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    Urteilsverkündung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.05 09:01:30 von
    neuester Beitrag 05.07.05 11:17:06 von
    Beiträge: 23
    ID: 987.708
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      schrieb am 16.06.05 09:01:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      all:
      Um 9:00 Uhr Landesgericht Augsburg findet heute die Urteilsverkündung statt. Wer kann dazu näheres berichten ?
      sugss
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 09:10:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Sugar :D

      Ich kann dir da leider nicht weiterhelfen...

      Gruß
      Sugar
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 09:15:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kannste das vielleicht etwas näher erläutern worum es eigentlich geht?

      Was ist oder war Gegenstand des Gerichtsverfahrens?
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 09:34:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei der Urteilsverkündung geht es um die Sammelklage, welche seit mind. 4 1/2 sich dehnt...
      Der BGH hatte sich im Vergleich zum OLG Muenchen eher zugunsten der geschädigten Aktionäre entschieden. Die Richter im Landesgericht Augsburg tendieren in ihrer "Zuneigung" eher Richtung Angeklagter Harlos. So war es bis gestern, wie der richterliche Entscheid letztendlich sein wird, erfahren wir wohl erst die nächsten Tage. Evtl. besteht Interesse bei den Medien.
      sugss
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 09:37:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      4 1/2 Jahre soll es wohl heißen. Läßt einen auch nicht kalt, diese krumme Sache !
      sugss

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      Avatar
      schrieb am 16.06.05 09:37:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Und kann da noch was drinliegen für die Aktionäre oder nicht???
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 09:40:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wär`ich Gott, könnte ich es Dir mit "Ja" beantworten.
      Die Richter klammern sich lieber an ihrer Kausalität fest.
      sugss
      Avatar
      schrieb am 20.06.05 10:45:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      so...was kam denn nun raus? weiss einer mehr zur urteilsverkündung? und hat das überhaupt noch einfluß auf den weiteren Gang bei ifo?
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 10:25:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Urteile des Oberlandesgerichtes 27U362/04 und 3O2365/03, sowie 27U8686/04 und 1O4871/03 sind verkündet worden.
      Die klagenden Kleinaktionäre haben in erster Instanz verloren, das OLG hat beide Urteile bestätigt.

      Was soll da raus kommen.
      Ein Aktionär ist ein Anteilseigner einer Aktiengesellschaft.
      Somit ist er Mitunternehmer.
      Ist er mit seinem Vorstand nicht einverstanden musss er sich an seinen Aufsichtsrat wenden, nicht an die Staatsanwaltschaft oder ein Zivilgericht.
      Es nützt meiner Ansicht nach nichts, wenn der Aktionär sich selbst verklagt. Gewinnt er aus Zufall gegen das Unternehmen, bezahlt das Unternehmen mit dem Geld der einen Aktionäre die anderen Aktionäre. Das kann doch nicht klappen.

      Ist die Firma, an der er beteiligt ist leer, keiner mehr drin, alles weggetragen oder in Asservaten verschwunden, kann auch kein Mehrwert mehr geschaffen werden (siehe hierzu auch Gutenberg Erich "Die Unternehmung als Gegenstand betriebswirtschaftlicher Theorie". Die Schwarte ist schon ziemlich alt, aber es hat sich im Prinzip nichts geändert.

      Unternehmer braucht das Land, inzwischen auch Bayern. Die sind inzwischen handverlesen. Für so einen Laden wie Infomatec wird da kaum jemand zu finden sein.
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 12:14:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 16.6.05 unter Aktenzeichen 24 U 780/02 die Sammelklage der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre und weiterer 67 Kläger vollumfänglich abgewiesen.
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 12:24:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Revision ist nicht zugelassen.
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 14:51:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      all:
      Die Revision wird noch zugelassen werden.
      Schließlich wollen die Anwälte ihren Mandanten finanziell ein wenig noch in deren Taschen greifen. Sicher findet sich da noch etwas. (Was sind auch ca.25 % Anwaltskosten?)
      Ach, es trifft ja keine Armen...
      Wer bereichert sich denn an den 16 Mio. Euronen, vom Staat beschlagt ?
      Der Staat letztendlich, gar der liebe Anwalt oder die zuständigen Gerichte ?
      Oder bleibt hiervon ein kläglicher Rest für den so symphatischen Herrn von Häfele/ von Harlos ?
      Sein Verteidiger mußte sich von den Richtern abwenden, als diese sich gegen die geprellten Aktionäre, vermutlich wegen den 16 Mio., entschieden hatten, fast wäre ihm ein lautes Lachen ausgekommen.
      Das weiß ich von jemandem, der als Einziger anwesend an nur einer dieser merkwürdigen Verhandlungen teilnahm.
      Es war also schon vorauszusehen, wie die Urteilssprechung lautet und die wollte der Richter, das sollte tatsächlich ein Scherz von ihm sein, bis zum Jahre 2008 verschieben.
      Die Stimmung war alles andere als eine Weltuntergangsstimmung. Auf zur feierlichen Urteilsverkündung !
      Denn auch auf diese Weise läßt sich `ne Menge Geld machen.
      Aus der Sicht des Anwalts ist dieses Urteil ein Riesenerfolg. Wer es nicht so sehen mag, beglückt sich an dessen Websites. Also so gesehen müßte sich ein jeder Aktionär als glücklicher Gewinner schätzen dürfen, zugunsten wessen ?
      sugss
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 14:54:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      all:
      beschlagnahmt sollte das heißen,
      da nahm mir jemand das nahm...???
      sugss
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 16:41:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]16.955.792 von ZittlauO am 22.06.05 10:25:41[/posting]@ ZittlauO

      Entschuldigung, aber hier möchte ich mich doch einmischen:

      In seinem Urteil II ZR 402/02 nimmt der BGH Bezug auf die unmittelbare Anspruchnahme der Vorstände hinsichtlich der Ersatzansprüche. In diesem wegweisenden Urteil kommt der BGH zu dem Schluss, dass Vorstände bereits bei fehlerhaften adHoc-Mitteilungen nach § 826 BGB haften. Und um welches Unternehmen/Vorstand handelt es sich in diesem, vom BGH entschiedenen Fall? Ja, richtig um Infomatec und speziell um Klagen gegen die ehemaligen Vorstände Harlos und Häfele!

      Ohne mich jetzt in dieser Sache kundig gemacht zu haben, geht es im vorliegenden Fall sicherlich um die beschlagnahmnten Gelder durch die Staatsanwaltschaft.

      Allerdings, und ich denke, dass die Kläger auch diese Urteile dem BGH vorlegen werden! Und dann bin ich mir nicht mehr sicher, ob die "bayerische Rechtsprechung" wirklich hält!!!

      Im vorgenannten Urteil des BGH wurde ja auch das OLG München richtig abgewatscht!

      Ich denke, dass die an diesem Fall interessierten die Angelegenheit im Auge behalten sollten! Erst wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist - egal in welcher Instanz - kann man von einem Ergebnis reden!


      Gruß
      Optimat
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 22:58:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      Da muss ich Dich enttäuschen. Soweit ich informiert bin, sind die beschlagnahmten Gelder insgesamt inzwischen zugunsten des bayerischen Staates verfallen.
      Infomatec gehört jetzt zu großen Teilen dem bayerischen Staat.
      Eine Schädigung von Kleinaktionären hat laut Urteil nicht stattgefunden. Insiderhandel ist keine drittschützende Norm oder so. Soll heißen, da ist nix mehr zu holen.
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 12:17:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      all:
      Eine Schädigung hat nicht stattgefunden ?
      Meines Erachtens handelten die Angeklagten nicht mit gutem Vorsatz. Sie sitzen. Warum ? Evtl., daß es niemandem auffällt, daß die eingefrorenen Gelder zugunsten der Staatskasse eingesackt werden ? Warum erhält das Geld, das Aktionäre verloren, ohne weiteres der Staat ?
      Stillschweigen darüber ! Nicht einmal die Medien berichten.
      Warum wäre es möglich, daß der Staat das Unternehmen schluckt ?
      Ist das hier versteckter Kommunismus ?
      Mir war auch nicht bekannt, daß nach einem Prozeß einem Außenstehenden der Gegenstandswert der Geschädigten zufließen darf. Auch wenn der Außenstehende der Staat ist, darf das so nicht funktionieren. Und warum werden dem Aktionär der in ein Unternehmen investierte, somit also "Anteilseigner" davon ist, seine gesamten Rechte genommen und das Unternehmen vom Staat beschlagnahmt ?
      Das ist Enteignung ! In einer Demokratie nicht möglich !

      ... also vorsätzlich auch einen Prozeß anhängen lassen und nach Belieben ein freiwilliges, zahlendes "Opfer" aussuchen... ist so etwas auch in anderen Ländern möglich oder nur in unserem dt. Rechtsstaat ?
      Daß der Kläger leer ausgeht, weil er angeblich ohne Recht ist, obwohl der Angeklagte sitzt.

      In Zukunft sollte man alle dt. Bürger mundtod machen, auf welch` dickem Finanzpolster könnte Deutschland da über sein Volk regieren.
      Die reine Fehlinvestition eines jeden Aktionärs ?

      Das wahre Urteil lautet also, der Kläger soll gestraft werden und er wird geschröpft, der Angeklagte bekommt ein wenig Bewährung - zum Schein und zur Beruhigung Dritter. Der Staat hat sich gesetzlich vorab abgesichert. Trennt einfach Straf- u. Zivilrecht, um weitere Ausreden nicht verlegen ... somit unantastbar.
      Ich möchte darin Betrug erkennen und wünsche uns zur Wahl am 18.Sept. eine nur gerechte Überraschung.
      sugss
      Avatar
      schrieb am 24.06.05 08:42:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      Das sind ja viele Fragen auf einmal.
      Nur soviel dazu:
      Das Aktiengesetz ist in den Bereichen, wofür verurteilt wurde , nicht drittschützend. Soll heißen, das Gesetz schützt das funktionieren des Kapitalmarktes, nicht den Anleger direkt.
      Unsere Kanzleien der Kleinanleger haben das eben geschickt ausgenutzt und was anderes erzählt.
      Ein Vermögensverfall zugunsten des Staates ist Enteignung.
      Soll heißen, in Deutschland muss der Unternehmer einfach damit rechnen, dass sollte er einmal zuviel verdienen und es wird bekannt, findet man schon einen Weg die Sache über Steuer oder Strafverfolgung wieder einzuziehen. Da kann man jeden Unternehmer nur warnen, denn wenn man den Leuten die Aussicht nimmt, Besitz und Wohlstand zu erlangen, ist die Motivation weg (siehe hierzu auch Kommunismus), da hast Du irgend wie Recht.
      Die anderen haben doch ihr Vermögen noch, also alle anderen Aktionäre, es ist halt derzeit nix wert. Denn wir haben erkannt, nix im Unternehmen, nix Chef, nix Heuschrecke ---> aus die Maus.
      Solange die Firma fremdverwaltet und Insolvenzrecht steht, kann sowieso nichts laufen, da der Insolvenzverwalter einen anderen Auftrag hat, er muss die Gläubiger befriedigen. Da soll sich aber einiges getan haben. Die Verbindlichkeiten betragen derzeit um die 4 Mio Euro, die Schadensersatzanmeldungen von aufgehetzten Kleinaktionären mal nicht mitgerechnet.
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 09:35:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zitat aus dem Urteil des OLG München Aktenzeichen 24 U 780/2 habs mir gesorgt:
      A. Eine Haftung der Beklagten zu 1 und 2 auf Schadensersatz aus Verletzung von Schutzgesetzen ergibt sich nicht (vgl. BGH NJW 2004, 2624ff).
      B. Den Berufungsklägern (also uns Aktionären) steht auch kein Anspruch auf deliktsrechtlichen Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264 a StGB als drittschützende Strafnorm zu, weil beide Strafnormen tatbestandlich nicht erfüllt sind (vgl. BGH NJW 2004, 2624ff).
      C. Schließlich scheitert auch ein allein in Betracht zu ziehender Anspruch der Berufungskläger aus §§ 826,249, 251 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung.
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 12:28:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      ....dann kann ja das gebunkerte Vermögen (Harlos/Häfele) im Tessin und Zürich irgendwann wieder hervorgeholt werden?

      Kreative Helfer beim Verstecken solls ja gegeben haben.
      Avatar
      schrieb am 02.07.05 13:08:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ja genau, her mit gebunkertem Vermögen, für was gleich nochmal?
      Wenn die Herren offensichtlich laut Ansicht eines Oberlandesgerichtes und das noch im gestrengen Freistaat nicht vorsätzlich gehandelt haben, warum muss dann etwas als gebunkert bezeichnet werden.
      Hätten man seitens der Gerichte nicht 5 Jahre in Worten füüünnnfff Jahre gebraucht, dann wäre vielleicht von der Firma noch was übrig.
      Wie ich gehört haben, haben die 7 Tage die Woche 16 Stunden für nix geschüttelt und die anderen Mitarbeiter auch.

      Es könnte natürlich sein scotti, dass Du es besser weißt als sämtliche entscheidenden Gericht in Bayern und Frankfurt.
      Dann her mit den Infos, ich verklage gerne noch ein paar Leute.
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 11:54:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hammerumsätze an Xetra getätigt für insgesamt 385 euro ! Ob da einer seine Miete nicht mehr bezahlen kann ? Oder macht der Kommunismus Angst,der ja jetzt eingeführt wird nachdem der Osten Einzug gehalten hat ? Frage mich nur was hat der Osten mit Infomatec zu tun ? Man nehme sich ein Beispiel an OAR.Aktueller Kurs 0,10 Euro ! *LOLOL:laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 20:44:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      all:
      Seid vorsichtig mit Infomatec. Diese Aktie ist zum Geldverbrennen geeignet, niemals ein sicheres Investment.
      Warum auch immer, aber diese alten Neue-Markt Aktien scheinen in der Politik entstanden...
      ... da kommt nur Verlust bei raus !!!
      sugss
      Avatar
      schrieb am 05.07.05 11:17:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wie soll man denn bei DEM Preis vorsichtig sein ? LOL :D


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