checkAd

    spekulationssteuer bei depotübertragung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.05 13:52:55 von
    neuester Beitrag 30.06.05 12:35:47 von
    Beiträge: 7
    ID: 987.807
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 579
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 13:52:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      ich unterhalte momentan 2 depots bei unterschiedlichen banken, in denen zum teil die selben papiere liegen.

      nun beabsichtige ich in nächster zeit ein depot in das andere zu übertragen und eins zu schließen.

      wird mit den zu übertragenen werten auch die information des kaufdatums übertragen damit das empfängerdepot weiss, wie spekulationsfristen zu behandeln sind, oder "denkt" das empfängerdepot, übertragungsdatum = kaufdatum?

      irgendwie hab ich noch in erinnerung, dass die bank wohl gleich steuer einbehält beim verkauf innerhalb von 12 monaten nach übertragung, auch wenn ich die papiere schon ausreichende zeit vorher in nem anderen depot hatte?!? und ich könnte mir das geld dann in der steuerklärung wiederholen mit den kaufabrechnungen des altdepots?!?

      steh da echt grad aufm schlauch, aber
      danke für eure aufklärung und antworten,

      sonnigen gruß,

      SMY
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 14:15:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      empfängerdepot denkt: übertragungsdatum = kaufdatum
      Aber die Banken behalten "noch" keine Steuern ein.
      Deine Umsätze bzw. Gewinne werden aber jetzt gemeldet.
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 17:13:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke,

      sonnigen abend,

      SMY
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 00:30:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Übertragung muß unentgeltlich -also umsonst- erfolgen.
      Auch von Bank X zu Bank Y!
      Hab das ( allerdings von einer Deutsche Bank Filiale zur zweiten DeuBa Filiale auch mal gemacht ) Die Daten Anschaffung gingen dabei verloren.Poster robmark
      hat Durchblick.
      Wenn du dein Depot nach Belgien verlegst, zahlst du keine Spekusteuer ( Private Veräußerungsgeschäfte ), weil Belgien dem dt. Fiskus keine Auskünfte erteilt.Allerdings bist du dann potentieller Steuerverkürzer. Gib also alle Speku- Geschäfte in deiner Steuererklärung an.
      Solltest du deinen Cash-Bestand persönlich nach Belgien bringen,sei so lieb, und versteuere deine Gewinne freiwillig in Deutschland.Das Finanzamt wird dich fragen, warum du bei deiner ehemaligen Bank so wenig Geld (Wertpapiere ) hast.Es soll Leute geben, die immer vor Weihnachten nach Belgien Fahren, um ihr Geld zu holen, damit es auch der Depotbescheinigung der Heimatbank zum 31.12. erscheint. Noch Klügere kaufen in ( Noch-) Schröderland am 29.12. auf Pump Geldmarktfondsanteile, damit ihr Heimatdepot nicht leer ist, und der Steuereintreiber keine Fragen stellt.

      Dieses Handeln verurteile ich scharf; ich bin bestürzt über Mitmenschen, die so handeln.
      Schröder braucht Steuereinnahmen; seine Pension will finanziert werden. Er hat eine junge Frau ( relativ gewertet, Schröder ist kurz vorm Rentenalter ) und ein Kleinkind !
      Avatar
      schrieb am 29.06.05 18:52:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      hallo,

      sorry, ich muss nochmal nachfragen, irgendwie erhalte ich von von der diba und von consors gegensätzliche aussagen und ich verstehs nicht:


      auslieferdepot denkt: übertragungsdatum = ausbuchung = verkaufdatum
      empfängerdepot denkt: übertragungsdatum = einbuchung = kaufdatum


      stimmt das so?

      danke für eure antworten,

      sonnigen abend,

      SMY

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4200EUR +2,44 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 30.06.05 11:36:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      @SMY,
      ich vermute, daß die Depots Einbuchung = kaufdatum und Ausbuchung = Verkaufdatum setzen. Das hat erstmal keine Auswirkung. Die Banken ziehen keine Spekusteuer ein. Erst bei der Erträgnisaufstellung, die du so im Februar 2006 bekommst und ans Finanzamt als Beleg weiterleitest, solltest du aufpassen.

      Wenn dort ein Spekugewinn ausgewiesen wird, kontrollierst du, ob er nur wegen dem Übertragungsdatum zustande gekommen ist. Ist die wirkliche Haltefrist länger als ein Jahr, streichst du diesen Posten in der Erträgnisaufstellung.
      Avatar
      schrieb am 30.06.05 12:35:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      danke heckenrose,

      jetzt hab ichs gerafft!

      schönen tag und sonniges wochende für euch alle,

      SMY


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      spekulationssteuer bei depotübertragung