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    steuerliche Außenprüfung bei Privatperson nach AO (Prüfung Spekugeschäfte) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.04.05 11:26:29 von
    neuester Beitrag 25.04.05 20:31:37 von
    Beiträge: 9
    ID: 976.668
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      schrieb am 24.04.05 11:26:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      wer von euch hatte schon mal eine steuerliche Außenprüfung als Privatperson? (Prüfung Spekusteuer 99ff., Bescheide standen unter Vorbehalt der Nachprüfung)

      Auf was muß man dabei achten?
      Welche Unterlagen kann das FA fordern? (es geht natürlich um die Spekusteuer 99 ff., was sonst?)

      Die wollen von mir alle Konten sehen? Ich habe doch als Privatperson keine Aufbewahrungspflichten? Die müssen mir doch höhere Einkünfte beweisen und nicht umgekehrt?

      Ich habe meine Steuererklärungen 2001 abgegeben. Wie lange können die eine Nachprüfung machen? Gibt es da Fristen?

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 13:03:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Einfach gesagt, die dürfen und können eigentlich alles !
      Selbstverständlich hast du Aufbewahrungsfristen einzuhalten und zurückgehen können die 10 Jahre.:D
      Die können dir was unterstellen und du hast gefälligst das Gegenteil zu beweisen.
      Da merkst du, daß der Rechtsstaat eigentlich nicht existiert !:D
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 14:38:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Joscht

      Was für ein Blödsinn, Privatpersonen haben keine Aufbewahrungspflichten!!!

      Ansonsten zu Goldstar: Ich kann nur empfehlen so wenig wie nötig mit dem Prüfer zu sprechen!!! Die Leute drehen Dir das Wort im Mund herum. Also keine „Geschichten aus der Jugend“.

      Als erstes wäre auch mal zu klären, ob die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (4 Jahre ab Bescheid). Danach ist nämlich nur noch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Prüfung möglich. Hierüber würde ich allerdings auch nur eine Diskussion führen, wenn Du sicher bist, daß die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. (ich gehe aber davon aus, daß die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist; trotzdem prüfen!!!)

      Du bist zwar zur Mitwirkung verpflichtet, mußt aber keine Unterlagen mehr haben!!! Das muß aber nicht von Vorteil sein!!! Es könnte evtl. zu einem Strafverfahren führen, je nach dem wie phantasievoll der Prüfer dies auslegt. Wenn Dir bewußt ist, daß Deine in der Steuererklärung erklärten Einkünfte zu niedrig waren, dann hast Du erst mal keine Unterlagen mehr. Dann würde ich aber die Zeit nutzen und mich an einem Anwalt oder Steuerberater wenden. Käme dann allerdings etwas spät, weil es ja bis vor kurzem eine Steueramnestie gab.

      Solltest Du der Meinung sein, es wäre alles in Ordnung, dann stelle, sofern vorhanden, die Unterlagen zur Verfügung. Evtl. sind diese durch Kopie von der Bank zu beschaffen.

      Der Prüfer soll, wenn er Fragen hat, diese schriftlich formulieren. Am besten komplett als Fragenkatalog. Du würdest dann die Fragen später schriftlich beantworten. Schließlich brauchst Du dafür ja die Unterlagen, und die hat ja der Prüfer in Beschlag.

      Prüfer wollen nur eins: Mehr Steuern generieren!!!! Dafür ist ihnen (je nach Mentalität des Prüfers) jedes Mittel recht, auch die Unwahrheit!!! Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Trotzdem gaaaanz coll bleiben. Das ist nämlich die Taktik: Mit vielen Fragen den Prüfling (Steuerpflichtigen) verunsichern. Und nochmals: Keine langen Diskussionen führen, schon gar nicht über Themen in denen man nicht vertraut ist. Alles schön selbst prüfen, wofür Du Zeit brauchst. Nichts zwischen „Tür und Angel“ klären.

      Nach der Außenprüfung erfolgt in der Regel einen Schlußbesprechung, und dann evtl. ein geänderter Bescheid; aber so weit sind wir ja noch nicht.


      Viele Grüße

      HaraldSM

      Ps: Gegen Höflichkeit und Freundlichkeit gegenüber dem Prüfer spricht natürlich nichts. Eine Tasse Kaffee darf man ihm ruhig anbieten
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 14:50:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich hatte vor 2-3 Jahren die selbe Prüfung. Ich mußte einfach alle Kontoauszüge und Wertpapierabrechnungen ins Finanzamt bringen. Die Prüfung selber hat fast ein Jahr gedauert. Allerdings ging es weniger darum sämtlich Belege zu überprüfen, sondern vielmehr darum mir eine gewerbliche Tätigkeit nachzuweisen. Wenn Sie dir nämlich nachweisen das es sich bei deinen Wertpapiergeschäften nicht um private Veräußerungsgeschäfte, sondern um gewerblichen Wertpapierhandel handelt, wirst du nie mehr einen Cent vom FA sehen, sondern noch Gewerbesteuer zahlen. Die anhängigen Urteile zur Spekulationssteuer beziehen sich nämlich nur auf private Veräußerungsgeschäfte.
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 15:18:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Als Privater hast Du keine Aufbewahrungspflichten, aber Mitwirkungspflichten.
      Deine Banken speichern die Kontoauszüge für Dich 10 Jahre, so kannst du die entsprechenden Zeiträume über die Bank nachliefern - auf Deine Kosten natürlich.

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      Avatar
      schrieb am 25.04.05 18:57:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]16.443.003 von GoldSTAR am 24.04.05 11:26:29[/posting]Würde die schön zusammenschei***!;) Speku wird vom BFH als nicht verfassungskonform eingestuft und die FAs MÜSSEN Entscheidungen des BFH mittlerweile umgehend umsetzen. Das wird ja wohl in solchem Fall heissen, dass belastende Ermittlungsverfahren nicht durchgeführt werden dürfen! Da ja schon diese "Steuer" gar nicht mehr eingetrieben wird bzw. werden kann...

      Wäre da somit etwas frecher, an Deiner Stelle...Es sei denn, es sind noch andere Steuern (Zinsen...) nicht deklariert worden...

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 19:17:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Was für ein Blödsinn, Privatpersonen haben keine Aufbewahrungspflichten!!!

      Es ist gar nicht so abwegig davon auszugehen, dass auch Privatpersonen einer Außenprüfung unterliegen. Mit dem Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung wurde eine Aufbewahrungspflicht für private Leistungsempfänger ( § 14b Abs. 1 S. 5 UStG) eingeführt.
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 19:58:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      7

      ja, da hast du Recht.
      Ist neu.
      Aber bzgl Wertpapiergeschäfte nicht.
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 20:31:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]16.451.890 von Federvieh am 25.04.05 19:17:11[/posting]Hat nichts mit den hier besprochenen ("Speku-")Wertpapiergeschäften zu tun. Muss man bitte auseinanderhalten... Ich werfe Bankbelege auch grundsätzlich direkt weg. Aich jene aus der Schweiz;)


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