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    S-Klasse auf Kosten des Staates? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.03.00 14:56:28 von
    neuester Beitrag 08.04.00 13:43:29 von
    Beiträge: 13
    ID: 98.134
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      Avatar
      schrieb am 19.03.00 14:56:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      hab mal ne frage.

      angenommen, man hat einen spekugewinn von 100.000 mark in 99.
      sagen wir, der steuersatz beträgt 50%.

      bleiben also unterm strich 50.000 mark.

      jetzt folgendes:
      man least sich zB eine S-klasse und kann diese absetzen.
      sagen wir, das kostet 50.000 mark.

      wie wird nun die steuer berechnet?

      a) 100.000 mark gewinn minus 50.000 mark ausgaben= 50.000 mark gewinn, auf die man jetzt noch steuern zahlen muss.

      b) 100.000 mark gewinn, davon gehen 50.000 mark steuern ab.
      jetzt kostet aber die s-klasse 50.000 mark und man zahlt nicht einen pfennig steuern.

      was ist denn nun davon richtig?

      danke
      pm
      Avatar
      schrieb am 19.03.00 15:11:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      So entstehen Gerüchte, PM.
      Ausgaben können steuerlich im Prinzip nur von Einnahmen abgezogen werden, mit denen sie in Zusammenhang stehen. Hast du als steuerpflichtige Einkünfte nur den Spekulationsgewinn, kannst du die Ausgaben für das S-Klassen-Leasing nirgendwo berücksichtigen (nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung).
      mfg, GKuehn
      Avatar
      schrieb am 20.03.00 00:10:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      und was ist, wenn ich eine firma (klopapierlieferant;)) habe und das auto mein geschäftswagen?
      Avatar
      schrieb am 20.03.00 08:42:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Im Prinzip sind dann die Kfz-Kosten inclusive Leasing als betriebliche Ausgaben der Klopapierfirma abzugsfähig, wobei jedoch eine Reihe von „Feinheiten“ zu beachten sind (z. B. Nutzungsverhältnisse des Fahrzeuges: privat / Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte / betriebliche Fahrten / sonstige Nutzung; Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches usw., Angemessenheitsprüfung der Kfz-Kosten im Hinblick auf den Umfang / das Volumen der Klopapierfirma, sowie die umsatzsteuerlichen Fragen und Konsequenzen). Je nach Konstellation kann eine volle, aber auch überhaupt keine Abzugsmöglichkeit bestehen.
      Avatar
      schrieb am 20.03.00 13:11:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      und wie siehts aus mit eigentumswohnungen?

      fragen über fragen ;)

      gruß
      pm

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      Avatar
      schrieb am 20.03.00 15:46:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eigentumswohnung: Jetzt wird es nun wirklich schwierig. Da muss ein Fachmann her, der dir die Einzelheiten in mühsamer Kleinarbeit in den nächsten Wochen beibringt. Soviel ich gelesen habe, hat sich doch ein gboelter als Steuerberater oder so ählich geoutet. Solltest ihn mal dazu ansprechen. Wichtig wäre aber zur Beantwortung deiner Frage noch zu wissen, wie die Zufahrtmöglichkeiten sind und ob der S-Klasse-Mercedes in der Eigentumswohnung dort über Nacht geparkt wird.
      Avatar
      schrieb am 20.03.00 16:37:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      PM,

      wenn Du - angenommen... - soviel verdient hast, dann lohnt es sich, mal mit einem Steuerberater zu sprechen, am besten jemand bei Dir um die Ecke! Geh ruhig zu mehreren hin und schau sie Dir an, ein Vorgespräch kostet ja nichts.

      Es bringt doch nichts, hier irgendwelchen vagen Tips nachzulaufen, und dann doch alles falsch zu machen!
      Die Gebühren kannst Du übrigens von der Steuer absetzen.

      D.

      P.S.: Für 1999 kannst Du sowieso jetzt nur noch wenig gestalten, da das Jahr abgelaufen ist.
      Avatar
      schrieb am 21.03.00 22:42:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      nene, soviel wars ja nun nicht, aber es interessiert mich einfach.

      :)
      pm
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 00:32:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Was ist los ProMailer,
      sonst bist doch auch nicht so verhalten mit
      deinen Äußerungen.
      Wirklich keine 6stellige Summe?
      Pech gehabt oder nicht realisiert?
      Angst vor den Behörden?
      Oder doch nicht so toll?

      Nichts für ungut, reines Interesse ;-)

      BadGuy
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 02:10:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      ne, ich plane nur für die zukunft :)
      Avatar
      schrieb am 07.04.00 21:43:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Am besten du machst gar nicht erst Spekugewinne oder so viel das es dich nicht mehr juckt Steuern zu zahlen.Aber bis du zu den Spitzenverdienern mit 50 % Steuersatz gehörst(ich denke du willst erst noch Zividienst abreissen) ist dieser sowieso auf 35 % gesenkt oder die Spekusteuer vorher schon abgeschafft. :)
      Avatar
      schrieb am 08.04.00 12:39:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      hi herr witzig,

      ab und an muss man auch spekugewinne realisieren, aber OTI nicht. :)
      Avatar
      schrieb am 08.04.00 13:43:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Promailer:
      Die einfachste Art, die Speku-Steuer zu sparen, ist die Gewinne nicht anzugeben...(Achtung, brutale Art der Steuerhinterziehung...) :D
      Du hast mal gesagt, das Du erst 20 bist. Machst Du überhaupt schon eine EKS? Wenn nicht, oder wenn Du inder Ausbildung bist und dementsprechend Deine EK gering genug sind, ist die Wahrscheinlichkeit durchs Sieb zu fallen sehr hoch. Laut Stiftung Warentest wird nur jede 5 Meldung auf Stichhaltigkeit geprüft...

      ZU den Eigentumswohnungen:
      Schönes System, Du kaufst die Eigentumswohnung auf Kredit und kannst die Zinsen als negative Einkünfte aus V+V(Vermietung und Verpachtung) absetzen. Das geht allerdings nur, wenn Du das Teil vermietest.
      Zum Leasing ist ja fast alles gesagt, Du kannst, wenn die o.g. Vorraussetzungen stimmen, die Leasingrate als Betriebsaufwand absetzen.
      By the way: Ihr könnt Eure Fachliteratur(Der Aktionär :D )als Werbungskosten absetzen-bei der Spekusteuer-ebenso Depotgebühren und alles andere, was zum erzielen dieser Einkünfte benötigt wird(leider kein SLK)
      Also: Wenn angegeben-dann QUITTUNGEN SAMMELN!
      In der Hoffnung Ihnen gedient zu haben
      MfG
      Tholny


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