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    Joschka, Ahnungsloser und "Seher" in Personalunion, verteidigt EU-Verfassung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.05.05 23:02:02 von
    neuester Beitrag 12.05.05 12:52:20 von
    Beiträge: 10
    ID: 980.631
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      schrieb am 11.05.05 23:02:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      ... nicht zu wissen, was im eigenen Ministerium in der Visa-Angelegenheit über Jahre abging, aber in Bezug auf die EU-Verfassung dem Volk so genau "aufs Maul" geschaut zu haben, um hier ein profundes Urteil abgeben zu können, das glaubt dem Mann doch wirklich kein Mensch, oder? :rolleyes:

      Joschka Fischer wendet sich gegen französische Linke

      Lyon (AP) Bundesaußenminister Joschka Fischer hat sich in der Debatte zum EU-Referendum in Frankreich gegen linksgerichtete Gegner der Verfassung gewandt. Er sei überrascht von bestimmten Argumenten der Linken, sagte Fischer am Mittwochabend auf einer Podiumsveranstaltung in Lyon.

      Der Außenminister äußerte die Ansicht, dass es in Deutschland ein Ja zur EU-Verfassung geben würde, falls diese ebenfalls einer Volksabstimmung vorgelegt worden wäre. «Diese Verfassung ist ein guter Kompromiss», sagte der Außenminister. Es sei in keiner Weise gerechtfertigt, sie als neoliberal oder kapitalistisch zu bezeichnen. Die Alternative zur EU-Verfassung sei der Vertrag von Nizza. Er könne nicht verstehen, wie man auf der Linken für den Vertrag von Nizza sein könne, sagte Fischer. Dieses im Dezember 2000 vereinbarte Abkommen ist bisher die Grundlage für Entscheidungen in den Ministerräten der Europäischen Union.

      Dominique Strauss-Kahn vom sozialliberalen Flügel der Sozialistischen Partei Frankreichs zeigte sich bei der Veranstaltung überzeugt, dass es beim Referendum am 29. Mai eine Mehrheit für die EU-Verfassung geben werde. «Der Kampf geht in seine entscheidende Phase», sagte der ehemalige Finanzminister.

      http://de.news.yahoo.com/050511/12/4jfin.html
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      schrieb am 11.05.05 23:08:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Er ist der Ansicht.

      Wirklich schade, daß man Ihm nicht zeigen kann, wie daneben er liegt.

      Heil Joschka, die Beschissenen grüßén Dich.
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      schrieb am 11.05.05 23:43:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ihr Ungläubigen! Josef Martin Fischer hat mit dem "Danny" einen ganz echten französischen Linken zum Freund, er weiß nicht nur, was die Deutschen denken, er weiß auch, was die Franzosen zu denken haben.
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      schrieb am 12.05.05 06:56:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      ... wahrscheinlich sollte wir nicht ganz so streng sein mit Fischer, denn bei seinen erst jüngst zu Tage getretenen Erinnerungslücken kann nicht ausgeschossen werden, dass er schon heute gar nicht mehr weiß, was er gestern in Lyon zum Besten gegeben hat. :look:
      Avatar
      schrieb am 12.05.05 07:35:28
      !
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      schrieb am 12.05.05 08:35:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Und die Franzosen zeigen es den depperten Steinewerfern aus Deutschland einmal wieder wie es geht:

      Gestern in der TZ in München:

      Brüssel tut alles um die Franzosen mit Geld von der EU-Verfassung zu überzeugen. Ein wildes Sammelsurium von Geldgeschenken,

      -angefangen von Zuschüssen für die Destillation von überflüssigem Weißwein in Industriealkohol (wurde voriges Jahr von der EU noch als totaler Blödsinn abgelehnt),

      -über die Subventionierung von Studentenflügen aus den Überseedepandancen

      -bis zur irrsinnigen Zuschüssen zu dem Forschungsreaktor in der Provence ist alles dabei was dämlich ist und Geld kostet.

      Bezahlt wird diese "Überzeugungskraft" natürlich hauptsächlich vom Nettozahler Deutschland. Dafür darf dann die EU einen Taxifahrer als ersten Aussenminister begrüßen - man gönnt sich ja sonst nichts.
      Avatar
      schrieb am 12.05.05 10:26:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hintergrund: Kernpunkte der EU-Verfassung

      Berlin (dpa) - Im Bundestag beginnt das mehrmonatige Verfahren zur Ratifizierung der ersten Verfassung der Europäischen Union. Mit den neuen «Spielregeln» soll die auf 25 und bald mehr Länder gewachsene EU handlungsfähig bleiben. Kernpunkte des Vertragstextes:

      GRUNDLAGEN

      Die Einleitung beginnt mit den Worten: «Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas...» Ein Gottesbezug fehlt. Die europäische Charta der Grundrechte ist Bestandteil des EU-Grundgesetzes.

      INSTITUTIONEN

      An der Spitze der EU stehen künftig drei Personen: Der Kommissionspräsident, der Außenminister und der Präsident des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs. Dessen Amtszeit dauert nicht mehr nur sechs Monate, sondern zweieinhalb Jahre und kann ein Mal verlängert werden.

      PARLAMENT

      Das Europaparlament erhält mehr Kompetenzen. Im Regelfall entscheidet es bei der europäischen Gesetzgebung mit. Auch bei der Wahl des Kommissionspräsidenten müssen die Mehrheitsverhältnisse im Parlament berücksichtigt werden.

      KOMMISSION

      Bis zum Jahr 2014 wird jedes Land weiter einen Kommissar nach Brüssel entsenden. Zur Steigerung der Effizienz wird dann die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der EU-Länder reduziert mit einer echten Rotation. Das heißt, jedes Land ist nach zwei Amtsperioden für fünf Jahre nicht in Brüssel vertreten.

      ABSTIMMUNGSVERFAHREN

      Es gilt künftig die «doppelte Mehrheit»: Ein Beschluss auf der Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission wird gefasst, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten oder mehr, mindestens aber 15 Länder zustimmen. Diese müssen außerdem mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Mindestens 4 Länder sind nötig, um einen Beschluss zu blockieren.

      VETO-RECHT

      Es gibt künftig mehr Politikbereiche, in denen mit Mehrheit entschieden werden kann. Das Veto-Recht gilt aber weiter für die Steuerpolitik, weitgehend auch für die Außen- und Sicherheitspolitik. Erschwert sind auch Mehrheitsentscheidungen im Bereich der Innen- und Justizpolitik. Dafür gibt es die Möglichkeit der «strukturierten Zusammenarbeit»: Länder, die in bestimmten Bereichen enger kooperieren wollen, können das tun.

      AUSSENMINISTER

      Der Außenminister übernimmt die Aufgaben des außenpolitischen Beauftragten des EU-Rats und des EU-Kommissars für Außenbeziehungen («Doppelhut»). Er ist auch Vizepräsident der Kommission und leitet den diplomatischen Dienst der EU.

      BÜRGERBEGEHREN

      Wenn eine Million Bürger aus EU-Ländern mit Unterschriften ein Gesetz verlangen, muss die Kommission tätig werden.

      RATIFIZIERUNG

      Der Verfassungsvertrag wird erst wirksam, wenn alle Mitgliedsländer ihn ratifiziert, das heißt durch Parlaments- oder Volksentscheid gebilligt haben. Das soll spätestens 2007 der Fall sein. Sollte die Verfassung bis dahin nicht überall akzeptiert sein, muss sich ein Gipfeltreffen damit befassen.

      AUSTRITT

      Jeder Mitgliedstaat kann aus der Union auch wieder austreten.
      Avatar
      schrieb am 12.05.05 10:31:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ausgerechnet der, der seit Jahren gegen das EU-Recht verstößt, verteidigt es nun auch noch? Sind seine "Erinnerungslücken" größer als wir dachten?


      Visa-Politik verstieß von Anfang an gegen EU-Recht / Bundesregierung gerät in Erklärungsnot

      Deutliche Kritik von EU-Kommissar Frattini - Einwände von Innenminister Schily wurden nicht berücksichtigt

      Straßburg/Berlin - Außenminister Joschka Fischer hat mit seiner Visa-Politik gegen europäisches Recht verstoßen. Nach Darstellung der EU-Kommission verstieß der umstrittene Volmer-Erlaß aus dem Jahr 2000 gegen die gemeinsamen europäischen Gesetze für den Schengen-Raum. Bei der Vergabe von Visa durch die deutsche Botschaft in Kiew habe " keine gründliche Prüfung der Antragsteller stattgefunden" , sagte EU-Innen- und -Justizkommissar Franco Frattini in einer Sondersitzung des Innenausschusses im Europaparlament in Straßburg. Den Konsularbeamten sei zuviel Ermessensspielraum eingeräumt worden. Auch sei durch die Behörden nicht geprüft worden, ob die Personen, die ein Visum für Deutschland beantragt hatten, wirklich wieder in ihre Heimat zurückkehren wollten. Somit habe der Erlaß in zwei Punkten gegen die Regelungen des Schengen-Systems zur Reisefreiheit verstoßen, teilte Frattini als Ergebnis einer " vorläufigen Prüfung" mit. Der ehemalige italienische Außenminister betonte zugleich, daß er noch kein abschließendes Urteil zum sogenannten Chrobog-Erlaß getroffen habe, der den Volmer-Erlaß im Oktober 2004 teilweise ersetzt hatte und der nun in der deutschen Visa-Praxis gültig ist. Für eine entsprechende Bewertung habe er noch keine Gelegenheit gefunden, weil die Bundesregierung die nötigen Unterlagen erst kürzlich überstellt hatte.


      Nach Ansicht der Christdemokraten im Europaparlament, die die Befragung Frattinis beantragt hatten, widerspricht allerdings auch die aktuelle deutsche Visa-Vergabepraxis dem EU-Recht. " Beide Punkte, die Frattini im Volmer-Erlaß kritisiert, tauchen auch im Chrobog-Erlaß wieder auf" , sagt der CSU-Europaabgeordnete Joachim Wuermeling, der die Kommission um Prüfung der Angelegenheit gebeten hatte. Den endgültigen Bericht zur Bewertung der deutschen Visa-Politik will Frattini " in den kommenden Tagen und Wochen" vorlegen.


      Mit dem Verdikt aus Brüssel gerät die rot-grüne Bundesregierung in Berlin in Erklärungsnot. Der Erlaß vom 3. März 2000 war nach monatelanger interner Vorbereitung im Auswärtigen Amt von Außenminister Joschka Fischer persönlich angewiesen worden. Mit diesem Erlaß war die Visa-Praxis in allen deutschen Botschaften massiv liberalisiert worden (" Im Zweifel für die Reisefreiheit" ). In mehreren osteuropäischen Ländern kam es in vermutlich mehreren hunderttausend Fällen zu Visa-Mißbrauch und illegaler Migration in den Schengen-Raum.


      Besonders brisant ist die rechtliche Beurteilung durch die EU-Kommission auch deshalb, weil eben diese Punkte bereits wenige Tage nach dem Fischer-Erlaß von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vorgetragen worden waren. In einem empörten Brief wies er Fischer am 13. März 2000 darauf hin, daß der Erlaß sowohl politisch als auch rechtlich unhaltbar sei. Fischers Anweisung stehe " in Widerspruch zu der für alle Schengen-Staaten verbindlichen Gemeinsamen Konsularischen Instruktion" (GKI).


      Damit bezog Schily sich auf die Vereinbarung, die jene EU-Staaten zum Schutz ihrer Außengrenzen getroffen hatten, die im Reiseverkehr untereinander auf Kontrollen verzichten. Deutschland war einer der wichtigsten Initiatoren der Schengen-Regelungen. Diese wurden mit dem Amsterdamer Vertrag zum 1. Mai 1999 vergemeinschaftet. " Damit hat Rot-Grün jahrelang europäisches Verfassungsrecht gebrochen" , sagte Eckart von Klaeden, Obmann der Union im Visa-Untersuchungsausschuß. Fischer habe so " Deutschland zum Einfallstor für illegale Einwanderung mittels Visa gemacht" .


      Schily informierte das Bundeskanzleramt direkt über seine europarechtlichen Zweifel, eine Kopie seines Briefes vom 13. März ging per Fax direkt in das Büro von Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier. Es ist bis heute unklar, warum der von Schily geäußerte Wunsch, den Vorfall im Bundeskabinett am 15. März 2000 anzusprechen, nicht erfüllt wurde. Statt dessen intervenierte das Bundeskanzleramt und arrangierte ein Telefonat zwischen Fischer und Schily. Warum Schily seine massiven Einwände, die von der Sache her bis Oktober 2004 Bestand hatten, nie wieder vortrug, ist eine der spannendsten Fragen, die der Untersuchungsausschuß noch zu klären hat.


      http://www.welt.de/data/2005/05/12/717363.html
      Avatar
      schrieb am 12.05.05 12:41:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      an geltendes recht hat joscka sich fast nie gehalte.
      deshalb ist ihm das eu-recht auch sch...egal.
      er wird weiter so wurschteln und dann könig von D.
      Avatar
      schrieb am 12.05.05 12:52:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vergesst die Deutsche und die Französische Abstimmung! :laugh:

      die Holländer sind zur Zeit zu 55% dagegen, und die werden sich von unseren Politikern nicht dreinreden lassen! Auch da gibts ne Volksabstimmung!!:D


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