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    Tria Nullkupon-Wandelanleihe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.05.05 21:04:39 von
    neuester Beitrag 30.10.05 22:01:09 von
    Beiträge: 58
    ID: 982.121
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      Avatar
      schrieb am 18.05.05 21:04:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      TRIA IT-solutions hat heute die Ausgabe einer Nullkupon-Wandelanleihe angekündigt:
      http://www.tria.de/investor_relations/wandelanleihe/wandelan…

      Die vollständigen Konditionen werden den Tria-Aktionären erst demnächst über die Depotbanken mitgeteilt, versprechen aber äußerst interessant zu werden.

      Hier die bisher bekannten Daten:

      Volumen: 3 Mio. EUR + 1,3 Mio. EUR (Mehrzuteilungsoption)
      Zuteilungsverfahren: Bezugsrechtsemission
      Bezugsverhältnis: mindestens 1:1 (Überbezug möglich)
      Laufzeit: 5 Jahre
      Rückzahlung: zu 100% = EUR 1,00
      Nennwert: 1,00 EUR
      Zinssatz: 0,0% (Nullkupon-Anleihe)
      Wandlungsrecht: 1:1 (Jede Teilschuldverschreibung im Nennwert von EUR 1,00 kann in eine Aktie gewandelt werden) Bezugsrechtshandel: findet nicht statt
      Konsortialbanken: VEM Aktienbank AG und TradeCross AG

      Noch nicht bekannt sind folgende Daten:

      WKN: ?
      Emissionskurs: ? (vermutlich deutlich unter 100%)
      Wandlungsfrist: ? (Wandlung vermutlich erst nach 1-2 Jahren möglich
      Stichtag für das Bezugsrecht: ?
      In welchem Umfang ist Überbezug möglich?
      Wird die WA börsennotiert sein?

      Der Clou an der Sache ist das Wandlungsrecht. Dazu heißt es in der heutigen Ad-Hoc:

      Jede Teilschuldverschreibung im Nennwert von EUR 1,00 kann in eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der TRIA IT-solutions AG gewandelt werden. Dieses Umtauschverhältnis bleibt auch im Falle einer Kapitalherabsetzung unberührt.

      Das ist äußerst ungewöhnlich, üblicherweise wird bei Kapitalveränderungen immer auch das Wandlungsrecht angepaßt.

      Kommt es bei Tria also zu der geplanten Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:1 (die soll auf der HV am 15. Juni beschlossen werden), dann verdreifacht sich voraussichtlich der Tria-Aktienkurs (also etwa von derzeit 0,70 € auf 2,10 €). Das Wandlungsrecht hätte dann einen inneren Wert von 1,10 € (!). Das allein wäre schon mehr, als man anfänglich für eine Teilschuldverschreibung investiert hat, denn der Emissionskurs dürfte unter 100% (also niedriger als 1 €) liegen.

      Diese Aussichten könnten es ratsam erscheinen lassen, sich noch rechtzeitig ein paar Tria-Aktien ins Depot zu legen.
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 21:28:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Thema Überbezug:

      "Den Aktionären wird neben dem Bezugsrecht zu 100% = EUR 1,00 je Teilschuldverschreibung ein Recht zum Überbezug eingeräumt, d.h. Aktionäre können über ihr Bezugsrecht hinaus Teilschuldverschreibungen zeichnen. Ein börslicher Handel der Bezugsrechte ist nicht vorgesehen. Teilschuldverschreibungen, die nicht von Aktionären gezeichnet werden, sollen im Rahmen einer Privatplatzierung Investoren angeboten werden."

      Quelle: Tria-Homepage

      So long KingKong
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 21:38:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei 15 Mio. Tria-Aktien und maximal 4,3 Mio. Teilschuldverschreibungen kann ich mir allerdings kaum vorstellen, daß ein Überbezug tatsächlich möglich sein wird.

      Ich stelle mir eher die Frage: was ist, wenn alle Aktionäre ihr Bezugsrecht wahrnehmen? Wenn die Konditionen tatsächlich so attraktiv sind wie bisher diskutiert, wird jeder, der seine 5 Sinne beisammen hat, sein Bezugsrecht nutzen.

      Gibt es dann eine rationierte Zuteilung?
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 21:43:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Man sollte sich mal in vergleichbaren Szenarien (siehe Intershop, Plambeck etc.) schlau machen(Wandelanleihe und Kapitalschnitt). Ich bin noch nicht ganz so weit, um das überblicken zu können...

      So long KingKong
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 21:50:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habe es eben schon in Bahianos Thread geschrieben:

      Verusch morgen mal die noch offenen Fragen direkt bei Tria zu ergründen. Zumindest die Rahmendaten die bei #1 noch offen sind, sollten sich dort klären lassen.

      Danke Euch Beiden!

      MaMood
      :cool:

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      Avatar
      schrieb am 18.05.05 21:59:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Konstruktion ist das Standardprodukt der rührigen VEM Aktienbank für Unternehmen, die am Rand der Pleite lavieren. So schon geschehen bei Intershop, Travel24, Triplan und einigen anderen.

      Ich habe als einzigen den Intershop Prospekt damals gelesen. Da gibt es auch eine Wandlungspflicht, die unter bestimmten Voraussetzungen eintreten kann.

      Diese Papiere sind defacto Aktien -- es ist nie eine Rückzahlung eingeplant. Der Clou an der Sache ist folgender: Papiere wie Tria werden überhaupt nur von Leuten gekauft, die aus prinzipiellen Gründen (?) Aktien welche über EUR 1,-- notieren, vermeiden. Das impliziert, dass eine sofortige Kapitalherabsetzung mit Resplit und folgender Kapitalerhöhung zum Mindestpreis von EUR 1,-- pro junger Aktie zu überproportionalen Kursverlusten führt, weil das Zielpublikum die Papiere dann nicht halten möchte. Daher holt man sich das Geld zuerst, solange der Kurs noch `billig` aussieht, und resplittet später.

      Das Verdienst diese geniale Idee auf dem deutschen Kapitalmarkt eingeführt zu haben, gebührt der VEM Aktienbank. Diese Notfinanzierung ähnelt in gewisser Weise den in Amerika üblichen Wandelanleihen mit kursabhängigem Strike, durch den das Equity total enteignet wird.

      Angeblich hat Frick heute die Aktie empfohlen. Man sieht also, es klappt wieder mal.
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 22:00:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      @MaMood
      Herzlichen Dank für Dein Engagement!
      Am interessantesten wäre natürlich die Klärung der Frage, ob die Wandelanleihe tatsächlich noch vor dem Kapitalschnitt herausgegeben wird!

      Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, aber sicher ist das doch nicht, oder??

      So long KingKong
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 22:03:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      @pfandbrief
      Aus genau diesem Grund habe ich die VEM Aktienbank im Depot:cool:

      So long KingKong
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 22:11:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wahrscheinliches Szenario:
      Nach dem Resplit der Tria-Aktie werden sich der Kurs der Aktie und der Kurs der Anleihe schrittweise angleichen...:cool:

      So long KingKong
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 22:25:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]16.650.946 von KingKong2 am 18.05.05 22:03:23[/posting]Aus genau diesem Grund habe ich die VEM Aktienbank im Depot

      Ich leider nicht. :cry:

      Obwohl mir schon beim Börsengang auffiel dass das die sind mit den geilen Ideen, mit denen sie das Kapital der Dummzocker in die richtigen Kanäle leiten. Damals standen sie weniger als die Hälfte, aber ich hab` ihnen halt nicht getraut. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 22:32:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      @pfandbrief
      "Dummzocker" ist ein hartes Wort!:eek:
      Die meisten glauben doch, auf der Welle mitschwimmen zu können, solange es geht... zu denen gehöre ich auch...
      und ich habe nicht vor, mich hier abzocken zu lassen :D

      So long KingKong
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 22:49:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]16.651.208 von KingKong2 am 18.05.05 22:32:43[/posting]Wie mans nimmt. Ich habe dieses Prinzip immer als genauso schwachsinnig erachtet wie die Teilnahme an gewissen Pyramidenspielen. Da gewinnt man auch wenn man nicht in der letzten Reihe steht.

      Wohlgemerkt, ich rede von der Tria Aktie. Die Wandelanleihe mag irgendwann mal interessant sein, weil die ist ja den Zockern eh unbekannt.

      Übrigens, ob Frick die Wandelanleihe eingeplant hat? Wenn nicht, könnte es morgen auch gleich ne böse Überraschung geben...
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 08:42:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      @6

      Deine Annahme kann ich nicht nachvollziehen, denn ich persoenlich besitze Tria IT Aktien, habe aber auch eine Menge Aktien im Depot, die ueber 1Euro:eek: notieren.

      Wer die Tria vor 2 Wochen zu unter 50 cent gekauft hatte, der kann sich nun schon mal ueber einen schoenen Wertzuwachs freuen und bracht ja auch nicht diese Wandelanleieh zu zeichnen, sondern kann ja seine Aktien ueber die Boerse einfach verkaufen und da freuen sich andere, die heute und morgen noch zu etwa 70 cent reinwollen:);):cool:
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 09:22:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich denke, daß es der Firma nicht gut geht wenn eine solche Wandelanleihe begeben wird.

      Unter Berücksichtigung der Kapitalherabsetzung von 3:1 zahlt man bei der Wandelanleihe quasi nur 0,333 Euro für eine "jetzige" Aktie. Warum gibt die Frima die neuen Aktien so billig ab? Warum sollte der Kurs jetzt steigen?

      Habe schnell alles verkauft.
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 09:32:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der Firma geht es nicht gut?

      Habe schnell alles verkauft?

      Kluge Entscheidung - da ist jemand gut informiert.

      Triffst Du Deine Entscheidungen immer so?

      Na dann viel Erfolg weiterhin!:confused:

      Das Tria am Turnaround bastelt und Fortschritte macht wissen die Triatleten längst - und das die Jungs Dir die Garantie nicht auf dem Silbertablett präsentieren ist auch klar.

      Die sind auf dem richtigen Weg, aber wer hat gesagt, dass es leicht sein wird? :rolleyes:

      Gleich zu schmeißen, weil die Jungs sich Geld beschaffen wollen, was ja irgendwie umgesetzt werden muß ist aber nicht besonders Klug. Warum hast Du überhaupt gekauft?:look:

      Wenn das mit der Anleihe funzt, dann sind die wieder ein Stück stabiler und wettbewerbsfähiger. Außerdem sind sie meiner Meinung nach immer noch Krass unterbewertet.:D
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 09:33:09
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zum Vergleich einmal ein Blick auf die in 2003 ausgegebene Wandelanleihe (WKN 830 193), die noch bis zum 15.10.2008 läuft:
      Thread: TRIA IT-solutions AG begibt Wandelanleihe

      - Zwischen Ankündigung (10.9.03) und der Bekanntgabe der Anleihebedingungen (2.10.03) lagen ca. 3 Wochen.

      - die Wandlung war frühestens am 1.1.2005, also 14 Monate nach Emission möglich

      - Alle Mehrzuteilungswünsche bis zu einer Höhe von 10.000,- € wurden bedient.

      - Die WA wurde zu 70% von Institutionellen und zu 30% von Privatanlegern gezeichnet.

      - Eine Klausel über eine Wandlungspflicht, die unter bestimmten Voraussetzungen eintreten kann, gab es da nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 09:42:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hatte gekaut, weil der Alteigentümer vor kurzem 1,00 Euro je Aktie gehahlt hatten. Die Bankschulden wurden getilgt. Das hörte sich gut an. Der Kurs ist ja nach den Zahlen für 2004 gut zurückgekommen.

      Jetzt erscheint das alles anders. Die Alteigentümer zahlen über die Wandelanleihe quasi nur 0,333 Wuro je "jetziger" Aktie (das ist deutlich weniger als 1,00 Euro vor einigen Monaten). Warum soll ich dann Aktien für jetzt ca. 0,70 Euro halten?
      Ein 5-Jahreszeitraum ist mir für Tria auch viel zu lang.
      Daher habe ich lieber die Gewinne mitgenommen.
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 09:48:09
      Beitrag Nr. 18 ()
      in kürze €1- wenn nicht heute ,dann morgen, fricki wird puschen :D
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 09:52:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Und wieso stürzen wir jetzt ab? Hat Frick eine neue Meldung rausgegeben???
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 10:09:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      wo stürzen wir ab ???:confused:
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 10:22:23
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]16.653.412 von Puhmuckel am 19.05.05 09:42:40[/posting]Der Grund seine Aktien zu 0.70 zu halten ist möglicherweise, dass Du nur so ein Bezugrsrecht für die Anleihe hast. Bervor wir neben anderen Details den Stichtag für die Festlegung der Bezugsrechte nicht kennen, werde ich noch nicht verkaufen.

      Aber das muß jeder selbst entscheiden ;)
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 10:45:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      mal sehen was heute auf den hotlines kommt.
      ich denke auch mal, dass man die aktien im depot haben muss. deswegen werden noch einige einsteigen, um dabei zu sein.
      Frick hat sie gestern als 100 bis 300% cahnce auf der hotline gehabt. heute wird er nachlegen.
      im moment ist unsicherheit hier an board.
      deswegen verkaufen ein paar angsthasen.
      aber ich bin sicher, dass der Kurs in richtung 1€ läuft.
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 10:47:13
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wir sind immerhin ein paar Prozent unter dem gestrigen Kurs...:confused:
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 11:07:56
      Beitrag Nr. 24 ()
      totti,
      dann nimmst du am besten die 100 und ich die 300 %
      Avatar
      schrieb am 20.05.05 22:40:34
      Beitrag Nr. 25 ()
      20.05.2005 16:33
      TRIA IT-solutions AG: Bezugsangebot an die Aktionäre der TRIA IT-solutions AG
      TRIA IT-solutions (Nachrichten)
      München
      - ISIN DE0007443608 -
      Bezugsangebot an die Aktionäre der TRIA IT-solutions AG
      zum Bezug der Wandelanleihe von 2005/2010 I
      ISIN: DE000A0EPMR7
      und zum Bezug der Wandelanleihe von 2005/2010 II
      ISIN: DE000A0EUBR0
      I.
      Bezugsangebot an die Aktionäre der TRIA IT-solutions AG
      zum Bezug der Wandelanleihe von 2005/2010 I
      ISIN: DE000A0EPMR7
      Aufgrund der von der Hauptversammlung der TRIA IT-solutions AG, München, (nachfolgend auch nur „TRIA“ oder „Emittentin“) vom 14. Juni 2004 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 18. Mai 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 18. Mai 2005 beschlossen, eine Wandelanleihe, eingeteilt in bis zu 3.000.000 Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 1,00 mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu € 3.000.000,00, zu begeben. Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Zur Begebung von Wandlungsrechten an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen hat die Hauptversammlung vom 14. Juni 2004 die Schaffung eines bedingten Kapitals in Höhe von bis zu € 3.000.000,00 beschlossen. Das bedingte Kapital wurde am 1. Juli 2004 in das Handelsregister der Emittentin beim Amtsgericht München eingetragen.

      Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die VEM Aktienbank AG, München, zur Zeichnung und Übernahme der Wandelschuldverschreibungen zum Ausgabebetrag von € 1,00 je Wandelschuldverschreibung (Kurs 100 %) mit der Verpflichtung zugelassen wird, sie den Aktionären im Verhältnis 5 : 1 zu einem Ausgabebetrag von € 1,00 je Wandelschuldverschreibung zum Bezug anzubieten. Um das Bezugsverhältnis rechnerisch darstellen zu können, hat die Emittentin sichergestellt, dass die Bezugsrechte aus 3.000 Aktien nicht wahrgenommen werden.

      Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende

      Bezugsangebot
      bekannt:

      Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibungen aus der Wandelanleihe von 2005/2010 I zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

      vom 21. Mai 2005 bis 6. Juni 2005 (einschließlich)
      bei der für die VEM Aktienbank AG als Abwicklungsstelle tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

      Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre gesammelt bis spätestens 6. Juni 2005 bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstr. 35, 73033 Göppingen, Fax: 07167 / 969317, aufzugeben und den Ausgabebetrag (Bezugspreis) ebenfalls bis spätestens zum 6. Juni 2005 auf folgendes Konto zu zahlen:

      VEM Aktienbank AG
      Sonderkonto „WA TRIA“, Verwendungszweck „Wandelanleihe I" ,
      Konto Nr. 7506, BLZ 610 300 00
      BIC: MARBDE61, IBAN: 6103 0000 0000 007506

      Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.

      Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf des 20. Mai 2005. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A0EKLX8) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt und ein Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären wird nicht von der Abwicklungsstelle Bankhaus Gebr. Martin AG vermittelt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Als Bezugsrechtsnachweis für die Wandelschuldverschreibungen gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 6. Juni 2005, 17:00 Uhr, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 6041 der Bankhaus Gebr. Martin AG zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der VEM Aktienbank AG gutgeschrieben ist.

      Jeder Aktionär kann über den auf seinen Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 5 : 1 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder abgeben. Aktionäre, die über ihre Bezugsrechtsquote hinaus weitere Wandelschuldverschreibungen zum Bezugspreis beziehen möchten, können ihren verbindlichen Bezugsauftrag innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank der Abwicklungsstelle Bankhaus Gebr. Martin AG übermitteln. Dabei bitten wir die Aktionäre, die über ihren Bestand hinaus weitere Wandelschuldverschreibungen beziehen wollen, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Soweit es aufgrund einer Übernachfrage nicht möglich ist, den Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten neuen Wandelschuldverschreibungen zuzuteilen, behält sich die VEM Aktienbank AG im Einvernehmen mit der TRIA vor, Angebote zum Erwerb weiterer Wandelschuldverschreibungen nur teilweise anzunehmen.

      Für den Fall, dass nicht alle Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des Bezugsangebots aufgrund gesetzlichen Bezugsrechts bezogen werden, ist die VEM Aktienbank AG berechtigt, verbleibende Wandelschuldverschreibungen Investoren zum Bezugspreis von € 1,00 anzubieten. Die Zuteilung an die Investoren erfolgt im Einvernehmen zwischen der VEM Aktienbank AG und TRIA.

      Die Zulassung des zur Gewährung der Wandlungsrechte für die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen dienenden bedingten Kapitals wird nach Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen zum Handel im geregelten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. Eine spätere Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Freiverkehr einer deutschen Wertpapierbörse ist beabsichtigt.

      Die bei Ausübung des Wandlungsrechts oder des außerordentlichen Kündigungsrechts anfallenden Bankenprovisionen sind vom jeweiligen Anleihegläubiger zu zahlen.



      II.
      Bezugsangebot an die Aktionäre der TRIA IT-solutions AG
      zum Bezug der Wandelanleihe von 2005/2010 II
      ISIN: DE000A0EUBR0
      Aufgrund der von der Hauptversammlung der TRIA IT-solutions AG vom 16. Juni 2003 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 18. Mai 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 18. Mai 2005 beschlossen, eine Wandelanleihe, eingeteilt in bis zu 1.300.000 Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 1,00 mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu € 1.300.000,00, zu begeben. Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Zur Begebung von Wandlungsrechten an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen hat die Hauptversammlung vom 16. Juni 2003 die Schaffung eines bedingten Kapitals in Höhe von bis zu € 3.000.000,00 beschlossen. Das bedingte Kapital wurde am 9. September 2003 in das Handelsregister der Emittentin beim Amtsgericht München eingetragen.

      Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die VEM Aktienbank AG, München, zur Zeichnung und Übernahme der Wandelschuldverschreibungen zum Ausgabebetrag von € 1,00 je Wandelschuldverschreibung (Kurs 100 %) mit der Verpflichtung zugelassen wird, sie den Aktionären im Verhältnis 11,55 : 1 zu einem Ausgabebetrag von € 1,00 je Wandelschuldverschreibung zum Bezug anzubieten. Um das Bezugsverhältnis rechnerisch darstellen zu können, hat die Emittentin sichergestellt, dass die Bezugsrechte aus 12.000 Aktien nicht wahrgenommen werden.

      Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende

      Bezugsangebot
      bekannt:

      Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibungen aus der Wandelanleihe von 2005/2010 II zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

      vom 21. Mai 2005 bis 6. Juni 2005 (einschließlich)
      bei der für die VEM Aktienbank AG als Abwicklungsstelle tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

      Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre gesammelt bis spätestens 6. Juni 2005 bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstr. 35, 73033 Göppingen, Fax: 07167 / 969317, aufzugeben und den Ausgabebetrag (Bezugspreis) ebenfalls bis spätestens zum 6. Juni 2005 auf folgendes Konto zu zahlen:

      VEM Aktienbank AG
      Sonderkonto „WA TRIA“, Verwendungszweck „Wandelanleihe II" ,
      Konto Nr. 7506, BLZ 610 300 00
      BIC: MARBDE61, IBAN: 6103 0000 0000 007506

      Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.

      Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf des 20. Mai 2005. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A0EPT83) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt und ein Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären wird nicht von der Abwicklungsstelle Bankhaus Gebr. Martin AG vermittelt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Als Bezugsrechtsnachweis für die Wandelschuldverschreibungen gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 6. Juni 2005, 17:00 Uhr, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 6041 der Bankhaus Gebr. Martin AG zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der VEM Aktienbank AG gutgeschrieben ist.

      Jeder Aktionär kann über den auf seinen Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 11,55 : 1 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder abgeben. Aktionäre, die über ihre Bezugsrechtsquote hinaus weitere Wandelschuldverschreibungen zum Bezugspreis beziehen möchten, können ihren verbindlichen Bezugsauftrag innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank der Abwicklungsstelle Bankhaus Gebr. Martin AG übermitteln. Dabei bitten wir die Aktionäre, die über ihren Bestand hinaus weitere Wandelschuldverschreibungen beziehen wollen, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Soweit es aufgrund einer Übernachfrage nicht möglich ist, den Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten neuen Wandelschuldverschreibungen zuzuteilen, behält sich die VEM Aktienbank AG im Einvernehmen mit der TRIA vor, Angebote zum Erwerb weiterer Wandelschuldverschreibungen nur teilweise anzunehmen.

      Für den Fall, dass nicht alle Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des Bezugsangebots aufgrund gesetzlichen Bezugsrechts bezogen werden, ist die VEM Aktienbank AG berechtigt, verbleibende Wandelschuldverschreibungen Investoren zum Bezugspreis von € 1,00 anzubieten. Die Zuteilung an die Investoren erfolgt im Einvernehmen zwischen der VEM Aktienbank AG und TRIA.

      Die Zulassung des zur Gewährung der Wandlungsrechte für die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen dienenden bedingten Kapitals wird nach Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen zum Handel im geregelten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. Eine spätere Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Freiverkehr einer deutschen Wertpapierbörse ist beabsichtigt.

      Die bei Ausübung des Wandlungsrechts oder des außerordentlichen Kündigungsrechts anfallenden Bankenprovisionen sind vom jeweiligen Anleihegläubiger zu zahlen.



      III.
      Wesentliche Ausstattungsmerkmale der Wandelanleihe von 2005/2010 I
      und der Wandelanleihe 2005/2010 II
      Für die Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der vorstehenden Bezugsangebote von den Aktionären bezogen werden können, sind die Wandelanleihebedingungen der Wandelanleihe von 2005/2010 I und der Wandelanleihe von 2005/2010 II der TRIA IT-solutions AG maßgebend, die bei der TRIA IT-solutions AG, Joseph-Wild-Straße 20, D-81829 München, erhältlich sind und im Internet unter www.tria.de sowie – für die Dauer des Bezugsangebots - unter www.vem-aktienbank.de eingesehen und heruntergeladen werden können. Beide Wandelanleihen sind mit identischen Wandelanleihebedingungen ausgestattet.

      Im Wesentlichen werden die Wandelanleihe von 2005/2010 I und die Wandelanleihe von 2005/2010 II sowie die aus ihr hervorgehenden Wandelschuldverschreibungen wie folgt ausgestattet sein:

      Einteilung

      Die Wandelanleihe von 2005/2010 I der TRIA IT-solutions AG ist eingeteilt in bis zu 3.000.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 1,00 mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu € 3.000.000,00.

      Die Wandelanleihe von 2005/2010 II der TRIA IT-solutions AG ist eingeteilt in bis zu 1.300.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 1,00 mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu € 1.300.000,00.

      Verbriefung

      Die Wandelschuldverschreibungen werden für die gesamte Laufzeit durch je eine Inhaberdauerglobalurkunde ohne Globalzinsschein verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Girosammelverwahrung hinterlegt werden. Die Anleihegläubiger erhalten eine Gutschrift auf das Wertpapierkonto ihrer Depotbank. Effektive Wandelschuldverschreibungen oder Zinsscheine werden nicht ausgegeben.

      Laufzeit

      Die Laufzeit der Wandelanleihen beginnt am 7. Juni 2005 und endet nach fünf Jahren mit Ablauf des 6. Juni 2010. Soweit das Wandlungsrecht aus den Wandelschuldverschreibungen nicht ausgeübt worden ist oder die Wandelschuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt worden sind, sind die Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag am 7. Juni 2010 zurückzuzahlen.

      Ausgabebetrag, Verzinsung

      Der Ausgabebetrag je Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von € 1,00 beträgt € 1,00.

      Die Wandelanleihen werden nicht verzinst (Nullkupon-Wandelanleihen).

      Wandlungsrecht

      Die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen haben das unentziehbare Recht, jede Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von € 1,00 während der Ausübungszeiträume in stimmberechtigte Stückaktien der TRIA umzutauschen. Eine Zuzahlung ist bei Ausübung des Wandlungsrechts nicht zu leisten. Die aus der Ausübung des Wandlungsrechts hervorgehenden Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Wandlung wirksam wird, am Gewinn der TRIA teil.

      Wandlungszeiträume für das Wandlungsrecht

      Das Wandlungsrecht kann nur innerhalb der nachstehend bestimmten Wandlungszeiträume ausgeübt werden:

      ― 15. September bis 30. September (jeweils einschließlich) der Jahre 2005 bis 2009;
      ― 15. Dezember bis 31. Dezember (jeweils einschließlich) der Jahre 2005 bis 2009;
      ― 15. März bis 31. März (jeweils einschließlich) der Jahre 2006 bis 2010;
      ― 15. Juni bis 30. Juni (jeweils einschließlich) der Jahre 2006 bis 2009;
      ― innerhalb eines oder mehrerer Sonder-Wandlungszeiträume; diese umfassen jeweils bis zu 20 Frankfurter Geschäftstage und beginnen an dem Frankfurter Geschäftstag, der auf den Kalendertag folgt, an dem die Emittentin den Sonder-Wandlungszeitraum, insbesondere dessen Dauer, bekannt macht. Die Bekanntmachung eines Sonder-Wandlungszeitraumes steht im Ermessen der Emittentin; ein Anspruch der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen auf Bekanntmachung eines Sonder-Wandlungszeitraumes besteht nicht. Die Emittentin ist berechtigt, je Kalender-Quartal einen Sonder-Wandlungszeitraum bekannt zu machen. Dieser darf sich nicht mit den vorbezeichneten Wandlungszeiträumen überschneiden.

      In den Wandlungszeiträumen kann das Wandlungsrecht jedoch nicht ausgeübt werden

      ― zwischen dem letzten Hinterlegungstag für die Aktien bzw. für den Fall, dass an die Stelle der Hinterlegung der Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts tritt, zwischen dem Tag, auf den sich dieser Nachweis bezieht, vor und dem dritten Frankfurter Geschäftstag nach einer jeden Hauptversammlung der Emittentin;
      ― zwischen dem Tag, an dem die Emittentin ein Angebot zum Bezug von neuen Aktien oder Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten auf Aktien der Emittentin im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, und dem Ablauf des letzten Frankfurter Geschäftstages der Bezugsfrist;
      ― an Tagen, die nicht Frankfurter Geschäftstag sind.

      Wandlungserklärungen, die der Umtauschstelle in den Zeiträumen zugehen, in denen die Wandlung ausgeschlossen ist, gelten als zum nächstfolgenden Tag, an dem die Ausübung des Wandlungsrechts wieder zulässig ist, abgegeben und zugegangen.

      Wandlungspreis, Umtauschverhältnis

      Der Wandlungspreis, der für den Fall der Ausübung des Wandlungsrechts als durch die Zahlung des Ausgabebetrages der Wandelschuldverschreibung geleistet betrachtet wird, beträgt im Fall der wirksamen Ausübung des Wandlungsrechts € 1,00 je Inhaber-Stückaktie. Hieraus ergibt sich ein Umtauschverhältnis von 1:1. Die aus der Ausübung des Wandlungsrechts hervorgehenden Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Wandlung wirksam wird, am Gewinn der Emittentin teil.

      Bei künftigen Kapitalmaßnahmen der Emittentin, mit Ausnahme von Kapitalherabsetzungen, kann sich das Umtauschverhältnis aufgrund der in den Anleihebedingungen enthaltenen Anpassungsregelungen gegebenenfalls ändern.

      In allen Fällen einer Kapitalherabsetzung gleich welcher Art wird das Wandlungsverhältnis nicht angepasst. Die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen haben also auch nach der Durchführung einer Kapitalherabsetzung weiterhin das unentziehbare Recht, jede Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von € 1,00 in 1 (eine) Inhaber-Stammaktie der Emittentin mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 ohne Zuzahlung zu wandeln. Sollte beispielsweise das Grundkapital durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 3 : 1 herabgesetzt werden, hätte dies möglicherweise rein rechnerisch zur Folge, dass der Börsenkurs aufgrund der Zusammenlegung von Aktien entsprechend dem Zusammenlegungsverhältnis höher angesetzt würde. Auch in diesem Fall betrüge der Wandlungsverhältnis weiterhin unverändert 1 zu 1, d.h. die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen haben weiterhin das unentziehbare Recht, jede Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von € 1,00 in 1 (eine) Inhaber-Stammaktie der Emittentin mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,00 ohne Zuzahlung zu wandeln.

      Kündigungsrecht

      Ein Recht zur ordentlichen Kündigung steht weder der Emittentin noch den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen zu. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen sind jedoch insgesamt oder einzeln berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen vorzeitig und fristlos zu kündigen, wenn über das Vermögen der Emittentin ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen oder durch die Emittentin Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt wird.

      Die Kündigung ist gegenüber der Emittentin schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.



      Risikohinweis

      Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft mit dem bestehen Liquiditätsrahmen nicht in der Lage ist, weitere nachhaltige Krisensituationen zu bewältigen. Dies könnte durch den Wegfall wichtiger Großkunden oder durch eine zusätzliche erhebliche Verschlechterung der Bedingungen auf dem Absatzmarkt der TRIA verursacht werden. Ein teilweiser oder vollständiger Verlust der von den Anlegern investierten Mittel kann deshalb nicht ausgeschlossen werden.

      München, im Mai 2005

      TRIA IT-solutions AG

      Der Vorstand
      -----------------------------------------------

      So long KingKong (nicht der Vorstand!)
      Avatar
      schrieb am 24.05.05 21:23:44
      Beitrag Nr. 26 ()
      Nachdem ich die Bezugsangebote für die beiden Anleihen (ja, es sind unverständlicherweise zwei mit unterschiedlichen WKN, obwohl sie identisch ausgestattet sind) von Consors zugeschickt bekommen habe, stelle ich das wesentliche nochmals tabellarisch dar:

      Titel: Tria IT-Solutions AG unverz. Wandelschv. v. 05/10 I
      WKN: A0EPMR
      Emissionskurs: 100% (1 €)
      Wandlungsfrist: mehrere Zeitfenster, erstmalig vom 15.-30. September 2005
      Bezugsverhältnis: 5:1 (für 5 Bzr kann eine Teilschuldverschreibung bezogen werden)
      Stichtag für das Bezugsrecht: 23.5.05
      Bezugsfrist: 23.5. - 6.6.05
      Börsennotierung der WA: soll beantragt werden
      Volumen: 3 Mio. EUR
      Laufzeit: 5 Jahre
      Rückzahlung: zu 100% = EUR 1,00
      Nennwert: 1,00 EUR
      Zinssatz: 0,0% (Nullkupon-Anleihe)
      Wandlungsrecht: 1:1 (Jede Teilschuldverschreibung im
      Nennwert von EUR 1,00 kann in eine Aktie gewandelt werden)
      WKN des Bezugsrechtes: A0EKLX
      Bezugsrechtshandel: findet nicht statt
      Konsortialbanken: VEM Aktienbank AG und TradeCross AG

      Titel: Tria IT-Solutions AG unverz. Wandelschv. v. 05/10 II
      WKN: A0EUBR
      Emissionskurs: 100% (1 €)
      Wandlungsfrist: mehrere Zeitfenster, erstmalig vom 15.-30. September 2005
      Bezugsverhältnis: 11,55:1 (für 11,55 Bzr kann eine Teilschuldverschreibung bezogen werden)
      Stichtag für das Bezugsrecht: 23.5.05
      Bezugsfrist: 23.5. - 6.6.05
      Börsennotierung der WA: soll beantragt werden
      Volumen: 1,3 Mio. EUR
      Laufzeit: 5 Jahre
      Rückzahlung: zu 100% = EUR 1,00
      Nennwert: 1,00 EUR
      Zinssatz: 0,0% (Nullkupon-Anleihe)
      Wandlungsrecht: 1:1 (Jede Teilschuldverschreibung im
      Nennwert von EUR 1,00 kann in eine Aktie gewandelt werden)
      WKN des Bezugsrechtes: A0EPT8
      Bezugsrechtshandel: findet nicht statt
      Konsortialbanken: VEM Aktienbank AG und TradeCross AG
      Avatar
      schrieb am 24.05.05 21:54:42
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich sehe einige Gründe, die gegen die Zeichnung der Anleihe sprechen:

      1. Mit einem Emissionskurs von 1 € bietet die Anleihe keine Verzinsung. Sie bezieht daher ihre Attraktivität ausschließlich aus dem Wandlungsrecht. Ob dieses Wandlungsrecht werthaltig ist oder nicht, hängt entscheidend von einem HV-Beschluß ab, der erst nach dem Ende der Bezugsfrist gefällt wird.

      2. Das dubiose Vorgehen von Tria bei der Emission - zuerst wird die WA emittiert, danach soll auf der HV der Kapitalschnitt beschlossen werden - führt zu einer Unberechenbarkeit für den Anleger und erweckt den Eindruck, die WA-Zeichner sollen hier ausgetrickst werden. Bei umgekehrter Reihenfolge wäre eher ein Schuh draus geworden.

      3. Die völlig unnötige Emission von 2 verschiedenen Anleihen (A0EPMR und A0EUBR) führt zu doppelter Spesenbelastung bei der Zeichnung. Eine WKN hätte hier gereicht.

      4. Die nur innerhalb gewisser Zeitscheiben mögliche Wandlung ist völlig unüblich und führt nur zu einer Komplizierung der Angelegenheit. Üblich ist bei WAs ein Wandlungsrecht, das ab einem bestimmten Zeitpunkt jederzeit bis zum Laufzeitende ausgeübt werden kann.

      Ich habe mich noch nicht endgültig entschieden, tendiere aber momentan dazu, nicht zu zeichnen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.05 22:32:54
      Beitrag Nr. 28 ()
      Punkte (1) bis (3) sind ebenso offensichtlich wie richtig. (4) stimmt so nicht, viele dieser Wandelanleihen sind ähnlich ausgestattet, was wohl abwicklungstechnische Gründe hat. Ich sehe das nicht als Nachteil.

      Die Anleihe ist natürlich nicht zu zeichnen, es gibt interessantere Emissionen auf dem Sekundärmarkt, z.B. die vergleichbare WA von DEAG, die persistent unterhalb der Aktie notiert, obwohl das keinen Sinn ergibt.
      Avatar
      schrieb am 25.05.05 11:19:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      Die Wandelanleihe ist so gestaltet (zwei Sorten, vor HV-Beschluß einer Kapitalherabsetzung), daß möglichst viele Anleger abgehalten werden sollen, sie zu begehen. Sie führt bei einer Kapitalherabsetzung zu einer enormen Verwässerung, da man für 1EUR den Wert für drei "Alt"aktien bekommt. Ist ja lukrativ für diejenigen, die sich die Wandlung leisten können. Doch vorsicht, bei Kapitalherabsetzungen fällt meist zunächst auch der Wert der Aktie (siehe em tv).
      Da Bezugsrechte sind am 20.Mai eingestellt worden. Wer jetzt noch Aktien kauft, bekommt meines Wissens keine Bezugsrechte mehr, wer jetzt verkauft kann die Bezugsrechte behalten. Ergo wird der Kurs fallen (bis auf 33cent/Aktie möglich).
      Avatar
      schrieb am 25.05.05 11:39:45
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ergo wird der Kurs fallen (bis auf 33cent/Aktie möglich).


      Sagen wir`s so, er sollte fallen, auch unter 33 Cent sind `möglich`, denn wenn die Aktie nach Resplit 1 Euro steht, wäre die WA eigentlich mehr als 1 Euro wert.

      Aber die Erfahrung anderer Emissionen, z.B. Intershop, lehrt uns, dass den Zockern solche Fakten völlig egal sind. Ist eine Aktie nur optisch billig genug, und wird genug Wirbel drum gemacht (Frick,...) wird auch gekauft. Darauf basiert ja, wie erwähnt, die Kapitaleinwerbungsstrategie.
      Avatar
      schrieb am 25.05.05 13:15:05
      Beitrag Nr. 31 ()
      Auch ich sehe die Gefahr, daß der Kurs Richtung 0,33 Euro fällt.
      Da könnten sich dann evtl. günstige Einstigskurse ergeben.
      Jetzt zu kaufen halte ich für zu riskant.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 11:44:53
      Beitrag Nr. 32 ()
      Tach,

      hat jemand schon geschaut, wie es mit dem alten Wandler aus 2004 ausschaut? (830193 in meinen Depot).
      Vermute mal stark, dass er nach der Kapitalherabsetzung auch in eine neue Aktie (mit 0,30 Euro Zuzahlung) umgewandelt werden kann.:rolleyes:

      Manche Spekulationen hier im Board das die Kapitalherabsetzung auf der JHV abgelehnt werden kann, sind schwierig nachzuvollziehen- Hoffbauer und sein ex-Kumpel halten doch fast 50% der Anteile. Oder sehe ich das falsch? :confused:

      Greetz
      Sheepshead:D
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 11:49:52
      Beitrag Nr. 33 ()
      ist nur ne vermutung meinerseits. aber ueber gewisse sperrminoritaeten, das heisst genuegend vertretenes stimmrecht auf der hv, kann das wohl gekippt werden. und dann sind diejenigen, die die wa gezeichnet haben, die gearschten. weil die werden dann sicher nicht zu einem kurs unter einem euro wandeln.

      tb
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 11:55:56
      Beitrag Nr. 34 ()
      [posting]16.719.239 von totalbloed am 26.05.05 11:49:52[/posting]Also laut Deutscher-Boerse sehen die Anteilsverhältnisse zur Zeit so aus:


      Aktionärsstruktur
      Nennwertlose Inhaber-Stammaktien
      ISIN DE0007443608
      Aktionär Aktien aktuell in %
      Richard Hofbauer 24,97
      Hans-Jürgen Gralert 25,05

      Freefloat** (gem. Deutsche Börse) 49,98% (Stand:21.03.2005)


      Der Resplit geht also sicher mit einfacher Mehrheit durch.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 12:04:43
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ mamood

      schau mal bei triplan nach, da ist was aehnliches gelaufen, sodass, ich kanns jetzt leider nicht genau sagen, ne kapitalherabsetzung glaub ich, geblockt worden ist.

      tb
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 12:18:16
      Beitrag Nr. 36 ()
      [posting]16.719.428 von totalbloed am 26.05.05 12:04:43[/posting]Ja, ich erinnere mich grob.

      Da war die Lage aber eine etwas andere:
      Der neue große Investor (BEKO), in den man viele Hoffnung gesetzt hatte und der auch mittelfristig die Mehrheit hätte übernehmen sollen, war gegen den Schnitt.
      Klar, dass man dann von seinem Vorhaben Abstand nimmt.

      Ob es hier bei Tria eine ähnlich Situation geben könnte?
      Na, wer weiss das schon. Ich denke eehr nicht.
      Zur Sicherheit sollte man auch eine solche Variante nicht ganz ausschliessen.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 12:42:59
      Beitrag Nr. 37 ()
      danke,

      also Ablehnung null komma null Chance:D
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 08:50:23
      Beitrag Nr. 38 ()
      @ schapekop

      zitat aus mamood`s posting.

      "zur sicherheit sollte man auch eine solche variante nicht ganz ausschliessen."

      guten morgen,

      tb
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 14:05:42
      Beitrag Nr. 39 ()
      Das Risko der WA ist meiner Meinung nach zu hoch. Tria verbraucht einfach zuviel Geld. Die Art wie man mit den Aktionären umgeht, stinkt zum Himmel. Und was hat die Firma in den letzten Jahren erreicht? Wo sind die Erfolge, welche Herr Hofbauer vorausgesagt hat. Die letzte WA ist noch nicht bedient das darf man auch nicht vergessen. Die Kapiatalmassnahmen zeigten bisher keine langfristige Verbesserung der finanziellen Sitution. Ich kann jedem Aktionär nur raten gut darüber nachzudenken, ob die WA zu zeichnen ist.

      Da wären noch die Akkumente von Kanzler-neu, welche sicherlich sehr zutreffend sind.

      Man hat der Firma sicherlich genug Zeit gegeben sich zu finden. Meiner Meinung nach hat man dies bis heute nicht geschafft, weil keine Massnahmen vom Management die gewünschten Erfolge nach sich gezogen haben. Diese wird es auch nicht.

      mogl
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 16:51:28
      Beitrag Nr. 40 ()
      da hat sich heute so ein puscherbörsenbrief aus dem Wert verabschiedet. die wollen erstmal mit einer neuen Einschätzung abwarten, bis die Wandelanleihe plaziert ist. Ob da jetzt so einige Zocker enttäuscht schmeissen?
      Frickis gepusche hat ja auch nicht geholfen.
      Avatar
      schrieb am 30.05.05 08:16:38
      Beitrag Nr. 41 ()
      [posting]16.719.701 von Schapekop am 26.05.05 12:42:59[/posting]so,dass wär mir neu.zuerst mal 75 % haben,dies ist der leichtere part ,dann alle fragen beantworten dies ist schon schwerer,dann alle diese fragen ehrlich beantworten,dies ist schon eine kunst,über ne AK will ich gar nicht reden. gruss dsf
      Avatar
      schrieb am 30.05.05 10:40:51
      Beitrag Nr. 42 ()
      morgen streckfuss,

      hast du ploetzlich auch ein interesse an tria?

      tb
      Avatar
      schrieb am 30.05.05 15:48:39
      Beitrag Nr. 43 ()
      An alle die Tria-Aktien am 20.05. zum Tageschluss in Ihrem Bestand hatten und am Bezug der Wandelanleihe nicht interessiert sind:

      Kaufe Euch die Bezugsrechte ab und zahle zwischen 1-2 Cent pro Bezugsrecht (in Abhängigkeit von den Gebühren die bei dem Transfer anfallen und die von Eurer Depotbank abhängen). Bin allerdings nur an einer begrenzten Menge interessiert.

      Wenn Ihr die Anleihe nicht bezieht ist das also Extra-Geld für Euch, da die Bezugsrechte nicht über die Börse handelbar sind und am 03.06. verfallen.

      Meldet Euch per Boardmail mit der Menge an Bezugsrechten die Ihr verkaufen wollt (d.h. der Menge an Tria-Aktien die Ihr zu Tagesschluss 20.05. in Eurem Bestand hattet) und gebt bitte eine Telefonnummer an, damit wir das mit der Abwicklung klären können.

      Grüße

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 30.05.05 20:58:12
      Beitrag Nr. 44 ()
      [posting]16.748.728 von Sunshine2000 am 30.05.05 15:48:39[/posting]Meinste echt, du kriegst nicht soviel du willst ohne Bezugsrechte? :rolleyes:

      Das Zauberwort: unlimitierter Überbezug :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 01:02:18
      Beitrag Nr. 45 ()
      Hi Pfandbrief,

      Denke ich zwar schon, suche aber trotzdem noch ein paar Bezugsrechte.

      Kannst Du mir welche anbieten?

      Gruß

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 01:08:01
      Beitrag Nr. 46 ()
      grosser gott, nein. :D
      Avatar
      schrieb am 05.06.05 09:27:13
      Beitrag Nr. 47 ()
      Diese Anleihen ohne Anpassung des Wandlungspreises sind eine Sauerei. Ich kenne die von MWG und ich nehme mal an, daß der entsprechende Hauptversammlungsbeschluß über den Kapitalschnitt dort weggekippt werden kann.

      Konkret sieht es bei Firmen, die diese Wandelanleihen begeben, so aus, daß die unternehmerischen Leistungen miserabel sind und Vorstand und Aufsichtsrat sich offensichtlich nicht zutrauen, frisches Eigenkapital mit einem Kapitalschnitt und anschließender Kapitalerhöhung zu besorgen. Dieses wäre das normale Vorgehen. Diese Wandelanleihen sind die Idee eines bestenfalls drittklassigen Emittenten. Ein anderer Emittent gibt sich für sowas gar nicht her.

      Niemand ist verpflichtet, die Wandelanleihe zu zeichnen.
      Man kauft zunächst mal die Katze im Sack. Man weiß gar nicht, ob die Hauptversammlung zustimmen wird. Bei MWG wurde das Angebot ca. ein halbes Jahr vor der Hauptversammlung gemacht. Da wußte kein Mensch, ob Vorstand und Aufsichtsrat überhaupt noch im Amt sein würden, um diesen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung vorzuschlagen.

      Für einen Beschluß der Hauptversammlung ist eine Mehrheit von 75% der anwesenden Stimmen erforderlich. Die dürfte bei den Mehrheitsverhältnissen bei Tria unter normalen Umständen leicht erreicht werden, wenn beide Großaktionäre zustimmen. Bei der MWG wurde immerhin noch mitgeteilt, daß die Großaktionäre die Wandelanleihe mitbeziehen würden. Das ist hier wohl nicht der Fall. Zumindest bemerkenswert.

      Die Aussage, daß nicht bezogene Anleihen institutionellen Anlegern angeboten werden, ist auch eine Irreführung. Vielleicht macht man das formal, aber man rechnet sicher nicht damit. Was passiert nun? Bei der MWG war es so, daß ein Großteil der Wandelanleihen nebst Aktienpaketen bei einem Konkurrenten, der Eurofins, gelandet sind. Würde Eurofins nach dem Kapitalschnitt wandeln, so müßte schon ein Übernahmeangebot gemacht werden. Das kann man mit der gewählten Konstruktion auf einen genehmen Zeitpunkt verschieben. Ich halte das Vorgehen bei MWG für eine verdeckte Übernahme. Vielleicht läuft es bei Tria ja ähnlich.

      Unter der Annahme, daß der Kapitalschnitt kommt, haben die Bezugsrechte einen durchaus beachtlichen Wert. Aber die werden nicht einmal gehandelt. Auch eigenartig.

      Ich glaube, daß das gesamte Vorgehen gar nicht erlaubt ist. Es kann ja wohl nicht sein, daß Großaktionäre, die die Wandelanleihen besitzen, den Rest der Aktionäre, die keine besitzen, zwangsenteignen.

      Ich hoffe mal, daß die Gerichte so einem Vorgehen nicht zustimmen werden. Allerdings muß man dann zunächst mal klagen.

      Kommt bei Tria kein Kapitalschnitt, so kann man sich den Kurs der Wandelanleihe, einer Schrottanleihe mit 0% Verzinsung, leicht ausrechnen. Wer überzeugt ist, daß der Kapitalschnitt am Ende durchgeht, sollte seine Aktien verkaufen und die Wandelanleihen kaufen.
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 09:31:03
      Beitrag Nr. 48 ()
      Der erste Teil der Wandelanleihe ist eingebucht.
      Es handelt sich hierbei um die mit dem Bezugsverhältnis 11,55:1

      Die im Verhältnis 5:1 sind noch nicht eingebucht.

      Wie siehts bei den anderen aus?
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 11:18:25
      Beitrag Nr. 49 ()
      und..?!
      Avatar
      schrieb am 15.06.05 19:37:00
      Beitrag Nr. 50 ()
      Die TRIA IT-solutions AG (ISIN DE0007443608/ WKN 744360) hat die Platzierung zweier Wandelanleihen erfolgreich abgeschlossen.

      Wie der Konzern am Dienstag bekannt gab, belief sich das Gesamtvolumen der beiden emittierten Wandelanleihen (ISIN: DE000A0EPMR7 und DE000A0EUBR0) auf 4,3 Mio. Euro. Begleitet wurde die Platzierung von der VEM Aktienbank AG und der TradeCross AG.

      Die Wandelanleihen sollen kurzfristig zum Handel im Freiverkehr an einer deutschen Börse zugelassen werden.

      Die Aktie von TRIA IT-solutions notiert aktuell mit einem Plus von 1,79 Prozent bei 0,57 Euro.

      Autor: SmartHouseMedia (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),13:40 14.06.2005
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 19:46:18
      Beitrag Nr. 51 ()
      Auf der Tria-Homepage ist leider immer noch kein Bericht über die HV, aber im Thread: TRIA IT-SOLUTIONS AG AKTIEN O.N. wird berichtet, daß alle Tagesordnungspunkte angenommen wurden.

      Das heißt, es kommt zur Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 1:3, und zumindest die eine Tranche der WA hat darauf heute auch schon mit einem leichten Anstieg reagiert:

      A0EPMR: 101,00%

      Merkwürdigerweise ist dieser Anstieg bei der anderen (ausstattungsgleichen) Tranche nicht vollzogen worden:

      A0EUBR: 100,00%
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 09:03:20
      Beitrag Nr. 52 ()
      Kann bestätigen, daß alle Tagungspunkte angenommen wurden. Habe diesbezüglich eine EMail von Tria bekommen. AUf meine Frage wann die Kapitalherabsetzung vorgenommen wird, liegt mir noch keine Antwort vor.
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 09:07:10
      Beitrag Nr. 53 ()
      Eine vereinfachte Kapitalherabsetzung ist erst dann durch, wenn sie im Handelsregister eingetragen wurde. Die Zustimmung der Hauptversammlung ist eine notwendige Voraussetzung. Wer weiß aber schon, ob nicht irgendein Aktionär den Beschluß der Hauptversammlung zur vereinfachten Kapitalherabsetzung anfechten wird. Ich sehe die Chancen, eine Klage zu gewinnen, als hoch an. Kommt der Kapitalschnitt nicht, so ist der Erwerb der Wandelanleihen völlig unattraktiv.
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 09:30:27
      Beitrag Nr. 54 ()
      Die Zustimmung der Hauptversammlung ist keine notwendige Voraussetzung *wunder* Du scheinst uns wohl mit netten Märchen unterhalten zu wollen? Werf doch mal einen Blick ins AktG!!! Es stimmt zwar, daß die Kapitalherabsetzung nur mit Eintragung wirksam wird, aber zuvor Bedarf es einer Zustimmung von 3/4 der Stimmen (hoffe mich noch richtig zu erinnern) auf der Hauptversammlung.

      Fechte Du doch einfach den Beschluss an! Oder hast Du eventuell keine ANfechtungsbefugnis???
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 09:39:08
      Beitrag Nr. 55 ()
      @friederX
      Was regst Du Dich so auf? Die Hauptversammlung muß mit der notwendigen Mehrheit zustimmen. Ist doch richtig. Jeder Aktionär, der an der Hauptversammlung teilgenommen hat und Widerspruch zu diesem Beschluß zu Protokoll des Notars gegeben hat, kann innerhalb eines Monats eine Anfechtungsklage einreichen.

      Da ich kein Aktionär bin und mich dieser Fall konkret nicht besonders interessiert, werde ich keine Klage einreichen. Da liegst Du völlig richtig. Das sagt aber rein gar nichts darüber aus, was Teilnehmer der Hauptversammlung zu tun gedenken.
      Avatar
      schrieb am 18.06.05 10:45:30
      Beitrag Nr. 56 ()
      Ich kenne den Verlauf der Hauptversammlung bei Tria nicht. Allerdings kann es so ähnlich laufen wie bei der MWG. Wenn die Tria keinen Termin für die Eintragung des Beschlußes in das Handelsregister nennen kann, so sollte man davon ausgehen, daß Aktionäre Widerspruch zu Protokoll gegeben haben. Ob die dann wirklich klagen, steht auf einem anderen Blatt, und wie das Gericht dann urteilen wird, weiß man halt nicht.



      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      Anfechtungsklage

      MWG Biotech AG: Anfechtungsklagen gegen Kapitalherabsetzungsbeschluss

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Ebersberg, 17. Juni 2005 - Der MWG Biotech AG, Ebersberg, wurde heute bekannt,
      dass drei Anfechtungsklagen gegen den von der Hauptversammlung vom 09. Mai
      2005 gefassten Kapitalherabsetzungsbeschluss beim Landgericht München II

      eingegangen sind. Der Termin der mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest.
      Die Kapitalherabsetzung kann deswegen bis auf weiteres nicht zum
      Handelsregister angemeldet und deswegen auch nicht durchgeführt werden.

      MWG-BIOTECH AG
      Anzinger Strasse 7a
      85560 Ebersberg
      Deutschland

      ISIN: DE0007300105
      WKN: 730010
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
      Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hannover, München und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 17.06.2005
      Avatar
      schrieb am 17.10.05 16:01:02
      Beitrag Nr. 57 ()
      Wie anderen Threads zu entnehmen ist, haben viele WA-Inhaber gleich in der ersten Wandlungsperiode (15. - 30. September) ihr Wandlungsrecht genutzt und konnten durch den Kursanstieg der Tria-Aktie in den letzten 4 Wochen schon satte Gewinne einfahren.

      Die nächste Möglichkeit zur Wandlung besteht vom 15. Dezember bis 31. Dezember 2005. Trotzdem beinhaltet der WA-Kurs (126%G bzw. 125%G bei einem Aktienkurs von 1,64€) noch immer eine erhebliche Skepsis.

      Eine wohl noch größere Unterbewertung gibt es zur Zeit bei der "alten" WA (2005/2008), die bei nur 60% notiert (siehe Thread: Tria Wandelanleihe 2003/2008 (WKN 830193)).

      Als Nachteil muß man allerdings die geringe Liquidität aller drei WAs anführen.
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 22:01:09
      Beitrag Nr. 58 ()
      Der HV-Beschluss vom 15. Juni 2005 über die Herabsetzung des Grundkapitals wurde am 27. Juli 2005 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

      Damit sind alle Unsicherheiten bzgl. des Wandlungsrechtes für die Nullkupon-WA beseitigt. Es gibt nun keinen plausiblen Grund mehr dafür, daß der WA-Kurs (130% bzw. 126%) so deutlich unter seinem fairen Wert (> 160%) liegt.


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      Tria Nullkupon-Wandelanleihe