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    Einspruch Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.06.05 10:08:41 von
    neuester Beitrag 04.06.05 15:15:44 von
    Beiträge: 12
    ID: 985.012
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      schrieb am 02.06.05 10:08:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Habe gestern meine Steuererklärung zurückbekommen. Die haben alles an Werbungskosten anerkannt, bis auf meine Fahrtkosten zw. Wohnung und Arbeitsstätte...
      Habe 230 Tage a 12 km angegeben! Also nicht die Welt. Stimmt auch so... kann es sein, dass die einfach nur einen Fehler gemacht haben??
      Wie müsste meinerseits ein Einspruchsschreiben aussehen?

      "Hiermit lege ich gegen die Eikommensteuererklärung Einspruch ein, da Sie meine Werbungskosten zw..... nicht anerkannt haben. Ich bitte Sie dies zu berücksichtigen!"

      oder wie soll ich so was schreiben? Habe so was bisher noch nicht gebraucht :D
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 02.06.05 10:19:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schau mal, ob du insgesamt mehr Werbungskosten hast, als die Werbungskostenpauschale, die vom FA angesetzt wurde.
      Avatar
      schrieb am 02.06.05 10:20:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bin mir nicht sicher, aber muss ein Arbeitsweg nicht mind. 15km lang sein, damit das vom FA berücksichtigt werden kann?
      Avatar
      schrieb am 02.06.05 10:29:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1
      Du meinst sicherlich den Steuerbescheid den Du bekommen hast. ;)
      Versuch doch mal einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen. Das kannst Du auch telefonisch machen (bei uns jedenfalls). Der Vorteil ist es geht schnell und es handelt sich hierbei um eine sogenannte Punktänderung (der Bescheid wird nur in diesem Punkt geändert und nicht nochmal komplett bearbeitet).

      Wichtig: Solltest Du allerdings nicht innerhalb der Einspruchsfrist den geänderten Bescheid erhalten haben dann unbedingt den Einspruch schriftlich einlegen.
      Normalerweise dauert es ca. 2-3 Wochen bis der geänderte Bescheid vorliegt. Kam auch schon mal vor das es nur 1 Woche dauerte. :D

      Gruß Mask
      :look:
      Avatar
      schrieb am 02.06.05 10:29:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Natürlich! Habe meine Erklärung mir WISO gemacht! Komme über dem Pauschbetrag! 15 km ist unsinn!

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      Avatar
      schrieb am 02.06.05 10:38:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      sugar: Wenn Du nur die 12 Km Fahrtkosten hast, kommst du nicht über die Pauschale von 920 € (12 Km x 0,30 € x 230 Tage = 828 €).

      2003 war es noch besser, da gab es ab dem 11 Km 0,40 €.

      MfG sausebraus
      Avatar
      schrieb am 02.06.05 10:50:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      ja sach mal... ich habe doch noch andere Werbungskosten...
      komme definitiv über den Pauschbetrag...
      Avatar
      schrieb am 02.06.05 13:27:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn, die Antwortenden so blöd anmachst, kannst du nicht wirklich mit mehr Antworten rechnen.
      Avatar
      schrieb am 02.06.05 14:20:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich würde auch eine Antrag auf schlichte Änderung machen, denn dann sind Deine sonstigen Werbungskosten schon mal in trockenen Tüchern. Der Antrag ist formlos, Du musst dem FA nur mitteilen, was es ändern soll (auch telefonisch; zur Sicherheit aber per Fax).

      Was haben Sie denn nicht anerkannt? Die km oder die Tage?
      Avatar
      schrieb am 02.06.05 14:29:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      sorry frodxin:
      aber wenn ich in #5 schreibe, dass ich drüber liege...
      Naja, danke trozdem euch allen!!!
      Avatar
      schrieb am 04.06.05 14:47:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also bei uns in Bayern werden die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte im Bescheid ausdrücklich aufgeführt.
      Wenn sie da nicht erscheinen, wurden sie einfach nicht erfasst.
      Dies kann ein Versehen, ein Übertragungsfehler, sein.
      Kann jederzeit berichtigt werden. Meist genügt ein Anruf (schlichte Änderung) oder ein kurzes Schreiben (Einspruch) oder ein Antrag auf Korrektur wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO.

      Falls kein Versehen vorliegen sollte, müsste die Nichtankennung im Bescheid erläutert worden sein.

      Ich denke, dass im Ergebnis sich dieses Problem relativ leicht lösen lässt.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 04.06.05 15:15:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      Sorry, hatte mich nicht mehr gemeldet! War ein Versehen! Habe angerufen und der Steuerbescheid wurde geändert!
      Danke für eure Antworten!


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