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    Impfungen - soll der Gesetzgeber eingreifen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.06.05 10:02:37 von
    neuester Beitrag 07.06.05 10:19:18 von
    Beiträge: 37
    ID: 985.600
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      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:02:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      schon vor einiger Zeit wurde ich darauf aufmerksam, dass einige Homöopathen und andere Geisteskranke massiv gegen das Impfen aussprechen. Ich glaube auf ARD wurde von einem Dr. Graf oder ähnlich berichtet, der Schulungen für Hebammen nutzt um so seine primitive Auffassung zu verbreiten. Seine Behauptungen, Impfungen würden zu Allergien führen usw., konnte er im Interview natürlich nicht weiter erläutern.

      Schon damals haben Ärzte davor gewarnt. Und nun? In Oberbayern in einer Montessori Schule sind über 80 Kinder an Masern erkrankt weil ihre Eltern sie nicht geimpft haben. Und wenn ich von solchen verantwortungslosen Ökos, Linken und Alternativen höre, da kann ich kotzen! Sie sind dafür verantwortlich wenn Säuglinge oder ältere Menschen dadurch schwer erkranken und sollte strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung! Ich hoffe sehr, dass die dortige Staatsanwaltschaft ermitteln wird.

      In den USA und Skandinavien sind solche Probleme völlig unbekannt, denn dort sind die Masern längst ausgerottet.

      BF
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:08:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eine gesetzliche Impfpflicht für eine Reihe von Erkrankungen würde ich unbedingt unterstützen. Leider muß man viele Kinder vor ihren eigenen Eltern schützen.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:16:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich hab sämtliche Kinderkrankheiten bis auf Scharlach durchlebt....und überlebt ;), alles ohne Impfungen. Als einzige Impfung würde ich die gegen Röteln für Mädchen empfehlen, da es hier bei ausbruch der Krankheit in der Schwangerschaft zu Missbildungen des Neugeborenen kommen kann.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:19:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Geht mal in einschlägige Foren wie bspw. www.vegan.de, wenn ihr euch gruseln wollt. Da sieht man, wie weit die Volksverblödung schon um sich gegriffen hat (bzw. nie ausgestorben ist).
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:24:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3

      Genau, das hat eine Nachbarin meinen Eltern auch erzählt: Die Kinderkrankheiten sind in den Kindern drin und müssen raus, das wäre normal. Die nächste Stufe ist dann, daß man im Krankheitfall den Priester ruft, um den entsprechenden Segen zu spenden, statt eines Arztes (also z.B. "Blasius" gegen Diphterie oder "Barbara" gegen Fieber).

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      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:28:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      also gegen Kinderkrankheiten im Kindsalter impfen ist doch etwas übertrieben.
      Im Erwachsenenalter sind die aber teilweise nicht ohne.
      und dann gibts noch eine Reihe Krankheiten, gegen die man impfen sollte - also pauschal dagegen ist schwachsinnig
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:35:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Man kann über die DDR viel Negatives sagen, aber in Punkto flächendeckendem Impfschutz war sie der Bundesrepublik meilenweit voraus.

      Mistral (der noch sein altes DDR-Impfbuch hat und weiterführt ;) )
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:39:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      ...vegan.de ist wirklich ein übles Forum..., ich hatte mich
      dort zum letzten mal mit den Board-Verantwortlichen zu
      Arafats Tod überworfen, als er friedlich mit einem Kind
      abgebildet war. Damals brachte ich dann einige Fotos,
      ebenfalls mit Kindern und Arafat, jedoch anscheinend nicht
      im Boardsinne. Ab da begann eine Löschorgie ohnegleichen.
      ...ich hätte mich vielleicht auch nicht nickmässig wbush
      nennen sollen :D , ..., das waren anscheinend wirklich zu
      viele Assoziationen , denen sich der Verantwortliche nicht
      entziehen konnte, und damit seine Toleranz überstieg... :rolleyes:
      ...ist ein wirklich übles Board, in dem ich nicht noch
      durch Klickraten Palästinenser-Terror unterstützen möchte.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:39:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      #6, viele Kinderkrankheiten können erhebliche Komplikationen mit sich bringen. Bei den Masern z.B. die Hirnhautentzündung. Und es ist einfach idiotisch, daß bei dem vorhanden guten Impfmaterial Kinder heutzutage noch die verharmlosend "Kinderkrankheiten" genannten Infektionen überstehen müssen. Die Sechsfachimpfung, die im Kinderpaß steht (bekommen alle Eltern bei der Geburt ausgehändigt!), sollte gesetzliche Pflicht sein, denn es gibt einfach keinen vernünftigen Grund dagegen, für Babys beim Besuch beim Kinderarzt kann es sogar gefährlich sein, wenn dann in der Praxis zugleich Virenträger herumsetzen, deren Eltern aus Trägheit und Dummheit den Impfschutz der Kinder vernachlässigen.

      Bei Polio wäre die Impfpflicht erst recht angebracht, und Tetanus und Diphterie sollte wohl niemand als "Kinderkrankheiten" verharmlosen.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:40:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      M.E. sollte man auch die TBC-Reihenuntersuchung wieder einführen aber mir wurde gesagt das wäre rassistisch gegenüber den Millionen Migranten dieser Erde, die aus Ländern kommen, in denen die TBC nicht quasi ausgerottet ist.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:41:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      #7, man wird bei mir sonst kein DDR-Lob finden, aber generell ist der durchgängige Impfschutz schon eine Leistung im gesamten Ostblock, ebenso wie die hohe Qualität der naturwissenschaftlichen Ausbildung. Und hier gibt es wirklich keine Kostengründe und keine Ideologiegründe, dies im Westen nicht zu übernehmen. Eine verpaßte Chance.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:42:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]16.814.065 von for4zim am 06.06.05 10:39:16[/posting]Polio, Diphterie und Tetanus sind ja auch keine Kinderkrankheiten, sondern eine ganz ernste Angelegenheit.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:43:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      #10, yep, die TBC-Reihenuntersuchungen wären auch angesichts der Probleme mit der Tuberkulose in Osteuropa dringend wieder einzuführen.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:46:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      #12, Masern und Mumps auch. Hirnhautentzündung und Unfruchtbarkeit als mögliche Folgen würde ich auch nicht tolerieren. Und Röteln sind, wie schon gesagt, auch nicht ohne. Keuchhusten würde ich auch nicht als Kinderkrankheit verharmlosen. Und um alle diese Krankheiten geht es doch bei den Impfungen, die so viele Eltern so gern vernachlässigen. Bei Kinderschändern verlangt man härteste staatliche Maßnahmen, aber eine gesetzliche Impfpflicht, die potentiell viel mehr Kinderleben retten würde, die fordern nur Fachleute.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 10:48:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      #8

      Wenn mir langweilig ist, versuche ich bei vegan.de immer eine Diskussion zum Thema "Haben Pflanzen Empfindungen" anzuleiern (es gibt ja einige interessante Experimente). Da wird schneller gelöscht, als ich Tippen kann, wenn das Weltbild in Gefahr ist., werden die Vegan ziemlich schnell sehr ungemütlich.

      Aber egal. Wer seinen Kindern mutwillig seit Jahrzehnten bewährten Impfschutz vorenthält, der handelt mehr als fahrlässig.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 11:25:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Vor allem gewisse religiöse Extremisten lassen sich und ihre Kinder nicht impfen und riskieren so die Gesundheit von sich und anderen !

      :eek:

      Wann greift die Politik hier endlich knallhart durch und hört mit dieser falschen Toleranz gegenüber derartigen -Verbrechern auf ?!

      :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 11:26:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Das Niveau über dem hier versucht wird über Impfungen, der Notwendigkeit und deren unerwünschten Nebenwirkungen diskutiert wird, ist ähnlich HOCH wie bei einer Vielzahl von Aktien Threads. :cry:

      ... denn sie wissen nicht, was sie tun...





      Impfnebenwirkungen nach dem Vaccine Safety Comittee (INSTITUTE OF MEDICINE 1994)

      Eine ursächliche Beziehung zwischen Impfung und Unerwünschter Arzneiwirkung (UAW) gilt als gesichert bei
      Anaphylaxie (lebensbedrohliche allergische Reaktion) bei zahlreichen Impfstoffen

      Kinderlähmung und Tod bei OPV (Kinderlähmung-Schluckimpfung)

      Thrombopenie (Verminderung der Blutplättchen mit möglicherweise lebensbedrohlichen
      Blutungskomplikationen) bei Masernimpfung

      Tod bei Masernimpfung

      Arthritis (Gelenkentzündung) bei Rötelnimpfung



      Eine ursächliche Beziehung zwischen Impfung und UAW gilt als wahrscheinlich bei

      Akute Enzephalopathie (Gehirnschädigung) nach Diphtherie-Keuchhusten/ Pertussis-
      Wundstarrkrampf/Tetanus-Impfung (DPT)

      Schock nach DPT

      Chronische Arthritis (Gelenkentzündung) nach Rötelnimpfung

      Guillain-Barré-Syndrom (lebensbedrohliche, aufsteigende Lähmung) nach Diphtherie-Tetanus (DT)-Impfung und Polio


      Viele andere Berichte/Studien wurden im Vorfeld dieser Veröffentlichung des Vaccine Safety Comittee verworfen (Neustaedter 1996.).

      Für die Anerkennung als Impfnebenwirkung durch das Institute of Medicine wurde unter anderem gefordert: „Die Assoziation zwischen Impfung und Nebenwirkung sollte plausibel und in Übereinstimmung mit den Kenntnissen über die Biologie des Impfstoffes und der Nebenwirkung sein“ (!) (Institute of Medicine 1994) - man stelle sich diese Haltung - nur wahrnehmen zu wollen, was man schon erklären kann - übertragen auf andere Wissenschaften wie zum Beispiel die (Quanten-!) Physik vor ...

      Allgemeine Probleme der Studien über Unerwünschte Nebenwirkungen (UAW) von Impfstoffen
      Impfstoffe werden – wie jedes andere Arzneimittel auch – vor der Zulassung bereits in umfangreichen klinischen Versuchsreihen an freiwilligen Probanten und ausgewählten Patienten erprobt. Dies gewährleistet ein gewisses Maß an Sicherheit, schließt schwere Nebenwirkungen im Einzelfall jedoch keinesfalls aus, wie das Beispiel des Rotavirus-Impfstoffes gezeigt hat: die hier zur Marktrücknahme führende lebensbedrohliche UAW der Darmeinstülpung wurde in den Versuchsreihen vor der Zulassung nicht beobachtet, erst die hunderttausendfache Anwendung nach der Zulassung zeigte das gehäufte Auftreten dieses Phänomens – ein Grundproblem, das nach Ansicht von Fachleuten in keinem Fall und für keinen neu zugelassenen Impfstoff ausgeschlossen werden kann (Jacobson 2001).

      Die Frage nach Unerwünschten Arznei-Wirkungen (UAW) von Impfstoffen ist, wenn man für diese Untersuchung die gleichen Maßstäbe anlegt wie für entsprechende Studien bei anderen Arzneimitteln, beantwortbar nur im Vergleich einer Gruppe geimpfter Personen mit einer ungeimpften Kontrollgruppe. Dies ist in sämtlichen westlichen Industrienationen in der Praxis heutzutage nicht mehr durchführbar. Geimpfte Kinder werden in diesen Untersuchungen verglichen mit der Gesamtheit ebenfalls, nur anders geimpfter Kinder.

      Die in der Regel verwendete vermeintliche Lösung dieses grundsätzlichen Problems: man setzt ein willkürliches Zeitfenster für die Beobachtung von Unerwünschten Arznei-Wirkungen (UAW) (z.B. 3 Tage (!) für Krämpfe und Enzephalopathie nach DPT-Impfung)

      Bei der Frage nach Langzeit-UAW besteht ebenfalls das Problem der fehlenden echten Kontrollgruppe (s.o.). Erste entsprechende Studien ergeben Hinweise auf problematische Langzeitwirkungen der Impfungen (Farrington 1995), insgesamt ist diese Frage nach dem langfristigen Effekt von Impfungen auf Gesundheit und Lebenserwartung von Individuen und Bevölkerungen bis heute praktisch nicht untersucht.

      Darüber hinaus zielen viele Studien zu Impfungen, Impfwirkungen und Nebenwirkungen auf das Erfassen so genannter Surrogat-Parameter: Zielpunkt der Studien müssten nicht kurzfristige Ergebnisse wie Erkrankungshäufigkeit, sondern die langzeitige Gesamtgesundheit der Geimpften sein, wie es inzwischen ja auch für andere medikamentöse Therapieverfahren (etwa bei Bluthochdruck, Oestrogensubstitution etc.) gefordert wird (Mühlhausen 1996) - hier hat man inzwischen längst lernen müssen, dass ein Medikament, das z.B. die gemessene Knochendichte der behandelten Patienten erhöht durchaus zu einer Vermehrung der Knochenbrüche führen, eines, das den Blutdruck in der untersuchten Gruppe senkt trotzdem die Gesamtsterblichkeit an Herzerkrankungen erhöhen kann.


      Wer macht diese Studien?

      Unverändert werden viele, wenn nicht die meisten klinischen Studien zu Impfstoffen entweder ausschließlich von deren Herstellern oder zumindest mit wesentlicher Beteiligung der Pharmaindustrie durchgeführt. Die Frage, ob und wenn ja welche dieser Untersuchungen dann veröffentlicht werden liegt in diesen Fällen dann eben auch maßgeblich bei den entsprechenden Firmen.

      Klassische Beispiele hierfür sind:

      Marie Griffin fand bezüglich der DPT-Impfung kein erhöhtes Risiko für Krampfanfälle, neurologische oder Entwicklungsauffälligkeiten (Griffin wurde bei ihrer Arbeit finanziell von der Fa. Burroughs Wellcome unterstützt) (Griffin 1990)

      James Cherry, der in einem Editorial titelte: „Pertussis-Impf-Enzephalopathie: Es ist Zeit, sie als den Mythos zu erkennen, der sie ist“ war lange Zeit bezahlter Berater der Fa. Lederle, einem der weltweit führenden Hersteller des Keuchhusten-Impfstoffs.

      Solange also die Hersteller der Impfstoffe selbst über die Veröffentlichung von Ergebnissen entscheiden, die letztendlich ausschlaggebend für Bewertung und Zulassung der entsprechenden Medikamente sind, müssen auch diese Untersuchungen mit äußerster Vorsicht gelesen und interpretiert werden....

      Erfassung von Impfnebenwirkungen in Deutschland

      Anders als in vielen anderen Ländern (USA, Kanada, aber auch Indien, Brasilien) gab es in Deutschland bis Anfang 2001 kein Programm zu Erfassung von Impfstoff-UAWs. Die Entscheidung, eine mögliche Impfreaktion zu melden lag beim impfenden Arzt („Spontanerfassung“), Fachleute der entsprechenden Meldebehörden gehen diesbezüglich davon aus, dass bei diesem Vorgehen nur 10 - 20% der Mediziner UAW-Verdachtsfälle melden, - wer gibt schon gerne zu, dass eine Maßnahme, die er selbst als hilfreich und harmlos verkauft und durchgeführt hat, Schaden angerichtet haben könnte? - dies ergäbe ein "underreporting" um den Faktor 5 - 10! (Maass 1995). Ein solches Meldesystem ist nach Ansicht vieler Fachleute nicht geeignet, differenzierte Aussagen über die Art und die Häufigkeit von UAWs, noch viel weniger natürlich solche über deren vermeintliches Fehlen zu ermöglichen.

      Zwischen 1978 und 1993 wurden dem Paul Ehrlich-Institut(PEI) als der für die Impfstoffsicherheit zuständigen Bundesbehörde ca. 13.500 Verdachtsfälle auf Unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei Impfstoffen gemeldet, der überwiegende Teil davon seitens der pharmazeutischen Industrie. Bei 40% dieser Meldungen handelt es sich um schwerwiegende Komplikationen, 10% betrafen eine tödliche UAW.

      Zwischen 1976 und 1990 wurden in Deutschland 4569 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt, 1139 wurden anerkannt. In 25,5% dieser Fälle kam es zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von > 60%, 1,4% der anerkannten Impfschäden führten zum Tode des Impflings (Maass 1995).

      Seit einer Änderung des Arzneimittelgesetzes 1990 mussten 10 Jahre lang, bis Ende 2000, nur noch schwerwiegende Verdachtsfälle gemeldet werden, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind (!). Die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle sank daraufhin um mehr als 50% (!!) (Maass 1995).

      Seit Anfang 2001 schreibt nun das neue Bundesinfektionsschutzgesetz vor, schwere UAWs nach Impfungen direkt an das PEI zu melden – über die Auswirkung dieser überfälligen Regelung liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine öffentlichen Daten vor.


      Impfunfälle
      Große Impfunfälle treten immer wieder auf. Einige Beispiele aus der Medizingeschichte:

      1942 wurde eine mit Hepatitisviren durchseuchte Gelbfieberimpfung in den USA durchgeführt. Die Folge: 28585 Hepatitisfälle und 62 Tote

      1944 gab es in Brazzaville aufgrund einer Gelbfieberimpfung 102 Erkrankungen an Enzephalitis mit 17 Toten

      Im Jahre 1955 kam es zum so genannten Cutter-Vorfall in den USA; dabei gab es 250 Polioerkrankungen und 10 Tote wegen noch lebender Erreger im Totimpfstoff

      In Berlin traten 1960 innerhalb von vier Wochen 25 Fälle von paralytischer Poliomyelitis (Kinderlähmung mit Lähmungserscheinungen) auf, nachdem ein Impfstoff angewandt wurde, der noch eine Restfähigkeit zur Erzeugung einer Poliomyelitis besaß (Beale 1992).


      http://www.babynet.de/load.html?/impfen/links.html&/impfen/i…
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 11:36:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Es ist ja wohl absurd, Impfunfälle, die vor mehr als 40 Jahren aufgetreten sind, als einen Beleg gegen heutige, weitaus bessere Impfstoffe anzuwenden.

      Und unter Fachleuten gilt es als unumstritten, daß trotz der möglichen Impfschäden die Gefahren der Infektionskrankheiten weitaus höher einzuschätzen sind und etwa die Zahl der Invaliditäten und Todesfälle deutlich höher ist bei den geimpften Personen bei den empfohlenen Impfungen.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 12:00:49
      Beitrag Nr. 19 ()
      Passt irgendwie zum thema:


      www.stern.de


      Masernpartys:eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek:

      In Südbayern grassiert eine Masernwelle, und eine Montessorischule veranstaltet "Masern-Partys", bei der kranke Kinder Gesunde anstecken sollen - der bayerische Gesundheitsminister warnt.

      Der bayerische Gesundheitsminister Werner Schnappauf (CSU) hat von Eltern organisierte so genannte "Masern-Partys" zur Ansteckung von Kindern scharf kritisiert. "Es ist in hohem Maße unverantwortlich, wenn erkrankte mit nicht erkrankten Kindern bewusst zusammengebracht werden, um sich das Virus einzuverleiben", sagte der CSU-Politiker der Nachrichtenagentur DPA.

      In Südbayern grassiert derzeit eine Masernwelle. Es sind mindestens 120 Fälle in München, Freising und südlich der Landeshauptstadt bekannt geworden. Die Gesundheitsbehörden haben den Verdacht, dass Eltern an der Montessorischule im oberbayerischen Peißenberg (Landkreis Weilheim-Schongau) "Masern-Partys" für ihre Kinder organisiert haben. Der anthroposophische Ansatz, wonach Kinder durch einen mehrtägigen Fieberschub eine positive Bewusstseinsänderung erfahren, "ist wissenschaftlich nicht bewiesen", so der Minister.



      Plüschtierklinik: Mit Teddy-Sprechstunde gegen Arzt-AngstViren: Eine neue Infektionskrankheit pro Jahr"Es ist grausam zuzusehen, welch schweren Verlauf diese Krankheit nimmt." Schnappauf sprach bei Masern von einem unkalkulierbaren Gesundheitsrisiko "bis hin zur Todesgefahr". Hingegen tendiere das Risiko einer Masernimpfung gegen null. Die Impfstoffe seien mittlerweile praktisch ohne Nebenwirkungen, sagte Schnappauf. Nebenwirkungen wie etwa leichtes Fieber oder Hautrötungen treten nach seiner Erkenntnis nur einmal bei ein bis zwei Millionen Impfungen auf. "Der Vorteile für geimpfte Kinder liegt klar auf der Hand", sagte Schnappauf.

      Er wolle Eltern daher dafür gewinnen, ihre Kinder gegen Masern zu impfen. "Die Ansteckungsgefahr ist einfach zu groß." Notwendig sei aber in jedem Fall nicht nur die erste, sondern auch die zweite Impfung vor dem Eintritt in die Schule. Während von der Erstimpfung mittlerweile in Bayern 90 Prozent aller Kinder Gebrauch machten, seien es bei der Zweitimpfung nur 44 Prozent. Der Impfschutz sei nicht nur für das eigene Kind von Vorteil, sondern auch für die Familie, für die Nachbarschaft, den Freundeskreis "und letztlich für die ganze Gesellschaft", so Schnappauf.
      Masern begünstigt Lungen- und Mittelohrentzündungen
      Masern gelten fälschlicherweise als harmlose Kinderkrankheit. Sie führen jedoch zu einer etwa sechswöchigen Immunschwäche, die bakterielle Zweitinfektionen, am häufigsten Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen und Durchfall begünstigt. Eine sehr ernsthafte Komplikation ist die Masern-Gehirnhautentzündung. Zwischen zehn und 20 Prozent der Kinder sterben daran. Bei weiteren 20 bis 30 Prozent bleiben mehr oder minder schwere Dauerschäden am Gehirn zurück. In seltenen Fällen kann fünf bis zehn Jahre nach einer Masernerkrankung eine schleichende chronische Gehirnhautentzündung auftreten, die mit Nervenausfällen und Gehirnfunktionsstörungen einhergeht. Sie endet stets tödlich.

      :cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 12:01:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      http://www.stern.de/wissenschaft/gesund_leben/aktuell/:Epide…

      Montessorischule lässt mit Absicht Kinder erkranken

      ---
      Warum werden solche Verbrecher nicht eingesperrt ?

      :mad::cry:
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 12:03:24
      Beitrag Nr. 21 ()
      #17

      Danke für babynet.de, kommt gleich als neuer Lieblingslink in den Bereich Humor & Kurioses.

      Es soll auch Menschen geben, die gegen das eine oder andere Antibiotikum allergisch sind. Also weg mit dem Teufelszeug, der Herr wirds schon richten.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 12:34:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      @blue max


      ich war dir wieder mal ein Schritt voraus siehe Posting #19 und 20 :p:p:p:p:p:p
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 13:05:50
      Beitrag Nr. 23 ()
      Der anthroposophische Ansatz, wonach Kinder durch einen mehrtägigen Fieberschub eine positive Bewusstseinsänderung erfahren, " ist wissenschaftlich nicht bewiesen" , so der Minister.


      Doch, doch, ich erinnere mich noch genau.
      Gleich nachdem ich im zarten Kindesalter, kaum lesen und schreiben gelernt, gut 8 Tage platt hernieder lag, gings bei mir steil bergauf. Jetzt weiß ich endlich, warum ich so schlau und vor allem intellent geworden bin.

      ;
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 13:36:22
      Beitrag Nr. 24 ()
      #22

      ja, ganze 38 sekunden. ;)
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 14:44:10
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]16.814.539 von for4zim am 06.06.05 11:36:55[/posting]Und unter Fachleuten gilt es als unumstritten, daß trotz der möglichen Impfschäden die Gefahren der Infektionskrankheiten weitaus höher einzuschätzen sind und etwa die Zahl der Invaliditäten und Todesfälle deutlich höher ist bei den geimpften Personen bei den empfohlenen Impfungen.


      Wenn Du Dich intensiver mit dem Thema befasst hättest, würdest Du wissen, dass Du für diese These keinen empirischen Beweis vorbringen kannst! :eek:

      Genauso gut könnte ich behaupten, dass die höhere Durchimpfungsrate in den neuen Bundesländern zu keiner Verringerung der Ausfallzeiten wegen Krankheit in den Betrieben geführt hat! :cry:

      Um die Diskussion hiermit zu beenden, auch ich bin für punktuelles Impfen, entscheidend ist aber der IMPFZEITPUNKT, der IMPFWIRKSTOFF und die BOTENSTOFFE (keine Schwermetalle) die verwendet werden. Als vernünftiges Impfbeispiel sollte hier die Schweiz gelten!!! :cool:


      PS. Die ersten 2 Absätze in der heutigen Kolumne von Dr. Niquet passt ganz gut zu dem Thema, eindimensionale Sicht der Dinge in komlexen Systemen. ;)

      Wie man den Betriebswirten beikommt

      Am Freitag habe ich an dieser Stelle gegen die Herrschaft der Betriebswirte gewettert. Dies war eine spezielle Kritik, die ich jedoch sehr allgemein sehe: Ein großer Makel unserer öffentlichen Diskussion besteht darin, dass viele Dinge schlichtweg einäugig gesehen werden. Meistens geschieht dies deswegen, weil klar strukturierte einseitige Interessen dahinter stehen. Alle Dinge haben jedoch zwei Seiten. Und um eine wirklich Diskussion zu führen, müssen beide auf den Tisch. Alles ist ein Abwägen. Wir befinden uns in einem komplexen, in sich geschlossenen System, in dem jedes Ereignis immer Wirkungen in verschiedene Hinsichten hat.

      Thematisieren kann man das jedoch nur dann, wenn einem das Denken in geschlossenen Systemen und das Aufspüren von Unstimmigkeiten und Widersprüchen geläufig ist. Aus gegebenem Anlass möchte ich die Richtungen der jeweiligen Überlegungen anhand der am Freitag genannten Punkt kurz andeuten, bevor ich mich bis zur nächsten Woche an die Ostsee verziehe:
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 14:52:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      #25

      Stimmt die Schweiz geht mit gutem Beispiel voran, da wird die moderne Schamanenmedizin nicht mehr von der Kasse bezahlt.


      http://www.nzz.ch/2005/06/03/il/newzzE9I458F1-12.html
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 14:58:50
      Beitrag Nr. 27 ()
      #25, da möchte ich Dir energisch widersprechen. Ich empfehle als Lektüre z.B. http://www.rki.de/cln_011/nn_326410/DE/Content/Infekt/Impfen… und generell Schrifttum, wie es z.B. über das Robert Koch-Institut verbreitet wird (http://www.rki.de ).
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 15:27:55
      Beitrag Nr. 28 ()
      Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim angesehen RKI ist leider nicht so "sakrosant" wie Du glauben magst!!! :cool:

      Die ständige Impfkommission - abgekürzt STIKO besteht aus 16 Experten, die vom Bundesminister für Gesundheit berufen werden. Diese treffen sich zweimal jährlich, um sich mit den gesundheitspolitisch wichtigen Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten in Forschung und Praxis zu beschäftigen und entsprechende Richtlinien herauszugeben. Ihren Sitz hat die STIKO am Robert-Koch-Institut in Berlin.


      http://medizin.freepage.de/cgi-bin/feets/freepage_ext/41030x…

      Bernhard Becker 07743 Jena Bachstraße 36


      Thüringer Landtag
      -Peditionsausschuß-
      Arnstädter Strasse 51

      99096 Erfurt


      Jena
      25.03.2002



      Bereich: Gesundheit, Ausführung der Impfgesetze durch das Land Thüringen

      Beschwerde über das unüberprüfte Aussprechen von Impfempfehlungen (IfSG, § 20, Abs. 3) der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) (IFSG § 20 Abs. 2) durch die Landesregierung Thüringen.
      (Nachgewiesene und bekannte durchgängige Fehlerhaftigkeit der STIKO: Risko-Nutzen-Analyse auf der Grundlage mangelhafter empirischer Daten infolge des Mangels der Regelung der Datenerfassung aufgrund mangelhaftem Bundesrechtes (Gesetzgebungsdefizit des Bundes). Verzicht auf wissenschaftlichen Nachweis der als Krankheitserreger behaupteten Viren. Verzicht auf wissenschaftlichen Nachweis, daß eine korrelierend nachgewiesene Mikrobe tatsächlich die Krankheit verursacht (bakterielle Toxinproduktion unter normaler Sauerstoftversorgung des Organismus).)
      :eek:

      Ziel der Beschwerde:
      1. Die Landesregierung Thüringen soll die erforderlichen Initiativen ergreifen, zur Schaffung einer rechtlichen Regelung auf Bundesebene zur Erfassung der für eine "wissenschaftliche Risiko-Nutzen-Analyse" unverzichtbaren empirischen epidemiologischen Daten, insbesondere
      - Erfassung insbesondere bei meldepflichtigen Krankheiten, ob zuvor eine Impfung als Schutz vor dieser Krankheit erfolgte
      - Erfassung im Rahmen eines strukturierten Melde- und Erfassungssystems (strukturierte Arzeneimittelrisikoerfassung) der Vermutungen von "über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehender gesundheitlicher Schädigungen" (strukturierte und nicht nur spontane Impfschadenerfassung).
      2. Veröffentlichung der den Ausführungen der Impfempfehlungen zugrundeliegenden "Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO", damit dem vom Gesetz geforderten Anspruch (§ 1 Abs. 2 IfSG) an "Wissenschaftlichkeit" genüge getan ist.
      3. Die Landesregierung Thüringen soll dem Impfempfehlungen der STIKO dann nicht folgen, bei "Impfempfehlungen", die erkennbar, aufgrund Nichterfassung der unverzichtbaren empirisch epidemiologischen Daten (Impfungen vor Krankheiten, strukturierte Impfschadenerfassung und nicht nur spontane) nicht in einer wissenschaftlich gesicherten Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO gründen können.
      (Bei § 20 Abs. 3 IfSG handelt es sich um eine sog. "Soll-Vorschrift", die das Land Thüringen befolgen muß, wenn nicht schwerwiegende Gründe gegen eine Befolgung sprechen. Eine wissenschaftlich haltlose Risiko-Nutzen-Analyse, aufgrund des Mangels der erforderlichen empirischen Daten, ist ein solcher Grund.)


      Begründung:
      Den Ländern obliegt im Gesundheitsbereich die Ausführung und Ausgestaltung der Bundesgesetze in eigener Verantwortung. Auch wenn es in der BRD keine generelle Pflichtimpfung gibt, ist auch bei der Gestaltung und Ausführung der Impfgesetze von dem hohen verfassungsrechtlich abverlangten Sorgfaltspflichtanspruch auszugehen, der sich aus
      dem Gesetzesvorbehalt nach GG 2.2. ergibt. Immerhin werden bei jeder Impfung Nervengifte (Quecksilber, Aluminium, sog. Impfzusatzstoffe) unter Umgehend der natürlichen Entgiftungsfunktion des Körpers implantiert. Über die "Impfempfehlungen" wird ein "moralischer Druck" zum impfen auf die Bevölkerung ausgeübt. Durchaus ermöglicht das Gesetz Zwangsmaßnahmen bei Impfverweigerung, z.B. den Ausschluß vom Schulbesuch. Allgemein erkennbar erfüllt die STIKO beim RKI diese verfassungsrechtlichen Sorgfaltsansprüche bei der Erstellung ihrer "Risiko-Nutzen-Analysen" nicht.



      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich lege oben genannte Beschwerde mit der oben genannten Zielsetzung gegen die Landesregierung Thüringen wegen Sorgfaltspflichtverletzung im Gesundheitswesen, ein.
      Infolge der im Okt. 2000 in Linz (Österreich) im deutschrpachigen Europa einsetzenden Bürgerbewegung, die sich ab Nov. 2000 in der BRD und auch in Thüringen entfaltete (s.u.a.: www:klein-klein-aktion.de) wurde die zweifelsfreie Beweislage der Gesundheitsbehörden im Umgang mit "Impfen", infolge der Beweisfragen aus der Bürgerbewegung an die Behörden, immer deutlicher.

      Zufolge der herrschenden Meinung in den Gesundheitsbehörden und in der Gesundheitspolitik der BRD bedarf es für die "Impfempfehlungen" der STIKO weder eines wissenschaftlichen Nachweises des behaupteten Krankheitserregers (Viren) noch eines wissenschaftlichen Kausalitätsnachweises. Zufolge der herrschenden Meinung sind hier Spekulationen und Hypothesen, die teilweise im 19. Jh. gründen und bis heute nicht verifiziert worden sind, als hinreichend anzusehen, um dem "heutigen Stand der Wissenschaft und Technik" (§ 1 Abs. 2 IfSG) zu genügen.
      Einzig maßgeblich für die Befolgung der Impfempfehlungen der STIKO durch die Länder, wird das Vorhandensein einer "wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO, die zugunsten des Nutzen spricht und die Wirksamkeit der Impfung wissenschaftlich gesichert belegt." behauptet, (vgl. hierzu u.a ^allgemein zugänglich): Deutscher Bundestag, BT DS 14/7800, Pet: 2-14-15-2126-037140; Landtag Baden-Württemberg DS 13/01, Pet. 13/73 u. 12/8519 und DS 13/416, Pet.: 13/184)

      Stillschweigend gesteht hier die Bundesgesundheitspolitik auf höchster Ebene ihr Wissen ein, daß es den den Impfempfehlungen der STIKO bei den zugrundeliegenden behaupteten "übertragbaren Krankheiten (§ 2 Nr. 9 IfSG) am wissenschaftlichen Verursachungsnachweis (§ 2 Nr 3 IfSG) und bei behaupteten viralen übertragbaren Krankheiten am wissenschaftlichen Nachweis des behaupteten Krankheitserregers (§ 2 Nr. 1 IfSG) mangelt.

      Zufolge der herrschenden Meinung der Gesundheitspolitik in der BRD bedarf es für eine "Impfempfehlung" nicht des wissenschaftlichen Nachweises, daß hier tatsächlich eine "übertragbare Krankheit" vorliegt und diese nicht nur geglaubt, gemeint, spekuliert oder sonstwas wird.
      Maßgeblich ist zufolge der herrschenden Meinung der Gesundheitspolitik in der BRD ausschließlich das Vorhandensein einer "wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO beim RKI" um eine Impfempfehlung durch die Länder ausführen zu können.

      Es ist allgemein bekannt, daß es diese von der herrschenden Meinung in der Gesundheitspolitik der BRD behaupteten "wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO", mangels der Erfassung der für eine solche Analyse unverzichtbaren Daten nicht geben kann und nicht gibt
      "Wissenschaftlich" (die Gesetze verlangen ausdrücklich "Wissenschaft" ab) ist gebunden an dem Kriterium der allgemeinen Möglichkeit der Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit, d.h. die wissenschaftliche Analyse muß allgemeinzugänglich publiziert worden sein, um als "wissenschaftlich" behauptet werden zu können.
      Es ist bekannt, daß die behaupteten "Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO" nicht allgemein zugänglich publiziert worden sind und werden, es diesen also erkennbar an der Erfüllung des behaupteten Kriteriums "wissenschaftlich" mangelt.

      Für jeden, der über eine wissenschaftliche Ausbildung verfügt und der der Wissenschaft verpflichtet ist, ist bekannt, daß kein Wissenschaftler bereit sein würde, bei einer derartig mangelhaften empirischen Datengrundlage, eine "Risiko-Nutzen-Analyse" zu erstellen, von der ihm bekannt ist, daß sie konkrete Auswirkungen im Hinblick auf Leib und Leben der Bürger hat (Implantierung von Depotnervengifte als sog. Impfzusatzstoffe) .
      Jeder Wissenschaftler wird ein solches etwaiges Ansinnen, daß von ihm Scharlatanerie, mit dem erkennbaren Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung oder Schädigung der Allgemeinheit abverlangt, empört zurückweisen.
      Verfassungsrechtlich ist jeder Wissenschaftler aufgrund des Verfassungsvorbehaltes in Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 hierzu verpflichtet. Die Verfassung verpflichtet die Wissenschaft dann, wenn sie nach außen tritt (Lehre) zur "Treue zur Verfassung". (GG 5.3, Satz 2: "Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.) Der verfassungsmäßig begründete "hohe Stellenwert des menschlichen Lebens im Rechtssystem der BRD" ist rechtlich unstrittig. Er konkretisiert sich soweit, daß das Strafgesetzbuch selbst fahrlässige Körperverletzung (auf Antrag des Verletzten) mit Strafe bedroht. Hier dokumentiert das Rechtssystem der BRD verfassungskonsequent den hohen Sorgfaltspflichtanspruch, wenn es um Gesundheit bzw. "gesundheitliche Schädigungen" (§ 2 Nr. 11 lfSG)geht.
      Aufgrund GG 5 Abs. 3 Satz 2 können die Akademiker der STIKO sich diesem hohen Sorgfaltspflichtanspruch nicht entziehen, der sich bei der Erstellung der wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Analyse stellt.

      Bei Anlegung der Maßstäbe der Verfassung und der Wissenschaft, erweisen sich sämtliche Mitglieder der STIKO als Scharlatane , wenn sie "wissenschaftliche Risiko-Nutzen-Analysen" behaupten, in Kenntnis, daß es infolge des Mangels der empirischen Daten, an der Möglichkeit einer solchen Analyse mangelt.


      Keinesfalls, wie häufig irreführend verursacht wird, vermag die Entscheidung des
      Bundesgerichtshofes vom 15.2.2000 diese erkennbare Scharlatanerie sämtlicher Mitglieder
      der STIKO zu legitimieren.
      Die Rechtsordnung der BRD versperrt es den Gerichten, irgendwelchen Kommissionen
      einen Freibrief für Scharlatanerie auszustellen. Tatsächlich hat der BGH am 15.2.2000
      festgestellt, daß die Empfehlungen der STIKO grundsätzlich medizinischer Standard sind
      und den Stand von Wissenschaft und Technik wiedergeben.
      Klärungsbedürftig ist und geklärt werden muß, ob diese Aussage des BGH gründet, in
      absichtlicher Irreführung des BGH durch vor dem BGH als Zeugen aussagende Mitglieder
      der STIKO. (Straftat der Falschaussage vor dem BGH.)
      Diese Aussage des BGH kann nur dahingehend bewertet werden, daß der BGH hier den
      hohen Sorgfaltspflichtanspruch im Hinblick an "Wissenschaftlichkeit" klärte, dem jedes
      einzelne Mitglied der STIKO unterworfen ist und durch geeignete Maßnahmen zu
      unterwerfen ist.
      Die Behauptung, der BGH würde Freibriefe für Scharlatanerie ausstellen, wird
      niemand ernsthaft vertreten.
      Die Bedeutung dieser BGH-Aussage liegt genau im Gegenteil dessen, wie es allgemein
      interpretiert wird. Der BGH gibt keinen Freibrief für Scharlatanerie. Er verlangt
      Sorgfaltspflichterfüllung im Gesundheitswesen.
      Ein vom BGH ausgestellter Freibrief für Scharlatanerie wäre für jedermann sofort erkennbar
      unvereinbar mit den Anforderungen der Verfassung, die dem BGH nicht unbekannt sind und
      denen der BGH sich bisher immer unterworfen hat.
      Wer dieses Urteil als "Freibriefurteil" behauptet, behauptet verfassungswidriges Handeln des
      BGH.


      Kein Wissenschaftler, wohl aber Scharlatane, behaupten sie hätten eine "wissenschaftliche Risiko-Nutzen-Analyse" erstellt, in Kenntnis, das es an den für eine solche Analyse unverzichtbaren empirischen Daten mangels entsprechender rechtlicher Regelungen auf Bundesebene, mangelt.
      Die Führung eines "Dr.-" oder "Prof.- Titels" ist kein Garant dafür, daß sich hinter diesem Titel kein Scharlatan verbirgt. Dieser Titel beweist nur die Befähigung zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Der Titel beweist aber nicht, daß sich auch tatsächlich den Anforderungen der Wissenschaft (in Abgrenzung zur Scharlatanerie) unterworfen wird. Darüber können nur die Handlungen dieser Personen Aufschluß geben. Für jeden Wissenschaftler, unabhängig von der Wissenschaftsdisziplin, erweisen sich die "Risiko-Nutzen-Analysen" der STIKO, aufgrund des bekannten Mangels der erforderlichen Daten, als Scharlatanerie wert jenseits der vom Gesetz (§ 1 Abs. 2 IfSG) geforderten Wissenschaftlichkeit.

      Die Verantwortung des Mangels der für eine "Risiko-Nutzen-Analyse" unerläßlichen Daten liegt beim Bund, im jahrzehntelangen Zusammenwirken von BMfG, BGA, RKI, STIKO u.a..

      In der BRD sind die jahrzehntelangen erfolglosen Bemühungen, rechtliche Regelungen zur Erfassung dieser für eine "Risiko-Nutzen-Analyse" unverzichtbaren Daten zu schaffen, insbesondere untrennbar verbunden mit den Namen der Staatsbürger Herrn Dr. Buchwald und Frau Engelberts (ein Flugblatt über den geimpften Sohn der Frau Engelberts liegt zur Information bei).

      Es ist eine unstrittige Tatsache, daß in der BRD, insbesondere auf Bundesebene es absichtlich unterlassen wurde, eine rechtliche Regelung für die Erfassung der für eine "wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Analyse" unverzichtbaren Daten zu schaffen. Es ist davon auszugehen, daß auch heutige Mitglieder der STIKO absichtlich an dieser Festigung der Unterlassung mitgewirkt haben.

      Unstrittige Tatsache ist, daß seit Bestehen der STIKO von keinem einzigen Mitglied der STIKO auf die Bundesbehörden und den Bundesgesetzgeber hin Initiativen unternommen wurden, um die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene für die Erfassung der für eine "Risiko-Nutzen-Analyse" unverzichtbaren Daten zu schaffen.
      Verfassungsgemäß hätte sich einem solchen Bestreben auch nur eines Mitgliedes der STIKO weder der Bundesgesetzgeber noch die Bundesregierung verweigern können.

      Es hat als bewiesen angesehen zu werden, daß nicht grob fahrlässig, sondern absichtlich keine rechtliche Regelung in der BRD existiert, die die Erfassung der für eine "wissenschaftliche Risiko-Nutzen-Analvse" unverzichtbaren Daten sichert.

      Der aufgrund § 20 Abs. 3 IfSG bestehende Sachverhalt im Land Thüringen ist eindeutig unstrittig: Die Landesregierung empfiehlt die Implantierung von Depotnervengiften (Quecksilber, Aluminium, sog. Impfzusatzstoffe), in Kenntnis, des Mangels des wissenschaftlichen
      Nachweises, daß eine "übertragbare Krankheit" zugrunde liegt, daß diese Implantierung von Nervengiften mit dem Ziel erfolgen kann, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen (§ 2, Abs. 9 IfSG), bei denen die Verursachung der Erkrankung durch eine Mikrobe wissenschaftlich nicht nachgewiesen worden ist und bei denen die Mikrobe bei den Virusbehauptungen nicht nachgewiesen worden ist ausschließlich aufgrund einer von der STIKO behaupteten "Risiko-Nutzen-Analse" bei der absichtlich seit Jahrzehnten verhindert wird, daß die für eine solche Analyse unverzichtbaren Daten erfaßt und verarbeitet werden können, bei der es sich allgemein für jeden wissenschaftlich gebildeten Menschen erkennbar um eine grobe absichtliche Scharlatanerie handelt.

      Im Jahre 2001 wies die Bürgerbewegung (überwiegend eine Mütterbewegung) im deutschsprachigen Europa, so auch in der BRD, das Wissen der Gesundheitsbehörden nach, daß es den empfohlenen Gaben von Impfstoffen an der Erfüllung der wissenschaftlichen Grundanforderungen (Erregernachweis, Kausalitätsnachweis) mangelt, um behaupten zu können, diese Gabe von Nervengiften würde vor Krankheiten schützen, die wissenschaftlich als "übertragbare Krankheiten" behautet werden können und dürfen.

      Der Bundestag und das Land Baden-Württemberg ziehen sich jetzt auf die "Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO" zurück.

      Im Jahre 2002 wird die Bürgerbewegung in der BRD das Wissen der Gesundheitsbehörden nachweisen, daß es einer solchen behaupteten "Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO" absichtlich an der erforderlichen empirischen und epidemiologischen Datengrundlage mangelt, hier absichtlich eine Irreführung der Allgemeinheit, aber auch der Ärzteschaft und unteren Gesundheitsbehörden mit schwerwiegenden schädlichen Folgen für die Volksgesundheit durch die STIKO, gestützt insbesondere durch die Bundesgesundheitsbehörden (unabhängig von der Regierungspartei), handelt.

      Die Empfehlung der Implantierung von Depotnervengiften durch die Landesregierung Thüringen läßt sich weder mit der über 100jährigen, im betrügerischen Zusammenwirken von von Bismarck und Robert Koch gründender noch mit der heutigen globalen Verbreitung dieses im Deutschland des ausgehenden 19. Jh. gründenden Verbrechens gegen die Menschlichkeit legitimieren. Eindeutig verlangt das Gesetz (§ 1 Abs. 2 IfSG) die Gestaltung der Schutzimpfungen auf dem heutigen Stand der Wissenschaft und Technik. Erkennbar können die "Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO" mangels empirisch-epidemiologischer Daten, nicht als "wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse" (LT BW) behauptet werden.

      Das Erfordernis der Beendigung der wissenschaftlich nicht, sondern nur traditionell (von Bismarck/Koch) und global, begründbaren Implantierung von Depotnervengiften gewinnt auf dem Hintergrund der heutigen Situation in den Schulen in Thüringen seine höchste Aktualität.

      Die Pisa-Studie ist eindeutig. Sie verwundert nicht, wenn man weiß, wie extrem diese Kinder heute mit Nervengiften vollgeimpft sind.

      Es ist mehr als ein staatliches Armutszeugnis, wenn der Staat duldet, daß den Kindern bei denen sich die implantierten Nervengifte in Hyperaktivität konkretisieren, zur "Beruhigung" das extremst gefährliche Beruhigungsmittel "Ritalin" dauernd verabreicht wird, daß staatlicherseits, aufgrund der Bestandteile die aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes nicht zulässig sind, dieses aufgrund des BtMG unzulässige Medikament zugelassen wurde und nicht vom Markt genommen wurde.
      Es ist mehr als staatliche Entartung, wenn heute in Thüringen ein nahezu disziplinierter Unterricht in den Schulen nur deshalb möglich ist, weil eine große Zahl der Kinder (Hyperaktive, mit Nervengiften vollgepumpte Kinder) nur mit Betäubungsdrogen (Ritalin) ruhig gestellt werden können, gegen deren Besitz und Nutzung die Polizeibehörden in Thüringen (trotz Zulassung durch die Bundesbehörden) vorgehen müßten.


      Von der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland werden hohe
      Sorqfaltspflichtanforderunqen an das Land Thüringen gestellt bevor das Land, aufgrund
      wessen Empfehlung auch immer, empfiehlt in Kinder Nervengifte (Quecksilber.
      Aluminium) zu impfen.
      Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit schwerster
      SorqfaItsPflichtverletzung schuldig gemacht indem sie die Impfempfehlungen der
      STIKO beim RKI unüberprüft als Empfehlungen in der Landesverantwortunq
      weitergegeben hat.

      Ich lege Beschwerde wegen der langjährig erfolgten Unterlassung der Überprüfung der Empfehlungen der STIKO durch das Land Thüringen einn und dränge hier auf Abhilfeschaffung dieser Sorgfaltspflichtverletzung des Landes mittels geeigneter Maßnahmen, (s.o.)

      Im Hinblick auf Schadensersatzansprüche infolge von Impfschäden ergibt sich jetzt eine für die Betroffenen weit günstigere Rechtslage als sie durch das Impfgesetz gegeben ist. Dem Land Thüringen ist zumindest grobfahrlässiges Verhalten nachzuweisen. Hierdurch ändert sich die Beweislastpflicht. Nicht mehr der Geschädigte ist jetzt beweispflichtig. Das Land Thüringen hat zu beweisen, daß die Implantierung von Nervengifte nicht Ursache der gesundheitlichen Schädigung ist. Da können gewaltige Kosten auf das Land Thüringen zukommen, wenn hier nach dieser Eingabe weiterhin absichtlich derartig sorgfaltspflichtverietzend unüberprüft mit dem Impfempfehlungen der STIKO durch das Land Thüringen umgegangen wird.

      Aufgabe des nationalen Rechtes ist es, Verbrechen hieran brechen zu lassen. Das ist ein bedeutender Wert eines demokratischen Rechtsstaates. Jedes Verbrechen hat an der Anwendung des nationalen Rechtes zu brechen, unabhängig von der langen Verbrechenstradition (von Bismarck/Koch) und der globalen Dimension. Die Implantierung von Depotnervengiften, in Kenntnis, daß es hierfür jeglicher wissenschaftlichen Begründung mangelt, ist ein Staatsverbrechen.
      Die Implantierung von Depotnervengiften bei Vorhandensein wissenschaftlicher Begründungen ist kein Verbrechen. Das kann eine begrüßenswerte staatliche Maßnahme zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung sein. Diese Voraussetzung ist nachweisbar bei keiner der von der STIKO empfohlene Impfung erfüllt. Das ist der herrschenden Meinung im staatlichen Gesundheitswesen in der BRD seit Jahren bekannt. Insbesondere Mütter in der Bürgerbewegung haben vor einem Jahr begonnen, dieses (verschwiegene) staatliche Wissen im deutschsprachigen Europa (auch in Thüringen) zu beweisen und offen zu legen.
      Absehbar wird im Jahre 2002 diese Bürgerbewegung im deutschsprachigen Europa in die Entfaltung gelangen, mit schwerwiegenden Konsequenzen für das Land Thüringen. Noch steht in der Impfangelegenheit das Land Thüringen der Weg für vertrauensstiftende Maßnahmen in der Bevölkerung offen. Zögert das Land Thüringen hier zu lange, wird dem Land hier, wie in anderen Landesangelegenheiten seit 1966, der Weg der Vertrauenserhaltung und des "Gesichtwahrens" nicht mehr offen stehen. Das ist absehbar für das Land Thüringen.
      Mittels Deponierung von Depotnervengiften in die Bevölkerung Thüringens, insbesondere in Kinder, wird zweifelsfrei eine "Gruppe unter Lebensbedingungen gestellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen." Erfolgt dieses in der Absicht mit dem Ziel, "vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen" (§ 2 Abs. 9 IfSG) ist dieses zulässig, vielleicht sogar begrüßenswert. (? Warum sollen Nervengifte erforderlich und begrüßenswert sein?)
      Erfolg dieses in der Kenntnis, daß mangels der wissenschaftlichen Beweislage die Anstrebung dieses Zieles nicht behauptet werden kann und darf (Kein Erreger- und Kausalitätsnachweis, keine "Risiko-Nutzen-Analyse"), schlägt bei Fortsetzung der Praxis die Absicht um. Dann ist die erwiesene Absicht ausschließlich die Implantierung von Nervengiften. Dann ist die Absichtsvoraussetzung des § 220 a StGB als erfüllt anzusehen. Dann ist der Straftatbestand des minder schweren Völkermordes als erfüllt anzusehen, der nicht verjährt und für den das Gesetz eine Mindeststrafe, auch für Mittäter, von nicht unter 5 Jahren vorsieht. Diese Strafandrohung ist die staatliche Konsequenz aus dem staatlichen Auftrag zum Schutz der Allgemeinheit vor Verbrechen.

      Durch die Bürgerbewegung wurden im letzten Jahr immer mehr Staatsbedienstete in der BRD in die Beweislage gebracht, daß sich deren nachweisbare Absicht änderte. Die Kriminologie zeigt, daß der Übergang von "Fahrlässigkeit" über "Grobfahrlässigkeit" zur "Absicht" oft fließend ohne Schwellen erfolgt. Plötzlich rutscht man in die Situation, aus Absicht voll wissentlich zu handeln.
      Die Bürgerbewegung brachte im letzten Jahr immer mehr Staatsbedienstete in diese Übergangssituation von der Fahrlässigkeit zur Absicht.

      Dem Landtag Thüringen obliegt hier auch eine Fürsorgepflicht gegenüber der Regierung des von ihm gewählten Ministerpräsidenten. Auch der Landtag Thüringen darf Mitarbeiter in den Regierungsbehörden nicht leichtfertig von einer Situation des fahrlässigen Handelns in die Situation des nachweisbaren Absichtshandelns rutschen lassen. Auch aus diesem Grunde ist die Einleitung der oben genannten Maßnahmen durch den Landtag Thüringen dingendst geboten - und natürlich auch zum Schutz der Kinder vor Betäubungsmittel, die nach dem BtMG verboten sind und deren Besitz strafbar ist, die aber unter der Pharmatarnung "Ritalin" in Kinder reingeschaufelt werden, damit ein ordnungsgemäßer Unterricht zumindest in Ansätzen noch als möglich erscheint. Besser wäre es, in Thüringen in diese Kinder nicht wissenschaftlich haltlos Nervengifte zu implantieren.


      Mit freundlichem Gruß



      Bernhard Becker

      Anlage:
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 15:43:10
      Beitrag Nr. 29 ()
      Super, danke,

      http://www.klein-klein-aktion.de/

      kommt auch gleich zu meinen Lieblingslinks.

      Mit den Begründungen dort kann man gleich die Kinderkrankenhäuser schließen, immerhin sind die Indianerinnen zum Gebären einfach hinter den Busch gegangen, "a Gsunder hoits aus" wie man in Bayern sagt.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 15:59:58
      Beitrag Nr. 30 ()
      #29

      Tja, der gesunde Mitteleuropäer geht heutzutage höchstens zum Kindermachen in den Busch... :D
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 16:40:12
      Beitrag Nr. 31 ()
      #28, was soll das jetzt beweisen, außer, daß da ein Querulant meint, es müßte alles nach seiner Fasson gehen? Weder sehe ich da neue, die etablierte Lehrmeinung widerlegende Argumente, noch finde ich den Stil des Briefes überzeugend. Wenn ein Brief irgendeines Menschen, der sich über eine Landesregierung aufregt, ein Argument in einer wissenschaftlichen Diskussion wäre, dann könnten wir jede Sachdiskussion wegen einer Schwemme sich widersprechender Argumente beenden. Dann doch lieber auf das hören, was mit der Sache befaßte Ärzte als Konsens langer wissenschaftlicher Debatte erhalten. Und da ist es so, daß die Impfschäden um mehr als eine Größenordnung geringer ausfallen, als die zu befürchteten Krankheitsfolgen bei wichtigen Infektionskrankheiten, wie etwa Masern, Röteln, Diphterie usw., wenn man auf jeweils gleich große Populationen bezieht.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 22:29:01
      Beitrag Nr. 32 ()
      [posting]16.817.526 von for4zim am 06.06.05 16:40:12[/posting]Ja, was wollte ich wohl mit dem Brief eines offensichtlich mit der Materie vertrauten Bürgers an den Petitionsausschuss des Landtages belegen??

      Dass sich die sogenannte "Lehrmeinung" auf FEHLENDE empirische Daten stützt ... was sind dann wohl die Empfehlungen der STIKO Wert?? :cry:
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 22:53:01
      Beitrag Nr. 33 ()
      Was sind wohl die Empfehlungen eines Dr. Stefan Lanka wert (der sich für die Homöopathie stark macht), wenn er eine entsprechende Praxis führt? Das sind alles Begründungen wie "isch kenn eine, wo eine kennt bei der hats nix gholfe also wirds bei mir aach nix helfe". Egal, wievielen es sonst geholfen hat.

      Aber mir ist das egal, hängt euch geweihte Amulette um oder schluckt Alkohol ohne sonstige Inhaltsstoffe ("homöopathisches Arzneimittel") oder macht sonstwas, mal sehen, welche Gruppe den ewigen Kreislauf der Mutation und Selektion überleben wird.
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 23:00:30
      Beitrag Nr. 34 ()
      Nebenbei, wenn Bakterien oder Viren keine Krankheiten auslösen, wie funktioniert dann die Ansteckung bei den scheinbar beliebten "Masern-Parties"? Schlechtes Karma? Üble Lüfte aus den Tiefen des Hades?
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 09:55:56
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo allerseits,

      na das Thema scheint ja für viel Gesprächsstoff zu sorgen.

      zu #17:
      1)Ich bin kein Mediziner, es hat aber auch keiner hier behauptet, dass Impfungen keine Nebenwirkungen hätten. Nur gehen die bei vielen modernen Impfstoffen, nicht denen von 1940, gegen Null.
      2)Und auch bei Impfungen bei denen Risiken bestehen, muss man, so makaber es klingt, eine Art Kosten-Nutzen-Analyse durchführen. D.h. ich weiß, dass eines von 1000 geimpften Kindern erkrankt, ich weiß aber auch, dass wenn sich niemand impft, dies zu Epidemien und schweren Krankheitsfällen in späteren Jahren führt. Und somit spricht scheinbar alles für eine Impfung.
      Und wenn du schreibst es gäbe keine Untersuchungen zu Langzeitwirkungen, dann sollen eben die Alternativen ihren Mund halten, die verbreiten, dass Impfungen z.B. zu Allergien führen!

      zu #3: "Ich habe alle Kinderkrankheiten überlebt". Ja du vielleicht, aber der 7 Monate alte Säugling den du angesteckt hast nicht!!! Und wäre das mein Kind, würde ich dir den Hals umdrehen.

      zu #7: TBC scheint auf dem Vormarsch. Dazu bereichtete vor kurzem Frontal21 glaube ich. Jährlich werden in den russischen Gefängnissen 250.000 Inhaftierte freigelassen weil die Anstalten überfüllt sind. Von denen haben aber zahlreiche TBC. Und statistisch steckt ein TBC-Kranker im Jahr 8 weitere Menschen an.
      FOLGE: An der Wirtschaftsfakultät in Nürnberg wurden vor kurzem über 500 Studenten auf TBC getestet. Und wie du schreibst ist es wohl rassistisch wenn man ausspricht, dass das was mit einem Studenten aus dem Ausland zu tun haben KÖNNTE.

      Take care!
      BF
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 10:14:55
      Beitrag Nr. 36 ()
      mal sehen, welche Gruppe den ewigen Kreislauf der Mutation und Selektion überleben wird

      hier wird von einigen der eindruck erweckt, der mensch sei von jeher mit Impfspritze auf die welt gekommen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 10:19:18
      Beitrag Nr. 37 ()
      Und noch einmal zum Thema Impfpropaganda oder nicht:

      Gehen wir einmal logisch vor:
      Die größte Sorge des Deutschen Staates ist ja der angebliche Mangel an Nachwuchs, d.h. an zukünftigen Soldaten, Wählern und Konsumenten. Ich gehe davon aus, daß im Falle "Impfungen für Kinder" die staatlichen Empfehlungen nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Vorsichtiger wäre ich bspw. bei den Empfehlungen für die ältere Generation.


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