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    wie errechnen sich die Einkünfte und Bezüge eines Kindes - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.05.05 21:18:52 von
    neuester Beitrag 31.05.05 19:25:41 von
    Beiträge: 7
    ID: 984.358
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      Avatar
      schrieb am 30.05.05 21:18:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      ab VAZ 2004 dürfen Kinder € 7680,00 Einkünfte haben, ohne dass das Kindergeld gekürzt wird. Ist dies ein Nettobetrag?
      Werden die Zinseinkünfte abzüglich Sparerfreibetrag angerechnet.Also € 740 + 102 € 842,00 werden nicht angerechnet? Wie verhält es sich mit dem Werbungskostenpauschbetrag. Reduzieren auch Versicherungen LV, HV KV etc. sog. Sonderausgaben War der Sonderausgaben nicht strittig, wie wurde hier entschieden??. Was kann das Kind als Student noch alles geltend machen, Studiengebühren, Fahrtkosten, Arbeitsmittel. Vielleicht könnte jemand einen Link reinstellen, wo man eine Berechnung findet?? Danke an die Experten. Schönen Abend noch
      Avatar
      schrieb am 30.05.05 22:53:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zu #1:
      Nach einem neuen Urteil des BVerfG werden die Sozialabgaben (KV, PflV. RV. AV) abgezogen.
      Avatar
      schrieb am 30.05.05 22:55:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 13:20:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]16.751.834 von Anfaenger1 am 30.05.05 21:18:52[/posting]Die Einkommensermittlung erfolgt genauso, wie beim Erwachsenen. Werbungskostenpauschbetrag, Versicherungensbeiträge, Sonderausgaben etc. werden berücksichtigt.

      Am Ende meiens Beitrages stehen zwei Links für entsprechende Vordrucke, aus dennen man ganz gut ersehen kann was alles angesetzt wird und was alles abgesetzt werden kann.

      http://www.bff-online.de/Steuer_Vordrucke/Familienleistungsa…

      http://www.bff-online.de/Steuer_Vordrucke/Familienleistungsa…
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 17:23:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      # 3 und # 4 vielen Dank für die prompte Erledigung, die Links sind sehr aufschlussreich. mfg

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      Avatar
      schrieb am 31.05.05 18:13:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu den Links in #4:
      Die Formulare sind auf dem Stand Januar 2004. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Sozialabgaben abzuehbar sind, ist nicht berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 19:25:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      In #3 habe ich eine flasche Thread-Nr. angegeben Gemeint war:
      Thread: BVerfG: Freigrenze bei Kindergeld ohne Sozialversicherungsbeiträge


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