checkAd

    Haftpflichtversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.05.05 08:10:38 von
    neuester Beitrag 08.05.05 03:00:46 von
    Beiträge: 9
    ID: 979.277
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 526
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.05.05 08:10:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mal ne Frage,

      der vater von nem freund von mir hat das ferngesteuerte flugzeug fuer ca. 300 euro von seinem sohn kaputt gemacht. weil er draufgetreten ist.

      zahlt das die haftpflicht von dem vater wenn der sohn volljaehrig ist und nicht bei ihm wohnt?

      wuerde mich mal interessieren

      vielen dank
      Avatar
      schrieb am 05.05.05 11:22:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]16.536.446 von fondssparer2 am 05.05.05 08:10:38[/posting]HV zahlt, wenn der Sohn nicht mehr über die HV seines Vaters versichert ist.

      Das heißt der Sohn muß seine Berufsausbildung abgeschlossen haben und berufstätig sein.:D
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 12:24:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      vielen dank

      gibts da noch andere meinungen zu?

      gruss fondssparer
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 13:02:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Klar gibt es andere Meinungen dazu! Ein möglicher Ablehnungsgrund wäre, das der Sohn das Teil irgendwo rumstehen lassen hat, wo niemand damit rechnen musste. Aus diesem Grunde werden auch oft (vermeintliche) Brillenschäden abgelehnt > Brille lag auf Stuhl, jemand setzt sich rauf, Brille kaputt. Man muß nicht damit rechnen, das die Brille auf dem Stuhl lag > Ablehnung. Ein 2. Ablehnungsgrund wäre, das der Sohn dem Vater das Teil überliess (zum spielen, oder ähnliches). Geliehen, gemietet, gepachtet > vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 13:07:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Jetzt fällt mir auch ein 3. und sehr wichtiger Ablehnungsgrund auf. Funkfergesteuertes Flugzeug.:eek: Sicherlich motorbetrieben und schneller als 6 km/h?! > Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,3900EUR -1,52 %
      +600% mit dieser Biotech-Aktie?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 07.05.05 00:10:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5

      ich glaubdu verwechselst da was....Die Schäden an so einem Objekt sind nicht ausgeschlossen sondern nur DAMIT angrichtete!!!


      Eine Haftung nach BGB bleibt aber trotzdem!!!!!
      Avatar
      schrieb am 07.05.05 17:04:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      also muss die haftpflich zahlen? bei dem ferngesteuerten flugzeug?

      danke fuer die hilfe...

      gibt es da einen tip wie man das der versicherung am besten berichtet also wie man vorgeht?

      danke
      Avatar
      schrieb am 07.05.05 19:00:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Weitere Voraussetzung für eine Schadenregulierung durch die Versicherung ist auch, das der Vater sich das Flugzeug vom Sohn nicht geliehen hat.

      Grüsse an alle
      Avatar
      schrieb am 08.05.05 03:00:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Eine weitere Vorraussetzung ist auch keine Gefällikeit usw....

      Aber was soll das ganze hier??? Die ganzen Fragen stinken ein wenig!!!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Haftpflichtversicherung