Rechtsschutzversicherung in ganz EU gueltig? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.04.05 14:07:10 von
neuester Beitrag 27.04.05 08:41:41 von
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ID: 976.854
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Hallo,
wenn man in Deutschland eine Rechtsschutzversicherung abschliesst, z.B. bei der OERAG, gilt sie dann auch, wenn man in England eine Weile sich aufhaelt und angezeigt wird? Kann man sich dann in England einen Anwalt nehmen und OERAG bezahlt die Kosten?
Haary
wenn man in Deutschland eine Rechtsschutzversicherung abschliesst, z.B. bei der OERAG, gilt sie dann auch, wenn man in England eine Weile sich aufhaelt und angezeigt wird? Kann man sich dann in England einen Anwalt nehmen und OERAG bezahlt die Kosten?
Haary
Lies dazu einfach das "Kleingedruckte" oder wie es korrekt heißt, die AGBs.
Oder es ist schon vorher in Form des Vertragsinhaltes festgehalten.
S.
Oder es ist schon vorher in Form des Vertragsinhaltes festgehalten.
S.
einfach mal nach den bedingungen der versicherung googlen
http://www.sparkassenversicherung.de/servlet/BlobServer?blob…
(wie normale pdf zu öffnen)
§5b) bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland
die Vergütung eines für den Versicherungsneh-mer
tätigen am Ort des zuständigen Gerichtes
ansässigen ausländischen oder eines im Inland
zugelassenen Rechtsanwaltes. Im letzteren Fall
trägt der Versicherer die Vergütung bis zur Höhe
der gesetzlichen Vergütung, die entstanden wä-re,
wenn das Gericht, an dessen Ort der Rechts-anwalt
ansässig ist, zuständig wäre. Die Rege-lung
des § 5 Absatz 1 a), Satz 2 gilt entspre-chend.
Wohnt der Versicherungsnehmer mehr
als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht
entfernt und ist ein ausländischer Rechtsanwalt
für den Versicherungsnehmer tätig, trägt der
Versicherer weitere Kosten für einen im Landge-richtsbezirk
des Versicherungsnehmers ansässi-gen
Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen
Vergütung eines Rechtsanwaltes, der lediglich
den Verkehr mit dem ausländischen Rechtsan-walt
führt,
http://www.sparkassenversicherung.de/servlet/BlobServer?blob…
(wie normale pdf zu öffnen)
§5b) bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland
die Vergütung eines für den Versicherungsneh-mer
tätigen am Ort des zuständigen Gerichtes
ansässigen ausländischen oder eines im Inland
zugelassenen Rechtsanwaltes. Im letzteren Fall
trägt der Versicherer die Vergütung bis zur Höhe
der gesetzlichen Vergütung, die entstanden wä-re,
wenn das Gericht, an dessen Ort der Rechts-anwalt
ansässig ist, zuständig wäre. Die Rege-lung
des § 5 Absatz 1 a), Satz 2 gilt entspre-chend.
Wohnt der Versicherungsnehmer mehr
als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht
entfernt und ist ein ausländischer Rechtsanwalt
für den Versicherungsnehmer tätig, trägt der
Versicherer weitere Kosten für einen im Landge-richtsbezirk
des Versicherungsnehmers ansässi-gen
Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen
Vergütung eines Rechtsanwaltes, der lediglich
den Verkehr mit dem ausländischen Rechtsan-walt
führt,
bitte, gern geschehen
nachdem ich mal ein wenig über deine threads geschaut habe, tut es mir schon leid, dass ich mir überhaupt die mühe gemacht habe, etwas dazu zu suchen.
ständig stellst du irgendwelche fragen im board und kümmerst dich danach nicht mehr um die threads. es ist einfach eine frage der höflichkeit, dass man den leuten, die einem helfen wollen, zumindest mal eine reaktion gibt ....
trotzdem noch mal zum thema versicherung: frag doch einfach deinen vertreter - der muss das schliesslich wissen.
nachdem ich mal ein wenig über deine threads geschaut habe, tut es mir schon leid, dass ich mir überhaupt die mühe gemacht habe, etwas dazu zu suchen.
ständig stellst du irgendwelche fragen im board und kümmerst dich danach nicht mehr um die threads. es ist einfach eine frage der höflichkeit, dass man den leuten, die einem helfen wollen, zumindest mal eine reaktion gibt ....
trotzdem noch mal zum thema versicherung: frag doch einfach deinen vertreter - der muss das schliesslich wissen.
1.) Danke greatmr!
2.) Du hast Deine Antwort gestern Nachmittag geschrieben und ich bedanke mich jetzt, wo nur ein Tag vergangen ist. Tut mir leid, wenn ich Dir nicht in realtime antworten konnte - ist schliesslich ein Forum und kein Instant Messenger Chat.
2.) Du hast Deine Antwort gestern Nachmittag geschrieben und ich bedanke mich jetzt, wo nur ein Tag vergangen ist. Tut mir leid, wenn ich Dir nicht in realtime antworten konnte - ist schliesslich ein Forum und kein Instant Messenger Chat.
nee, darum gehts doch nicht -
schau dir einfach mal deine eigenen threads an - du meldest dich bei solchen fragen fast nie mehr hinterher
schau dir einfach mal deine eigenen threads an - du meldest dich bei solchen fragen fast nie mehr hinterher
Sorry, greatmr, gelobe Besserung!
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