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    Programm zur Berechnung von Spekulationsgeschäften - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.05.05 10:45:16 von
    neuester Beitrag 04.06.05 15:19:04 von
    Beiträge: 24
    ID: 981.293
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      Avatar
      schrieb am 15.05.05 10:45:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Börsenfreaks,

      wer kann mir ein einfach zu bedienendes Programm nennen, das mir hilft, meine Spekulationsgeschäfte mit Aktien im Jahr 2004 darzustellen und die Gewinne/Verluste zu berechnen.

      Wichtig ist mir, dass auch gestaffelte Käufe und Verkäufe nach aktueller Rechtslage berücksichtigt werden.

      Einen Steuerberater habe ich auch, aber ich möchte ihn damit bei der Gesamtaufstellung unterstützen.

      Und welche Programme haben sich in den Jahren davor bewährt?

      Danke

      KMS:)
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 10:53:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]16.614.465 von KMS am 15.05.05 10:45:16[/posting]Also ich mach`s im EXCEL!
      Sollte auch für dich kein Problem sein!
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 10:56:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      www.steuerkompasswp.de

      bestes Programm ever !!!!
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 11:21:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zur kompletten Depotverwaltung und Übersicht Speku-Gewinne und Verluste habe ich mir vor einem halben Jahr Depot Profi 4.1 gekauft. Nicht zu teuer und einfach klasse! Gut zu bedienen, nicht zu kompliziert.

      Guckst Du unter www.depotprofi.de

      Glaube da gibt es eine Demoversion.
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 12:09:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3 und #4
      Diese Programme gibt es offensichtlich nur zum Download, nicht auf CD/DVD.
      Gibt es auch eine vernünftige Anleitung dazu?

      Wer weiß, ob auch geläufigere Börsen- und Steuerklärungs-Programme, z.B. von WISO (Sparbuch 2005, Börse 2005...)geeignet sind?

      KMS

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      Avatar
      schrieb am 15.05.05 12:16:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Depotprofi ist so easy, da brauchst Du kein dickes Handbuch dafür
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 12:19:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Jahressteuerbescheinigung


      Erstmals ab 2004 müssen inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ihren Kunden jährlich eine zusammengefasste Steuerbescheinigung ausstellen. Darin erfasst werden nicht nur die Kapitalerträge (etwa Zinsen), sondern auch die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften („Spekulationsgewinne“). Was vom Gesetzgeber als Serviceleistung dargestellt wird („um den Steuerpflichtigen die Erklärung der aus diesen Geschäften resultierenden Gewinne zu erleichtern“), ist tatsächlich ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses. Die Anrechnung einbehaltener Kapitalertragsteuern erfordert weiterhin die Vorlage entsprechender Steuerbescheinigungen.

      http://www.steuerlexikon-online.de/Jahressteuerbescheinigung…
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 13:13:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      bin bei der comdirect.
      Zu meinen Aktientrades ("private Veräußerungsgeschäfte") wurden in der Jahressteuerbescheinigung der comdirect keine Angaben gemacht!
      Ist das für Banken wirklich verpflichtend?

      KMS
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 13:16:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Sorry, den "comdirect" wollte ich gar nicht drinhaben.

      KMS
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 17:06:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Soweit ich weiß ist es verpflichtend.
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 17:42:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Consors schrieb mir, daß sie nicht verpflichtet sind meine/deine Gewinne/Verluste auszurechnen!

      :rolleyes::confused:
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 18:29:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #11:
      Für 2004 stimmt das nach meinere Kenntnis.
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 18:41:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Guckst Du unter www.xlmsoft.de.

      Wähle "Aktienprofi". Ist eine 30-Tage Probierversion. Klappt prima, habe meine Transaktionen für die ESt-Erklärung 2004 perfekt eingeben und als Anlage zur Erklärung (GuV-Bericht) ausdrucken können.

      Grüße
      Bullish :)
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 19:30:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 19:31:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      Avatar
      schrieb am 16.05.05 08:49:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      #13 und #14

      Zum Programm "Aktienprofi":

      Ist es auch geeignet für die ESt.-Erklärung, d.h. berücksichtigt es auch Staffelkäufe und -verkäufe nach aktuellem Recht (FiFo-Prinzip) bei der Ermittlung der Gewinne/Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften?

      KMS
      Avatar
      schrieb am 16.05.05 09:21:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      @KMS

      Also ich bin der Meinung ja. Ich hatte einige Staffelkäufe. Der Bericht als Anlage für das FA sah sehr gut aus. Habe meinen ESt-Bescheid allerdings noch nicht zurück.

      Wenn Du in den nächsten 30 Tagen Deine ESt-Erklärung abgeben willst, lade Dir die 30-Tageversion einfach mal runter und gebe Deine Daten ein. Chronologisch alle Käufe und Verkäufe mit Ordergebühr, danach auf Auswerungen "GuV".

      Grüße
      Bullish :)
      Avatar
      schrieb am 16.05.05 15:25:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      welche Kosten kann man vom Spekugewinn direkt abziehen ?
      (Neben den Transaktionskosten.)

      Kosten für Börsenbriefe zb., gehen die in diese in die oben genannte Rechnung (und mindern den Spekugewinn
      ) oder gehe sie in allgemeine Werbungskosten rein ?
      Avatar
      schrieb am 16.05.05 15:41:42
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Diego2:
      Die Kosten für Börsenbriefe mindern den Speku-Gewinn. Solltest du allerdings auch Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden aus Aktien) erzielen, käme auch eine Zuordnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Betracht. Was meinst du mit "allgemeine Werbungskosten"?
      Avatar
      schrieb am 16.05.05 16:11:47
      Beitrag Nr. 20 ()
      ...Fahrten zu HV´s, Börsenseminare... gibt sicher auch noch mehr.

      Wir haben mit 20 Leuten vor sechs Jahren einen Investmentclub als GbR gegründet und treffen uns einmal im Monat.

      Die 8 Bier und das Rumpsteak mindern auf´s Jahr gesehen auch ganz schön. :D Hey, war ein Scherz.

      Grüße
      Bullish :)
      Avatar
      schrieb am 16.05.05 16:22:41
      Beitrag Nr. 21 ()
      @nataly,

      danke für Deine Antwort.

      ich habe bislang als kleinanleger noch nie meine Divis und Spekugewinne angegeben, da ich noch nie die freibeträge überschritten hatte und die paar divis unter den freistellungsbetrag meiner Bank gelegen haben.

      Allerdings kann sich dass schon für 2005 ändern, daher meine Frage. Als allgemeine Werbungskosten bezeichne ich dass, was als Kosten eines Arbeitnehmers (aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung) absetzbar ist. Insofern ist es immer gut zu wissen, welche Kosten man anrechnen kann und muss.

      Eine weitere Frage: wie hoch ist der maximale Betrag an Speku-Gewinnen der bei gemeinsamer Veranlagung unter Berücksichtigung des HEV nicht zu versteuerern ist ? Das konkrete Problem: mein Konto bei Nordnet / Stocknet kann nur auf einen NAmen zugelassen werden, der Broker weigert sich oder ist unfähig, es auf zwei Namen (Ehepartner) laufen zu lassen. Kann man bei gemeinsamer Veranlagung mit der Ehefrau (die keine Spekugewinne/Verluste macht, da sie an der Börse nicht aktiv ist) den doppelten Freibetrag ansetzen oder muss man dazu ein zweites Konto eröffenen und dann die Hälfte verschieben ???
      Avatar
      schrieb am 16.05.05 16:26:16
      Beitrag Nr. 22 ()
      noch ´ne Frage, muss man das Kapitaleinkünftezusatzblatt überhaupt ausfüllen, wenn man unter den Freibetrag bleibt oder kann man dann bei späteren Ereignissen (zB. Nachfrage wegen Anrechnung des Freibetrags der Ehefrau oder nicht) noch einmal dafür in Erklärungslast kommen ?
      Avatar
      schrieb am 16.05.05 17:03:56
      Beitrag Nr. 23 ()
      SteuerkompassWP habe ich ebenfalls,
      und heute das erste Mal ausprobiert.
      Zu Testzwecken erstmal die Orderdaten von 2002 mit 120 Trades importiert, vorher war aber noch ne Menge Arneit zu leisten, Excel installieren usw., da alles aufs neue Notebook sollte.


      @TipkeforPresident

      Korrigiere mich ich möchte mal meine Vorgehensweise erläutern.
      Sag mir mal ob ich das so einigermaßen richtig gemacht habe!?;)


      1.Excel Orderdaten in Steuerkompass importiert.(leider sieht man nur einen Teil der Tabelle, den Rest musste ich mühsam anklicken, um die Zeilen lesbar zu machen.:eek:

      2.Die Überschriftsspalten der importierten Tabelle angepasst, so dass Stückzahl über die Stückzahlen kam usw.
      Recht mühsam, aber da muss man wohl durch...

      3.Für jede Transaktionsgebühr eine der 5 verfügbaren Transaktionsspalten eingerichtet usw.

      4. Wo ich meine Probleme bekam waren Käufe/Verkäufe, die an einem Tag getätigt wurden.
      In der Consorsexceltabelle waren diese willkürlich angordnet.
      SteuerkompassWP ersah daraus öfters Shortselling, und das wird nicht unterstützt!
      ...so musste ich die Eintagestrades erst einmal in die vermutlich richtige Reihenfolge ordnen, aber es hat dann geklappt.:)

      5. Desweiteren waren mir u.a. Zinsabschlagsteuer suspekt, wusste nicht, unter welche Spalte das fallen sollte.

      6. in der Consorstabelle waren Einbuchungen aus Spinnoffs(Lucent Inc. - Agere) als Verkäufe ersichtlich, was falsch sein dürfte:eek::confused:
      So habe ich die Spinoffs/Einbuchungen neuer Aktien als Thesaurierung(?) markiert.
      Auch bei der Dividendenzahlung(?) bei TINY, die als Verkauf angegeben war, habe ich Thes. angegeben.

      7. Eine Fondsgeschichte musst ich unter "Wertpapierart" manuell umschreiben.

      8.Dann wurden die obigen leeren stkpWP-Tabellenzeilen gelöscht und die Berechnung gestartet, welche als eigene Datei abgespeichert wird(Word/paint etc. -kompatibel)

      Sah soweit gut aus....:)


      Spezielle FRAGEN:

      - in welcher Spalte muss ich üblicherweise In-/Auslandsaktien usw. ...einfügen? - Kann bzw. soll ich dafür neue Spalten beanspruchen?

      Habe das mal dort gemacht wo ich glaube, dass diese Tabelleninhaltsspalten nicht mehr gebraucht werden.
      StkpWP hat In- und Auslandsaktien jedenfalls fast aller erkannt:rolleyes:


      !Habe etwa 2-3 Stunden gebraucht bis ich die 120 Trades errechnet hatte - ich hoffe richtig :confused:!
      Avatar
      schrieb am 04.06.05 15:19:04
      Beitrag Nr. 24 ()
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