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    Urheberrechtsverletzung - Schadenersatzforderung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.05.05 11:14:46 von
    neuester Beitrag 18.06.05 07:25:06 von
    Beiträge: 20
    ID: 984.460
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      schrieb am 31.05.05 11:14:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hoffe, dass mir ein Wissender (z. Bsp. Nataly?) weiterhelfen kann, denn ich habe ein schwerwiegendes Problem!

      Folgender Sachverhalt liegt vor:

      Durch mich wurde ein öffentlich und kostenlos zugänglicher Beitrag in einem Internetforum veröffentlicht. Das Forum verfolgt keine kommerziellen Interessen und ist frei von Werbe- oder sonstigen Einnahmen.

      Der Beitrag wurde unter Angabe der Quelle nebst Veröffentlichungsdatum und Autor eingestellt.

      Der besagte Autor sieht nunmehr sein Urheberrecht verletzt und verlangt Schadenersatz, den er notfalls gerichtlich durchsetzen lassen möchte. Den sein Artikel würde nach 30 Tagen kostenpflichtig angeboten und ihm dadurch Einnahmensverluste entstehen. Der Artikel stammt vom 27.04.2005 und wurde von mir am 27.05.2005 von der Homepage entfernt, also in der 30Tage-Frist wo besagter Artikel auch kostenfrei bei der Quellenangabe für jedermann abrufbar war!

      Meine Fragen lautet:
      Habe ich das Urheberrecht, nach obigem Sachverhalt verletzt?
      Wird die Durchsetzung von Schadenersatz vor Gericht von Erfolg gekrönt sein oder bestehen gute Möglichkeiten für mich schadlos aus der Sache rauszukommen?

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 12:03:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Urheberrecht hast Du wohl verletzt. Wieviel verlangt er denn als Schadensersatz? Ich denke in diesem Fall dürfte es schwer werden einen tatsächlichen Schaden nachzuweisen. Lass Dich nicht zu sehr beunruhigen, mit Anwälten drohen ist einfach. Ich handele etwas gewerblich im Internet und werde im Schnitt einmal die Woche mit solchen Drohungen konfrontiert. Bisher ist nie etwas gekommen.

      Gruß, jochen
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 12:18:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Jochen,

      ich muss ehrlich sagen, dass mich dieser Tatbestand doch sehr überrascht!
      Wenn man hier bei w:o in die Threads schaut, findet man doch permanent diverse Veröffentlichungen Dritter wieder, jedoch habe ich nicht ansatzweise von Schadenersatzansprüchen durch Urheberrechtsverletzungen gehört/gelesen.

      Schadenersatz wollte er, nach Telefonaten, "nur" noch 250€ mit Fristsetzung sonst geht er zum Anwalt. Eigentlich will ich nicht zahlen, jedoch auch größeren Schaden von mir fernhalten! Wenn es bei Dir immer im Sande verläuft, klappts aber vielleicht auch bei mir?! ;)

      Grüße
      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 13:17:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Autor kann fordern was er will, er muss zunächst seinen entstandenen Schaden beweisen. Das könnte bei einem öffentlich und kostenlos zugänglichen Artikel ggf. schwierig werden.
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 13:20:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      ..kommt es auf den Nachweis eines tatsächlichen Schadens an? M.E. nach nicht. Das Urheberrecht kennt drei Fälle der Schadensberechnung. In diesem Fall würde der Schadensersatz wohl der Summe entsprechen, die für eine Lizenz zu zahlen gewesen wäre..

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      schrieb am 31.05.05 13:26:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Lipser,

      Deine Aktivität ist höchst wahrscheinlich durch das Zitatrecht (§51 Urhg) abgesichert:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Zitatrecht
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 14:23:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich habe mir den Link von Haulong einmal angeschaut, jedoch glaube ich dass dieser Hinweis wohl eher gegen mich spricht. Ich habe nicht "eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text" sondern wohl eher ein "Großzitat - Zitat ganzer Werke" getätigt und dies ist wohl nur als "wissenschaftliche Arbeit zulässig"!? :confused:

      Hulk, eben weil der Artikel für jeden (ohne Anmeldung oder Registrierung) kostenlos zugänglich war, gehe ich davon als Laie aus, dass der Autor keinen Schaden erlitten hat und sehe dies genauso.

      Mit den Lizenzkosten, die laut seiner Aussage ein vielfaches seiner Forderungssumme sind, hat er auch seinen Anspruch begründet.
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 11:17:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      ..@7: Das mit § 51 UrhG ist schrott, treffend erkannt. Und wenn er das mit der Lizenz schon erkannt hat, gehe ich davon aus, dass er auch die nächsten Schritte einleiten wird. Ich rate dringend zum Fachmann..
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 11:20:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      ..und sein Schaden ist grundsätzlich der, dass Du Dich mit seinen Federn geschückt hast, ohne dazu berechtigt zu sein.
      Wie hier im Einzelfall aufgrund der Besonderheiten des Falles zu entscheiden ist, kann oder will Dir in diesem Board niemand verbindlich beantworten..
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 11:27:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]16.754.227 von Lipser am 31.05.05 11:14:46[/posting]"Der Artikel stammt vom 27.04.2005 und wurde von mir am 27.05.2005 von der Homepage entfernt, also in der 30Tage-Frist wo besagter Artikel auch kostenfrei bei der Quellenangabe für jedermann abrufbar war!"

      Wenn der Typ jetz Kohle haben will, ist das meines Erachtens doch ein klares venire contra factum proprium. Ein Verstoß gegen das sich aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) ergebende Verbot, sich zu einem früheren Verhalten in Widerspruch zu setzen.

      Dadurch, dass der Autor seinen Text öffentlich gemacht hat,hat er einen gewissen Vertrauenstatbestand geschaffen. Zumindest für 30 Tage, wenn von vornherein klar war, dass der Text 30 Tage von jedermann kostenfrei eingesehen werden konnte. Erfolgt danach die Löschung, so ist das m.E. ok.

      Aber: Vor Gericht und auf hoher See ist man zwar in Gottes Hand.
      Ich würde es jedoch drauf ankommen lassen. Dies ist aber kein Rechtsrat!
      Avatar
      schrieb am 02.06.05 09:03:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      urheberrecht verletzt.
      schadensberechnung in der regel = ursprünglicher preis x 2
      da hier kein ursprünglicher preis = schaden?
      hier wird man wohl sagen müssen eigentlicher preis = schaden, da man nicht einfach artikel kopieren darf, ohne einwilligung. auch sollte man das strafrechtlich relevante nocht aus den augen verlieren. sind zwar nur peanuts, aber immerhin....
      schaden bemisst sich auch am zugriff auf den artikel auf deiner seite
      du bist leider in einer schlechten position. aber 250 € dafür... naja... wenn durechtsschutzversichert sein solltest, lass ihn mal mit ra machen... wenn nicht, biete ihm 100 €
      § 242 findet keine anwendung...
      Avatar
      schrieb am 02.06.05 11:47:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      Urheber-Rechtssstreitigkeiten sind in der Rechtsschutzversicherung idR ausgeschlossen, siehe z.B. § 3 Abs. 2 d ARB 2002
      Avatar
      schrieb am 02.06.05 13:55:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Vielen Dank für die Antworten!
      Ich werde dann berichten, wie die Sache ausgegangen ist. :rolleyes:

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 02.06.05 15:10:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Es wurde nunmehr ein Anwalt kontaktiert, der sich mit Internetrecht und Urheberrecht beschäftigt.
      Seine kurze und präzise Antwort: "Es liegt keine Urheberrechtsverletzung vor, da es sich um ein privates Forum / private Website handelt!"

      Daher werde ich (erstmal) nicht zahlen und abwarten wie der "Geschädigte" reagiert!

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 02.06.05 17:18:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      Na ob dieser Anwalt ein großer Fachmann ist, darf ich mal bezweifeln. Da kann ein Forum / Website zehnmal privat sein, wenn ich dort beispielsweise illegale MP3`s oder schwarz kopierte Filme oder andere urheberrechtlich geschützte Dinge anbiete, ist gleichwohl ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Das ist doch gerade der Regelfall, dass diese illegalen Kopien von Privatleuten über private Webseiten getauscht werden. Ich hoffe mal, dass die Antwort des Anwalts hier irgendwie mißvertändlich wiedergegeben wurde.
      Avatar
      schrieb am 03.06.05 08:42:04
      Beitrag Nr. 16 ()
      Auf der Website ist direkt ein Button für "Kopieren" und es wird darauf hingewiesen, dass der Artikel nicht gewerblich genutzt werden darf! Außerdem war dieser in der 30Tage-Frist für jedermann kostenlos zugänglich.

      Da mit Quellenangabe, Veröffentlichungstag und Autorbenennung die private Nutzung auf einer privaten Homepage vorlag, liegt keine Urheberrechtsverletzung vor.
      Der Autor kann wohl nicht auf den Schaden einer entgangenen Lizenz klagen!?

      Ausgang offen, Ergebnis folgt!

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 15.06.05 13:43:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      Gibts schon was Neues in der Sache?
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 14:15:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]16.894.831 von Blumer am 15.06.05 13:43:54[/posting]Nein, bis dato nicht. ;)
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 18:36:53
      Beitrag Nr. 19 ()
      ..@16: Da ergänzt Du jetzt aber den Sachverhalt. Tatsächlich denke ich deshalb, dass der Anwalt recht hat. Der Urheber räumt schließlich selber eine Kopierfunktion ein und Du bewegst Dich in dem von ihm vorgegebenen Rahmen. Ergo liegt keine Rechtsverletzung vor. Er kann sich seine Forderung "sonst wohin stecken". Dreist.
      Man muss sich ja schon fast fragen, ob nicht eventuell mit diversen Abmahnungen das eigentliche Geld reinkommen soll..

      ..@11: s. posting 5. Da waren wir schon nen Schritt weiter..
      Avatar
      schrieb am 18.06.05 07:25:06
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]16.919.104 von s135012 am 17.06.05 18:36:53[/posting]Ich wurde auch erst darauf aufmerksam gemacht. Dieser Button war mir damals gar nicht weiter aufgefallen.

      Jedenfalls wurde er erstmal abgebügelt, seitdem keine Reaktion mehr. Vielleicht ist es noch zu früh die Sache für ausgestanden zu erklären, aber ich habe nunmehr ein weitaus besseres Gefühl als anfangs.

      Grüße
      Lipser :cool:


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