SCHOLZ & FRIENDS AG – wachstumsstarkes Agenturnetzwerk - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.05.05 16:48:09 von
neuester Beitrag 23.11.05 11:37:23 von
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Werte aus der Branche Baugewerbe
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Scholz & Friends AG, WKN 697280, Hauptbörse Frankfurt
Ausstehende Aktien 21,46 Mio, davon free float 2,93% oder ca. 629.000 Aktien.
Die AG hatte versucht, auf der HV 2004 einen SQO zu € 2,20 durchzusetzen. Gegen den HV Beschluß legte die SdK jedoch Klage ein, das Gericht verfügte die Nichtigkeit des Beschlusses. Die Urteilsbegründung liegt der AG z.Z. noch nicht vor. Die AG hält jedoch prinzipiell an ihrem Bestreben fest, einen SQO durchzuziehen.
Website www.s-f.com. Der Konzern hatte 2004 durchschnittlich 740 Mitarbeiter, ein Anstieg um 6,6%.
Der Geschäftsbericht ist detailliert erläutert. Das interne Wachstum betrug in 2004 9%, das EBITDA stieg um 33,7% auf 10,8 Mio. Bereinigt um außerplanmäßige goodwill Abschreibungen von 2,243 Mio und eine DrohverlustRSt. von 0,701 Mio ergibt sich eine Erhöhung des Konzernjahresüberschusses von 2,843 Mio um 2,944 Mio auf 5,787 Mio. Das bereinigte EPS beträgt damit € 0,27 in 2004.
Das EK pro Aktie beträgt 28,6 Mio oder € 1,33 pro Aktie. Die Eigenkapitalrentabilität liegt über 20% nach Steuern. In den sonstigen Rückstellungen dürften bezüglich der 3,33 Mio RSt. für Erwerb von Firmenanteilen hohe stille Reserven enthalten sein.
Die Nettofinanzposition weist cash von 9,55 Mio auf. Der cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 10,52 Mio, der free cashflow 8,62 Mio.
In ihrem Ausblick schreibt die AG, daß für 2005 die Weichen in Europa und Dt. auf Wachstum stehen mit ca. 4-5%. Davon soll die AG profitieren, die bessere Vernetzung aller kommunikativen Aktivitäten soll zu höheren Erlösen bei gleichzeitigen Synergien führen, es bestehe ein erfreulicher Trend.
Erwartete positive Impulse durch den fortwährenden Preiskampf des Handels, angekündigte Etaterhöhungen vieler Markenartikler sowie Sonderetats im Rahmen der kommunikativen Vorbereitung der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Dt. unterstützen die Wachstumseinschätzung – so das wörtliche Zitat in diesem Absatz.
Für 2005 erwarte ich daher eine Steigerung des operativen Gewinns (EBIT) um gut 20% von (5,787 Mio + Zinssaldo 0,205 Mio + EE-Steuern 2,361 Mio =) 8,353 Mio auf 10,02 Mio. Den Zinssaldo erwarte ich geringfügig positiv mit 0,1 Mio. Bei reduziertem Steuersatz von 38% ergäbe sich ein K-JÜ von 6,27 Mio oder ein EPS von € 0,29.
Für 2006 darf man weiter optimistisch sein und ein Gewinnplus von ca. 16% unterstellen auf EPS € 0,34. Scholz & Friends ist ein Profiteur der Fußballweltmeisterschaft – so hat man z.B. den Kunden BetandWin.
Die offensichtlich sehr erfolgreiche Tätigkeit des Agenturnetzwerkes Scholz & Friends AG mit dem hohen free cashflow sollte ein KGV 2005 von mind. 16 bis 18 aufweisen, zumal 10 Mio Nettofinanzmittel für Zukäufe vorhanden sind, in 2005 ca. 10 Mio free cashflow generiert werden und auf 20 Mio ansteigen dürften. Mit einem KGV von 18 auf das 2005er EPS von € 0,29 ergäbe sich ein fair value von ca. € 5,20. Ein KGV von 16 auf ein 2006er EPS von € 0,34 führt zu einem fair value von ca. € 5,40. Der fair value dürfte daher deutlich oberhalb von € 5,- anzusetzen sein. Dies ist von Bedeutung, wenn es zu einem SQO kommen sollte und der Preis i.R. eines Spruchstellenverfahrens überprüft wird.
Die Börsenumsätze betrugen in Frankfurt durchschnittlich 1.340 Stück täglich in den letzten 12 Monaten zum Durchschnittskurs von € 2,68, es gehen also durchaus Stücke um. Das Geschäft von Scholz & Friends ist aufgrund der Größe, Bekanntheit und des hohen Renommés als wachstumsstark und nachhaltig einzuschätzen. Zusätzlich kann das europaweite Netz mittels kleinerer Akquisitionen enger geknüpft werden. Daher ist der nicht besonders liquide Aktienhandel nicht übermäßig nachteilig für den Anleger.
Weltweite Agenturnetzwerke (jeweils mit KGV 2005e) sind u.a. Omnicom 19, WPP Group 17, Publicis Groupe 15,5 und Dentsu Inc. 23. Die zeitweise sehr beliebten Internetagenturen sind weitgehend verschwunden und in Agenturnetzwerken oder IT-Dienstleistern aufgegangen. Bei der Bewertung der großen Werbenetzwerke ist deren geringeres internes Wachstum zu beachten. Der Internetwerbevermarkter Adlink dürfte auch nach den angekündigten Übernahmen ein KGV von über 25 haben, ebenso teuer ist CTS Eventim. Generell werden Dienstleister mit nachhaltigem Wachstum an der Börse hoch bewertet aufgrund des meist guten free cashflows, den auch Scholz & Friends aufweist.
CU, goldmine
Ausstehende Aktien 21,46 Mio, davon free float 2,93% oder ca. 629.000 Aktien.
Die AG hatte versucht, auf der HV 2004 einen SQO zu € 2,20 durchzusetzen. Gegen den HV Beschluß legte die SdK jedoch Klage ein, das Gericht verfügte die Nichtigkeit des Beschlusses. Die Urteilsbegründung liegt der AG z.Z. noch nicht vor. Die AG hält jedoch prinzipiell an ihrem Bestreben fest, einen SQO durchzuziehen.
Website www.s-f.com. Der Konzern hatte 2004 durchschnittlich 740 Mitarbeiter, ein Anstieg um 6,6%.
Der Geschäftsbericht ist detailliert erläutert. Das interne Wachstum betrug in 2004 9%, das EBITDA stieg um 33,7% auf 10,8 Mio. Bereinigt um außerplanmäßige goodwill Abschreibungen von 2,243 Mio und eine DrohverlustRSt. von 0,701 Mio ergibt sich eine Erhöhung des Konzernjahresüberschusses von 2,843 Mio um 2,944 Mio auf 5,787 Mio. Das bereinigte EPS beträgt damit € 0,27 in 2004.
Das EK pro Aktie beträgt 28,6 Mio oder € 1,33 pro Aktie. Die Eigenkapitalrentabilität liegt über 20% nach Steuern. In den sonstigen Rückstellungen dürften bezüglich der 3,33 Mio RSt. für Erwerb von Firmenanteilen hohe stille Reserven enthalten sein.
Die Nettofinanzposition weist cash von 9,55 Mio auf. Der cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 10,52 Mio, der free cashflow 8,62 Mio.
In ihrem Ausblick schreibt die AG, daß für 2005 die Weichen in Europa und Dt. auf Wachstum stehen mit ca. 4-5%. Davon soll die AG profitieren, die bessere Vernetzung aller kommunikativen Aktivitäten soll zu höheren Erlösen bei gleichzeitigen Synergien führen, es bestehe ein erfreulicher Trend.
Erwartete positive Impulse durch den fortwährenden Preiskampf des Handels, angekündigte Etaterhöhungen vieler Markenartikler sowie Sonderetats im Rahmen der kommunikativen Vorbereitung der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Dt. unterstützen die Wachstumseinschätzung – so das wörtliche Zitat in diesem Absatz.
Für 2005 erwarte ich daher eine Steigerung des operativen Gewinns (EBIT) um gut 20% von (5,787 Mio + Zinssaldo 0,205 Mio + EE-Steuern 2,361 Mio =) 8,353 Mio auf 10,02 Mio. Den Zinssaldo erwarte ich geringfügig positiv mit 0,1 Mio. Bei reduziertem Steuersatz von 38% ergäbe sich ein K-JÜ von 6,27 Mio oder ein EPS von € 0,29.
Für 2006 darf man weiter optimistisch sein und ein Gewinnplus von ca. 16% unterstellen auf EPS € 0,34. Scholz & Friends ist ein Profiteur der Fußballweltmeisterschaft – so hat man z.B. den Kunden BetandWin.
Die offensichtlich sehr erfolgreiche Tätigkeit des Agenturnetzwerkes Scholz & Friends AG mit dem hohen free cashflow sollte ein KGV 2005 von mind. 16 bis 18 aufweisen, zumal 10 Mio Nettofinanzmittel für Zukäufe vorhanden sind, in 2005 ca. 10 Mio free cashflow generiert werden und auf 20 Mio ansteigen dürften. Mit einem KGV von 18 auf das 2005er EPS von € 0,29 ergäbe sich ein fair value von ca. € 5,20. Ein KGV von 16 auf ein 2006er EPS von € 0,34 führt zu einem fair value von ca. € 5,40. Der fair value dürfte daher deutlich oberhalb von € 5,- anzusetzen sein. Dies ist von Bedeutung, wenn es zu einem SQO kommen sollte und der Preis i.R. eines Spruchstellenverfahrens überprüft wird.
Die Börsenumsätze betrugen in Frankfurt durchschnittlich 1.340 Stück täglich in den letzten 12 Monaten zum Durchschnittskurs von € 2,68, es gehen also durchaus Stücke um. Das Geschäft von Scholz & Friends ist aufgrund der Größe, Bekanntheit und des hohen Renommés als wachstumsstark und nachhaltig einzuschätzen. Zusätzlich kann das europaweite Netz mittels kleinerer Akquisitionen enger geknüpft werden. Daher ist der nicht besonders liquide Aktienhandel nicht übermäßig nachteilig für den Anleger.
Weltweite Agenturnetzwerke (jeweils mit KGV 2005e) sind u.a. Omnicom 19, WPP Group 17, Publicis Groupe 15,5 und Dentsu Inc. 23. Die zeitweise sehr beliebten Internetagenturen sind weitgehend verschwunden und in Agenturnetzwerken oder IT-Dienstleistern aufgegangen. Bei der Bewertung der großen Werbenetzwerke ist deren geringeres internes Wachstum zu beachten. Der Internetwerbevermarkter Adlink dürfte auch nach den angekündigten Übernahmen ein KGV von über 25 haben, ebenso teuer ist CTS Eventim. Generell werden Dienstleister mit nachhaltigem Wachstum an der Börse hoch bewertet aufgrund des meist guten free cashflows, den auch Scholz & Friends aufweist.
CU, goldmine
Werbeszene-Kenner wissen,dass S&F nicht das gelbe vom ei ist...mal ganz abgesehen davon,dass Werbeagenturen ansich nur "Human Capital" "bestitzen"...und gutes (Human Capital) "flirtet" ständig mit anderen Agenturen, bzw. verabschiedet sich,wenn woanders mehr Kohle erhältlich ist...ein Buchwert ist schwer auszumachen...
klar gehören S&F zu den renomierteren deutschen Agenturen,doch ist es bezeichnend,dass Jürgen Scholz (der Gründer) bei http://www.jvm.de/www/index_flash_de.php im Aufsichtsrat sitzt.
Als Investment würde mich aber der geringe Streubesitz am meisten abschrecken.
mfg b.
klar gehören S&F zu den renomierteren deutschen Agenturen,doch ist es bezeichnend,dass Jürgen Scholz (der Gründer) bei http://www.jvm.de/www/index_flash_de.php im Aufsichtsrat sitzt.
Als Investment würde mich aber der geringe Streubesitz am meisten abschrecken.
mfg b.
Scholz & Friends: Beschwerde vor Gericht gescheitert
Nachdem bereits das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 18. Januar festgestellt hatte, dass die SdK-Anfechtungsklage gegen die zwangsweise Übertragung der restlichen Aktien der freien Aktionäre auf den Großaktionär Scholz & Friends Holding GmbH (Squeeze out, siehe Schwarzbuch Börse 2004) nicht unbegründet ist und eine sofortige Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 06. Mai 2004 ablehnte, hat nun auch das Kammergericht in Berlin in seinem Beschluss vom 31. März die sofortige Beschwerde von Scholz & Friends gegen den Landgerichtsbeschluss zurückgewiesen.
Das Kammergericht stellte fest, dass die Beschwerde von S & F unbegründet ist, weil der festgestellte, aber tatsächlich nicht so gefasste Beschluss vom 06. Mai über die „Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährleistung einer angemessenen Barabfindung“ nichtig ist. Ebenso nichtig ist mangels Beurkundung der tatsächlich gefasste Beschluss über die „Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 2,20 Euro je Stückaktie“. Der Inhalt des festgestellten Beschlusses kann nicht, wie S & F meinte, im Wege der Auslegung dem tatsächlich zur Abstimmung gestellten Beschlussantrag angepasst werden.
Damit ist das Enteignungsverfahren bei S & F so gut wie endgültig gescheitert, da die fehlerhafte Beschlussfassung nicht mehr geheilt werden kann. Eine Eintragung in das Handelsregister kann nach dem Beschluss des Landgerichts nicht ohne Angabe der Höhe der Barabfindung erfolgen. Das im Mai zu erwartende endgültige Urteil wird deswegen nicht anders ausfallen können. Bei Scholz & Friends wird man sich jetzt überlegen müssen, ob das Unternehmen auf der nächsten Hauptversammlung einen neuen Anlauf zur Enteignung der Kleinaktionäre starten will. Dazu müsste ein neues Gutachten eines Wirtschaftsprüfers erstellt werden, der sicherlich diesmal eine höhere Barabfindung als nur 2,20 Euro je Aktie errechnen würde.
Da aber in diesem Verfahren der von der SdK vermutete Umgehungstatbestand hinsichtlich der Eigentümerstruktur aufgrund der Formfehler der Gesellschaft auf der Hauptversammlung noch nicht einmal untersucht wurde, würde die SdK bei gleicher Konstellation sicherlich wieder eine Anfechtungsklage gegen ein Squeeze-out-Verfahren einleiten. Scholz & Friends dürfte also zumindest vorerst noch ein längeres Börsenleben beschert bleiben.
Ansprechpartner: Michael Kunert
Berlin, 22. April 2005
Nachdem bereits das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 18. Januar festgestellt hatte, dass die SdK-Anfechtungsklage gegen die zwangsweise Übertragung der restlichen Aktien der freien Aktionäre auf den Großaktionär Scholz & Friends Holding GmbH (Squeeze out, siehe Schwarzbuch Börse 2004) nicht unbegründet ist und eine sofortige Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 06. Mai 2004 ablehnte, hat nun auch das Kammergericht in Berlin in seinem Beschluss vom 31. März die sofortige Beschwerde von Scholz & Friends gegen den Landgerichtsbeschluss zurückgewiesen.
Das Kammergericht stellte fest, dass die Beschwerde von S & F unbegründet ist, weil der festgestellte, aber tatsächlich nicht so gefasste Beschluss vom 06. Mai über die „Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährleistung einer angemessenen Barabfindung“ nichtig ist. Ebenso nichtig ist mangels Beurkundung der tatsächlich gefasste Beschluss über die „Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 2,20 Euro je Stückaktie“. Der Inhalt des festgestellten Beschlusses kann nicht, wie S & F meinte, im Wege der Auslegung dem tatsächlich zur Abstimmung gestellten Beschlussantrag angepasst werden.
Damit ist das Enteignungsverfahren bei S & F so gut wie endgültig gescheitert, da die fehlerhafte Beschlussfassung nicht mehr geheilt werden kann. Eine Eintragung in das Handelsregister kann nach dem Beschluss des Landgerichts nicht ohne Angabe der Höhe der Barabfindung erfolgen. Das im Mai zu erwartende endgültige Urteil wird deswegen nicht anders ausfallen können. Bei Scholz & Friends wird man sich jetzt überlegen müssen, ob das Unternehmen auf der nächsten Hauptversammlung einen neuen Anlauf zur Enteignung der Kleinaktionäre starten will. Dazu müsste ein neues Gutachten eines Wirtschaftsprüfers erstellt werden, der sicherlich diesmal eine höhere Barabfindung als nur 2,20 Euro je Aktie errechnen würde.
Da aber in diesem Verfahren der von der SdK vermutete Umgehungstatbestand hinsichtlich der Eigentümerstruktur aufgrund der Formfehler der Gesellschaft auf der Hauptversammlung noch nicht einmal untersucht wurde, würde die SdK bei gleicher Konstellation sicherlich wieder eine Anfechtungsklage gegen ein Squeeze-out-Verfahren einleiten. Scholz & Friends dürfte also zumindest vorerst noch ein längeres Börsenleben beschert bleiben.
Ansprechpartner: Michael Kunert
Berlin, 22. April 2005
Nielsen: Werbemarkt in klassischen Medien wächst im 1. Quartal um 4 Prozent
HAMBURG (dpa-AFX) - Der Markt für Werbung in den klassischen Medien ist im ersten Quartal in Deutschland um 4,0 Prozent auf 4,32 Milliarden Euro gewachsen. "Aufgrund der Struktur des Wachstums im Gesamtmarkt und dem Einfluss von Einmaleffekten können wir nicht davon ausgehen, dass sich das Bruttowachstum besonders im zweiten Quartal 2005 auf diesem Niveau fortsetzen wird", sagte Nielsen-Geschäftsführer Ludger Vornhusen am Dienstag zur weiteren Entwicklung des Werbemarkts.
Ein großer Teil des Wachstums im ersten Quartal sei auf die Handelsorganisationen und hier besonders stark auf die technischen Kaufhäuser von Media Markt und Saturn entfallen, teilte Nielsen weiter mit.
Gegen den Trend habe sich die Werbung im Bereich Telekommunikation entwickelt, wo die Werbeinvestitionen abrupt um 25 Prozent gekürzt worden seien./hi/sf
Quelle: dpa-AFX
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Als fünfter Wert der Branche:
Havas aus Frankreich, 2005er KGV 17.
Ob Scholz & Friends das Gelbe vom Ei ist würde ich auch nicht sagen können. Evt. wächst ja Jung von Matt etwas schneller. Aber S&F ist hoch profitabel und 9% internes Wachstum in 2004 finde ich erfreulich. Der Markt ist mit 4,3 Mrd im Q1 riesengroß, da wird es immer jemanden geben, der mal schneller wächst. Daß S&F keine assets hätte ist so nicht richtig, das ist das EK und die Kundenbeziehungen. Beides wurde in 2004 deutlich verbessert bzw. erweitert, es wurden namhafte Etats gewonnen.
Sofern S&F weiterhin einen SQO betreiben sollte, können sie sich auf einen gerichtlich ermittelten Abfindungspreis von ca. € 6,- einrichten. Preise darunter würden das Wachstum, die Rentabilität, die Verlustvorträge und den cash Bestand nicht angemessen widerspiegeln.
Das Branchen-KGV scheint so um 17/19 herum zu betragen. KGV 18 auf ein EPS € 0,29 ergibt einen peer group Wert von € 5,20. Das deckt sich mit meiner Einschätzung fairer Wert > € 5,-.
CU, goldmine
HAMBURG (dpa-AFX) - Der Markt für Werbung in den klassischen Medien ist im ersten Quartal in Deutschland um 4,0 Prozent auf 4,32 Milliarden Euro gewachsen. "Aufgrund der Struktur des Wachstums im Gesamtmarkt und dem Einfluss von Einmaleffekten können wir nicht davon ausgehen, dass sich das Bruttowachstum besonders im zweiten Quartal 2005 auf diesem Niveau fortsetzen wird", sagte Nielsen-Geschäftsführer Ludger Vornhusen am Dienstag zur weiteren Entwicklung des Werbemarkts.
Ein großer Teil des Wachstums im ersten Quartal sei auf die Handelsorganisationen und hier besonders stark auf die technischen Kaufhäuser von Media Markt und Saturn entfallen, teilte Nielsen weiter mit.
Gegen den Trend habe sich die Werbung im Bereich Telekommunikation entwickelt, wo die Werbeinvestitionen abrupt um 25 Prozent gekürzt worden seien./hi/sf
Quelle: dpa-AFX
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Als fünfter Wert der Branche:
Havas aus Frankreich, 2005er KGV 17.
Ob Scholz & Friends das Gelbe vom Ei ist würde ich auch nicht sagen können. Evt. wächst ja Jung von Matt etwas schneller. Aber S&F ist hoch profitabel und 9% internes Wachstum in 2004 finde ich erfreulich. Der Markt ist mit 4,3 Mrd im Q1 riesengroß, da wird es immer jemanden geben, der mal schneller wächst. Daß S&F keine assets hätte ist so nicht richtig, das ist das EK und die Kundenbeziehungen. Beides wurde in 2004 deutlich verbessert bzw. erweitert, es wurden namhafte Etats gewonnen.
Sofern S&F weiterhin einen SQO betreiben sollte, können sie sich auf einen gerichtlich ermittelten Abfindungspreis von ca. € 6,- einrichten. Preise darunter würden das Wachstum, die Rentabilität, die Verlustvorträge und den cash Bestand nicht angemessen widerspiegeln.
Das Branchen-KGV scheint so um 17/19 herum zu betragen. KGV 18 auf ein EPS € 0,29 ergibt einen peer group Wert von € 5,20. Das deckt sich mit meiner Einschätzung fairer Wert > € 5,-.
CU, goldmine
Sie versuchen´s tatsächlich nochmal :
SCHOLZ & FRIENDS AG
Berlin
WKN 697 280
ISIN DE0006972805
Einladung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 30. August 2005, 10 Uhr, im Hotel Palace Berlin, Budapester Straße 45, 10787 Berlin, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004 nebst Gewinn- und Verlustrechnung, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2004 und des Konzernlageberichts
Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Chausseestr. 8/E, 10115 Berlin) von der Einberufung der Hauptversammlung an und im Internet unter www.s-f.com im Bereich Investor Relations/Annual Meeting eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2004 zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2004 zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer des Einzel- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen.
5. Beschlussfassung zur Bestätigung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6. Mai 2004 (Tagesordnungspunkt 6) über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SCHOLZ & FRIENDS AG auf die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Nach § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 Prozent des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 85989, hat mit Schreiben vom 12. September 2003 ein Verlangen nach § 327a AktG an den Vorstand der SCHOLZ & FRIENDS AG gerichtet, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH hielt zu diesem Zeitpunkt unmittelbar 20.830.156 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der SCHOLZ & FRIENDS AG, was einem rechnerischen Anteil von rund 97,07 Prozent des Grundkapitals der SCHOLZ & FRIENDS AG in Höhe von insgesamt EUR 21.460.000,00 eingeteilt in 21.460.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien entsprach.
Die ordentliche Hauptversammlung der SCHOLZ & FRIENDS AG am 6. Mai 2004 hat entsprechend dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat mit 20.830.356 Ja-Stimmen gegen 146.084 Nein-Stimmen beschlossen, die auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der SCHOLZ & FRIENDS AG gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 2,20 je Stückaktie auf die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 85989) als Hauptaktionär zu übertragen.
Gegen diesen Beschluss sind Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen verschiedener Aktionäre erhoben worden. Das Landgericht Berlin hat den Beschluss mit Urteil vom 3. Mai 2005 aus formalen Gründen für nichtig erklärt und damit den Anfechtungsklagen stattgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat sind hingegen der Auffassung, dass diese Klagen unbegründet sind. Daher hat die SCHOLZ & FRIENDS AG gegen diese Entscheidung des Landgerichts Berlin Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt. Um die SCHOLZ & FRIENDS AG vor dem Aufwand eines langjährigen Anfechtungsprozesses und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit zu bewahren, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 6 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2004 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:
Die auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der SCHOLZ & FRIENDS AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 2,20 je Stückaktie auf die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 85989) als Hauptaktionär übertragen.
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“
Die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH hält nach wie vor unmittelbar 20.830.156 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der SCHOLZ & FRIENDS AG, was einem rechnerischen Anteil von rund 97,07 Prozent des Grundkapitals der SCHOLZ & FRIENDS AG in Höhe von insgesamt EUR 21.460.000,00 eingeteilt in 21.460.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, entspricht. Das Verlangen der SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH gemäß § 327a AktG besteht unverändert fort.
Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung wurde durch die Susat & Partner OHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als vom Landgericht Berlin gemäß Beschluss vom 19. Januar 2004 gerichtlich ausgewählten und bestellten Prüfer geprüft und bestätigt. Der entsprechende Prüfungsbericht gilt unverändert fort.
Die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH hat dem Vorstand der SCHOLZ & FRIENDS AG am 24. März 2004 gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Erklärung der HSH Nordbank AG, Hamburg, vom 24. März 2004 übermittelt, durch welche die HSH Nordbank AG, Hamburg, mit berechtigender Wirkung für die Minderheitsaktionäre die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH übernommen hat, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen. Diese Erklärung besteht unverändert fort.
Die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH hat gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG in einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung der SCHOLZ & FRIENDS AG insbesondere die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Dieser Bericht gilt unverändert fort.
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der SCHOLZ & FRIENDS AG (Chausseestr. 8/E, 10115 Berlin) folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
― der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
― der von der SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht an die Hauptversammlung der SCHOLZ & FRIENDS AG;
― der von der Susat & Partner OHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG erstattete Prüfungsbericht;
― die Jahresabschlüsse und Lageberichte der SCHOLZ & FRIENDS AG für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003.
Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen durch die Gesellschaft zugesandt.
Teilnahmebedingungen:
Gemäß § 16 der Satzung muss jeder Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben will, spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, also am Dienstag, dem 23. August 2005, seine Aktien bei der Gesellschaft (Chausseestr. 8/E, 10115 Berlin), bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der
HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA (Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf)
hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierfür auszustellende Bescheinigung, welche die hinterlegten Aktien nach Nummern und Stückzahlen zu bezeichnen hat, spätestens am Mittwoch, dem 24. August 2005, bei der Gesellschaft (Chausseestr. 8/E, 10115 Berlin) einzureichen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depotführenden Bank zu beantragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.
Sofern Aktionäre nicht ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären bevollmächtigen, sind die Vollmachten schriftlich zu erteilen. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der Internetadresse www.s-f.com im Bereich Investor Relations/Annual Meeting zum Download zur Verfügung oder können werktäglich zwischen 9 Uhr und 17 Uhr unter der Telefon-Nummer +49 (0) 89 /2 10 27-222 angefordert werden.
Anfragen und Anträge von Aktionären
Aktionäre, die Anfragen, Anträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
SCHOLZ & FRIENDS AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Widenmayerstr. 32
80538 München
Deutschland
Fax-Nr.: +49 (0) 89 / 2 10 27-298
Rechtzeitig eingegangene Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden nach ihrem Eingang unverzüglich unter der Internetadresse www.s-f.com im Bereich Investor Relations/Annual Meeting veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Berlin, im Juli 2005
Der Vorstand
SCHOLZ & FRIENDS AG
Berlin
WKN 697 280
ISIN DE0006972805
Einladung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 30. August 2005, 10 Uhr, im Hotel Palace Berlin, Budapester Straße 45, 10787 Berlin, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004 nebst Gewinn- und Verlustrechnung, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2004 und des Konzernlageberichts
Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Chausseestr. 8/E, 10115 Berlin) von der Einberufung der Hauptversammlung an und im Internet unter www.s-f.com im Bereich Investor Relations/Annual Meeting eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2004 zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2004 zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer des Einzel- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen.
5. Beschlussfassung zur Bestätigung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6. Mai 2004 (Tagesordnungspunkt 6) über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SCHOLZ & FRIENDS AG auf die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Nach § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 Prozent des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 85989, hat mit Schreiben vom 12. September 2003 ein Verlangen nach § 327a AktG an den Vorstand der SCHOLZ & FRIENDS AG gerichtet, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH hielt zu diesem Zeitpunkt unmittelbar 20.830.156 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der SCHOLZ & FRIENDS AG, was einem rechnerischen Anteil von rund 97,07 Prozent des Grundkapitals der SCHOLZ & FRIENDS AG in Höhe von insgesamt EUR 21.460.000,00 eingeteilt in 21.460.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien entsprach.
Die ordentliche Hauptversammlung der SCHOLZ & FRIENDS AG am 6. Mai 2004 hat entsprechend dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat mit 20.830.356 Ja-Stimmen gegen 146.084 Nein-Stimmen beschlossen, die auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der SCHOLZ & FRIENDS AG gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 2,20 je Stückaktie auf die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 85989) als Hauptaktionär zu übertragen.
Gegen diesen Beschluss sind Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen verschiedener Aktionäre erhoben worden. Das Landgericht Berlin hat den Beschluss mit Urteil vom 3. Mai 2005 aus formalen Gründen für nichtig erklärt und damit den Anfechtungsklagen stattgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat sind hingegen der Auffassung, dass diese Klagen unbegründet sind. Daher hat die SCHOLZ & FRIENDS AG gegen diese Entscheidung des Landgerichts Berlin Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt. Um die SCHOLZ & FRIENDS AG vor dem Aufwand eines langjährigen Anfechtungsprozesses und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit zu bewahren, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 6 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2004 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:
Die auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der SCHOLZ & FRIENDS AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 2,20 je Stückaktie auf die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 85989) als Hauptaktionär übertragen.
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“
Die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH hält nach wie vor unmittelbar 20.830.156 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der SCHOLZ & FRIENDS AG, was einem rechnerischen Anteil von rund 97,07 Prozent des Grundkapitals der SCHOLZ & FRIENDS AG in Höhe von insgesamt EUR 21.460.000,00 eingeteilt in 21.460.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, entspricht. Das Verlangen der SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH gemäß § 327a AktG besteht unverändert fort.
Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung wurde durch die Susat & Partner OHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als vom Landgericht Berlin gemäß Beschluss vom 19. Januar 2004 gerichtlich ausgewählten und bestellten Prüfer geprüft und bestätigt. Der entsprechende Prüfungsbericht gilt unverändert fort.
Die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH hat dem Vorstand der SCHOLZ & FRIENDS AG am 24. März 2004 gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Erklärung der HSH Nordbank AG, Hamburg, vom 24. März 2004 übermittelt, durch welche die HSH Nordbank AG, Hamburg, mit berechtigender Wirkung für die Minderheitsaktionäre die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH übernommen hat, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen. Diese Erklärung besteht unverändert fort.
Die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH hat gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG in einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung der SCHOLZ & FRIENDS AG insbesondere die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Dieser Bericht gilt unverändert fort.
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der SCHOLZ & FRIENDS AG (Chausseestr. 8/E, 10115 Berlin) folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
― der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
― der von der SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht an die Hauptversammlung der SCHOLZ & FRIENDS AG;
― der von der Susat & Partner OHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG erstattete Prüfungsbericht;
― die Jahresabschlüsse und Lageberichte der SCHOLZ & FRIENDS AG für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003.
Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen durch die Gesellschaft zugesandt.
Teilnahmebedingungen:
Gemäß § 16 der Satzung muss jeder Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben will, spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, also am Dienstag, dem 23. August 2005, seine Aktien bei der Gesellschaft (Chausseestr. 8/E, 10115 Berlin), bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der
HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA (Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf)
hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierfür auszustellende Bescheinigung, welche die hinterlegten Aktien nach Nummern und Stückzahlen zu bezeichnen hat, spätestens am Mittwoch, dem 24. August 2005, bei der Gesellschaft (Chausseestr. 8/E, 10115 Berlin) einzureichen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depotführenden Bank zu beantragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.
Sofern Aktionäre nicht ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären bevollmächtigen, sind die Vollmachten schriftlich zu erteilen. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der Internetadresse www.s-f.com im Bereich Investor Relations/Annual Meeting zum Download zur Verfügung oder können werktäglich zwischen 9 Uhr und 17 Uhr unter der Telefon-Nummer +49 (0) 89 /2 10 27-222 angefordert werden.
Anfragen und Anträge von Aktionären
Aktionäre, die Anfragen, Anträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
SCHOLZ & FRIENDS AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Widenmayerstr. 32
80538 München
Deutschland
Fax-Nr.: +49 (0) 89 / 2 10 27-298
Rechtzeitig eingegangene Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden nach ihrem Eingang unverzüglich unter der Internetadresse www.s-f.com im Bereich Investor Relations/Annual Meeting veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Berlin, im Juli 2005
Der Vorstand
hi shareholder,
ich bin einer der wenigen übriggebliebenen ex-utdVisions und 2kommanochwas %-tigen aktuellen S&F aktionären, die standhaft geblieben sind, und die lächerlichen 2.20€ damals nicht angenommen haben. Das war glatter betrug!
<Grrrrrrrrrrruß>
ich bin einer der wenigen übriggebliebenen ex-utdVisions und 2kommanochwas %-tigen aktuellen S&F aktionären, die standhaft geblieben sind, und die lächerlichen 2.20€ damals nicht angenommen haben. Das war glatter betrug!
<Grrrrrrrrrrruß>
Hallo ! Ich bin auch einer von den ExUnited`s,
und freue mich schon auf die HV und das leckere Essen.
PS: Wie denkt ihr geht das Spiel weiter?
Wie könnte das Unternehmen es schaffen, eine Ordliche Aktienstruktur wieder herzustellen?
Habt ihr noch Hoffung das da was passiert ?
Wann kommt vielleicht mal eine Dividende oder einen Aktienkurs so um die 25 € ?
Mfg Rose81
und freue mich schon auf die HV und das leckere Essen.
PS: Wie denkt ihr geht das Spiel weiter?
Wie könnte das Unternehmen es schaffen, eine Ordliche Aktienstruktur wieder herzustellen?
Habt ihr noch Hoffung das da was passiert ?
Wann kommt vielleicht mal eine Dividende oder einen Aktienkurs so um die 25 € ?
Mfg Rose81
Also auf Dividende würd ich nicht hoffen. Wenn die Großaktionäre mit dem Squeeze-out nicht durchkommen werden sie sicher versuchen die restlichen Aktionäre "auszuhungern" (wenn auch nicht auf der HV) Geduld wird man also schon haben müssen fürchte ich
wie meinste dat mit aushungern...?
ich hab weder zu 2.20 verkooft, noch werde ich das zu 3.50 tun!
Ich bin auch noch dabei und bleibe es und der Kurs ist mir langsam egal.
[posting]17.391.247 von wasmey am 29.07.05 15:28:14[/posting]...und der Kurs ist mir langsam egal.
Genau so denke ich auch - sollen die sich abquälen, um uns rauszukicken - freiwillig gehen wir nach -87.25% jedenfalls nicht.
Überhaupt die größte frechheit damals von UVisions.
Gehen an die börse, und nach ca. 15 monaten hieß es dann "danke, das wars, wir verkaufen an S&F".
Also wenn man sich da nicht betrogen fühlt!!?
Genau so denke ich auch - sollen die sich abquälen, um uns rauszukicken - freiwillig gehen wir nach -87.25% jedenfalls nicht.
Überhaupt die größte frechheit damals von UVisions.
Gehen an die börse, und nach ca. 15 monaten hieß es dann "danke, das wars, wir verkaufen an S&F".
Also wenn man sich da nicht betrogen fühlt!!?
euro adhoc: Scholz & Friends AG
euro adhoc: Scholz & Friends AG
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
Hauptversammlung der Scholz & Friends AG wird verschoben
-------------------------------------- Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------
29.08.2005
Hamburg/Berlin, 29. August 2005 - Vorstand und Aufsichtsrat der Scholz & Friends AG haben heute die für den 30. August 2005 geplante Hauptversammlung verschoben. Wesentlicher Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung sollte ein Beschluss zur Bestätigung des Ausschlusses aller Kleinaktionäre (sog. Squeeze-out) zum Preis von 2,20 Euro sein. Der Vorstand erwartet nun, dass es in den nächsten Wochen ein Übernahmeangebot zu einem höheren Preis geben wird. Hintergrund ist eine Neuordnung innerhalb der Konzernstruktur von Electra. Electra hatte den Management-Buy-out der Scholz & Friends AG im Jahr 2003 finanziert.
Rückfragehinweis: Kontakt Scholz & Friends AG: Christian Tiedemann Fon: +49 (0)40 - 3 76 81-429 Fax: +49 (0)40 - 3 76 81-461 E-Mail: ir@s-f.com
Ende der Mitteilung euro adhoc 29.08.2005 09:38:22
euro adhoc: Scholz & Friends AG
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
Hauptversammlung der Scholz & Friends AG wird verschoben
-------------------------------------- Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------
29.08.2005
Hamburg/Berlin, 29. August 2005 - Vorstand und Aufsichtsrat der Scholz & Friends AG haben heute die für den 30. August 2005 geplante Hauptversammlung verschoben. Wesentlicher Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung sollte ein Beschluss zur Bestätigung des Ausschlusses aller Kleinaktionäre (sog. Squeeze-out) zum Preis von 2,20 Euro sein. Der Vorstand erwartet nun, dass es in den nächsten Wochen ein Übernahmeangebot zu einem höheren Preis geben wird. Hintergrund ist eine Neuordnung innerhalb der Konzernstruktur von Electra. Electra hatte den Management-Buy-out der Scholz & Friends AG im Jahr 2003 finanziert.
Rückfragehinweis: Kontakt Scholz & Friends AG: Christian Tiedemann Fon: +49 (0)40 - 3 76 81-429 Fax: +49 (0)40 - 3 76 81-461 E-Mail: ir@s-f.com
Ende der Mitteilung euro adhoc 29.08.2005 09:38:22
Steigende Kurse die letzten Tage. Weiss da jemand mehr?
Was´n jetzt los?
Bekanntmachung
Geregelter Markt – General Standard
SCHOLZ & FRIENDS AG,
Berlin
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Mai 2004 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH, Hamburg, gegen Gewährung
einer Barabfindung gemäß § 327a ff AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 17. November 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Charlottenburg eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der SCHOLZ & FRIENDS AG auf die SCHOLZ & FRIENDS Holding
GmbH über.
Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden daher die
ISIN
1. auf den Inhaber lautenden Aktien DE0006972805
eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 21. November 2005
Frankfurt am Main, den 21. November 2005
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Rolf Pitzer
Bekanntmachung
Geregelter Markt – General Standard
SCHOLZ & FRIENDS AG,
Berlin
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Mai 2004 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die SCHOLZ & FRIENDS Holding GmbH, Hamburg, gegen Gewährung
einer Barabfindung gemäß § 327a ff AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 17. November 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Charlottenburg eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der SCHOLZ & FRIENDS AG auf die SCHOLZ & FRIENDS Holding
GmbH über.
Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden daher die
ISIN
1. auf den Inhaber lautenden Aktien DE0006972805
eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 21. November 2005
Frankfurt am Main, den 21. November 2005
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Rolf Pitzer
Die Barabfindung wurde auf 4,05 Euro erhöht!!!
Der Kurs ist in den letzten Tagen stark angestiegen und nun veröffentlicht SF noch nicht einmal die Erhöhung der Barabfindung. Das wirft Fragen auf...
top news, 4,05 euro und ggf. noch mehr in der spruchstelle !!! einigung, heute letzter handlestag !
hier die meldung !
Geschäftsentwicklung zufrieden
Hamburg/Berlin, 21. November 2005 – Die Scholz & Friends AG blickt seit ihrem Management Buy Out (MBO) im Sommer 2003 auf eine insbesondere zuletzt sehr erfreuliche Geschäftsentwicklung zurück. Dementsprechend hat sich die Scholz & Friends Holding entschlossen, einer außergerichtlichen Einigung über die Abfindungshöhe im Squeeze-out Verfahren in Höhe von 4,05 Euro zugunsten aller Aktionäre zuzustimmen. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem ursprünglichen Abfindungsangebot in Höhe von 2,20 Euro. Die Einigung war zuvor mit dem Kammergericht Berlin abgestimmt worden und ist inzwischen im Handelsregister eingetragen. Damit ist für Scholz & Friends der Weg frei, mit einem Delisting aus dem Börsenhandel auszuscheiden.
„Wir haben mit unserer Neuausrichtung zuerst unsere bestehende und danach viele neue Kunden überzeugt und jetzt für alle Aktionäre einen hohen Wert schaffen können“, freut sich Vorstandsvorsitzender Thomas Heilmann. „Dank des in unserer Branche einzigartigen Partnerprinzips können wir traditionelle und neue Kommunikationskanäle effektiver und effizienter für unsere Kunden einsetzen“, erklärt Heilmann den Erfolg. Die internationale Scholz & Friends Gruppe habe seit dem MBO weit über 200 Neukunden und Projekte gewinnen können und zugleich nur wenige Kunden verloren. Unter den neuen Kunden waren zuletzt etwa größere Etats von der CMA, der Carlsberg-Holsten Gruppe, Ideal Standard, Lange & Söhne, Masterfoods und TUI. Auch die kreative Bilanz sei europaweit sehr erfreulich. Scholz & Friends hat zuletzt in 14 Ländern Awards gewinnen können. In Zukunft möchte Scholz & Friends das Angebot für seine Kunden weiter erweitern. „Wir denken insbesondere darüber nach, wie wir unser internationales Angebot ausbauen können“, erläutert Heilmann.
Um die Neuausrichtung der Scholz & Friends Gruppe zu ermöglichen, löste sich im Juli 2003 die Scholz & Friends-Gruppe durch einen Management-Buy-out mit Hilfe des Finanzinvestors Electra Europe aus der damals stark angeschlagenen Cordiant Gruppe. Das Management übernahm dabei rund 30 % der Anteile zu einem Kurs von 1,35 Euro pro Aktie. Heute sind über 40 Führungskräfte von Scholz & Friends an der Gruppe beteiligt. Im Mai 2004 wurde auf der Hauptversammlung der Scholz & Friends AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (2,93%) auf die Scholz & Friends Holding GmbH beschlossen – zu einem Preis von 2,20 Euro pro Aktie.
„Wir haben uns nun nach der Äußerung des Kammergerichts mit den Kleinaktionären auf einen Preis von 4,05 Euro verständigt“, erklärt Finanzvorstand Christian Tiedemann. „Ein Verbleib an der Börse hätte sich wegen der nur noch wenigen Aktionäre und den relativ hohen Kosten einer Börsennotierung nicht gelohnt. So gibt es eine für alle Seiten gute Lösung“.
Allerdings haben sich einige Aktionäre vorbehalten, im so genannten Spruchstellenverfahren einen noch höheren Abfindungswert zu verlangen. Die Scholz & Friends Holding hält dieses Ansinnen nicht für gerechtfertigt.
Pressekontakt:
Karin von Hülsen
Fon: +49 (0)30 – 59 00 53-115
Fax: +49 (0)30 – 59 00 53-298
Mobil +49 (0)178 – 6464-429
E-mail: karin.huelsen@s-f.com
pr@s-f.com
hier die meldung !
Geschäftsentwicklung zufrieden
Hamburg/Berlin, 21. November 2005 – Die Scholz & Friends AG blickt seit ihrem Management Buy Out (MBO) im Sommer 2003 auf eine insbesondere zuletzt sehr erfreuliche Geschäftsentwicklung zurück. Dementsprechend hat sich die Scholz & Friends Holding entschlossen, einer außergerichtlichen Einigung über die Abfindungshöhe im Squeeze-out Verfahren in Höhe von 4,05 Euro zugunsten aller Aktionäre zuzustimmen. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem ursprünglichen Abfindungsangebot in Höhe von 2,20 Euro. Die Einigung war zuvor mit dem Kammergericht Berlin abgestimmt worden und ist inzwischen im Handelsregister eingetragen. Damit ist für Scholz & Friends der Weg frei, mit einem Delisting aus dem Börsenhandel auszuscheiden.
„Wir haben mit unserer Neuausrichtung zuerst unsere bestehende und danach viele neue Kunden überzeugt und jetzt für alle Aktionäre einen hohen Wert schaffen können“, freut sich Vorstandsvorsitzender Thomas Heilmann. „Dank des in unserer Branche einzigartigen Partnerprinzips können wir traditionelle und neue Kommunikationskanäle effektiver und effizienter für unsere Kunden einsetzen“, erklärt Heilmann den Erfolg. Die internationale Scholz & Friends Gruppe habe seit dem MBO weit über 200 Neukunden und Projekte gewinnen können und zugleich nur wenige Kunden verloren. Unter den neuen Kunden waren zuletzt etwa größere Etats von der CMA, der Carlsberg-Holsten Gruppe, Ideal Standard, Lange & Söhne, Masterfoods und TUI. Auch die kreative Bilanz sei europaweit sehr erfreulich. Scholz & Friends hat zuletzt in 14 Ländern Awards gewinnen können. In Zukunft möchte Scholz & Friends das Angebot für seine Kunden weiter erweitern. „Wir denken insbesondere darüber nach, wie wir unser internationales Angebot ausbauen können“, erläutert Heilmann.
Um die Neuausrichtung der Scholz & Friends Gruppe zu ermöglichen, löste sich im Juli 2003 die Scholz & Friends-Gruppe durch einen Management-Buy-out mit Hilfe des Finanzinvestors Electra Europe aus der damals stark angeschlagenen Cordiant Gruppe. Das Management übernahm dabei rund 30 % der Anteile zu einem Kurs von 1,35 Euro pro Aktie. Heute sind über 40 Führungskräfte von Scholz & Friends an der Gruppe beteiligt. Im Mai 2004 wurde auf der Hauptversammlung der Scholz & Friends AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (2,93%) auf die Scholz & Friends Holding GmbH beschlossen – zu einem Preis von 2,20 Euro pro Aktie.
„Wir haben uns nun nach der Äußerung des Kammergerichts mit den Kleinaktionären auf einen Preis von 4,05 Euro verständigt“, erklärt Finanzvorstand Christian Tiedemann. „Ein Verbleib an der Börse hätte sich wegen der nur noch wenigen Aktionäre und den relativ hohen Kosten einer Börsennotierung nicht gelohnt. So gibt es eine für alle Seiten gute Lösung“.
Allerdings haben sich einige Aktionäre vorbehalten, im so genannten Spruchstellenverfahren einen noch höheren Abfindungswert zu verlangen. Die Scholz & Friends Holding hält dieses Ansinnen nicht für gerechtfertigt.
Pressekontakt:
Karin von Hülsen
Fon: +49 (0)30 – 59 00 53-115
Fax: +49 (0)30 – 59 00 53-298
Mobil +49 (0)178 – 6464-429
E-mail: karin.huelsen@s-f.com
pr@s-f.com
... hält dieses Ansinnen nicht für gerechtfertigt
Ich hoffe nur, daß viele klagen und das Gericht S&F richtig über den Tisch zieht - z.B. mit € 10,- + Zinsen. Das hätten sie verdient.
CU, goldmine
Ich hoffe nur, daß viele klagen und das Gericht S&F richtig über den Tisch zieht - z.B. mit € 10,- + Zinsen. Das hätten sie verdient.
CU, goldmine
Was soll man jetzt tun, abwarten und Tee trinken? Habe hierzu auch lange von der SDK nichts mehr gehört. Weiß jemand, wann die Spruchstelle entscheidet?
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