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    Vorrang für Scheidungskinder - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.05.05 14:38:23 von
    neuester Beitrag 11.05.05 15:38:29 von
    Beiträge: 4
    ID: 980.529
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      schrieb am 11.05.05 14:38:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      10.05.2005
      Vorrang für Scheidungskinder
      Reform beim Unterhaltsrecht: Frauen können nicht mehr auf den Ex-Mann bauen

      Berlin. (dpa) Bei der Verteilung von Unterhaltszahlungen sollen die Ansprüche von Kindern künftig absoluten Vorrang haben. Geschiedene Ehefrauen werden nach Plänen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hingegen ab 2006 eher für sich selbst sorgen müssen. Sie könnten dann nicht mehr in dem Maß wie bisher auf finanzielle Unterstützung des Ex-Manns vertrauen.

      Zypries stellte am Montag eine Reform des Unterhaltsrechts vor, mit der sie auf die immer höhere Zahl von Scheidungen und minderjährigen Sozialhilfeempfängern reagiert. Während die Bevorzugung der Kinder unumstritten ist, wurde hingegen auch in der rot-grünen Koalition der Vorschlag kritisch aufgenommen, Unterhaltsansprüche der Geschiedenen eher begrenzen zu können. Das Gesetz soll noch heuer verabschiedet werden.

      Bislang standen die Ansprüche von Kindern mit denen von geschiedenen oder gegenwärtigen Ehegatten lediglich gleich. Das hat mit dazu geführt, dass Ende 2003 in Deutschland 1,08 Millionen Kinder und Jugendliche Sozialhilfe erhielten, weil der Unterhalt der Eltern nicht ausreichte.

      Wenn nun in Zukunft das Geld des Unterhaltspflichtigen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht, sollen zunächst die Kinder die ihnen zustehende Summe voll erhalten. Erst danach würde Geld an die geschiedene Frau, die die Kinder betreut, oder einen Ehegatten nach langer Ehedauer gezahlt werden.

      Einem geschiedenen Ehepartner konnte nach bisheriger Rechtslage von den Familiengerichten eine Arbeitsaufnahme nicht zugemutet werden, so lange das Kind nicht acht Jahre alt ist. Dies soll sich nach dem Willen von Zypries nun ändern: Der Familienrichter soll mehr Flexibilität bei der Bemessung des so genannten Betreuungsunterhalts eingeräumt werden. Insbesondere geschiedene Frauen würden dann eher gezwungen werden können, sich schneller nach der Scheidung eine Beschäftigung zu suchen.
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      schrieb am 11.05.05 15:11:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      der wichtigste passus fehlt in diesem beitrag. nicht verheiratete frauen sollen bei schwangerschaft, nach der zypris-reform verheirateten frauen, im bezug auf unterhaltszahlungen, gleichgestellt werden:eek:

      sprich sobald Mann:rolleyes: eine frau schwängert, ist er automatisch für frau und kind voll unterhaltspflichtig. aktuell ist es frauen(müttern) nicht zumutbar eine arbeitsstelle zu suchen, bis das kind das 15lebensjahr erreicht hat:D wer hat da noch lust:laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.05.05 15:25:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gibt es da nicht ein paar Leute ganz in der Spitze unserer Regierung, denen diese Regelung viele Unterhaltszahlungen erspart?
      ;););)
      Avatar
      schrieb am 11.05.05 15:38:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      eigentlich schade dass es nun so kommt

      man konnte die Ehemänner immer so schön abzocken :D


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