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    Die Internetgebühr ab 2007 kommt! GEZ nimmt die Verfolgung auf! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.05.05 09:18:37 von
    neuester Beitrag 16.06.05 10:25:08 von
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      schrieb am 26.05.05 09:18:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nun ist es amtlich und entschieden: Computer mit Internetzugang sind "neuartige Rundfunkgeräte". Damit wird es gerade für Freiberufler wie Webdesigner teuer, denn auch wenn nicht mal ein Radio im Büro steht: Ab 2007 müssen sie für ihr Arbeitsgerät, den PC, Fernsehgebühren zahlen. Zusätzlich zur privaten Glotze, versteht sich

      Auch wenn Heide Simonis von ihrer eigenen Partei im Stich gelassen wurde und ihres Amtes als schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin verlustig ging – es kam zu spät, der Schaden ist angerichtet: Frau Simonis war eine der Verfechter der oft "Internet-GEZ" genannten Regelung, dass ab 1. Januar 2007 für PCs (und ja, liebe Apple-Nutzer, ihr werdet nicht diskriminiert: natürlich auch für Macs) mit Internetzugang Rundfunkgebühren fällig werden.

      Damit war Frau Simonis den öffentlich-rechtlichen Intendanten immer ein gern gesehener Gast, da diese mit der Internetgebühr ihre Webseiten finanzieren wollten, um dem privaten finanziell nur schwach versorgten "Wildwuchs im Web" endlich den Garaus machen zu können. Dabei ist ihnen die EU-Kommission in Brüssel zwar mittlerweile etwas im Weg, doch die von den Intendanten seit vielen Jahren ersehnte Rundfunkgebühr für Internet-Chat und E-Mail (Kommt die Rundfunkgebühr für E-Mail?) wurde dennoch ohne nennenswerte Widerstände verabschiedet – von Juristen und Politikern, die E-Mail und Web entweder gar nicht nutzen oder zumindest nicht selbst dafür zahlen und wirklich glauben, dass Internetzugänge vorwiegend zum Radio hören und Fernsehen benutzt werden. Und ist (auch private) E-Mail erst einmal ganz offiziell als Rundfunk definiert – und ebenso Telefonie, wenn es sich um Voice over IP handelt – so ist auch das den Juristen der öffentlich-rechtlichen Anstalten schon lange lästige Brief- und Fernmeldegeheimnis Geschichte, sobald IP-Technik zur Übertragung verwendet wird.

      Chaos und Unkenntnis in der Politik

      Die Unkenntnis ist erschreckend, so meint ein baden-würtembergischer Minister der CDU beispielsweise, die Rundfunkgebühren sollten sich doch bitte nach den Kosten des verwendeten Geräts richten und weil TV-Karten (auch jetzt schon) fernsehgebührenpflichtig sind, was auch niemand in Frage stellt, solle der Internet-Zugang dies nun auch werden:


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      Aus meiner Sicht ist dies auch ein Akt der Gerechtigkeit, da nicht einzusehen ist, dass etwa ein technisch veraltetes Kofferradio oder ein Schwarz-Weiß-Fernseher eine Rundfunkgebühr auslöst, während ein hochmoderner Multimedia-PC mit analogem und digitalem TV-Zugang keine Gebührenpflicht begründet
      Dr. Christoph E. Palmer

      Es ist unklar, was an einem Kofferradio "technisch veraltet" sein soll, solange es funktioniert: Die Nachrichten werden auch auf einem modernen Gerät nicht aktueller. Oder sollte die Gebühr etwa nach der Wattanzahl der angeschlossenen Lautsprecher gestaffelt werden? Aber: Ein Kofferradio kann nur zum Radio hören benutzt werden und wird deshalb auch genau hierzu angeschafft, der Internetzugang dient dagegen üblicherweise anderen Zwecken als Radio oder Fernsehen zu empfangen und ist auch hierzu nicht wirklich bestimmt.

      Versucht man dennoch im Internet fernzusehen, so sind viele Fernsehsender überhaupt nicht mit einem Livestream vertreten. Bei den verbliebenen Stationen gibt es nur wenige freie Verbindungen, die im Falle einer kritischen Nachrichtenlage sofort belegt sind, und man erhält ein schlechteres Bild als mit dem erwähnten Schwarzweißfernseher. Auch Radio ist im Netz nicht in gleicher Qualität und Aktualität (die Übermittlung läuft mit Zeitverzögerungen bis in den Minutenbereich!) wie über UKW, DAB oder Satellit zu empfangen und sowohl von Tonqualität als auch Zuverlässigkeit eher noch mit Kurzwellenempfang zu vergleichen.

      Internet kann schon technisch nicht die Rolle von Broadcast-Medien übernehmen

      Wenn man technisch nicht für Rundfunk sondern für individuelle Telekommunikation ausgelegte und bestimmte IP-Netze auf diese Weise für Broadcasting-Zwecke vergewaltigt, so sind sie zudem schon bei reinen Text- und Bildübertragungen echtem Rundfunk ökonomisch und ökologisch unterlegen (Elektronische Papiertiger), Audio- und erst recht Videoübertragungen sind absolute Notlösungen – würde die Mehrheit der Radio- und Fernsehzuschauer auf Internetübertragungen umsteigen, so würde sich nicht nur der Bedarf an IP-Telekommunikationsbandbreite, sondern auch an Kraftwerken vervielfachen und das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in kürzester Zeit in den Bankrott drängen, obwohl dort lediglich Server und Traffic auszubauen wären: Im Gegensatz zu Radio und Fernsehen liefern ARD und ZDF ja im Internet keine eigene Infrastruktur, sondern setzen sich einfach ins – wenn auch nicht für sie – gemachte Nest bzw. Netz.

      Auch eine weitere Fehlinformation wird von den Politikern immer wieder verbreitet:


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      Eine Rundfunkgebühr für diese PCs wird […] nur unter der engen Voraussetzung fällig, dass in dem Privathaushalt oder in dem Betrieb kein Radio- oder Fernsehgerät vorhanden ist
      Dr. Christoph E. Palmer

      Dem ist nicht so: Ein Radio im Haus befreit nicht davon, für den PC ab 1. Januar 2007 ein Fernsehgerät anmelden zu müssen! Es ist dem Gesetzgeber sehr wichtig, gegen jede technische Vernunft per Gesetz festzulegen, dass schon ein Uralt-PC ohne Soundkarte und mit einem Online-Zugang per Modem mit nur 9600 Bit/s nicht nur als Radio – was ebenfalls so ein Gerät technisch nicht leisten kann – sondern sogar als teuerer Fernsehen anzumelden ist. Und der Grund für die teure Fernsehgebühr sind nach Ansicht der SPD-Abgeordneten wiederum die öffentlich-rechtlichen Webseiten. Also genau das, was Brüssel eigentlich verhindern sollte.

      Nur die Grünen waren gegen die Internet-TV-Gebühr, der Rest der Parteien war sich einig: Diese Strafe speziell für Internetnutzer muss sein. Doch gerade diese haben allein schon aus Zeitgründen oft keinen Fernseher mehr, zahlen dafür aber für Mitgliedschaften im Internet und den Provider, müssen nun also doppelt zahlen. Man kann halt nach Feierabend nur entweder fernsehen oder chatten – und wer im Netz gar arbeitet, kann mit dem Fernsehen oft noch weniger anfangen als Menschen in internetfernen Berufen.

      Internet und Fernsehen sind wie Tag und Nacht

      Die einzige Gemeinsamkeit des Fernsehens mit der Internetnutzung besteht darin, dass dafür üblicherweise ein Bildschirm benutzt wird, doch ansonsten unterscheiden sich beide wie Tag und Nacht – die Webdesignerin Claudia Klinger sprach hier schon vor Jahren von der Weißen Glotze – dem aktiv genutzten Internet-Computer – und der Schwarzen Glotze – dem passiv konsumierten Fernsehen. Weder ist es Firmen wie AOL oder T-Online bislang gelungen, mit Breitband-Zugängen das Internet in einen Video-Abspielkanal zu verwandeln, noch ist das Pantoffelkino interaktiv geworden – wer fernsieht, will passiv zuschauen, wer im Netz ist, will selbst etwas tun. Man sucht sich sein Medium nach den persönlichen Wünschen und wird sich das jeweils andere weder vom Gesetzgeber noch Geräten mit technischen Mätzchen aufdrängen lassen. Natürlich mag es tatsächlich Webdesigner geben, die bei der Arbeit fernsehen wollen, die Mehrheit würde dies jedoch nur stören und von der Arbeit abhalten.

      Die schwarze Glotze, das FERN-SEHEN, bedeutet passives berieselt-werden, genießen oder sich ärgern, jedenfalls nichts selbst tun.

      Die weiße Glotze, der vernetzte Computer, ist aktives FERN-ARBEITEN und KOMMUNIZIEREN, hier bin ich am Zug.

      Ich glaube nicht, daß es gelingt, diese beiden Dinge zu vermischen. Genauso wenig, wie man Nacht & Tag vermischen kann.

      Claudia Klinger




      Telepolis hat der Pressestelle der GEZ deshalb einige konkrete Fragen von Mitarbeitern und Autoren des Heise-Verlags gestellt, die dieseauch sofort beantwortete, als der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag mit den das Internet betreffenden Neuerungen dieser Tage schließlich verabschiedet war. Angesichts des komplexen Sachverhalts können sich allerdings noch Änderungen im Detail ergeben, so Herr Rees im Interview.


      Wenn ich von zuhause aus am Samstag arbeite und Textdateien in meinem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer schreibe und anschließend übers Internet auf den Verlagsserver stelle, in dem Arbeitszimmer aber weder Radio noch TV stehen, wird damit eine zusätzliche TV-Gebühr fällig? (Im Haus befindet sich ein Radio im Privatbereich).

      GEZ: Ab 01.01.2007 gilt: Der PC ist anmelde- und gebührenpflichtig, d.h. eine Fernsehgebühr zusätzlich, die Grundgebühr für das privat genutzte Hörfunkgerät wird angerechnet. Die monatliche Gebühr erhöht sich von EUR 5,52 um die zusätzliche Fernsehgebühr auf EUR 17,03

      Wie ist die Situation, wenn ich im Wohnzimmer arbeite, also im Privatbereich, wo das Radio steht? Gilt der PC dann als Zweitgerät oder muss ich trotzdem noch ein Fernsehgerät anmelden, weil E-Mail und FTP als Fernsehen gelten und nicht als Radio?

      GEZ: Ab 01.01.2007: Auch hier ist der PC zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da kein anderes Fernsehgerät im Haus vorhanden ist. Eine Fernsehgebühr zusätzlich, die Grundgebühr für das Hörfunkgerät wird angerechnet.

      Wie ist die Situation als Freiberufler, also wenn ich dieselbe Sache ohne Arbeitsvertrag aus meinem eigenen Büro tue, privat im selben Haus ein Radio angemeldet habe, jedoch nicht im Büro?

      GEZ: Ab 01.01.2007: Hier ist der PC ebenfalls zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da kein anderes Fernsehgerät im Haus. Eine Fernsehgebühr zusätzlich, die Grundgebühr für das Hörfunkgerät wird angerechnet.

      Wie ist es, wenn eine Lebenspartnerin, die selbst weder Radio noch Fernsehen hat, als Webdesignerin selbstständig von zuhause arbeitet und somit ihr eigenes Arbeitszimmer hat? In dem auch keine Radios oder Fernseher des Haushalts stehen?

      GEZ: Ab 01.01.2007: Der PC im Arbeitszimmer der Lebensgefährtin ist zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da der Raum zu anderen als privaten Zwecken genutzt wird. Keine Anrechnung von Rundfunkgeräten des gemeinsamen Haushalts. Jedoch besteht die Möglichkeit einer Anrechenbarkeit mit dem Radio in einem auf die Lebenspartnerin zugelassenen Kfz. In diesem Fall wäre, wie in den Beispielen vorher, nur die zusätzliche Fernsehgebühr zu entrichten.

      Einige Formulierungen der Antworten sind natürlich schon leicht irreführend: So macht das Radio im Auto der Lebenspartnerin den Webdesign-PC selbstverständlich gebührentechnisch nicht billiger; es muss lediglich nicht mehr separat bezahlt werden, wenn es denn existieren würde. Dumm nur, dass die Dame nicht mal einen Führerschein hat, geschweige denn ein Auto. Und folglich auch kein Autoradio.

      Zwei Freiberufler: Zehnfache Rundfunkgebühren ab 2007!

      Es können also zumindest bei Angestellten innerhalb eines Grundstücks die beruflich und privat genutzten Geräte zusammengerechnet werden, auch wenn dabei Arbeitszimmer definiert sind. Bei Freiberuflern, die einen Raum in der Wohnung zur Arbeit abgetrennt haben, gilt dies dagegen nicht. Besonders dumm läuft dies dann in einer Familie, in der er als freiberuflicher Journalist und sie als selbstständige Webdesignerin arbeitet, weil beide angesichts des Arbeitsmarkts keine feste Anstellung gefunden haben und so zusammen effektiv weniger verdienen, als ein einzelner Angestellter. Bislang haben sie als monatliche Kosten für Rundfunk und Internet Radios in den Privaträumen für 5,52 Euro im Monat – Fernsehgeräte gibt es wegen der Kinder nicht – und eine 1&1-City-Flatrate zu 6,99 Euro im Monat, die über WLAN an PCs in beiden Arbeitszimmern und ein altes, privat genutztes Gerät im Kinderzimmer geleitet wird.

      Ab 1. Januar 2007 werden hier gleich drei TV-Gebühren fällig und somit werden mit 51,09 statt zuvor 5,52 Euro im Monat ab 1. Januar 2007 in diesem Haushalt fast die zehnfachen Rundfunkgebühren fällig! Dass diese dann wieder teilweise als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung mindernd geltend gemacht werden können, tröstet nur, wenn die Einnahmen auch hoch genug sind. Außerdem könnte es zunächst einmal schwierig werden, als Webdesigner Fernsehgebühren steuerlich anerkannt zu bekommen und dem Finanzbeamten klar zu machen, dass nur ein "neuartiges Fernsehgerät" imstande ist, E-Mail abzurufen und zu versenden. Würde die "Internet-GEZ" korrekter als "Telekommunikations-Zusatzsteuer zur Unterstützung von ARD und ZDF" bezeichnet und nicht sachlich falsch als "Rundfunkgebühr", so wäre dies sicherlich einfacher. Die Rechtslage ist allerdings klar:


      --------------------------------------------------------------------------------

      Zweifelsfrei sind diese Gebühren für Internetzugänge an Computern, die betrieblich genutzt werden und in betrieblich genutzten Arbeitszimmern stehen, als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Internetzugang beruflich veranlasst ist. Diese Gebühren gehören zu den Telekommunikationsaufwendungen.

      Soweit ein Internetzugang an einem Computer in Privaträumen besteht, sind die hierfür anfallenden Gebühren keine Betriebausgaben, es sei denn, man kann nachweisen, dass auch dieser Internetzugang beruflich genutzt wird.

      Analog zu 9 LSt R 33. "Werbungskosten" Abs. 5 wäre hier der Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachzuweisen. Dieser nachgewiesene berufliche Anteil kann dann für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt werden. Die Internet-Fernsehgebühr wäre also entsprechend der beruflichen Nutzung prozentual als Betriebsausgabe absetzbar.
      Steuerberater Peter Freudenthal, Fürstenfeldbruck

      Wer als Freiberufler oder Kleingewerbler vorsteuerpflichtig ist, ist mittlerweile ja sogar verpflichtet, diese dem Finanzamt online zu melden, Papierpost wird hier nicht mehr akzeptiert. Es kommt also keine Berufsgruppe schon aus steuertechnischen Gründen mehr an dem "neuartigen Fernsehgerät" im Büro vorbei, egal, welcher Art der Beruf selbst ist und ob dieser nach einem Internet-PC verlangt. Man könnte glatt glauben, die Steuerbehörden hätten sich hier mit ARD und ZDF verbündet.

      Die selbsternannte Konkurrenz mit den eigenen Arbeitsmitteln reich machen?

      Doch noch etwas anderes läuft gewaltig schief: Zumindest die ARD-Intendanten sehen ja jede nicht öffentlich-rechtliche Webseite, unabhängig von der Größe der dahinter stehenden Firma bis hinunter zu Einzelpersonen, als zu bekämpfende Konkurrenz – weit schlimmer als beim "privaten" (also kommerziellen) Radio und Fernsehen, mit dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk inzwischen abgefunden hat. Andererseits müssen die Inhaber dieser Websites dann aber an ihre selbsternannte Konkurrenz eine Fernsehgebühr abdrücken, wenn sie die Aktualisierungen nicht gerade per Diskette an den Provider schicken wollen. Das heißt, ein Webseitenbetreiber macht per Gesetz ab 1. Januar 2007 mit seiner Website erst einmal die öffentlich-rechtliche Konkurrenz reich, bevor er selbst auch nur irgendetwas davon hat.

      Dies ist unfairer Wettbewerb – nichts Neues, was das Verhalten von ARD und ZDF betrifft und genau das, was die EU-Wettbewerbskommission in Brüssel dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Last legt. Bei Rundfunk und Fernsehen sind deshalb kommerzielle Anbieter nach entsprechenden Verfassungsklagen inzwischen ausdrücklich von Radio- und Fernsehgebühr für in den Betriebsgebäuden stehende Geräte befreit, da sie imstande sein müssen, ihre eigenen Ausstrahlungen zu kontrollieren, ohne damit ihren öffentlich-rechtlichen Wettbewerber finanzieren zu müssen. Es wäre deshalb logisch, wenn dies im Internet genauso liefe. Aber nein: Hier ist wohl noch eine weitere Verfassungsklage notwendig, damit die neue Gebührenpflicht am 1. Januar 2007 nicht in dieser gerade zum Gesetz gewordenen unfairen Version gültig wird. Eine weitere konkrete Nachfrage an die GEZ:


      Das betrifft nun den Verlag: Private Fernseh- und Radioanbieter müssen für in den Firmengebäude stehende Empfangsgeräte keine GEZ (Rundfunkgebühren) zahlen, weil sie damit ihre öffentlich-rechtliche Konkurrenz finanzieren würden, was unfairer Wettbewerb wäre. Die Kritereien hierfür liegen mir nicht vor (bestimmte Größe des Rundfunkunternehmens erforderlich?). Wenn ab 2007 Internet ebenfalls Rundfunk ist und unser Verlag ohne Zweifel große Online-Auftritte hat, so werden wir ja zum privaten Rundfunkanbieter. Damit entfällt dann auch die Rundfunkgebührenpflicht innerhalb der Verlagsgebäude. Ab welcher Größe eines Medienunternehmens gilt dies?

      GEZ: Ab sofort: Der Verlag ist kein Rundfunkveranstalter im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Dies sind nur nach Landesrecht von der zuständigen Landesmedienanstalt als Rundfunkveranstalter zugelassene Anbieter ( 5 Abs. 5 RGebStV).
      Ab 01.01.2007: Bezüglich der Rundfunkgebührenpflicht für die PCs des Verlages gilt folgendes: Die Rundfunkgebührenpflicht für PC kommt nur zum Tragen, wenn der Verlag nicht schon ein herkömmliches Fernsehgerät angemeldet hat. Gibt es in dem Verlag kein anderes Fernsehgerät, für das Gebühren entrichtet werden, sind für alle PCs des Verlages lediglich eine Grundgebühr und eine Fernsehgebühr zu zahlen ( 5 Abs. 3 RGebStV). Diese Regelung gilt jedoch nur für die PCs, die auf ein und demselben oder zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden.

      Nun ist der Heise-Verlag sogar Mitinhaber eines Radiosenders im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags, allerdings stehen die betreffenden Sendestudios nicht auf demselben Gelände wie die anderen Verlagsgebäude. Andererseits existiert tatsächlich bereits ein – selbstverständlich auch angemeldeter – Fernseher im Verlagsgebäude. Hier bringt das neue Gesetz also keine Nachteile. Teuer wird es aber eben für Kleingewerbler, die sich mühselig mit Webdesign oder anderen unlukrativen Internet-Jobs über Wasser halten.

      Radios und Fernseher in Büros zählen weiterhin einzeln

      2001, als die geplante "Internet-Offensive" der ARD mit einem Budget von 350 Millionen DM wegen eines Votums der KEF baden ging, machte der damalige ARD-Vorsitzende Fritz Pleitgen ja noch einmal einen unerwarteten Rückzieher: Eine Gebühr pro PC in Firmen wie noch 1997 geplant hätte ein Protestwelle ausgelöst und durch Abschalten der Internetverbindungen in den meisten Unternehmen Deutschland im Kontakt und Wettbewerb mit dem Rest der Welt auf den Stand von vor 10 Jahren zurückgeworfen. Eine einzige Gebühr für alle Radios, Fernseher und PCs in einem Unternehmen wiederum hätte einen Gebührenrückgang zur Folge gehabt, denn Radios und gar Fernseher im Büro sind heute eine große Einnahmequelle von Rundfunkgebühren, auch wenn die Fernseher meist nur Besuchern das Unternehmensvideo zeigen: Firmen, bei denen man statt zu arbeiten auch wahlweise fernsehen kann, existieren erfahrungsgemäß nicht lange.

      Nun ist das Gebührenloch von 2001 gestopft, ohne den öffentlich-rechtlichen Hunger auf das Internet und das Melken der Konkurrenz endlich aufgeben zu müssen. Es gelten nun zusammengefasst folgende Regeln:

      Im Privathaushalt wird für beliebig viele Geräte nur eine Gebühr fällig, die sich nach dem "teuersten" Gerätetyp bemisst. Ein Radio kostet 5,52 Euro im Monat, ein Fernseher 17,03 Euro. Es können dann beliebig viele Radios beziehungsweise Radios und Fernseher aufgestellt werden, sofern alle Familienmitglieder keine eigenen Einkommen haben beziehungsweise miteinander verheiratet sind. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Wohngemeinschaften etc. muss dagegen jeder einzeln zahlen, der Geräte besitzt. Besitzt nur ein Bewohner Rundfunkgeräte und stehen diese nur in seinem Zimmer und in Gemeinschaftsräumen, fällt nur eine Radio- beziehungsweise Fernsehgebühr an.
      Ein Computer mit Internetzugang zählt im Privathaushalt gebührentechnisch als Fernseher und kostet somit 17,03 Euro monatlich. Weitere Radios, Fernseher und Computer im Haushalt sind dann gebührenbefreit.
      In Firmen zählt jedes Radio und jeder Fernseher einzeln. Allerdings enthält die Fernsehgebühr die Radiogebühr; für jeden Fernseher in Unternehmen darf also noch ein Radio gratis aufgestellt werden. Gibt es mehr Radios als Fernseher, so wird für die überzähligen Radios die monatliche Radiogebühr fällig. Ein Videorekorder hat ein eigenes Empfangsteil und gilt somit je nach Auslegung als eigener Fernseher, auch wenn ihm ein Display fehlt. Eine TV-Karte im Computer ist ein ähnlicher Grenzfall; bei Fernseher plus TV-Karte am Arbeitsplatz könnten zwei Gebühren fällig werden, auf jeden Fall wird aber wie bisher pro Computer mit TV-Karte weiterhin eine Fernsehgebühr fällig. Auch enthält die TV-Karte üblicherweise auch ein Radioteil – ein weiteres Radio kann man hier demnach nicht mehr anrechnen.
      Computer mit Verbindung zum Internet zählen als Fernseher, doch wird unabhängig von der Anzahl der Computer nur eine Fernsehgebühr fällig. Für diese darf dann auch ein Radio und ein Fernseher aufgestellt werden. Weitere Radios und Fernseher zählen allerdings – im Gegensatz zur 2001 geplanten Regelung – wieder extra. 35 Computer mit Internet-Zugang, 3 Fernseher und 5 Radios ergeben somit beispielsweise eine Gebührenpflicht von 3 x 17,03 Euro plus 2 x 5,52 Euro monatlich.
      All dies betrifft nur von der Firma aufgestellte Geräte. Wer seine eigenen Radios oder Fernseher ins Büro mitbringt, muss für diese privat eine zusätzliche Radio- oder Fernsehgebühr zahlen. Für einen ins Büro mitgebrachten Fernseher darf dann vom selben Mitarbeiter gratis auch noch ein Radio im Büro aufgestellt werden.
      Wer einen privat angeschafften Computer in die Firma mitbringt und dort ins Firmennetz einklinkt, das mit dem Internet Verbindung hat, muss dafür privat eine zusätzliche Fernsehgebühr zahlen. Er darf dafür dann auch noch ein Radio und einen Fernseher gratis im Büro aufstellen. Dies betrifft die regelmäßige Nutzung des privaten Computers im Büro; wer nur einmalig ein Notebook mitbringt und ins Netz hängt, um Dateien zu überspielen, wird ebenso wenig gebührenpflichtig wie jemand, der einmalig zur Fußball-WM einen tragbaren Fernseher anschleppt und am Abend auch wieder mit nach Hause nimmt. Das gelegentliche Benutzen tragbarer Geräte außer Haus entspricht ihrer Bestimmung, dieser Vorteil geht jedoch verloren, wenn sich das Gerät regelmäßig an einem anderen Standort befindet. Private Notebooks werden allerdings selten über Nacht im Büro gelassen, da die Diebstahlsgefahr zu hoch ist. Ein Gerät, das man jeden Abend einpackt und mit nach Hause nimmt, ist ein Grenzfall, um den gerne gestritten wird – bei Radios ging dies meist zu Gunsten der Radiobesitzer aus (= keine Gebührenpflicht). Wie in solchen Fällen verfahren wird, ist noch nicht abschließend geklärt, so Herr Rees von der GEZ zu Telepolis, da dieses Thema ja – wie der ganze Internet-Gebühren-Komplex – erst in mehr als 1 1/2 Jahren akut wird.
      Bei Angestellten zählen auch steuerlich anerkannte Arbeitszimmer zum Privathaushalt, bei Selbstständigen nicht: es werden weitere TV-Gebühren fällig.
      Radios oder gar Fernseher in beruflich von Selbstständigen genutzten Autos zählen als zusätzliche Geräte. Dies ist der Fall, wenn das Auto von Selbstständigen und Freiberuflern steuerlich abgesetzt wird; nicht jedoch, wenn ein Angestellter mit seinem Auto und Musikbegleitung ins Büro fährt und auch nicht, wenn ein Selbstständiger mit seinem Privatauto nur gelegentlich beruflich unterwegs ist. Einige Rundfunkanstalten versuchen hier sehr streng zu unterscheiden; so soll beispielsweise aktuell ein Angestellter dem Südwestrundfunk für sein Autoradio vier Jahre rückwirkend eine zusätzliche Radiogebühr zahlen, nur weil er das Auto im Lauf der Jahre einige Male für ein paar Stunden seiner Frau geliehen hatte, die damit Ton für ihre (selbstständige) Töpferei herangeschafft hatte. Übrigens, ohne dabei das Radio zu benutzen, das zudem erst in 2004 angeschafft wurde.

      Die Gebühreneinzugszentrale in Köln selbst trifft an dieser Misere übrigens keine Schuld; sie ist nur ausführendes Organ. Auch die GEZ-Website wurde überarbeitet, das drohende dunkle Schwarz ist verschwunden und hat in der Schrift dem erfrischenden Lindgrün der Anmeldeformulare Platz gemacht. Es wird recht übersichtlich über die rechtliche Lage aufgeklärt – wenn auch noch nach dem Stand vor dem neuen Staatsvertrag, der ja erst wenige Tage Gültigkeit hat.

      Die "Kontrolletis", die mitunter plötzlich vor der Tür stehen und dabei manchen überrumpeln, werden ebenso wenig aus Köln auf Tour geschickt, sondern von der lokal zuständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Auch wenn man sich mit der GEZ um einen Gebührenfall streitet, wird die Angelegenheit nach dem ersten Wunsch, einen Beitrag nicht zahlen zu müssen, wie er beispielsweise durch eine Abmeldung entsteht, üblicherweise an die lokal zuständige öffentlich-rechtliche Anstalt "zur endgültigen Entscheidung" verwiesen.

      Wer auf die "GEZ" schimpft, meint meist seinen Landessender

      Daraus resultieren besonders viele "GEZ-Probleme" in Baden-Würtemberg, da die Gebührenabteilung des Südwestrundfunks im Inkasso sehr hartnäckig ist und selbst die Abmeldung eines defekten Fernsehers mit der Argumentation ablehnt, man könne diesen ja schließlich reparieren lassen – klar entgegen den Regeln, die eine Zahlung nur für technisch empfangsfähige Geräte fordert. Dass es keine Programmversorgung gibt – beispielsweise nach der Abschaltung der terrestrischen Fernsehsender oder einer Umstellung auf DVB-T – gilt dagegen nicht als Grund, aus der Gebührenzahlung aussteigen zu können.

      Nicht einmal an eine Abmeldung denken sollte man allerdings als Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt: Zwei Mitarbeitern eines öffentlich-rechtlichen Senders wurde die Tatsache, dass sie keine Fernsehgeräte besaßen, zum Verhängnis, da dies als Desinteresse am eigenen Unternehmensprodukt verstanden wurde. Kündigungen dieser Mitarbeiter war die Folge. Nur ein böses Gerücht ist dagegen, dass Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Sender für Forenkritik an Artikeln wie diesem eine Belobigung erhalten, Tatsache jedoch, dass jene – auch innerhalb ihrer Arbeitszeit und von ihrem Arbeitsplatz aus – aktiv in den Heise-Foren sich gegen die "Internet-GEZ" aussprechende Autoren und Forenteilnehmer angreifen. Bei Privatunternehmen zählt so etwas als höchst peinliches Eigentor, doch ARD und ZDF ist anscheinend nichts peinlich.

      Ihr seid Deutschland. Ihr, die ihr im Jahr 2005 immer noch nicht verstanden habt, wie man ein inzwischen Jahrzehnte altes "neues" Medium chancenreich nutzt und euch stattdessen weiterhin mit dem lächerlichen Versuch der Kontrolle desgleichen beschäftigt.

      Johnny Haeusler

      http://www.ts-studio.net/gez/Brief_wegen_Rundfunkgebuehr_fue…

      http://www.dl2mcd.de/future.html

      http://www.heise.de/newsticker/meldung/18905

      http://forum.golem.de/read.php?21,77446,91752#msg-91752
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 09:24:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 09:28:02
      !
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      Avatar
      schrieb am 26.05.05 09:55:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Warum kassiert man nicht auch gleich für Ferngläser GEZ Gebühren- Immerhin kann man damit, über den Gartenzaum, beim Nachbarn mitschauen.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 10:19:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]16.717.535 von 23552 am 26.05.05 09:55:27[/posting]Denk nur mal an die vielen Internetfähigen Handys! Die sind nach der Auslegung der GEZ und der Rundfunkinterdanten fähig Rundfunk und Fernsehen zu empfangen und damit Gebührenpflichtig.

      Mit dieser Denkweise werden nach meiner Meinung alle ca. 28 Millionenarbeitsplätze einer Rundfunk und Fernsehsteuer unterzogen. Statt Deutschland konkurrenzfähig in der Weltwirtschaft werden neue Bürokratische Hindernisse aufgebaut und neue indirekte Steuer erfunden!

      Der wahre Grund dieser Volksverhetzung liegt in den Pensionsverpflichtungen der Fernseh- und Rundfunkanstalten. Statt wie jede andere Firma dafür Rücklagen zu bilden haben Angestellte und Beamte das eingenommen Geld sinnlos verjubelt. Und gerade Heidi Simonis wurde mit Millionen Euro schwere Talkshowgelder gefüttert damit sie Deutschland in Geiselhaft nehmen dürfen.


      Fazit: Das Sch... heißt Heidi Simonis:mad:

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      Avatar
      schrieb am 26.05.05 10:31:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mein Rechner, 386SX,10MB Festplatte, Windows 1.0 kann aber kein Multimedia! :D
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 10:33:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      was wir brauchen ist ein moderner Robin Hood, der diesen Steuerterroristen kräftig in den Arsch tritt.
      :mad::mad::mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 11:01:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      :mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 11:39:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      wartet mal ab bis die Steuer auf Rasenmäher, Rasentraktoren, Atemluft usw. kommt.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 12:24:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]16.717.952 von Albatossa am 26.05.05 10:19:23[/posting]Genau das ist es, die Pensionen fressen die Gelder, die noch frei zur Gestaltung des Programms vorhanden sind, immer mehr auf.

      Es müßen neue Einnahmequellen gefunden werden, damit alles so bleiben kann, wie es ist, vor allem die GIGAGALAKTISCHE ALTERSVERSORGUNG.

      Da gab´s doch schon mal nen Thread, von den überzogenen Pensionen bei ARD und ZDF, also bei den Öffentlichen.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 12:44:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]16.719.114 von börsenjörg am 26.05.05 11:39:36[/posting]Und die Abgassteuer, für die verbrauchte Luft, die du wieder ausatmest.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 12:57:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]16.718.136 von Sechs_Helden am 26.05.05 10:31:58[/posting]das ist völlig unerheblich. du hast einen pc mit internetzugang. damit darfst du zahlen :p
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 13:04:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Eine Frage.

      Mein PC hat kein TV Anschluss und ausserdem habe ich im selben Zimmer auch noch ein TV stehen. Muüsste ich jetzt trotzdem GEZ Gebühren für den PC zahlen?

      Das wäre ja praktisch so als sollte ich für ein Auto das abgemeldet ist Autosteuern zahlen.

      Da kann man nur sagen: Herr lass Hirn regnen und darauf hoffen, dass unsere Pölitiker auch was abbekommen.:rolleyes:

      MfG Icho
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 13:12:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Meine Frage wurde in #12 beantwortet. Danke.

      Alles Verbrecher.:mad:

      Da soll die Jugend fit für die Zukunft gemacht werden. Das Internet gehört auch dazu. Von jedem Sprücheklopfer hört mans aber gleichzeitig beisst man sich in den eigenen Schw... indem man schnell noch eine Gebühr darauf erhebt.
      Wenn in D überall so Politik gemacht wird braucht man sich nicht zu wundern, bas wir da stehen wo wir jetzt sind.

      MfG Icho
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 14:10:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich habe diese Strauchdiebe und Wegelagerer gruendlichst satt und bin froh, dass ich mir das ganze Theater von aussen ansehen kann! :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 14:13:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      nee, die doppelte bezahlung trifft nur firmen und freiberufler.

      als privatperson zahlst du (normaler weise) sowieso deine gebühr für fernseher und radio. egal, wieviele geräte du hast.... ;)
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 14:23:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]16.720.437 von greatmr am 26.05.05 14:13:36[/posting]Die Strauchdiebe von der GEZ kommen mir auch weiterhin nicht ins Haus... da können die sich auf den Kopf stellen!

      Pandur
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 14:44:37
      Beitrag Nr. 18 ()
      Kann man nicht ohne diese Verbalschläge diskutieren? Die GEZ-Mitarbeiter sind ganz sicher keine Wegelagerer und Strauchdiebe, sondern ziehen nur die gesetzlich festgesetzten Gebühren ein. Für den gesetzlichen Rahmen sind die Politiker zuständig - so viel ich weiß, vor allem die Länderregierungen. Man schlägt hier also erstens die Falschen, und dies zweitens mit einer überzogenen Sprache, mit der sich die Diskutierenden nur lächerlich machen
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 14:54:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]16.720.717 von for4zim am 26.05.05 14:44:37[/posting]1. Solltest du dich vielleicht einmal mit den Methoden der Geldeintreiber von der GEZ vertraut machen,

      2. dich über die Drückerkolonnen ähnliche Struktur der GEZ-Eintreibergesellschaften informieren,

      3. sind wir in Deutschland an einem Punkt angekommen, an dem einfach nicht mehr diskutiert, sondern Fakten geschaffen werden müssen. Wo die ganze Diskutiererei hinführt kann man ja sehen.

      Und das bedeutet für mich, dass die Jungs von der GEZ sich schon mit Waffengewalt Zutritt zu meinen Büroräumen verschaffen müssen. Anders kommen die bei mir nicht rein. Das gilt auch für andere, staatlich legitimierte Abzocker.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 15:10:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]16.720.717 von for4zim am 26.05.05 14:44:37[/posting]Die GEZ-Mitarbeiter sind ganz sicher keine Wegelagerer und Strauchdiebe, sondern ziehen nur die gesetzlich festgesetzten Gebühren ein.

      Nein... da die GEZ-Eintreiber auf provisionsbasis arbeiten, wird getrickst, getäuscht, gelogen und ge-/bedroht.
      Informier dich mal auf den Einschägigen Seiten, was da so abläuft... da ist der Begriff "Strauchdieb" oftmals noch harmlos.

      Leider wissen die meisten Bürger nicht, was die GEZ-Eintreiber dürfen (fast nichts) und was nicht und fallen auf so manche Drohung herein.

      Pandur
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 15:13:01
      Beitrag Nr. 21 ()
      Nachtrag:
      Schau dir nur mal diese Seite an: http://www.nullohm.de/gez/erlaubt.htm

      Da bekommst du schon einen kleinen Eindruck davon, wie bei der GEZ vorgegangen wird.

      Pandur
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 16:07:13
      Beitrag Nr. 22 ()
      Wer die Worte Strauchdiebe oder Wegelagerer gegen Leute verwendet, die nichts tun als ihren legalen Job, der macht sich lächerlich und entwertet seien Argumente. Außerdem ging es hier im Thread um die Ausweitung der Gebührenpflicht auf PCs. Und das haben eben nicht die Leute bei der GEZ zu verantworten. Wer das nicht auseinanderhalten kann, der scheint Schwierigkeiten mit dem logischen Denken zu haben, oder?

      Strauchdiebe sind allenfalls die, die schwarz sehen und hören, die tun das nämlich tatsächlich gegen das Gesetz und zu Lasten der ehrlichen Menschen. Und man kann sich mal überlegen, warum denn die GEZ so rabiat gegen Schwarzseher vorgeht? Die Kommentare vieler ("Denen zahle ich nix..." ) zeigen doch deutlich, daß die GEZ-Drücker nicht von ungefähr kommen.

      Wer konstruktiv diskutieren will, der kommt jedenfalls ohne Beleidigungen aus. Wer anderer Meinung ist, kann das dann meinetwegen mit Bezug auf Punkt 2 der Boardregeln mit den Mods ausdiskutieren.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 17:00:19
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo Leute, Fakten sind doch:

      - es gibt ein Gesetz, daß jeder, der Geräte besitzt die Rundfunk und/oder Fernsehsendungen empfangen können, dafü die einschlägigen Gebühren bezahlen muß

      - Privatpersonen, die für EIN Gerät das Rundfunk und/oder EIN Gerät das Fernsehsendungen empfangen kann die Gebühren bezahlt eine beliebige Anzahl weiterer Geräte für seinen privaten Gebrauch kostenlos betreiben darf.

      Dazu gehört zB auch das Autoradio im privat genutzten Wagen sowie ein oder mehrere Computer, die Radio und Fernsehen empfangen können.

      - Firmen und Freiberufler müssen die GEZ-Gebühren für die sich in den geschäftlich genutzten Räumen oder Fahrzeugen befindlichen Rundfunk- und Fernsehgeräte separat bezahlen.

      - Falle: Bei einem nicht verheirateten Paar, bei der der Mann die GEZ-Gebühren für die Geräte in der gemeinsamen Wohnung bezahlte, muß die Lebensgefährtin zumindest die GEZ-Gebühr für das Radiogerät im auf sie zugelassenen PKW zusätzlich bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 17:08:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      [posting]16.721.423 von for4zim am 26.05.05 16:07:13[/posting]Hallo for4zim,

      genau es geht darum das die Fernsehgebühren klammheimlich eingeführt wurden und das dies die jetzige Regierung zu verantworten hat. Als besonders herb finde ich dass jetzt viel Selbständige, Freiberufler und auch Firmen mehrfach die Fernsehgebühren genießen dürfen. Es reicht bereits der besitz eines Computer genauso wie ein Fernseher um gebühren zu erheben. Auf der anderen Seite sehe ich in dieser Gebührenordnung ein weiterer Nachteil für den Wirtschaftstandort Deutschland, weil dadurch die Betriebskosten ansteigen. Wenn ich nur daran denke das ab 2007 Großkonzerne mir mehreren Hunderttausend beschäftigten bald pro Jahr rund 0,5 - 1,0 Milliarden Euro der GEZ überweisen dürfen ohne das irgendeine Gegenleistung erbracht wird dann muss jetzt wirklich dieses treiben der Rundfunkanstalt und sei es mit massiver Repressalien beendet werden. Weil hier eindeutig ein EU Gesetzbruch vorliegt verlange ich von unseren Politiker das diese Personen die diesen Gesetzbruch beschlossen hart bestraft werden!

      Bei der Heidi Simonis verlange ich sogar die Ausbürgerung aus Deutschland, die kann ja ins geliebte Dänemark abgeschoben werden!
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 17:09:28
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich kann ja verstehen, daß es unsinnig ist, GEZ-Gebühren für einen PC mit Internetanschluß zu nehmen, der gar nicht auf Radio- und Fernsehempfang ausgelegt ist und wo auch die Arbeit dies gar nicht erlauben würde. Für manchen Dienstleister ist das auch einfach geschäftsschädigend. Da sehe ich berechtigte Kritik an der neuen Regelung. Mehr aber auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 17:24:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      die gesamte gez ist überflüssig und geschäftsschädigend ;)
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 17:30:07
      Beitrag Nr. 27 ()
      Das ist wirklich krass was sich bei euch abspielt.:(
      Wenn das so weiter geht wird es noch Tote geben
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 17:30:48
      Beitrag Nr. 28 ()
      #21: Strauchdiebe sind allenfalls die, die schwarz sehen und hören, die tun das nämlich tatsächlich gegen das Gesetz und zu Lasten der ehrlichen Menschen.

      Zur Erinnerung: Die GEZ Gebühr wird dir aufgezwungen, sobald du einen Fernseher oder ein Radio nur zuhause rumstehen hast. Selbst, wenn du du die Geräte nicht anschließt. Und es wird dabei nicht mal gefragt, ob man diese langweiligen Schrottsender ARD, ZDF und Dritte empfangen möchte oder nicht.

      Andersrum kann ich selber entscheiden, ob ich Kabelfernsehen empfangen möchte und dementsprechend schließe ich auch einen Vertrag ab. Nach meiner eigenen Entscheidung. Es herrscht in dem Falle der GEZ also KEINE ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT. Und das in einem demokratischen Land. :mad:

      Somit würde ich die von dir angesprochenen sog. "Schwarzseher" absolut nicht als Strauchdiebe betiteln.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 17:55:29
      !
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      Avatar
      schrieb am 26.05.05 18:25:59
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ich bin GEZ-Zahler und halte diese Zwangs-Gebührenpraxis schlicht und ergreifend für verfassungswidrig!

      Bei den heutigen technischen Möglichkeiten (Verschlüsselung) wäre es überhaupt kein Problem, die öffentlich-rechtlichen Programme nur für Gebührenzahler zugänglich zu machen. Dann wäre die Sache sauber.

      Die Privaten dürfen nicht an GEZ teilhaben und müssen sich über Werbung finanzieren - die Öffentlich-Rechtlichen laaben sich an GEZ und dürfen noch munter Werbung in TV, Radio und Internet schalten! Und der Verbraucher hat keinerlei Alternative - im Gegenteil: wehrt er sich dagegen und zahlt diese Zwangsgebühr nicht macht er sich strafbar.
      Wo leben wir eigentlich?

      Das ist ungefähr so, als wenn jeder, der ein Auto kauft, Zwangsmitglied im ADAC werden muß.

      Die Internetgebühr ist hoffentlich der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen bringt!

      @for4zim
      Obwohl ich selber zahle halte ich das Nichtzahlen dieser Zwangsgebühr solange für legitim, bis ein gerechtes Gebührensystem Einzug hält.
      Ich überlege mir ernsthaft, meinen GEZ-Vertrag zu kündigen, wenn die Internetgebühr tatsächlich eingeführt wird.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 18:27:33
      Beitrag Nr. 31 ()
      Guten Abend @all

      ich möchte wieder einmal darauf hinweisen, dass Kritik an bestimmten Personen oder Verfahrensweisen mit Sicherheit auch ohne Kraftausdrücke möglich ist. Dass die Verfahrensweisen der GEZ diskutabel sind, sehen vermutlich die meisten so. Auch über die Grundlagen kann gesprochen werden. Viele werden sie ablehnen. Aber `Strauchdiebe` müssen nicht sein. Das kann gerne im stillen Kämmerlein so genannt werden, wenn man die Mitarbeiter dafür hält. Aber diese Bezeichnung dient ansonsten keiner sachlichen Diskussion. Da sich aus der ersten Nennung aber interessante Statements ergeben haben, lasse ich die betreffenden Postings stehen und bitte in Zukunft um etwas mehr unzweifelhaft mögliche fachbezogene Kritik, übrigens auch die Gegenseite, die sehr scharfzüngig formulieren kann.

      Gruß
      CaveModem ;)
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 18:33:29
      Beitrag Nr. 32 ()
      [posting]16.721.423 von for4zim am 26.05.05 16:07:13[/posting]Wer die Worte Strauchdiebe oder Wegelagerer gegen Leute verwendet, die nichts tun als ihren legalen Job, der macht sich lächerlich und entwertet seien Argumente.

      Der Job ansich ist Legal, viele der verwendeten Methoden sind dagegen strafbar... google doch einfach mal ein bisschen, das Netz ist voll davon.

      ußerdem ging es hier im Thread um die Ausweitung der Gebührenpflicht auf PCs. Und das haben eben nicht die Leute bei der GEZ zu verantworten. Wer das nicht auseinanderhalten kann, der scheint Schwierigkeiten mit dem logischen Denken zu haben, oder?

      Willst du mir jetzt erzählen, du könntest ein Thema auf einmal nichtmehr in verschiedenen Aspekten diskutieren?
      Die Eintreibungsversuche der GEZ-Strauchdiebe hat direkten Einfluss auf meine Kooperationsbereitschaft.

      Strauchdiebe sind allenfalls die, die schwarz sehen und hören, die tun das nämlich tatsächlich gegen das Gesetz und zu Lasten der ehrlichen Menschen. Und man kann sich mal überlegen, warum denn die GEZ so rabiat gegen Schwarzseher vorgeht? Die Kommentare vieler (" Denen zahle ich nix..." ) zeigen doch deutlich, daß die GEZ-Drücker nicht von ungefähr kommen.

      Könnte das vielleicht etwas mit dem mieserablen Preis-Leistungs-Verhältnis zu tun haben?

      Wer konstruktiv diskutieren will, der kommt jedenfalls ohne Beleidigungen aus.

      und

      er das nicht auseinanderhalten kann, der scheint Schwierigkeiten mit dem logischen Denken zu haben, oder?

      Stichwort: Glashaus

      Pandur
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 18:46:49
      Beitrag Nr. 33 ()
      [posting]16.722.069 von for4zim am 26.05.05 17:09:28[/posting]Also gut, den Anregungen des MOD folgend versuche ich es noch einmal: for4zim, ich schaetze Deine Einlassungen in der Regel sehr. Aber mit dem Hinweis auf den Umstand, dass die GEZ-Mitarbeiter sich auf gesetzlicher Grundlage bewegen, machst Du Dir die Sache ein bisschen zu einfach. Diese gesetzliche Grundlage kann naemlich in sich fragwuerdig sein, im Widerspruch zu anderen Gesetzen stehen oder sogar gegen in der Verfassung garantierte Rechte verstossen.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 18:59:06
      Beitrag Nr. 34 ()
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 19:04:38
      Beitrag Nr. 35 ()
      QCOM, dann muß man das aber auf der Ebene der Gesetze diskutieren. Der einzelne GEZ-Mitarbeiter kann dafür nichts. Der hat seine Quote, und ist im Grunde nichts als ein freischaffender Akkordarbeiter. Ich finde am gegenwärtigen Zustand vieles kritikwürdig: die Zahl öffentlicher Sender, die Überschreitung ihrer Kernaufgaben, die Struktur der Gebühren, die bei Unternehmen plötzlich happig zuschlagen kann.

      Meistens wird aber nur kritisiert, daß man selbst eben auch zahlen muß. Da habe ich kein Verständnis für. Mich interessieren auch nicht die rührseeligen Geschichten von Menschen, die einen Fernseher haben, aber damit nie öffentlich-rechtliche Sender sehen oder gar den Apparat überhaupt nicht nutzen. Zum einen glaube ich nicht, daß die wirklich nie, nie, nie irgendwas öffentlich-rechtliches sehen - großes Pfadfinderehrenwort - zum anderen reden wir hier, wenn überhaupt, über sehr seltene Extremfälle.

      Die neue Regelung, daß für PCs so pauschal Gebühren gezahlt werden sollen, halte ich für änderungsbedürftig. Nicht mehr und nicht weniger. Ich hoffe, es kommt angesichts der Auswirkungen hier zu einer Novelle. Das ist Aufgabe der Landesregierungen und damit aller Parteien. Die GEZ setzt nur den Murks um, den andere verordnen.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 19:09:11
      Beitrag Nr. 36 ()
      Was soll den das nun wieder?:confused:
      Der nächste Versuch uns in die Tasche zu greifen?:mad:

      Auf den Seiten der GEZ wird - bislang Gebührenfei - erklärt, warum man überhaupt Gebühren zu entrichten hat.

      1. Warum muss ich Rundfunkgebühren zahlen?

      Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.
      Nach dem Willen des Gesetzgebers sind die Herstellung von abwechslungsreichen Programmen aus einem breiten Themenkreis und das Angebot umfassender und objektiver Information durch die Erhebung der Rundfunkgebühren sicherzustellen. Sie ist deshalb grundsätzlich von jedem Rundfunkteilnehmer zu zahlen, auch wenn er die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nutzen möchte.

      http://www.gez.de/door/gebuehren/faqs/index.html#1


      Ich möchte mal wissen was die öffentlich "rechtlichen" Rundfunksanstalten mit dem Internet zu tun haben?
      Haben sie es erfunden, aufgebaut? Betreiben sie die Infrastruktur?

      Nein, sie verbreiten, wie viele andere auch, lediglich Informationen und Programme über das Internet.
      Sie sind also nichts weiter, als ein Anbieter von vielen.
      Und im Internet ist es ein leichtes, entsprechende Angebote gebührenpflichtig zu machen. Wenn man meint daführ Geld bekommen zu müssen.

      Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum ich an ARD und ZDF Internet-Gebühren (zu den ohnehin gezahlten Rundfunkgebühren) entrichten soll.


      Wenn man sich - so es denn zu einer Internet-Gebühr kommen sollte - einfach weigern könnte zu zahlen, wäre mir das ganze fast egal.

      Aber wahrscheinlich wird die Gebühr auf die Provider-Gebühren draufgeschlagen, und an die GEZ abgeführt, ohne das man sich wehren kann.:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 19:16:12
      Beitrag Nr. 37 ()
      detektivrockford, warum kritisierst Du etwas, über das Du Dich gar nicht informiert hast? Die Gebühren für PCs mit Internetanschluß fallen nur an, wenn Du noch keine Gebühren für einen Fernseher zahlst. Sie fallen nicht, wie Du schreibst, zusätzlich an, und sie werden auch nicht über den Internetbetreiber erhoben.

      Im übrigen ist das Gesetz auch nicht ganz grundlos, weil es natürlich auch Schlauberger gibt, die sich die GEZ-Gebühren sparen wollten, indem sie einfach nur über TV-Karte im Computer fernsehen, und ihren Fernseher abgeschafft haben. Insoweit wollte man das Gesetz nur an neue Realitäten anpassen. Kritikwürdig ist nur, daß das neue Gesetz zu weit gefaßt wird, und sowohl Unternehmen hart trifft, als auch Geräte beinhaltet, mit denen garantiert kein Fernsehempfang möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 19:44:52
      Beitrag Nr. 38 ()
      @35

      :mad::mad::mad: Da habe ich mich wohl mal wieder grundlos aufgeregt. :mad::mad::mad:

      So eine Sch***e.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 20:24:44
      Beitrag Nr. 39 ()
      #33: ..."Mich interessieren auch nicht die rührseeligen Geschichten von Menschen, die einen Fernseher haben, aber damit nie öffentlich-rechtliche Sender sehen oder gar den Apparat überhaupt nicht nutzen. Zum einen glaube ich nicht, daß die wirklich nie, nie, nie irgendwas öffentlich-rechtliches sehen..."

      Darum geht es doch gar nicht. Es geht vielmehr darum, dass der Besitzer eines Fernsehers dazu "gezwungen" bzw. verpflichtet wird, Gebühren für Programme zu entrichten, die er eventuell gar nicht sehen will!

      Aldy hat es in #28 richtig beschrieben "Das ist ungefähr so, als wenn jeder, der ein Auto kauft, Zwangsmitglied im ADAC werden muß."

      Das ist ungeheuerlich! Eine Internetgebühr im Auftrag der GEZ wäre die Krönung. Aber irgendwie typisch für dieses Suppenkasperland Deutschland.

      Übrigens sind die GEZ-Einreiber wirklich nur arme Würstchen, die einem Job nachgehen, mit dem sie nur ein paar Euro pro ertapptem "Schwarzseher" einstreichen. Die Mittel, die manche von ihnen jedoch anwenden, sind hart an der Grenze des Strafbaren.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 21:08:27
      Beitrag Nr. 40 ()
      wirre gedanken am feiertag


      Gebührenfinanziert (nicht berücksichtigt sind Nachrichten)mit Milliarden:

      Dallas
      Denver
      Ein Colt für alle Fälle
      Lindenstraße
      Christiansen
      Illner
      Harald Schmidt
      Lafer
      Wort zum Sonntag
      Blockbuster der 70er-80er
      Kanzleramt
      Fliege
      jede Menge Royality, Begräbnisse - auf allen Kanälen

      Jede Menge guter Sachen sind auch gelaufen - keine Frage: Kir Royal, Scheibenwischer, Der Große Bellheim. Aber dann hat mein Gedächtnis nicht mehr viel...

      Bei den ÖR geht es den meisten Zuschauern auch um Qualität, die sie eben nicht bekommen! Schaut mal, knapp eine Milliarde an Gebühren - und was kommt dabei heraus? Schaut Euch mal die Mattscheibe von Kalkofe an.
      Welcher GEZ-Freiwillige würde jemals behaupten, das beste Programm zu sehen zu bekommen?
      Geht mal auf diese Seite und vergleicht mal die "Schedule" zwischen den ÖR in Deutschland und
      http://www.hbo.com/apps/schedule/ScheduleServlet?ACTION_TODA… in den USA. Und dieser Link ist nur der zum Moviechannel wie es scheint.
      Haben die eigentlich auch eine Milliarde Umsatz oder mehr? Was machen die also aus den "Gebühren"? Weltweit geschätzte Serien z.B.
      Die Sopranos
      Sex and the City
      Six feet under

      und und und
      Die Wahl zwischen Lafer, Schmidt oder Beckmann und den o.g. Sendungen fällt mir persönlich nicht schwer.

      Wieviele deutsche Aktiengesellschaften machen eigentlich eine Milliarde Euronen Umsatz pro Jahr? Wenn wir Gebührenzahler uns mit Chris Hohn identifizieren und uns als Aktionäre sehen dürften, wäre der ÖR eine politikerfreie Zone, dann könnten wir die Verantwortlichen (Kapitalvernichter) zum Teufel jagen... Aber wir können es nicht, denn Jehova hat ein elftes Gebot erlassen: Die Deutschen haben für jeden Mist zu zahlen, auch für deren mistiges Rundfunkprogramm. Und wenn jemand dagegen aufmuckt, ohne daß ihm das per Gesetz erlaubt worden wäre, wird von GEZ-Söldnern besucht, bedroht, bedrängt. Ausgeraubt.
      Die ÖR kommen mir persönlich vor wie die Uhren-Checker am Straßburger Dom: Billigen Müll verticken und höchstpreise verlangen. Aber nicht mit der freundlichen Tour der (Achtung: PC) Afrikaner, die es zumindest mit Charme versuchen und von einem ablassen weil man kein Interesse hat. Nein, bei der GEZ wird gleich die Kanone gezückt - und wer wäre dann NICHT überzeugt von der Qualität der angebotenen Ware...

      http://www.bbc.co.uk/ - hierbei handelt es sich ebenfalls um einen Gebührensender. Warum kann der sich eigentlich Jurassic Park - SFX leisten?* SFX bei ARD oder ZDF sind animierte Nachrichtenschlagzeilen, oder Hubschrauberrundflüge über die heimatliche Pampa. Und wenn die Bilder nichts hergeben wird halt über den Wagemut des Kameramanns oder des Hubschrauberpiloten berichtet.

      * ich meine die Dino-Produktion, die auf Pro7 öfter zu sehen ist.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 21:16:32
      Beitrag Nr. 41 ()
      Mal ein paar ältere Zahlen:
      "Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) kassiert bei den 33 Millionen Zahlungspflichtigen jährlich 13 Milliarden DM. Davon behält die GEZ ein bißchen für sich selbst. Ihre Aufwendungen betrugen 1999 210.000.000 DM. Von den Einnahmen gehen 10 Mrd. an die ARD, 3 Mrd. landen beim ZDF. Mit diesem Geld ist es den öffentlich-rechtlichen Anstalten möglich, vor allem sich selbst grundzuversorgen.

      * Man gönnt sich erstmal eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten. ARD und ZDF haben 27.000 fest Angestellte, das ist viermal so viel wie die Mitarbeiterzahl aller Privatsender.
      * Unbeschwert von Kostendruck läßt sich gut produzieren. Eine Minute Fernsehspiel kostet bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten 20.000 DM, bei den Privatsendern weniger als die Hälfte davon. Ein Sendetag kostet im Ersten Programm 9 Millionen DM, bei RTL kommt man mit 3 Millionen DM aus.
      * Allein die ARD gibt jährlich 100 Millionen DM für Bewirtungen aus. Auf jeden der 23.000 ARD-Mitarbeiter kommen damit Tafelfreuden im Wert von ca. 4.000 DM pro Jahr.
      * Das ARD-Hauptstadtstudio am Reichstagsufer kostete 140 Millionen DM, das ZDF benötigte zur Grundversorgung ein Studio im exklusiven Zollernhof Unter den Linden für 180 Millionen DM. Für diesen Betrag errichtete SAT1 in Berlin eine neue Firmenzentrale für alle Mitarbeiter.
      * Auch das Internet soll grundversorgt werden. Die öffentlich-rechtlichen Sender planen, für ihren zukünftigen Online-Auftritt jährlich 40-55 Millionen DM aufzuwenden. Das GEZ-Geld soll unter anderem in noch aufzubauende Sport- und Börsenportale fließen, die in direktem Wettbewerb mit themengleichen privaten Anbietern stehen, die sich ihre Einnahmen auf dem Markt verdienen müssen.

      Diese überragenden Leistungen der öffentlich-rechtlichen Grundversorger haben ihren Preis. Von 1990 bis heute stiegen die GEZ-Einnahmen um 66%, während die Lebenshaltungskosten in diesem Zeitraum nur um 25% zunahmen."

      Pandur
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 21:27:50
      Beitrag Nr. 42 ()
      Ist die GEZ eigentlich verpflichtet, Gebührenerhöhungen anzukündigen?
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 21:42:50
      Beitrag Nr. 43 ()
      ...falls der java-fähige Toaster oder die damit bestückte
      Kaffee- oder Küchenmaschine auf den Markt kommen, wird noch viel mehr
      gebürenerhebendes GEZ-Potential als
      "Abschöpfungsmasse" zur Verfügung stehen. Da in Zukunft so
      ziemlich alles internetfähig sein dürfte, könnte man die
      GEZ als Maschinensteuer durch die Hintertür kommend, ansehen.....:cry:
      Interessant wird es dann bei online zu steuernden Gebäuden oder Gebäudekomplexen...., dann wird´s lustig...!
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 22:01:08
      Beitrag Nr. 44 ()
      [posting]16.724.322 von pandur2 am 26.05.05 21:16:32[/posting]Bei deiner Aufzählung fehlen noch die üppigen Pensionen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeamten - satte 90 % des letzten Bruttosalärs ("normale" Beamte erhalten 71,75 %)

      Für diese Pensionslasten wird sicher ein nicht unerheblicher Teil der GEZ-Gebühren draufgehen. Rücklagenbildung? Fehlanzeige
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 22:10:47
      Beitrag Nr. 45 ()
      [posting]16.724.537 von wolaufensie am 26.05.05 21:42:50[/posting]Viele Gebäude mit moderner Technik werden bereits über das Internet überwacht.

      Das macht pro Gebäude einmal Internet-Fernsehgebühr beim Gebäude und einmal bei Empfänger der Daten.

      Man muss nur mal über diesen Schwachsinn nachdenken was da auf uns zukommt. Aber diesmal bekommen diese Fernsehsäcke einen auf den Arsch! Die wissen noch gar nicht mit wem sie es in Zukunft zu tun haben werden und wer alles Ihnen eine volle Breitseite in deren bonierten Sendeanstalten ballern wird. Es wird Zeit das auch die Fernsehanstalten ihre Bücher öffnen und eine genauen Bericht auch der Vorstandsgehälter detailliert abgeben müssen. Die kleine Leute konnten diese Brüder ja schikanieren aber diesmal haben sie es mit wirkliche Haifischen zu tun die sich mit viel Geld und Macht auch wehren können und sich nicht von solchen Dummchen vorführen und verarschen lassen!


      Vielleicht lesen wir dann im Jahr 2007 in der Zeitung " Unternehmen mit 10 000 Beschäftigten verlagert ihren Firmensitz ins benachbarten Ausland wegen der Internet-Fernsehgebühr. Durch die Verlagerung des Firmenstandortes will die Firma XYZ über 2 Millionen Euro Internet-Fernsehgebühren einsparen. Vorstand und die Aktionäre haben die Plan einstimmig beschlossen!"

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 22:55:56
      Beitrag Nr. 46 ()
      Der Wermuthstropfen beim Betrachten der Politkaste dieses Landes: da scheint keiner bereit zu sein, der Angusstall mal auszumisten:mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:

      Ein wirklich zeitgemäßes Vorgehen wäre nämlich, auf pay-per-view bzw. hear umzustellen. Auch das Internetangebot von ARD und ZDF kann gerne kostenpflichtig werden:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:. Das gäbe wohl eine unangenehme Überraschung: Ich vermute ´mal, daß die Einahmen in diesem Falle (Investitionen dazu letzmalig von der GEZ zu bezahlen, würde ich noch schlucken.... ) um mindestens 90% zurückgehen würden. Die Menschen in diesem Lan haben nämlich die Nase voll von politisch korrekten Nachrichten, Volkspädagogik ohne Ende und billiger Unterhaltung zum Mega-teuer-Preis. Wenn wirklich ´mal ein anspruchsvoller Film ect kommt, zahle ich gern paar Euro dafür. Die Funktion der ÖR hat sich meines Erachtens schon längst an das DDR-Fernsehen angepaßt. Ich meine sogar, daß es in DDR-Zeiten das kostenlos gab, oder (war da noch nicht haushaltführend...) Wenn die Machthaber in den Medien und der Politik es nicht bald begreifen, was die Masse der Leute für einen Dampf in sich hat in der letzten Zeit, dann fürchte ich schlimmes.....

      Mehr als sechs Mrd EUR für die Neusprechanstalten (nach "1984") sind einfach das Ende der Fahnenstange. Und da ist man wohl grad dabei, drüber zu klettern - guten Flug kann ich nur wünschen.....:D:D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 08:55:37
      Beitrag Nr. 47 ()
      interessant finde ich vor allem die vielzahl der sender:

      im digital-tv gibt es einen theaterkanal vom zdf, einen von der ard, dokumentationskanäle.......... usw.
      bei uns gibt es verschiedene radiosender. zum beispiel einen jugendsender, der damit für sich werbung macht, dass auf diesem sender keine werbung läuft. dafür "präsentieren" sie etliche konzerte ...

      bei der satire-zeitschrift "titanic" wird übrigens gerade ein 50 € - schein verlost. man muss nur seine kündigungsbestätigung der gez einreichen.... :D
      kündigen muss man aber mit der begründung: "johannes b. kerner ist als moderator überbezahlt" :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.06.05 18:35:54
      Beitrag Nr. 48 ()
      GEZ Rechte und Pflichten
      Rechte der GEZ bzw. Deine Rechte gegenüber der GEZ auf Rundfunkgebührenzahler / http://www.gezneindanke.de/

      ich muss niemanden reinlassen,
      ›› Muss ich den GEZ-Prüfer (GEZ-Beauftragten) in meine Wohnung lassen? Die Wohnung ist privat. Sie müssen keinen von der GEZ in Ihre Wohnung lassen. Allerdings kann der GEZ-Beauftragte Amtshilfe von der Polizei in Anspruch nehmen, allerdings darf er dann immer noch nicht in Ihre Wohnung. Die Polizei bräuchte zusätzlich einen richterlichen Beschluss, einen Durchsuchungsbefehl. Da es sich lediglich um den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit handelt, liegt dieser Durchsuchungsbefehl nicht vor, denn einen Durchsuchungsbefehl gibt es nur bei Straftaten nach StGB und bei Gefahr im Verzug. Sie können von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den GEZ-Beauftragten am Besten mit Verweis auf Hausfriedensbruch ( § 123 StGB ) des Hauses verweisen.

      ›› Nur wer Geräte zum Empfang bereithält, ist gegenüber der ist den Rundfunkgebührenbeauftragten, der GEZ oder der zuständigen Landesrundfunkanstalt verpflichtet, Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum der Gebührenpflicht betreffen. Oft werden aber Strafen in Höhe von 1000,- Euro angedroht, wenn keine Auskunft gegeben wird.

      ›› ich muss anmelden, was in meiner Whg techn empfangsbereit ist, unabhäng davon, ob es mir gehört, außer es gehört Anderen, dann müssen diese anmelden oder es läuft über mich.
      ›› ich muss jeden Haushalt mit `zum Empfang bereiten Geräten` extra anmelden.
      ›› als FahrzeugHALTERin muss ich auch die Geräte im Fahrzeug anmelden.
      ›› Selbstständige müssen für jedes Gerät, was sie in ihren vier Wänden oder im Auto haben, die Zwangsabgaben zahlen, einfache Personen zahlen für je ein TV / Radio.
      ›› Zuwiederhandlungen und bewusst falsch gemachte Angaben werden als OWi mit einer Geldbuße bis 1000,- Euro geahndet. - Oft werden Strafen in Höhe von 1000,- Euro angedroht.
      ›› wenn ich unter SozHi-Satz verdiene kann ich GEZ erlassen bekommen -> SozAmt fragen.


      ›› die GEZ kann rückwirkend auf 4 Jahre Gebühren eheben, danach verjährt der Anspruch (§4 Abs.4 der Rundfunkgebührenstaatsvertrag). - Oft wurden nur bis zu 2 Jahren rückwirkend Gebühren einfordert.

      ›› INTERNET-Computer Der fünfte Änderungsstaatsvertrag vom 6.7./7.8.2000 zum Staatsvertrag im vereinten Dtl. regelt in Art. 4, § 5a; dass Internet-PCs bis zum 31.12.04 keiner Gebührenpflicht ungterliegen. Anders, wenn er mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet ist, da er dann ein `zum Empfang bereites Gerät` ist.

      ›› Wen muss ich in einer Klage gegen die GEZ als Beklagten angeben??? Die komplette Bezeichnung und Anschrift der GEZ lautet:
      Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)
      50829 Köln, Freimersdorfer Weg 6 ~ Tel.: (0180) 501 65 65 ~ Fax:(0180) 551 07 00 ~ eMail: info@gez.de
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      schrieb am 06.06.05 18:00:35
      Beitrag Nr. 49 ()
      Dieser Irrsinn "GEZ" muss weg und die etablierten Parteien gleich mit, mit 0% der Stimmen bei den Bundestagswahlen weg mit CDU/SPD und Anhang.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 18:04:25
      Beitrag Nr. 50 ()
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 18:08:41
      Beitrag Nr. 51 ()
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 10:07:58
      Beitrag Nr. 52 ()
      meine freunde vom öffentlich-"rechtlichen" haben sich mal wieder was einfallen lassen..... :mad:


      ARD-Intendanten ärgern sich über Mitsprache bei Gebühren

      erstellt 14.06.05, 14:45h, aktualisiert 14.06.05, 22:25h

      Bremen/dpa. Die ARD-Anstalten wollen wegen des Eingreifens der Länderregierungschefs bei der jüngsten Erhöhung der Rundfunkgebühren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen. Dies hätten die neun Intendanten einstimmig beschlossen, sagte der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber am Dienstag nach einer Intendanten-Tagung in Bremen. «Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.» Zugleich bot die ARD den Ministerpräsidenten nochmals Gespräche an, um den Streit vor einer Verfassungsklage in letzter Minute noch politisch zu lösen.

      Die Regierungschefs der Länder hatten die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) reduziert. Statt am 1. Januar 2005 um 1,09 Euro erhöhten sie die Rundfunkgebühr erst am 1. April um lediglich 0,88 auf 17,03 Euro.

      Die ARD-Intendanten erklärten, dieses Verfahren weise Defizite auf, die nicht hingenommen werden könnten. Notwendig sei eine Klärung, sagte Gruber. «Nach Lage der Dinge geht das nur vor dem Bundesverfassungsgericht.» Die ARD wolle feststellen lassen, dass das Verfahren nicht verfassungsgemäß gewesen sei. «Es geht um die Zukunft. Es geht uns nicht ums Geld.» Den ARD-Sendern sei klar, dass das bei der jüngsten Gebührenerhöhung verloren gegangene Geld nicht wieder zu bekommen sei.

      Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) glaubt nicht an einen Erfolg der Verfassungsklage. Er sagte in Mainz, er sehe der Auseinandersetzung in Karlsruhe gelassen entgegen: «Ich bin zuversichtlich, dass der Staatsvertrag nicht verworfen werden wird.» Die Konferenz der Ministerpräsidenten werde am 23. Juni in Berlin über das Thema beraten.

      Die Privatsender erhoffen sich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts «eine Entrümpelung öffentlich-rechtlicher Freibriefe und Privilegien». Der Präsident des Verbandes privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, sieht die Chance, «in einem neuen Rundfunkurteil Vorgaben für eine konkretere Definition für den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festzuschreiben, um ihn auf einen Verzicht auf wettbewerbswidrige kommerzielle Aktivitäten zu verpflichten».

      Im Gegensatz zur ARD hatte sich ZDF-Intendant Markus Schächter gegen eine Klage seines Senders in Karlsruhe entschieden und erklärt, er strebe eine «politische Lösung» der Finanzierungsfrage an. Der ARD-Vorsitzende Gruber betonte: «Wir sind entschieden, dass wir klagen. Wenn es allerdings gelingt, die Probleme ohne Klage zu lösen, dann ist uns das sehr recht.» Die Ideen der Intendanten seien «gar nicht so weit entfernt» von Überlegungen der Länderchefs. Für das Einreichen der Klage habe die ARD noch bis Ende März kommenden Jahres Zeit. Es gebe aber gute Gründe, damit nicht bis zum letzten Tag zu warten.


      http://www.mz-web.de/artikel?id=1118657171988
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 10:25:08
      Beitrag Nr. 53 ()
      Wie schön das es Leute gibt die persöhnlich bei einen vorbei kommen:mad::p
      den Fernseher habe ich schon lange aus dem Fenster
      geworfen und jetzt wollen die meinen Computer haben das
      sollen die mal probieren :mad::mad::mad:
      Nur weil keiner mehr den scheiß im Feseher mehr ertragen
      kann wollen die von mir noch Gebühren dafür, ich glaub
      ich lebe auf den falschen Planeten.
      Zahle pro monat über 100euro an die
      Telekom nur dafür das ich ins Internet darf und jetzt
      soll ich den oberverbrechern von EGZ noch Gebühren
      abdrücken = eine frechheit :mad::mad:


      In manchen teilen von Amerika = das Internet (for Free)
      dort könnte die ZGE gebühren verlangen:laugh::laugh:

      Bitte lasst uns in ruhe mit solch einem scheiß GEZ:mad:

      sonst schreibe Ich Bill Gates einen Email-Liebesbrief über
      die machenschaften einer GEZ:O


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      Die Internetgebühr ab 2007 kommt! GEZ nimmt die Verfolgung auf!