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    Depotübertrag an andere Person - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.06.05 18:44:13 von
    neuester Beitrag 18.06.05 09:12:09 von
    Beiträge: 8
    ID: 988.092
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      Avatar
      schrieb am 17.06.05 18:44:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe vor den Inhalt meines Depots auf das Depot einer anderen Person zu übertragen, muss ich da irgend welche Steuern oder so etwas bezahlen?
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 18:57:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was bekommste denn dafür ?
      `Schenkung oder Bargeld ?
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 19:10:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sofern es nicht Dein eigenes Depot ist, gilt es als Verkauf und mußt ganz normal Steuern zahlen.
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 19:13:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]16.919.337 von 4ju1 am 17.06.05 19:10:33[/posting]Ergänzung

      Wenn natürlich auf dem Depot, was zu übertragen gilt keine Käufe und Verkäufe der gleichen Aktie innerhalb eines Jahres erfolgt sind - ist es Steuerfrei :)
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 19:14:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]16.919.356 von 4ju1 am 17.06.05 19:13:10[/posting]Ergänzung 2

      Dies soll keine Steuerberatung sein. ;)

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      Avatar
      schrieb am 17.06.05 19:19:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Also ich bekomme eigentlich nichts dafür, außer dass ich mir eventuell die Spekulationssteuer sparen würde, da es das Depot meiner Schwester ist, und die als Student bis ca 7200€ keine Steuern zahlen muss. Hatte auch nur vermutet, dass ich eventuell "Schenkungssteuer", falls es so etwas gibt,zahlen muss.
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 22:11:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dieser beschriebene Fall wäre nach §1 Abs.1 Nr.2 ErbStG steuerpflichtig!

      Nach §16 Abs.1 Nr.4 i.V.m. §15 Abs.1 ErbStG gilt aber bei Schenkung an Geschwister ein Freibetrag von 10.300 Euro. Also erst für Beträge über 10.300 Euro würden Steuern anfallen (ab 10.301 bis 52.000 Euro: 12% und dann weiter ansteigend).
      Avatar
      schrieb am 18.06.05 09:12:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Chrisi83, ich hoffe du hast nichts dagegen, dass ich meine frage einfach mal in deinem thread unterbringe:

      Person A kauft im Feb. 2005 1.000 Aktien der Firma X.

      Person A überträgt die 1.000 Aktien der Firma X im Mai 2005 unentgeltlich (Schenkungssteuer nicht relevant) an Person B.

      Person B verkauft die Aktien in 08/2005 mit Verlust.

      Kann Person B in der Est.-erklärung den Verlust aus dem Aktiengeschäft geltend machen, obwohl diese unentgeltlich von Person A übertragen wurden?

      Wie berechnet sich der Verlust je Aktie? Aus Kaufkurs Person A – Verkaufskurs Person B oder Kurs am Übertragungstag – Verkaufskurs?

      Danke für hilfreiche Antworten!


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