Einspruch Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.06.05 10:08:41 von
neuester Beitrag 04.06.05 15:15:44 von
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Hallo!
Habe gestern meine Steuererklärung zurückbekommen. Die haben alles an Werbungskosten anerkannt, bis auf meine Fahrtkosten zw. Wohnung und Arbeitsstätte...
Habe 230 Tage a 12 km angegeben! Also nicht die Welt. Stimmt auch so... kann es sein, dass die einfach nur einen Fehler gemacht haben??
Wie müsste meinerseits ein Einspruchsschreiben aussehen?
"Hiermit lege ich gegen die Eikommensteuererklärung Einspruch ein, da Sie meine Werbungskosten zw..... nicht anerkannt haben. Ich bitte Sie dies zu berücksichtigen!"
oder wie soll ich so was schreiben? Habe so was bisher noch nicht gebraucht
Danke!
Habe gestern meine Steuererklärung zurückbekommen. Die haben alles an Werbungskosten anerkannt, bis auf meine Fahrtkosten zw. Wohnung und Arbeitsstätte...
Habe 230 Tage a 12 km angegeben! Also nicht die Welt. Stimmt auch so... kann es sein, dass die einfach nur einen Fehler gemacht haben??
Wie müsste meinerseits ein Einspruchsschreiben aussehen?
"Hiermit lege ich gegen die Eikommensteuererklärung Einspruch ein, da Sie meine Werbungskosten zw..... nicht anerkannt haben. Ich bitte Sie dies zu berücksichtigen!"
oder wie soll ich so was schreiben? Habe so was bisher noch nicht gebraucht
Danke!
Schau mal, ob du insgesamt mehr Werbungskosten hast, als die Werbungskostenpauschale, die vom FA angesetzt wurde.
Bin mir nicht sicher, aber muss ein Arbeitsweg nicht mind. 15km lang sein, damit das vom FA berücksichtigt werden kann?
#1
Du meinst sicherlich den Steuerbescheid den Du bekommen hast.
Versuch doch mal einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen. Das kannst Du auch telefonisch machen (bei uns jedenfalls). Der Vorteil ist es geht schnell und es handelt sich hierbei um eine sogenannte Punktänderung (der Bescheid wird nur in diesem Punkt geändert und nicht nochmal komplett bearbeitet).
Wichtig: Solltest Du allerdings nicht innerhalb der Einspruchsfrist den geänderten Bescheid erhalten haben dann unbedingt den Einspruch schriftlich einlegen.
Normalerweise dauert es ca. 2-3 Wochen bis der geänderte Bescheid vorliegt. Kam auch schon mal vor das es nur 1 Woche dauerte.
Gruß Mask
Du meinst sicherlich den Steuerbescheid den Du bekommen hast.
Versuch doch mal einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen. Das kannst Du auch telefonisch machen (bei uns jedenfalls). Der Vorteil ist es geht schnell und es handelt sich hierbei um eine sogenannte Punktänderung (der Bescheid wird nur in diesem Punkt geändert und nicht nochmal komplett bearbeitet).
Wichtig: Solltest Du allerdings nicht innerhalb der Einspruchsfrist den geänderten Bescheid erhalten haben dann unbedingt den Einspruch schriftlich einlegen.
Normalerweise dauert es ca. 2-3 Wochen bis der geänderte Bescheid vorliegt. Kam auch schon mal vor das es nur 1 Woche dauerte.
Gruß Mask
Natürlich! Habe meine Erklärung mir WISO gemacht! Komme über dem Pauschbetrag! 15 km ist unsinn!
sugar: Wenn Du nur die 12 Km Fahrtkosten hast, kommst du nicht über die Pauschale von 920 € (12 Km x 0,30 € x 230 Tage = 828 €).
2003 war es noch besser, da gab es ab dem 11 Km 0,40 €.
MfG sausebraus
2003 war es noch besser, da gab es ab dem 11 Km 0,40 €.
MfG sausebraus
ja sach mal... ich habe doch noch andere Werbungskosten...
komme definitiv über den Pauschbetrag...
komme definitiv über den Pauschbetrag...
Wenn, die Antwortenden so blöd anmachst, kannst du nicht wirklich mit mehr Antworten rechnen.
Ich würde auch eine Antrag auf schlichte Änderung machen, denn dann sind Deine sonstigen Werbungskosten schon mal in trockenen Tüchern. Der Antrag ist formlos, Du musst dem FA nur mitteilen, was es ändern soll (auch telefonisch; zur Sicherheit aber per Fax).
Was haben Sie denn nicht anerkannt? Die km oder die Tage?
Was haben Sie denn nicht anerkannt? Die km oder die Tage?
sorry frodxin:
aber wenn ich in #5 schreibe, dass ich drüber liege...
Naja, danke trozdem euch allen!!!
aber wenn ich in #5 schreibe, dass ich drüber liege...
Naja, danke trozdem euch allen!!!
Also bei uns in Bayern werden die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte im Bescheid ausdrücklich aufgeführt.
Wenn sie da nicht erscheinen, wurden sie einfach nicht erfasst.
Dies kann ein Versehen, ein Übertragungsfehler, sein.
Kann jederzeit berichtigt werden. Meist genügt ein Anruf (schlichte Änderung) oder ein kurzes Schreiben (Einspruch) oder ein Antrag auf Korrektur wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO.
Falls kein Versehen vorliegen sollte, müsste die Nichtankennung im Bescheid erläutert worden sein.
Ich denke, dass im Ergebnis sich dieses Problem relativ leicht lösen lässt.
cu
pegru
Wenn sie da nicht erscheinen, wurden sie einfach nicht erfasst.
Dies kann ein Versehen, ein Übertragungsfehler, sein.
Kann jederzeit berichtigt werden. Meist genügt ein Anruf (schlichte Änderung) oder ein kurzes Schreiben (Einspruch) oder ein Antrag auf Korrektur wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO.
Falls kein Versehen vorliegen sollte, müsste die Nichtankennung im Bescheid erläutert worden sein.
Ich denke, dass im Ergebnis sich dieses Problem relativ leicht lösen lässt.
cu
pegru
Sorry, hatte mich nicht mehr gemeldet! War ein Versehen! Habe angerufen und der Steuerbescheid wurde geändert!
Danke für eure Antworten!
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