745420 - morgen Gerichtsbescheid - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.04.05 12:23:43 von
neuester Beitrag 27.04.05 11:47:14 von
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ID: 976.823
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ISIN: DE0007454209 · WKN: 745420 · Symbol: TCU
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Mutige kaufen heute. Bei Gewinn des Prozesses gehts morgen bestimmt 50% hoch, bei Niederlage wirds wohl ein wenig fallen. Sehe Chancen hoeher als Risiko, natuerlich nur fuer mutige.
es geht ab morgen aufwärts
Hopp oder Top.
Wenn morgen Premiere wg. Cybertelly
unterliegen wird, kann ein günstiger Einstieg
schwierig werden.
Man kennt ja die Ausschläge bei TCU.
.
Wenn morgen Premiere wg. Cybertelly
unterliegen wird, kann ein günstiger Einstieg
schwierig werden.
Man kennt ja die Ausschläge bei TCU.
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Hi,
morgen gehts nicht um hopp oder topp. Selbst bei negativem Ausgang wirds nicht weit runter gehn. Aber bei positivem Ausgang sehen wir uns bei 4 euro wieder.
Ich bin auf jeden Fall dabei, getreu meinem Motto: Versuch macht kluch
Bin jetzt gespannt auf die Besserwisser, die mir gleich was von wegen Lemminge und so erzählen. Auch auf die, die sich morgen melden wenn der Termin rum ist und alles besser wissen. Aber das ist ja das Salz in der Suppe. Sonst machts ja keinen Spaß.
Also, letzte Chance zum Einsteigen. Morgen kanns schon zu spät sein!
fohlenpelzig
morgen gehts nicht um hopp oder topp. Selbst bei negativem Ausgang wirds nicht weit runter gehn. Aber bei positivem Ausgang sehen wir uns bei 4 euro wieder.
Ich bin auf jeden Fall dabei, getreu meinem Motto: Versuch macht kluch
Bin jetzt gespannt auf die Besserwisser, die mir gleich was von wegen Lemminge und so erzählen. Auch auf die, die sich morgen melden wenn der Termin rum ist und alles besser wissen. Aber das ist ja das Salz in der Suppe. Sonst machts ja keinen Spaß.
Also, letzte Chance zum Einsteigen. Morgen kanns schon zu spät sein!
fohlenpelzig
Bin ebenso gespannt wie Du!
Risiko ist geringer als die Chance. (30% R zu 300% C)
Bin drin und hoffentlich morgen draußen - mit nem Sack voll Geld!
Risiko ist geringer als die Chance. (30% R zu 300% C)
Bin drin und hoffentlich morgen draußen - mit nem Sack voll Geld!
Hi,
vor 5 minuten gings los. Bitte alle anschnallen! O.K. so doll wirds vielleicht nicht, aber ich glaub der bäcker ist auch schon dran, hab ihn vor dem Gerichtssaal gesehen. ;-)
Auf gehts,
fohlenpelzig
vor 5 minuten gings los. Bitte alle anschnallen! O.K. so doll wirds vielleicht nicht, aber ich glaub der bäcker ist auch schon dran, hab ihn vor dem Gerichtssaal gesehen. ;-)
Auf gehts,
fohlenpelzig
Dienstag, 26. April 2005, 10:38 Uhr
**EIL**: Premiere gegen Cybersky: Gericht verbietet TV-Software
--------------------------------------------------------------------------------
(pk) Im seit Monaten andauernden Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) hat das Hamburger Landgericht den Vertrieb der "Cybersky"-Software vorerst verboten.
Das Gericht bestätigte am Dienstag eine von Premiere erwirkte Einstweilige Verfügung gegen TCU. Die Koblenzer Firma darf auch nicht damit werben, dass ihre Software "kostenloses Pay-TV" ermögliche.
Anmerkung: Weitere Informationen folgen bis 11.30 Uhr
**EIL**: Premiere gegen Cybersky: Gericht verbietet TV-Software
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(pk) Im seit Monaten andauernden Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) hat das Hamburger Landgericht den Vertrieb der "Cybersky"-Software vorerst verboten.
Das Gericht bestätigte am Dienstag eine von Premiere erwirkte Einstweilige Verfügung gegen TCU. Die Koblenzer Firma darf auch nicht damit werben, dass ihre Software "kostenloses Pay-TV" ermögliche.
Anmerkung: Weitere Informationen folgen bis 11.30 Uhr
1,55/1,65. Unter 1,50 bin ich bereit, ein paar Stuecke aufzunehmen.
War doch klar das die gegen Premiere nicht ankommen ... Gericht hin oder her ... Premiere hat bissl mehr Cash und Einfluss als die kleine TCU !
Die geht wieder auf einen Euro oder tiefer diese Aktie, Geld stinkt nicht und Premiere hat etwas mehr davon,schade kann mich da meinem Vorredner anschließen!
Mist
Na, na, vergiss mal nicht den Schadenersatzprozess gegen RTL. Unter ein Euro gehen wir bestimmt nicht, dies war nur ein Prozess am Rande.
Na ja am Rande finde ich dann doch nicht,
irgendwoher muss ja noch ein wenig Fantasie
kommen.
Und tvoon würde sich schlagartig besser absetzen lassen,
wenn da die option zum cybersky-tv mit dranhängen würde.
Jaja, die Hamburger:
Auf hoher See und vor Gericht ...
Schadensersatzanpsruch wohl sehr langwierig auch bei
der plausiblen Feststellung der Höhe.
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irgendwoher muss ja noch ein wenig Fantasie
kommen.
Und tvoon würde sich schlagartig besser absetzen lassen,
wenn da die option zum cybersky-tv mit dranhängen würde.
Jaja, die Hamburger:
Auf hoher See und vor Gericht ...
Schadensersatzanpsruch wohl sehr langwierig auch bei
der plausiblen Feststellung der Höhe.
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Ja ja,
Ihr habt es ja alle gewußt. Verkauft jetzt, damit ich schön aufstocken kann.
Und das es klar war, daß Premiere hier am längeren Hebel sitzt habt ihr auch gewußt. Was aber war mit RTL. Ist das so ein kleines Licht gegen Premiere?
War ja eh nur die einstweilige Verfügung, wollen wir hoffen, daß das Geld reicht......
fohlenpelzig
Ihr habt es ja alle gewußt. Verkauft jetzt, damit ich schön aufstocken kann.
Und das es klar war, daß Premiere hier am längeren Hebel sitzt habt ihr auch gewußt. Was aber war mit RTL. Ist das so ein kleines Licht gegen Premiere?
War ja eh nur die einstweilige Verfügung, wollen wir hoffen, daß das Geld reicht......
fohlenpelzig
Im Gegenteil:
Hatte wieder mit einem Obsiegen des David
gerechnet.
.
Hatte wieder mit einem Obsiegen des David
gerechnet.
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ja nach dem urteil weg damit!
die haben fertig
50 CENT
oder tiefer short short short
die haben fertig
50 CENT
oder tiefer short short short
das war doch schon seit dem Gestichel vor dem PREMIERE-IPO klar dass das nix mehr wird...
Die lassen sich doch nicht veralbern
short ! KZ 50 CENT
gmorf
Wo bleibt die ad hoc? Die sind doch sonst immer so schnell
Quelle: www.tagesschau.de
"Fernsehfee"-Macher unterliegen vor Gericht
Gratis-TV per Internet vorerst verboten
Im juristischen Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) hat das Hamburger Landgericht die Markteinführung einer Software für Gratisfernsehen per Internet vorerst verboten. Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil eine von Premiere erwirkte einstweilige Verfügung gegen TCU. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig, da sich beide Parteien seit Februar in Hamburg auch noch in einem Hauptsacheverfahren gegenüberstehen.
Gericht: Technik verstößt gegen Urheberrecht
[Bildunterschrift: Fernsehen im Internet - noch längst keine Selbstverständlichkeit]
TCU dürfe auf Grund des Urheberrechts keine Technologie anbieten, die den zum kostenlosen Empfang aller Programme - auch von Premiere - über Breitband-Internetanschlüsse ermöglicht, entschied das Gericht. Das Koblenzer Unternehmen, das einen Rechtsstreit mit dem Privatsender RTL um TV-Werbeblocker ("Fernsehfee") gewonnen hatte, wollte die neue Software im Mai auf den Markt bringen.
Premiere verlangt Absicherung gegen MissbrauchTCU hatte argumentiert, die Technologie sei eine "reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet. Es sei technisch nicht möglich, etwas einzubauen, das den Empfang von Pay-TV verhindere. Der Bezahlsender Premiere war dagegen der Auffassung, dass TCU das rechtswidrige Entschlüsseln von Premiere-Programmen mit der neuen Software ausschließen müsse.
TCU warb mit illegaler Nutzungsmöglichkeit Auf Antrag von Premiere untersagte das Gericht der TCU auch, mit der Chance auf "kostenloses Pay-TV" für die Software zu werben. Die TCU habe es geradezu darauf angelegt, den Einsatz seiner Software für den illegalen Empfang von Premiere herauszustellen, hieß es.
Stand: 26.04.2005 12:33 Uhr
Quelle: www.tagesschau.de
"Fernsehfee"-Macher unterliegen vor Gericht
Gratis-TV per Internet vorerst verboten
Im juristischen Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) hat das Hamburger Landgericht die Markteinführung einer Software für Gratisfernsehen per Internet vorerst verboten. Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil eine von Premiere erwirkte einstweilige Verfügung gegen TCU. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig, da sich beide Parteien seit Februar in Hamburg auch noch in einem Hauptsacheverfahren gegenüberstehen.
Gericht: Technik verstößt gegen Urheberrecht
[Bildunterschrift: Fernsehen im Internet - noch längst keine Selbstverständlichkeit]
TCU dürfe auf Grund des Urheberrechts keine Technologie anbieten, die den zum kostenlosen Empfang aller Programme - auch von Premiere - über Breitband-Internetanschlüsse ermöglicht, entschied das Gericht. Das Koblenzer Unternehmen, das einen Rechtsstreit mit dem Privatsender RTL um TV-Werbeblocker ("Fernsehfee") gewonnen hatte, wollte die neue Software im Mai auf den Markt bringen.
Premiere verlangt Absicherung gegen MissbrauchTCU hatte argumentiert, die Technologie sei eine "reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet. Es sei technisch nicht möglich, etwas einzubauen, das den Empfang von Pay-TV verhindere. Der Bezahlsender Premiere war dagegen der Auffassung, dass TCU das rechtswidrige Entschlüsseln von Premiere-Programmen mit der neuen Software ausschließen müsse.
TCU warb mit illegaler Nutzungsmöglichkeit Auf Antrag von Premiere untersagte das Gericht der TCU auch, mit der Chance auf "kostenloses Pay-TV" für die Software zu werben. Die TCU habe es geradezu darauf angelegt, den Einsatz seiner Software für den illegalen Empfang von Premiere herauszustellen, hieß es.
Stand: 26.04.2005 12:33 Uhr
das war´s !
Dienstag, 26. April 2005, 11:43 Uhr
Medien: [Update] Premiere gegen Cybersky: Software vor dem Aus
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(pk) Im juristischen Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) hat das Hamburger Landgericht die Markteinführung einer Tauschbörsen-Software für Pay-TV-Sendungen vorerst verboten.
Das Gericht bestätigte am Dienstag mit seinem Urteil eine von Premiere erwirkte Einstweilige Verfügung gegen TCU. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig, da sich beide Parteien seit Februar in Hamburg auch noch in einem Hauptsacheverfahren gegenüberstehen.
TCU dürfe auf Grund des Urheberrechts keine Technologie anbieten, die den kostenlosen Empfang von Premiere per Internet ermöglicht, entschied das Gericht. Das Koblenzer Unternehmen, das einen Rechtsstreit mit dem Privatsender RTL um TV-Werbeblocker (" Fernsehfee" ) gewonnen hatte, wollte die neue Software im Mai auf den Markt bringen. Die Technologie sei eine " reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet, der Empfang von Pay-TV könne dabei nicht verhindert werden, hatte das Unternehmen argumentiert. Der Bezahlsender Premiere war dagegen der Auffassung, dass TCU das rechtswidrige Entschlüsseln von Premiere-Programmen mit der neuen Software ausschließen müsse.
Auf Antrag von Premiere untersagt das Gericht der der TCU auch, mit der Chance auf " kostenloses Pay-TV" für die Software zu werben. Die TCU habe es geradezu darauf angelegt, den Einsatz seiner Software für den illegalen Empfang von Premiere herauszustellen, hieß es.
In dem Streit geht es um eine der Öffentlichkeit bislang nicht vorgestelle Software " CyberSky" , die auf einer P2P-Plattform basiert und auch Premiere-Sendungen per Internet unverschlüsselt übertragen soll. Das Projekt hat sich mittlerweile in drei Unterbereiche aufgesplittet: Neben der „neuen Übertragungstechnik CyberTelly" sowie der „anonymen und unzensierten Variante Cybersky" ist auch von einer Peer-To-Peer-Plattform namens „ByteTornado“ die Rede. Darüber hinaus soll auch die Integration in die TV-Software " Tvoon“ von Telecontrol erfolgen. Auf frühere Anfragen der SAT+KABEL wollte sich das Unternehmen nicht zum konkreten Entwicklungsstand der Software äußern.
Die TC Unterhaltungselektronik AG hat bislang weitgehend von der heißen Luft um die (99 Euro teure) " Fernseh-Fee" gelebt. Das Unternehmen erzielte früheren ARD-Angaben zufolge seit dem Börsengang anno 2000 nur 45.000 Euro Umsatz und schreibe immer noch rote Zahlen. Im Juli 2004 bewerteten die Wirtschaftsprüfer Geiler, Heinz und Jundt den Fortbestand der Firma als " deutlich gefährdet" nach einer eingehenden Prüfung der Jahresbilanz von 2003. Im November 2004 musste TCU eine Kapitalerhöhung durchführen. 2005 soll erstmals ein Gewinn erzielt werden, versprach die Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs der " Süddeutschen Zeitung" .
· Weitere Meldungen zum Streit " Cybersky"
Dienstag, 26. April 2005, 11:43 Uhr
Medien: [Update] Premiere gegen Cybersky: Software vor dem Aus
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(pk) Im juristischen Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) hat das Hamburger Landgericht die Markteinführung einer Tauschbörsen-Software für Pay-TV-Sendungen vorerst verboten.
Das Gericht bestätigte am Dienstag mit seinem Urteil eine von Premiere erwirkte Einstweilige Verfügung gegen TCU. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig, da sich beide Parteien seit Februar in Hamburg auch noch in einem Hauptsacheverfahren gegenüberstehen.
TCU dürfe auf Grund des Urheberrechts keine Technologie anbieten, die den kostenlosen Empfang von Premiere per Internet ermöglicht, entschied das Gericht. Das Koblenzer Unternehmen, das einen Rechtsstreit mit dem Privatsender RTL um TV-Werbeblocker (" Fernsehfee" ) gewonnen hatte, wollte die neue Software im Mai auf den Markt bringen. Die Technologie sei eine " reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet, der Empfang von Pay-TV könne dabei nicht verhindert werden, hatte das Unternehmen argumentiert. Der Bezahlsender Premiere war dagegen der Auffassung, dass TCU das rechtswidrige Entschlüsseln von Premiere-Programmen mit der neuen Software ausschließen müsse.
Auf Antrag von Premiere untersagt das Gericht der der TCU auch, mit der Chance auf " kostenloses Pay-TV" für die Software zu werben. Die TCU habe es geradezu darauf angelegt, den Einsatz seiner Software für den illegalen Empfang von Premiere herauszustellen, hieß es.
In dem Streit geht es um eine der Öffentlichkeit bislang nicht vorgestelle Software " CyberSky" , die auf einer P2P-Plattform basiert und auch Premiere-Sendungen per Internet unverschlüsselt übertragen soll. Das Projekt hat sich mittlerweile in drei Unterbereiche aufgesplittet: Neben der „neuen Übertragungstechnik CyberTelly" sowie der „anonymen und unzensierten Variante Cybersky" ist auch von einer Peer-To-Peer-Plattform namens „ByteTornado“ die Rede. Darüber hinaus soll auch die Integration in die TV-Software " Tvoon“ von Telecontrol erfolgen. Auf frühere Anfragen der SAT+KABEL wollte sich das Unternehmen nicht zum konkreten Entwicklungsstand der Software äußern.
Die TC Unterhaltungselektronik AG hat bislang weitgehend von der heißen Luft um die (99 Euro teure) " Fernseh-Fee" gelebt. Das Unternehmen erzielte früheren ARD-Angaben zufolge seit dem Börsengang anno 2000 nur 45.000 Euro Umsatz und schreibe immer noch rote Zahlen. Im Juli 2004 bewerteten die Wirtschaftsprüfer Geiler, Heinz und Jundt den Fortbestand der Firma als " deutlich gefährdet" nach einer eingehenden Prüfung der Jahresbilanz von 2003. Im November 2004 musste TCU eine Kapitalerhöhung durchführen. 2005 soll erstmals ein Gewinn erzielt werden, versprach die Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs der " Süddeutschen Zeitung" .
· Weitere Meldungen zum Streit " Cybersky"
Faellt trotz Deinem dummen Gebashe seit Stunden nicht weiter.
Viel Spass beim eindecken!!
Viel Spass beim eindecken!!
DGAP-Ad hoc: TC Unterhaltungselek. AG <TCU> deutsch
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
TVoDSL, TVoIP, Broadband TV, iTV, Premiere, Pay-TV, TCU AG
Breitband-TV Urteil: Premiere gewinnt Einstweiliges Verfügungsverfahren
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Heute wurde das Urteil im Einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem
Landgericht Hamburg bekanntgegeben.
Demnach hat die TCU AG gegen Premiere gewonnen, Premiere muß sämtliche Kosten
des Verfahrens tragen. Unsere Gesellschaft hatte sich bereits zuvor in der
Sache unterworfen, da TCU AG die fragliche Software "Cybersky-TV", eine TV-
Stream Tauschbörse, nicht selbst vertreibt, sondern lediglich Lizenzgeber und
technischer Zuliefer in Teilbereichen dieses internationalen Projektes ist.
Premiere hat bgzl. des Vertriebs der Software größtenteils obsiegt, diese darf
in der jetzigen Form nicht vertieben werden.
Das Tausch-Prinzip an sich wurde in der Urteilsbegründung prinzipiell nicht
als illegal eingestuft, eine Haftung für Urheberrechtsverstöße wurde dem
Betreiber nicht auferlegt.
Nach Meinung des Gerichtes sei es aber die Aufgabe von dem Beklagten Herrn
Ciburski (Vorstand der TCU AG) gewesen, in seine Software ein Erkennungsmodul
einzubauen, welches Premiere-Streams erkennt und vom Zugang zum
Hochgeschwindigkeits-Tauschnetzwerk ausfiltert.
Interessanterweise hatte gerade dies der Beklagte selbst dem Gegner in der
mündlichen Verhandlung selbst vorgeschlagen, ohne Resonanz seitens Premiere.
Mit der Erstellung eines solchen Filters wurde bereits heute durch Herrn
Ciburski begonnen. Die solchermaßen abgeänderte Software soll noch im Laufe
des Monats Mai released werden. Herr Ciburski rechnet mit einem TV-Marktanteil
von 1,5% aller 150 Mio. Breitbandhaushalte weltweit.
Das Klagebegehren wurde zudem vom Gericht reduziert und gilt nur noch für TV-
Inhalte der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG.
Petra Bauersachs
Vorstandsvorsitzende
0172 65 84 139
TC Unterhaltungselektronik AG
56073 Koblenz
ISIN: DE0007454209
WKN: 745420
TC Unterhaltungselektronik AG
Koblenzer Straße 132
56073 Koblenz
Deutschland
ISIN: DE0007454209
WKN: 745420
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 26.04.2005
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
TVoDSL, TVoIP, Broadband TV, iTV, Premiere, Pay-TV, TCU AG
Breitband-TV Urteil: Premiere gewinnt Einstweiliges Verfügungsverfahren
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Heute wurde das Urteil im Einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem
Landgericht Hamburg bekanntgegeben.
Demnach hat die TCU AG gegen Premiere gewonnen, Premiere muß sämtliche Kosten
des Verfahrens tragen. Unsere Gesellschaft hatte sich bereits zuvor in der
Sache unterworfen, da TCU AG die fragliche Software "Cybersky-TV", eine TV-
Stream Tauschbörse, nicht selbst vertreibt, sondern lediglich Lizenzgeber und
technischer Zuliefer in Teilbereichen dieses internationalen Projektes ist.
Premiere hat bgzl. des Vertriebs der Software größtenteils obsiegt, diese darf
in der jetzigen Form nicht vertieben werden.
Das Tausch-Prinzip an sich wurde in der Urteilsbegründung prinzipiell nicht
als illegal eingestuft, eine Haftung für Urheberrechtsverstöße wurde dem
Betreiber nicht auferlegt.
Nach Meinung des Gerichtes sei es aber die Aufgabe von dem Beklagten Herrn
Ciburski (Vorstand der TCU AG) gewesen, in seine Software ein Erkennungsmodul
einzubauen, welches Premiere-Streams erkennt und vom Zugang zum
Hochgeschwindigkeits-Tauschnetzwerk ausfiltert.
Interessanterweise hatte gerade dies der Beklagte selbst dem Gegner in der
mündlichen Verhandlung selbst vorgeschlagen, ohne Resonanz seitens Premiere.
Mit der Erstellung eines solchen Filters wurde bereits heute durch Herrn
Ciburski begonnen. Die solchermaßen abgeänderte Software soll noch im Laufe
des Monats Mai released werden. Herr Ciburski rechnet mit einem TV-Marktanteil
von 1,5% aller 150 Mio. Breitbandhaushalte weltweit.
Das Klagebegehren wurde zudem vom Gericht reduziert und gilt nur noch für TV-
Inhalte der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG.
Petra Bauersachs
Vorstandsvorsitzende
0172 65 84 139
TC Unterhaltungselektronik AG
56073 Koblenz
ISIN: DE0007454209
WKN: 745420
TC Unterhaltungselektronik AG
Koblenzer Straße 132
56073 Koblenz
Deutschland
ISIN: DE0007454209
WKN: 745420
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 26.04.2005
Die sind echt hart drauf bei TCU. Verlieren dick das Verfahren und verbreiten sie hätten gewonnen....
Ist eigentlich außer mir noch jemand die rein zufällige Ähnlichkeit zwischen "Ciburski" und "Cybersky" aufgefallen?
Ist eigentlich außer mir noch jemand die rein zufällige Ähnlichkeit zwischen "Ciburski" und "Cybersky" aufgefallen?
Ja klar,
das passt jetzt nicht in dein Bild vom Kursziel 50 cent mein Lieber!
Hast Du die Begründung denn schon gelesen oder unterstellst Du jetzt noch Kursmaipulierende Ad-Hocs??
Liegst Du halt nicht richtig, mach Dir nix draus...
Grüße
fohlenpelzig
das passt jetzt nicht in dein Bild vom Kursziel 50 cent mein Lieber!
Hast Du die Begründung denn schon gelesen oder unterstellst Du jetzt noch Kursmaipulierende Ad-Hocs??
Liegst Du halt nicht richtig, mach Dir nix draus...
Grüße
fohlenpelzig
@21
Wuerde lieber eindecken. Morgen nicht mehr unter 2!!
Die Verkaeufer von heute morgen kann ich nur bemitleiden.
Wuerde lieber eindecken. Morgen nicht mehr unter 2!!
Die Verkaeufer von heute morgen kann ich nur bemitleiden.
ich kann es mir nicht verkneifen !!!!!!!!!!!
glaubst du das wirklich?
weitere zufällige ableitungen: tivion = schaf, tvoon = " da muß ich passen "
glaubst du das wirklich?
weitere zufällige ableitungen: tivion = schaf, tvoon = " da muß ich passen "
es ist eindecken angesagt
Bald müßte doch auch eine neue -legale- version kommen!!!
Dann steigt die Aktien weiter
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