Hilfe mal wieder....... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.05.05 16:51:30 von
neuester Beitrag 24.05.05 18:08:49 von
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Ein Hilferuf:
Hallo
mein ehemaliger Arbeitgeber hatte einen Teil meines Einkommens in Aktien ausgezahlt. Diese habe ich nun verkauft und einen Scheck der amerikanischen Hausbank meines Arbeitgebers erhalten.
Der Scheck wurde am 22.11.04 ausgestellt und als er von meiner deutschen Hausbank zum 22.05 eingereicht wurde, weigerte sich Smith Barney ihn anzunehmen.(Der Scheck war nur ein halbes Jahr gültig).
help anybody?
Der Anspruch kann ja nach meinem Rechtsempfinden nicht einfach so erloschen sein, "nur" weil der Scheck 2 Tage zu spät zur Einreichung gelangte?? Kann sich der Ex-Arbeitgeber da wehren, einen neuen auszustellen?
Danke
smaxx
Hallo
mein ehemaliger Arbeitgeber hatte einen Teil meines Einkommens in Aktien ausgezahlt. Diese habe ich nun verkauft und einen Scheck der amerikanischen Hausbank meines Arbeitgebers erhalten.
Der Scheck wurde am 22.11.04 ausgestellt und als er von meiner deutschen Hausbank zum 22.05 eingereicht wurde, weigerte sich Smith Barney ihn anzunehmen.(Der Scheck war nur ein halbes Jahr gültig).
help anybody?
Der Anspruch kann ja nach meinem Rechtsempfinden nicht einfach so erloschen sein, "nur" weil der Scheck 2 Tage zu spät zur Einreichung gelangte?? Kann sich der Ex-Arbeitgeber da wehren, einen neuen auszustellen?
Danke
smaxx
Dazu muß geklärt werde, ob juristisch dein Anspruch mit der Ausstellung des Schecks befriedigt ist oder erst mit deiner Vereinnahmung des Geldes.
Danke Wilma
Ich bin nicht selbst betroffen und habe leider keine Ahnung über die genauen Regelungen bzw. ob es da noch spezielle Vereinbarungen gab...
Aber kann denn ein Anspruch tatsächlich allein durch Aushändigung des Schecks befriedigt sein? Dann könnte der Aussteller ihn ja einfach platzen lassen, wer würde sich darauf einlassen? Man hat doch letzten Endes Anspruch auf den Gegenwert des Schecks, also das Geld... sagt mir mein
kleiner Verstand zumindest...
Ich bin nicht selbst betroffen und habe leider keine Ahnung über die genauen Regelungen bzw. ob es da noch spezielle Vereinbarungen gab...
Aber kann denn ein Anspruch tatsächlich allein durch Aushändigung des Schecks befriedigt sein? Dann könnte der Aussteller ihn ja einfach platzen lassen, wer würde sich darauf einlassen? Man hat doch letzten Endes Anspruch auf den Gegenwert des Schecks, also das Geld... sagt mir mein
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