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    Aktienveräußerung > 1% - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.04.05 21:23:25 von
    neuester Beitrag 26.04.05 20:54:08 von
    Beiträge: 15
    ID: 976.712
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      Avatar
      schrieb am 24.04.05 21:23:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich besitze von einer sehr sehr kleinen US Firma etwas mehr als 1% der Aktien.
      Ich habe aufgeschnappt, daß da auch Steuern fällig sind?
      Wann?
      nach Veräußerung?
      nach Veräußerung mit Gewinn?
      Wieviel?
      Oder braucht man sich keine Gedanken machen.
      Die Suchmaschine liefert praktisch nichts zu dem Thema.

      Wer weiß mehr?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 21:28:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gucksdu:

      § 17 Einkommensteuergesetz
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 23:27:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hier der § 17 EStG bzw. die für Dich wohl (!) relevanten Stellen:

      (1) 1Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 vom Hundert beteiligt war. [...]

      (2) 1Veräußerungsgewinn im Sinne des Absatzes 1 ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. [...]


      Zu Deinen konkreten Fragen:

      Ein Gewinn/Verlust ist bei Beteiligung i.H.v. mindestens 1% immer steuerpflichtig, auch wenn zwischen Erwerb und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt.

      Halbeinkünfteverfahren gilt!

      Für weitere Infos bitte konkreten Sachverhalt posten.

      Gruß
      wassermann1978
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 06:25:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich würde, weil ich ehrlich bin, in zwei Schritten verkaufen:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 07:33:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielen Dank so weit.
      Die nächste Frage wäre, ob Veräußerungsgewinn auch fällig wird, wenn die Firma ihren Sitz in den USA hat?

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      Avatar
      schrieb am 25.04.05 08:13:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]16.445.350 von upcomer am 25.04.05 07:33:14[/posting] Veräußerungsgewinn auch fällig

      Du meinst sicherlich die Steuer auf den Veräußerungsgewinn !

      § 17 gilt grundsätzlich weltweit (sog. Welteinkommensprinzip),
      es sei denn, das DBA BRD-USA sagt für Deinen Fall was anderes.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 19:09:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nochmal zu Posting #1
      Meine Aktien unterliegen noch teilweise der Spekusteuer.
      Wenn ich auch sie verkaufen würde, würde ich dann
      zweimal zur Kasse gebeten.
      1. wegen der mehr als 1% Anteile
      2. wegen der unterschrittenen Haltefrist von einem Jahr
      beidesmal Halbeinkünfteverfahren
      oder reicht auch die einfache Besteuerung:mad:
      Da bin ich wohl in eine Falle reingetappt.
      Sonst hätte ich jetzt nicht "so viele" Aktien von der Klitsche.
      Hätte ich mehr als 1% von Microsoft, kann man das verstehen.

      Wird man wirklich abkassiert, nur weil man "zuviele"
      Anteile an einer Firma mit 2 Mio:laugh: Marktkapitalisierung hat?

      Kann man frühere Spekulationsverluste geringer Aktienzahl
      auch gegen Gewinne der > 1% Aktien verrechnen, die ja auch
      nach mehr als einem Jahr Halten noch zu versteuern sind?
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 19:31:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]16.451.822 von upcomer am 25.04.05 19:09:56[/posting]Es wird nur nach einer Hausnummer besteuert, entweder § 23 oder § 17 EStG, nicht beides parallel.

      Liegen beide Voraussetzungen vor, geht meines Wissens die Besteuerung nach § 23 vor.
      Dann kannst du auch 23er-Verluste gegenrechnen.

      § 17-Gewinne (Verluste)kannst du nicht mit § 23-Verlusten (Gewinnen) verrechnen.

      Bei § 17 und bei § 23 kommt das HEV zum Zuge.
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 20:29:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]16.452.018 von BarnyXXL am 25.04.05 19:31:38[/posting]Vielen Dank für Deine sachkundigen Kommentare.
      Darf ich noch mal eine Frage als Nichtjurist stellen:

      (1) 1Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 vom Hundert beteiligt war. [...]

      Was bedeutet "innerhalb der letzten fünf Jahre"?
      - fünf Jahre lang?; wäre mir am liebsten, aber unwahrscheinlich
      - Wenn ich die Aktien sagen wir innerhalb dieser vier, fünf Jahre
      verkauft hätte, hätte ich den Gewinn doch schon längst
      versteuern müssen?
      Soll man solange mit der Angabe des Gewinns warten,
      bis die fünf Jahre rum sind?
      Ich kapiers nicht?
      Oder heißt das, daß ich bis knapp unter 1% steuerplichtig
      verkaufen müßte, dann fünf Jahre warten müßte, um den
      Rest steuerfrei verkaufen zu können?
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 22:33:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]16.452.615 von upcomer am 25.04.05 20:29:16[/posting]Das heisst, wenn du irgendwann innerhalb der letzen 5 Jahre vor einer Veräußerung
      mindestens zu 1% beteiligt warst, fällt dann diese Veräußerung unter § 17, wenn sie nicht schon unter § 23 fällt.
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 22:55:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      upcomer,
      Barney hat es schon kürzer gesagt, ich möchte es nochmal umständlicher ausdrücken.

      Eine Weile kannst du deine US-Firma kaufen und verkaufen. Gilt als privat. Irgendwann gehört dir 1% oder mehr der Firma. Ab da gilt jeder Verkauf als gewerblich. Realisierte Gewinne oder Verluste erhöhen oder senken auf jeden Fall dein normales Einkommen. Rutschst du mal unter die 1% gilt jeder Verkauf ab da trotzdem noch 5 Jahre lang als gewerblich. Also „ja“ auf deine letzte Frage in #9.

      Wenn ich einen Vorteil aus dem Überschreiten der 1% hätte, würde ich meinen Steuerbearbeiter unbedingt darauf hinweisen. Von selbst merkt er es wohl kaum.
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 00:26:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Kann sämtliche Aussagen von Barny voll bestätigen.

      Zu beachten ist, wie Barny richtig vermutete, daß § 23 Vorrang vor § 17 hat (siehe § 23 Abs. 2 Satz 2 EStG).

      Letzterer Hinweis ist auch als kleine Korrektur zu #11 von alzwo gedacht.

      wassermann1978
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 15:04:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      wassermann,
      aha, o.k.
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 20:13:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Muß man bei zukünftigem Verkauf, Gewinne auch aus dem Teil der Aktien besteuern, die man z.Z. zwar noch besitzt,
      die aber schon älter als ein Jahr sind und noch aus einer Zeit sind, bevor man die 1% überschritten hat?
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 20:54:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      # 14 upcomer:

      Ja. Denn allein die Tatsache, daß Du innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Verkauf zu mindestes 1% beteiligt warst, begründet die Steuerpflicht. Mit welchen Anteilen und wann Du diese gekauft hast, ist dabei völlig unerheblich.

      Siehe den Gesetzestext:

      Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 vom Hundert beteiligt war.

      Gestaltungsmöglichkeit:

      Irgendwann so viele Aktien verkaufen, daß Du weniger als 1 % hältst. Bei diesem Verkauf kommst Du um die Steuer allerdings nicht herum.

      Dann 5 Jahre + 1 Tag warten.

      Dann die restlichen 0,99% verkaufen (dieser Verkauf ist dann steuerfrei, sofern die Haltedauer nicht innerhalb der einjährigen Speku-Frist liegt).

      Gruß :)
      wassermann1978


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