Haftpflichtversicherung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.05.05 08:10:38 von
neuester Beitrag 08.05.05 03:00:46 von
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Mal ne Frage,
der vater von nem freund von mir hat das ferngesteuerte flugzeug fuer ca. 300 euro von seinem sohn kaputt gemacht. weil er draufgetreten ist.
zahlt das die haftpflicht von dem vater wenn der sohn volljaehrig ist und nicht bei ihm wohnt?
wuerde mich mal interessieren
vielen dank
der vater von nem freund von mir hat das ferngesteuerte flugzeug fuer ca. 300 euro von seinem sohn kaputt gemacht. weil er draufgetreten ist.
zahlt das die haftpflicht von dem vater wenn der sohn volljaehrig ist und nicht bei ihm wohnt?
wuerde mich mal interessieren
vielen dank
[posting]16.536.446 von fondssparer2 am 05.05.05 08:10:38[/posting]HV zahlt, wenn der Sohn nicht mehr über die HV seines Vaters versichert ist.
Das heißt der Sohn muß seine Berufsausbildung abgeschlossen haben und berufstätig sein.
Das heißt der Sohn muß seine Berufsausbildung abgeschlossen haben und berufstätig sein.
vielen dank
gibts da noch andere meinungen zu?
gruss fondssparer
gibts da noch andere meinungen zu?
gruss fondssparer
Klar gibt es andere Meinungen dazu! Ein möglicher Ablehnungsgrund wäre, das der Sohn das Teil irgendwo rumstehen lassen hat, wo niemand damit rechnen musste. Aus diesem Grunde werden auch oft (vermeintliche) Brillenschäden abgelehnt > Brille lag auf Stuhl, jemand setzt sich rauf, Brille kaputt. Man muß nicht damit rechnen, das die Brille auf dem Stuhl lag > Ablehnung. Ein 2. Ablehnungsgrund wäre, das der Sohn dem Vater das Teil überliess (zum spielen, oder ähnliches). Geliehen, gemietet, gepachtet > vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Jetzt fällt mir auch ein 3. und sehr wichtiger Ablehnungsgrund auf. Funkfergesteuertes Flugzeug. Sicherlich motorbetrieben und schneller als 6 km/h?! > Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz
#5
ich glaubdu verwechselst da was....Die Schäden an so einem Objekt sind nicht ausgeschlossen sondern nur DAMIT angrichtete!!!
Eine Haftung nach BGB bleibt aber trotzdem!!!!!
ich glaubdu verwechselst da was....Die Schäden an so einem Objekt sind nicht ausgeschlossen sondern nur DAMIT angrichtete!!!
Eine Haftung nach BGB bleibt aber trotzdem!!!!!
also muss die haftpflich zahlen? bei dem ferngesteuerten flugzeug?
danke fuer die hilfe...
gibt es da einen tip wie man das der versicherung am besten berichtet also wie man vorgeht?
danke
danke fuer die hilfe...
gibt es da einen tip wie man das der versicherung am besten berichtet also wie man vorgeht?
danke
Weitere Voraussetzung für eine Schadenregulierung durch die Versicherung ist auch, das der Vater sich das Flugzeug vom Sohn nicht geliehen hat.
Grüsse an alle
Grüsse an alle
Eine weitere Vorraussetzung ist auch keine Gefällikeit usw....
Aber was soll das ganze hier??? Die ganzen Fragen stinken ein wenig!!!
Aber was soll das ganze hier??? Die ganzen Fragen stinken ein wenig!!!
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