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    Rechtsschutzversicherung in ganz EU gueltig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.04.05 14:07:10 von
    neuester Beitrag 27.04.05 08:41:41 von
    Beiträge: 8
    ID: 976.854
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      Avatar
      schrieb am 25.04.05 14:07:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wenn man in Deutschland eine Rechtsschutzversicherung abschliesst, z.B. bei der OERAG, gilt sie dann auch, wenn man in England eine Weile sich aufhaelt und angezeigt wird? Kann man sich dann in England einen Anwalt nehmen und OERAG bezahlt die Kosten?

      Haary
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 14:25:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Lies dazu einfach das "Kleingedruckte" oder wie es korrekt heißt, die AGBs.
      Oder es ist schon vorher in Form des Vertragsinhaltes festgehalten.

      :) S.
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 15:16:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      einfach mal nach den bedingungen der versicherung googlen :rolleyes:

      http://www.sparkassenversicherung.de/servlet/BlobServer?blob…
      (wie normale pdf zu öffnen)

      §5b) bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland
      die Vergütung eines für den Versicherungsneh-mer
      tätigen am Ort des zuständigen Gerichtes
      ansässigen ausländischen oder eines im Inland
      zugelassenen Rechtsanwaltes. Im letzteren Fall
      trägt der Versicherer die Vergütung bis zur Höhe
      der gesetzlichen Vergütung, die entstanden wä-re,
      wenn das Gericht, an dessen Ort der Rechts-anwalt
      ansässig ist, zuständig wäre. Die Rege-lung
      des § 5 Absatz 1 a), Satz 2 gilt entspre-chend.
      Wohnt der Versicherungsnehmer mehr
      als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht
      entfernt und ist ein ausländischer Rechtsanwalt
      für den Versicherungsnehmer tätig, trägt der
      Versicherer weitere Kosten für einen im Landge-richtsbezirk
      des Versicherungsnehmers ansässi-gen
      Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen
      Vergütung eines Rechtsanwaltes, der lediglich
      den Verkehr mit dem ausländischen Rechtsan-walt
      führt,
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 11:11:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      bitte, gern geschehen :mad:

      nachdem ich mal ein wenig über deine threads geschaut habe, tut es mir schon leid, dass ich mir überhaupt die mühe gemacht habe, etwas dazu zu suchen.
      ständig stellst du irgendwelche fragen im board und kümmerst dich danach nicht mehr um die threads. es ist einfach eine frage der höflichkeit, dass man den leuten, die einem helfen wollen, zumindest mal eine reaktion gibt .... :rolleyes:

      trotzdem noch mal zum thema versicherung: frag doch einfach deinen vertreter - der muss das schliesslich wissen.
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 14:21:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      1.) Danke greatmr!

      2.) Du hast Deine Antwort gestern Nachmittag geschrieben und ich bedanke mich jetzt, wo nur ein Tag vergangen ist. Tut mir leid, wenn ich Dir nicht in realtime antworten konnte - ist schliesslich ein Forum und kein Instant Messenger Chat.

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      Avatar
      schrieb am 26.04.05 16:45:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      nee, darum gehts doch nicht -

      schau dir einfach mal deine eigenen threads an - du meldest dich bei solchen fragen fast nie mehr hinterher ;)
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 19:50:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sorry, greatmr, gelobe Besserung! :)
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 08:41:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      :D;)


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