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    Probleme mit Sorgerecht-Unterhalt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.05.05 19:54:18 von
    neuester Beitrag 18.05.05 16:29:08 von
    Beiträge: 19
    ID: 978.597
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      schrieb am 02.05.05 19:54:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Und zwar habe ich folgendes Problem:Ich habe im Dezember 2001 eine Tochter bekommen.Als meine kleine vier Monate alt war trennte ich mich von ihrem Vater,weil wir nicht miteinander auskamen,er die kleine eigentlich auch nicht wollte und sich ihr gegenüber auch so verhielt.Dummerweise hatte ich mich unter druck setzen lassen und dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt!
      Ab März 2003 hatten wir auf seinen Wunsch hin betreuten Umgang,welchen er regelmäßig absagte und schließlich einfach gar nicht mehr kam.Auf nachfrage vom Amt, ob noch Interesse am Umgang mit seiner Tochter bestehe,kam keinerlei reaktion.Seitdem haben wir nie mehr etwas von ihm gehört (auch der Unterhalt konnte nur gepfändet werden,Unterhaltsrückstand nun bei ca.1500 Euro).
      Nun ich habe dann einen ganz liebevollen Mann und Vater für die kleine kennengelernt,mittlerweile haben wir geheiratet und eine gemeinsame Tochter.Ich nahm den Namen meines Mannes an,welchen meine erste Tochter auch tragen soll.Hierzu wollte ich die zustimmug ihres leiblichen Vaters.Dieser sagt nun,das er dem nur zustimme wenn ich ihm Umgang gewähre.Außerdem solle ich ihn in alle weiteren Entscheidungen einbinden und ihn regelmäßig über seine Tochter informieren.Was kann man da machen?Ich bin keine von den Frauen die aus frust das die Beziehung nicht lief den Umgang verhindert,ich habe nur angst,weil ich ihn kenne das er den kontakt ein zweites mal beendet.Wir tragen einen gemeinsamen Familiennamen,nur die arme kleine nicht!

      Wer kann mir mit Rat zur seite stehen????
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 20:22:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      www.treffpunkt-eltern.de
      www.recht.de

      haben beide super foren.....
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 20:23:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      hallo schnacke,

      warst du denn mit dem vater deines kindes mal verheiratet? ich habe den eindruck, dass das nicht so ist, aber für alle fälle:

      während der ehe haben die eltern gemeinsam das recht der elterlichen sorge (personen- und vermögenssorge) für ihre kinder. dieses bleibt grundsätzlich im falle einer trennung und einer scheidung bestehen. (quelle: `scheidungsratgeber von frauen für frauen`) - da gibt es heute keine großen entscheidungsmöglichkeiten mehr.

      wie es bei unverheirateten eltern ist, weiß ich nicht (da melden sich vielleicht noch kompetentere user), aber tendenziell wird heute von jugendämtern und mediatoren die linie verfolgt, dass eltern immer die (unaustauschbaren) eltern bleiben und gemeinsam für ihre kinder sorgen sollten. da der vater bisher kein großes interesse an seinem kind hatte, würde ich seine reaktion auf deinen `antrag` nicht überbewerten und nur als strohfeuer wiederaufflackernden interesses ansehen. ich kann verstehen, dass dich eine mögliche einmischung besorgt, aber aus seinem verhalten in der vergangenheit zu schließen, dürfte es ihm nur auf eine formalie ankommen. im zweifel kannst du einen termin beim jugendamt mit ihm ausmachen, in dem eure - vor allem natürlich seine! - rechte und pflichten gemeinsam besprochen und protokolliert werden. dort dürfte man angesichts der historie auf deiner seite sein und deine interessen unterstützen. ich drücke dir die daumen, dass sich das problem zu deinen gunsten lösen lässt!
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 20:37:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,nein wir waren nicht verheiratet.Die kleine trägt ja auch meinen Mädchennamen.Entscheidungen zusammen treffen?Die stellen sich das alle so einfach vor;unsere Räumliche entfernung beträgt ca.130 km!!So wie ich den kenne, geht der vor Gericht - kommt dann ein paar mal und dann ist wieder schluss.Das ist für ein Kleinkind doch unzumutbar.Da lernt man den kleinen mit Fremden nix zu reden und dann...!
      Lieben gruß SCHNACKE
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 20:52:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      weiter aus dem scheidungsratgeber - prüfe mal über den in #2 angegebenen link, ob das alles auch für unverheiratete eltern gilt - ich nehme es an!:

      bei folgenden fallkonstellationen besteht nach unserer einschätzung aussicht auf die übertragung der alleinigen elterlichen sorge auf sie, nämlich wenn:

      - der vater zur zusammenarbeit in wesentlichen erziehungsfragen nicht fähig ist oder sie verweigert (er behindert z.b. jede von ihnen gewünschte entscheidung aus nicht verständlichen gründen),

      - der vater keinerlei interesse am wohlergehen des kindes zeigt (z.b. keinen kontakt mit dem kind hält)

      - der vater sich seinen unterhaltsverpflichtungen nachhaltig entzieht,

      - der vater gegen sie oder das kind gewalttätig war

      - der vater von alkohol und drogen abhängig ist oder

      - die äußeren lebensumstände für eine aufhebung des gemeinsamen sorgerechts sprechen. dabei wird z.b. eine große entfernung zwischen den wohnorten der eltern nicht immer ausreichen. wenn der vater aber zusätzlich schwer erreichbar ist, dann wird das gericht wohl die gemeinsam elterliche sorge aufheben.

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      schrieb am 02.05.05 21:04:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      alleinige elterliche sorge

      wenn sie sich getrennt haben, müssen sie sich überlegen, ob sie künftig mit ihrem getrenntlebenden mann gemeinsam die verantwortung für die kinder tragen wollen und können. erscheint ihnen dies nicht möglich, können sie beim familiengericht die aufhebung der gemeinsamen elterlichen sorge (oder eines teils davon) und übertragung der alleinigen sorge (oder eines teils davon, z.b. des aufenthaltsbestimmungsrechtes) auf sich beantragen.

      stellen sie einen antrag auf übertragung der alleinigen elterlichen sorge (§ 1671 des bürgerlichen gesetzbuches), so sind die entscheidung und der prüfungsumfang des gerichts an unterschiedliche voraussetzungen gebunden.

      stimmt der vater zu, so erhalten sie das alleinige sorgerecht, ohne dass das gericht weitere nachprüfungen anstellt. das familiengericht muss diesem übereinstimmenden elternwillen rechnung tragen und darf die entscheidung von ihnen als eltern nicht weiter überprüfen.

      der ausgang eines sorgerechtsverfahrens ist schwer vorherzusehen, da es sich immer um einzelfallentscheidungen handelt und das vorverständnis der familienrichter/innen eine rolle spielt.


      quelle s. #3, auszüge betreffen kinder unter 14 jahren.
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 21:05:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      ..hört sich doch schon ganz gut an, vor allem bei Gericht unglaublich beliebt : Unterhaltsrückstände....
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 21:10:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Drei dinge, die für die übertragung der alleinigen Sorge sprechen sind erfüllt!Seid der Trennung hat er seine Tochter 6 mal gesehen,sonst keinerlei Kontakte;sehr unregelmäßige Unterhaltszahlungen (dann Lohnpfändung);
      stimmt wichtigen Entscheidungen nicht zu (namensänderung);
      und wenn man die unflexibilität durch die große Entfernung dazuzählen möchte sind es vier Gründe.
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 21:10:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      was ist denn das für ein Idiot?

      Pflegt keinen Umgang, zahlt keinen Unterhalt und macht Stress?

      Mal ehrlich, was besseres als die Situation konnte dem Kindsvater doch nicht passieren, wenn er doch eh kein Kind wollte.

      Für die Frucht seiner Lenden kommt ein anderer mit auf, das wünschen sich doch viele.

      Kann ja nur an verletzter Eitelkeit liegen, logisch ist das Verhalten ja wohl nicht.
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 21:17:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Oh mann da hast Du aber recht!Der will nur seinen Kopf durchsetzen,die Kleine ist dem völlig egal.
      Mit dem Kerl hab ich mir viel ärger ins Haus geholt!
      Manche Fehler verfolgen einen ewig.
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 21:30:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      #8

      ... tja, dann auf zum familiengericht und `antrag auf übertragung der alleinigen elterlichen sorge (§ 1671 des bürgerlichen gesetzbuches)` stellen, ich denke, da hast du keine schlechten chancen.

      was dein schlechtes gefühl wegen der psyche des kindes angeht: der vater ist ja nicht wirklich ein fremder, sondern eben der vater, und meistens spüren die kinder, dass es eine verbindung gibt. man sollte da mmn. neutral sein und ein treffen des kindes mit dem vater trotz aller eigenen schlechten gefühle nicht negativ vorbelasten und begleiten ... oder gar das kind aufhetzen. die kids kommen mit `zwei vätern` besser klar, als man denkt. in konflikte geraten sie, wenn die mutter ihre eigenen auf sie überträgt!;)

      im zweifel muss man dem kind klarmachen, dass es zwei väter hat, einen leiblichen, und einen, der für sie sorgt. mit der zeit entscheiden sie selbst, wem sie mehr zuneigung geben. mach dir darum keinen kopf, das wird... die rechtliche aktion und klärung deinerseits ist wohl im moment das wichtigste, und wenn es gegen dich läuft, mach das beste draus.
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 21:39:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das habe ich bei dem ersten Umgeng auch getan;meine eigenen Gefühle (wut..)komplett zurückgesetzt!Das war einfach die Zeit von den beiden,damals war sie noch klein und hat nicht gefragt warum er nichtmehr kam.Die gleiche Situation heute?Unvorstellbar!Die ist soo schlau,die würde das nie vergessen wenn er dann nichtmehr käme.
      Aber danke für deinen Zuspruch,alleiniges Sorgerecht heißt ja nicht: keinen Umgang!
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 21:49:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      ..genau, es geht eben nur um das Sorgerecht, also Personensorge, Vermögenssorge, und damit um Aufenthaltsbestimmung, Ausbildung etc., da schadet´s nicht, wenn da ein einheitlicher Weg vorgegeben wird...
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 21:51:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      schnacke,

      ich hab das `problem`, das für mich keines ist, gleich dreifach (drei kinder zwischen 7 und 11, die die dreier-konstellation mit vater-ersatz sehr bewusst realisieren). ich kann dir nur mut machen. es gibt tausend sonderfälle und paragraphen, über die sich familiengerichte und anwälte die köpfe zerbrechen, aber eigentlich muss man nur mit einem `gentle twist of mind` den kriegszustand aufheben, der nach trennungen mit dem ex unweigerlich entsteht und der einem für eine gewisse zeit den atem nimmt. die wut mal ausleben und sie dann wieder in den griff kriegen. zugunsten der kinder...!;):)
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 23:29:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]16.514.144 von cabinda am 02.05.05 21:51:53[/posting]Bingo, und wenn du die Wut nicht hast, vielleicht hat sie ja er...
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 08:49:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ frau schnacke


      Schon erstaunlich im google zeitalter in welchen angelegenheiten um rat in einem Finanzforum gefragt wird.

      so, so.....der böse papi veräppelt die kleine in dem er den umgang nicht wahrnimmt und vorm unterhalt drückt er sich auch noch...und der kampf um alleinige sorgerecht nichts bringt, weils den umgang nicht ausschließt...und du hast angst, daß der papi den kontakt wiederholt abbricht und die kleine das nicht verkraftet, weil sie soo schlau ist...und dir ist es einfach nur ein dorn im auge, daß die kleine nicht euren familiennamen trägt???

      kompliment, aus sicht einer besorgten mutter sehr objektiv dein anliegen geschildert. dem einen oder anderen entsorgten vater biegen sich zwar die fußnägel beim lesen auch zwischen den zeilen, aber was ist das schon gegen ein angekratztes EGO einer EX die einen liebevollen mann und VATER für die kleine kennengelert hat.


      Warum fragt ihr nicht den biologischen papa ob er die kleine zu adoption freigibt? wenn er wirklich ein A....loch ist, wird er sich mit sicherheit nicht querstellen und ihr seit alle sorgen los.

      einen kleinen haken hätte die lösung natürlich....der wegfall von kindesunterhalt, sind nur noch ca. 50.000€ bis zum 18 lebensjahr, aber das ist doch eigentlich nicht von bedeutung, schließlich möchtet ihr doch nur das die kleine euren familiennamen trägt, gell???



      ps. ab 01.07.05 wird der KU um ca. 2,5% erhöht, also nicht vergessen den pfändungsbeschluss zu ändern.
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 10:01:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      Da ist schon was wahres dran!Wut habe ich jetzt vorallem,weil ich nach der Trennung 24 std. am Tag Mutter und Vater war.Nun haben die kleine und ich eine Familie und aus heiterem Himmel,nach 1,5 Jahren ohne lebenszeichen kommt der - toll!Ich denke,er hatte eine chance und hat sie weggeworfen - wer sein kind liebt hätte nie so gehandelt.Die Zeit kommt nie mehr zurück!
      Und zu dem letzten Beitrag:Ich und die Anderen die mir geantwortet haben, müssen sich in der Seite geirrt haben.
      Kategorie:RECHT und Steuern
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 10:46:36
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ist schon erstaunlich...das eingangsmotto wird moniert, aber kein feedback zum eigentlichen inhalt.

      sagt eigentlich schon alles
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 16:29:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      leider jetzt erst gelesen -wäre schade wenn der thread verschwindet

      Schnacke
      Im Eingangstext ging es ja nur um die Umbenennung -später kommen doch noch einige Anmerkungen von dir die bei mir Fragen aufwerfen.

      Warum gab es "betreuten" Umgang -wer hat das angeordnet und wie ist dieser Umgang verlaufen? Liegt hier vielleicht der Grund für den zumindest teilweisen Kontaktabbruch des Vaters.

      Gruß
      la perla


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