine Hinweise:
      Grundsatz: §§ 2 I Nr. 3, 18, 4 III, 11 EStG, zzgl. zu den jeweiligen §§ die entsprechenden EStR und EStH. Die Richtlinien und Hinweise sind recht logisch aufgebaut und beziehen sich jeweils auf die einzelnen §§. Dort selbst suchen und nachlesen. Qualifizierung der Vorschüsse als Einnahmen hängt von der Ausgestaltung der vertraglichen Regelung ab, da Finanzierungsvorgänge grundsätzlich keine Einnahmen/ Ausgaben sind.

      Für Weiteres gibt es Steuerberater. Die leben davon, dass Leute mit solchen Fragen zu ihnen kommen, genau wie andere in Vermögensangelegenheiten und Versicherungen entsprechenden, hoffentlich professionellen Rat einholen bei hierfür qualifizierten Beratern, welcher Art auch immer. Wenn dann alle Stricke reißen sollten, gibt es nch die Möglichkeit eines Gespräches mit dem Finanzamt (meint wohl interna) bzw. einer verbindlichen Auskunft.

      Soweit klar?

      Gruß
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 13:22:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ok, danke. Aber leider wissen Steuerberater auch nicht alles.
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 14:35:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Monzaman,

      gehe zum Finanzamt und stelle dort Deine persönliche Situation vor.

      Du hast Deiner Meinung nach eben ein Darlehen aufgenommen und damit eben keine (vollen) Zuflüsse gehabt. Das diese Sichtweise für Dich (!) die richtige war, kann das Finanzamt jetzt ja bestens erkennen. Denn sonst müßtest Du jetzt ja den nicht zurückzuzahlenden Teil versteuern - nicht wahr?

      Grüße


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