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    Diskussion zum Thema Silber (Seite 14894)

    eröffnet am 23.04.05 14:56:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 10:05:45 von
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      schrieb am 20.06.12 14:17:39
      Beitrag Nr. 26.785 ()
      nein. politikern fehlt leider größtenteils entsprechendes ökonomisches wissen. es gibt nur sehr wenige ausnahmen.

      ich frag mich, ob du meine ausführungen ansatzweise verstanden hast, sonst könntest du dich vielleicht inhaltlich mit ihnen auseinandersetzen.
      der focus hat schon gründe, wieso er solch extrem vereinfachenden populistischen artikel druckt. man muss sich eben dem intellekt seiner leserschaft anpassen. nicht übel nehmen.


      Zitat von Elch2: du hättest Politiker werden sollen, redest genauso ne scheisse wie die und glaubst es noch dazu

      bist ein Besserwisser mit nem Sicherheitskopf gell

      Links Stroh rechts Wasser wennst brennt musst nur schütteln :D

      (spass muss sein nicht übel nehmen)
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 14:10:25
      Beitrag Nr. 26.784 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.302.138 von fubu79 am 20.06.12 14:03:00du hättest Politiker werden sollen, redest genauso ne scheisse wie die und glaubst es noch dazu

      bist ein Besserwisser mit nem Sicherheitskopf gell

      Links Stroh rechts Wasser wennst brennt musst nur schütteln :D

      (spass muss sein nicht übel nehmen)
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 14:03:00
      Beitrag Nr. 26.783 ()
      Manchmal macht es Sinn sich mit Aussagen solcher "Experten" von denen die meisten kaum als Kapazitäten ihres Fachs gelten, etwas genauer auseinander zu setzen. Kann man natürlich nur in Gebieten, auf denen man selber ein gewisses Fachwissen hat.

      Dazu hab ich mir mal folgende Aussage angeschaut.
      "18.Explodiert die Geldmenge in Deutschland?
      Der Wirtschaftswissenschaftler und Mathematiker Bernd-Thomas Ramb hat dazu eine Grafik erstellt: Die Entwicklung des BIP und der Geldmenge in Deutschland seit dem Jahr 2000. Bis 2010 stieg die Wirtschaftsleistung hierzulande um insgesamt knapp zehn Prozent. Das Geld, das die Zentralbank in den Wirtschaftskreislauf pumpte, stieg dagegen um mehr als 80 Prozent."

      Herr Ramb wählt dabei einen nicht sehr glücklichen Zeitraum. Exakt den, der die größte Rezession der letzten 30 Jahre komplett beinhaltet. Das wirkt verzerrend, da die Geldmenge dem Wirtschaftswachstum eher "hinterherläuft". Glücklicherweise gibt es ja auch Daten für 2011.
      Dann haben wir über einen Zeitraum von 11 Jahren ein Wirtschaftswachstum von 13% und ein Geldmengenwachstum von 82%.
      Nimmt man nach der Quantitätsformel eine Berechnung der daraus resultierenden Inflation vor und vernachlässigt die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes (=> also konstant), dann kommt man auf eine jährliche Inflationsrate von knapp unter 5%.
      Das klingt schon einmal weniger bedrohlich, ist aber sicher höher als die durchschnittliche Inflation von ca. 3% die wir per anno hatten.
      Nun ist aber auch allgemein anerkannt, dass die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes abnimmt; exakte Zahlen sind hier praktisch schwer zu ermitteln. Der jährliche Gap zwischen tatsächlicher Inflation und der nach der Quantitätsgleichung errechneten nimmt also zumindest nochmal ab.
      Desweiteren sollte man sich bewusst machen, dass die Quantitätsgleichung ein Modell ist.
      Wenn die Realität von dem Modell abweicht, kann man entweder darauf schließen, dass die Realität das Modell jetzt einholen muss (im Artikel wir von Inflationspotenzial gesprochen) oder ob die Eingangszahlen in das Modell (Geldmenge durch M3 adäquat dargestellt?) korrekt sind oder sogar, ob das Modell überhaupt Gültigkeit hat.













      Zitat von Elch2: ein sehr guter Artikel über die Zukunft des €

      Vielleicht kapiert jetzt der Letzte was es geschlagen hat......

      http://www.focus.de/finanzen/news/staatsverschuldung/tid-262…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 13:33:18
      Beitrag Nr. 26.782 ()
      jetzt geht´s drunter im drüber im € Land - jeder macht was er will

      http://www.welt.de/print/wams/wirtschaft/article106344100/Je…
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 11:42:22
      Beitrag Nr. 26.781 ()
      ein sehr guter Artikel über die Zukunft des €

      Vielleicht kapiert jetzt der Letzte was es geschlagen hat......

      http://www.focus.de/finanzen/news/staatsverschuldung/tid-262…

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      schrieb am 20.06.12 11:28:33
      Beitrag Nr. 26.780 ()
      Regionalwährungen und Gold und Silber:

      http://krisenfrei.wordpress.com/2012/06/20/regionalwahrungen…
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 10:58:26
      Beitrag Nr. 26.779 ()
      der Euro ist in griechenland angekommen, jetzt brauchen wir nur noch eine Bankenregierung, die den "überfluß" liquidiert.:mad:


      http://www.n-tv.de/politik/Griechen-stehen-Schlange-article6…
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 10:56:20
      Beitrag Nr. 26.778 ()
      Unsere Währung der Euro ist Schuldgeld oder man könnte auch sagen es handelt sich um Schuldscheine.
      Deshalb kann man nicht sagen, dass Geld reines Vermögen darstellt. Irgendjemand trägt auch immer die Schuld.
      Nur dass die breite Masse immer mehr verschuldet ist und das Vermögen sich bei wenigen Reichen ansiedelt. Dafür sorgt der Zinseszins.

      Und wer kennt schon den wahren Wert von z.B. Immobilien

      Hier alles sehr schön erklärt.

      http://www.alpenparlament.tv/playlist/495-und-wenn-unter-kei…






      Und noch etwas zu unserem Europa und der BRD.

      Artikel 23 GG vor 1990 und nach 1990



      vor 1990
      Art. 23. Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

      Durch Art. 4 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990 wurde der Artikel 23 mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 aufgehoben.

      nach 1990

      Durch Gesetz vom 21. Dezember 1992 wurde der Artikel mit folgendem Wortlaut mit Wirkung vom 25. Dezember 1992 eingefügt:
      "Art. 23. (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
      (2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
      (3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
      (4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
      (5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
      (6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, soll die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
      (7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf."

      Durch Gesetz vom 28. August 2006 erhielt der Art. 23 Abs. 6 Satz 1 mit Wirkung vom 1. September 2006 folgende Fassung:
      "Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen."

      Durch Gesetz vom 8. Oktober 2008 wurde im Art. 23 nach dem Abs. 1 folgender Absatz mit Wirkung vom 1. Dezember 2007 (Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon) eingefügt:
      "(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsaktes der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden."
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 10:27:03
      Beitrag Nr. 26.777 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.301.175 von Bollodotz am 20.06.12 10:20:32Hallo bollodotz,

      herrlich Deine Geschichte über Ljubana's Lutscher. Dafür noch ein Extra-Daumen hoch von mir:

      http://www.123gif.de/daumen-hoch/gif-click-0010.gif.html
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 10:20:32
      Beitrag Nr. 26.776 ()
      Ich zitiere nur ungern solche Systeminformanten wie NTV, aber wenn selbst hier zu lesen ist, wie es um unseren Euro steht, sollten auch beim Dümmsten die Alarmglocken schrillen, oder?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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