Wüstenrot & Württembergische AG (805100) (Seite 382)
eröffnet am 20.06.05 09:53:36 von
neuester Beitrag 24.04.24 20:27:37 von
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15.04.24 · dpa-AFX |
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0,6800 | +312,12 | |
29,75 | +36,97 | |
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12,300 | +14,37 | |
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Antwort auf Beitrag Nr.: 29.702.225 von MIRU am 08.06.07 12:01:25Rumms, Bumms, keine 15 Min nach deinem Posting wurde er einfach
mal so kurz weggekauft.
Stell mal einer 30K bei 25€ rein. Ich würde tippen, die fliegen
auch noch am selben Tag raus.
wie immer eben.
mal so kurz weggekauft.
Stell mal einer 30K bei 25€ rein. Ich würde tippen, die fliegen
auch noch am selben Tag raus.
wie immer eben.
Wer stellt dann da 24 K offen zum Verkauf?????
Orderbuch 08.06.07, 11:37:25
Kauf-Orders Volumen Anz. Limit Limit Anz. Volumen Verkauf-Orders
407 1 23,91 ..... 23,99 1 43
3.000 1 23,90 ..... 24,00 1 1.000
700 1 23,80 ..... 24,10 1 24.072
100 1 23,65 ..... 24,11 1 370
1.000 2 23,64 ..... 24,25 1 200
2.500 1 23,50 ..... 24,30 1 1.000
2.500 1 23,00 ..... 24,40 1 700
2.000 1 21,15 ..... 24,58 1 200
2.000 1 21,00 ..... 24,60 1 3.500
- - - 24,88 1 300
14.207
31.385
Orderbuch 08.06.07, 11:37:25
Kauf-Orders Volumen Anz. Limit Limit Anz. Volumen Verkauf-Orders
407 1 23,91 ..... 23,99 1 43
3.000 1 23,90 ..... 24,00 1 1.000
700 1 23,80 ..... 24,10 1 24.072
100 1 23,65 ..... 24,11 1 370
1.000 2 23,64 ..... 24,25 1 200
2.500 1 23,50 ..... 24,30 1 1.000
2.500 1 23,00 ..... 24,40 1 700
2.000 1 21,15 ..... 24,58 1 200
2.000 1 21,00 ..... 24,60 1 3.500
- - - 24,88 1 300
14.207
31.385
die HVB wird in zukunft bausparverträge von Wüstenrot vermitteln, da stellt sich doch die frage was passiert mit den versicherungen.
bisher hat die HVB ja Victoria als Partner gehabt (vorher Allianz) und die victoria haben ja nicht nur bausparer sondern auch versicherungen, mal abwarten viell. vermitteln sie ja in zukunft auch württ.versicherungen, das würde meiner meinung nach aber eigentl. auch bedeuten das die HVB nicht als verkäufer auf dem markt war vom WUW paket - schauen wir mal
bisher hat die HVB ja Victoria als Partner gehabt (vorher Allianz) und die victoria haben ja nicht nur bausparer sondern auch versicherungen, mal abwarten viell. vermitteln sie ja in zukunft auch württ.versicherungen, das würde meiner meinung nach aber eigentl. auch bedeuten das die HVB nicht als verkäufer auf dem markt war vom WUW paket - schauen wir mal
@scharf/analyst
viel Spaß und vor allem viele Erkenntnisse Euch beiden.
Ich sehe W&W so: Wenn es CEO Erdland den versprochenen Ertragsswing (Q1 sieht doch schon mal gut aus) zu erreichen, und der Streubesitz mal steigt, kommt automatisch MDAX-Fantasie auf. Dann stürzen sich alle Instis auf den Titel, Research wird geschrieben - das volle Programm eben.
Die Frage ist nur für mich, wann das geschieht und nicht mehr ob. Da wir immer noch unter Buchwert notieren, ist das Risiko nach unten sehr begrenzt.
Ergo: Da sitze ich als alter Value-Investor doch locker aus....
So nach dem Motto:
Ungeduld ist keine Zier
und fetter wird man ohne Ihr...
Lieben Gruß
CDAXKing
viel Spaß und vor allem viele Erkenntnisse Euch beiden.
Ich sehe W&W so: Wenn es CEO Erdland den versprochenen Ertragsswing (Q1 sieht doch schon mal gut aus) zu erreichen, und der Streubesitz mal steigt, kommt automatisch MDAX-Fantasie auf. Dann stürzen sich alle Instis auf den Titel, Research wird geschrieben - das volle Programm eben.
Die Frage ist nur für mich, wann das geschieht und nicht mehr ob. Da wir immer noch unter Buchwert notieren, ist das Risiko nach unten sehr begrenzt.
Ergo: Da sitze ich als alter Value-Investor doch locker aus....
So nach dem Motto:
Ungeduld ist keine Zier
und fetter wird man ohne Ihr...
Lieben Gruß
CDAXKing
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.577.571 von scharfkantig am 01.06.07 17:29:01Hallo scharfkantig,
willkommen im Club!
Damit du nicht so allein bist: Ich habe heute auch meine Position noch einmal aufgestockt .
Noch einen Tipp für deinen geplanten HV-Besuch. In der schriftlichen HV-Einladung steht:
Für den Fall, dass Sie Ihre Aktien selbst vertreten, genügt auch der rechtzeitige Eingang einer E-Mail mit den oben geannten Angaben an folgende E-Mail-Adresse: anmeldung@ww-ag.com
Gib einfach die Anzahl deiner Namensstückaktien, Name und Anschrift an, dann sollte es auch auf diesem Weg klappen. Bis spätestens Donnerstag, 21. Juni 2007 musst du dich anmelden.
Grüße, Der_Analyst
willkommen im Club!
Damit du nicht so allein bist: Ich habe heute auch meine Position noch einmal aufgestockt .
Noch einen Tipp für deinen geplanten HV-Besuch. In der schriftlichen HV-Einladung steht:
Für den Fall, dass Sie Ihre Aktien selbst vertreten, genügt auch der rechtzeitige Eingang einer E-Mail mit den oben geannten Angaben an folgende E-Mail-Adresse: anmeldung@ww-ag.com
Gib einfach die Anzahl deiner Namensstückaktien, Name und Anschrift an, dann sollte es auch auf diesem Weg klappen. Bis spätestens Donnerstag, 21. Juni 2007 musst du dich anmelden.
Grüße, Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.570.067 von CDAXKing am 01.06.07 11:13:32so... ich bin zurück..
hab mir wieder eine kleine Position zugelegt.
Ich gehe auch auf die HV. Wenn ich denn eingeladen werde.
Letztesmal bin ich mit 6% Minus raus, da der Kurs direkt
nach meinem Einstieg runter ging. Ich hoffe das ist kein
schlechtes Omen.
Auf der anderen Seite finde ich WuW sehr interessant. So
interessant, dass ich auf jeden Fall dabei sein will. Und
da wir noch unter Buchwert sind, hab ich keinerlei Bedenken.
Gruss.
hab mir wieder eine kleine Position zugelegt.
Ich gehe auch auf die HV. Wenn ich denn eingeladen werde.
Letztesmal bin ich mit 6% Minus raus, da der Kurs direkt
nach meinem Einstieg runter ging. Ich hoffe das ist kein
schlechtes Omen.
Auf der anderen Seite finde ich WuW sehr interessant. So
interessant, dass ich auf jeden Fall dabei sein will. Und
da wir noch unter Buchwert sind, hab ich keinerlei Bedenken.
Gruss.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.564.691 von Der_Analyst am 31.05.07 21:57:20@analyst
danke für deine Mühe.
Schönes WE
CDAXKing
danke für deine Mühe.
Schönes WE
CDAXKing
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.557.512 von CDAXKing am 31.05.07 15:23:42@CDAXKing:
Ich werde nach der HV meine Eindrücke hier im Board kurz zusammenfassen.
Grüße, Der_Analyst
Ich werde nach der HV meine Eindrücke hier im Board kurz zusammenfassen.
Grüße, Der_Analyst
@all
Hier die Einladung aus dem ebundeszeiger vom 16. Mai.
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Wüstenrot & Württembergische AG
Stuttgart
– ISIN: DE0008051004 / WKN: 805100 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, 28. Juni 2007 um 10.00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle (Hegelsaal) in 70174 Stuttgart, Berliner Platz 1-3, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2006 in Höhe von EUR 11.915.078 wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnung
Gesamt
EUR 11.915.078
EUR 11.915.078
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Änderung von § 3 (Bekanntmachungen) der Satzung
Das am 20. Januar 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – TUG) verlangt als Voraussetzung für den elektronischen Versand von Informationen, insbesondere von Hauptversammlungsunterlagen, durch die Gesellschaft an die Aktionäre über die individuelle Zustimmung des einzelnen Aktionärs hinaus unter anderem auch die Zustimmung der Hauptversammlung. Um der Gesellschaft die Möglichkeit zu eröffnen, Informationen elektronisch an die Aktionäre zu versenden, soll die Zustimmung der Hauptversammlung hierzu in die Satzung aufgenommen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
Die bisherige Überschrift von § 3 "Bekanntmachungen" wird um die Worte "und Informationen" ergänzt und lautet dementsprechend "Bekanntmachungen und Informationen". Der bisher einzige Absatz von § 3 wird zu § 3 Abs. 1, und in § 3 wird der folgende Absatz 2 eingefügt:
"Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft können mit deren Zustimmung im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden."
6. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Aktualisierung der Satzung
Im Rahmen der Neuordnung und Aktualisierung der Corporate Governance im W&W-Konzern, die insbesondere der Vereinfachung und damit der Steigerung der Effizienz der Entscheidungswege dienen, sollen verschiedene Bestimmungen der Satzung geändert werden. Bei dieser Gelegenheit sollen ferner redaktionelle und sprachliche Änderungen vorgenommen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: a) § 5 – Grundkapital und Aktien
In § 5 Abs. 4 wird das Wort "Absatz" durch das Wort "Abs." ersetzt.
b) § 6 – Zusammensetzung, Geschäftsordnung, Beschlussfassung
In § 6 Abs. 3 werden folgende Sätze 2 und 3 eingefügt:
"Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne oder alle Mitglieder des Vorstands alleine zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Mitglieder des Vorstands allgemein, für bestimmte Arten von Rechtsgeschäften oder im Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreien."
c) § 8 – Zusammensetzung, Wahl, Amtsdauer
In § 8 Abs. 1 wird das Wort "sechzehn" durch die Zahl "16" ersetzt.
In § 8 Abs. 4 wird Satz 2 gestrichen und Satz 1 wie folgt neu gefasst:
"Jedes Mitglied des Aufsichtsrats und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt jederzeit, jedoch nicht zur Unzeit, durch schriftliche Anzeige an den Vorstand niederlegen."
d) § 10 – Einberufung, Beschlußfassung
Die Überschrift von § 10 "Einberufung, Beschlußfassung" wird durch die Worte "Einberufung, Beschlussfassung" ersetzt, und § 10 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
"Aufsichtsratssitzungen finden so oft statt, wie es das Gesetz und das Geschäft verlangen."
In § 10 Abs. 2 Satz 1 wird die Zahl "10" durch das Wort "zehn" ersetzt. § 10 Abs. 5 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:
"Abwesende Mitglieder können an der Beschlussfassung teilnehmen, indem sie eine schriftliche oder per Telefax oder unter Verwendung eines anderen gebräuchlichen Kommunikationsmittels übermittelte Stimmabgabe durch ein anderes Mitglied überreichen lassen."
In § 10 Abs. 6 Satz 1 wird das Wort “gefaßt“ durch das Wort “gefasst“ ersetzt.
e) § 13 – Vergütung
§ 13 Abs. 1 Satz 3 wird gestrichen und folgender § 13 Abs. 4 neu eingefügt:
"Die Gesellschaft kann zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt."
f) § 14 - Ort
§ 14 wird wie folgt neu gefasst:
“Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft in Stuttgart, in Ludwigsburg oder am Sitz einer Deutschen Wertpapierbörse statt.“
g) § 15 - Einberufung
In § 15 wird folgender Satz 2 neu eingefügt:
“Der Tag der Bekanntmachung und der letzte Anmeldetag werden dabei nicht mitgerechnet.“
h) § 16 – Teilnahme an der Hauptversammlung
In § 16 wird Satz 2 wie folgt neu gefasst:
“Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen.“
i) § 18 – Beschlussfassung
In § 18 wird folgender Absatz 3 neu eingefügt:
"Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht ist schriftlich oder per Telefax zu erteilen. Satz 2 gilt nicht für Vollmachten an Kreditinstitute und in § 135 Abs. 9 AktG genannte Personen."
j) § 19 – Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung
In der Überschrift von § 19 werden die Worte "und ordentliche Hauptversammlung" gestrichen, so dass die Überschrift nur noch "Jahresabschluss" lautet. In § 19 Abs. 2 wird folgender Satz 3 neu eingefügt:
"Die Hauptversammlung kann anstelle oder neben einer Barausschüttung auch eine Sachausschüttung beschließen."
§ 19 Abs. 3 Satz 2 wird gestrichen.
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre zugelassen, die sich spätestens am Donnerstag, den 21. Juni 2007 bei der Gesellschaft anmelden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen; es wird gebeten, die Vollmacht gleichzeitig mit der Anmeldung einzureichen.
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Vollmachten an von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter sollen bis zum Donnerstag, den 21. Juni 2007 im Original bei der Wüstenrot & Württembergische AG, Konzernrecht, 70163 Stuttgart, eingegangen sein.
Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre per Post zusammen mit der Einladung.
Wir bitten um Beachtung, dass bei nicht rechtzeitiger Anmeldung das Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht ausgeübt werden kann.
Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge
Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung von Aktionären nach § 126 AktG sind zu richten an: Wüstenrot & Württembergische AG, z. H. Herrn Carsten Beisheim, Leiter Konzernrecht, Postanschrift: 70163 Stuttgart, per E-Mail: carsten.beisheim@ww-ag.com, oder per Telefax an die Nr. 0711/662-4647. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei uns eingehen, werden nach den gesetzlichen Regeln unter der Internetadresse www.ww-ag.com veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Organisatorische Hinweise, Auslage von Unterlagen
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an die Gesellschaft (Wüstenrot & Württembergische AG, z. H. Herrn Carsten Beisheim, Leiter Konzernrecht, Postanschrift: 70163 Stuttgart, per E-Mail: carsten.beisheim@ww-ag.com, oder per Telefax an die Nr. 0711/662-4647) zu senden, um die Beantwortung der Fragen zu erleichtern.
Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können ab Einberufung im Internet unter www.ww-ag.com sowie in den Geschäftsräumen der Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt.
Ergänzende Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG
Gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG in der Fassung des am 20. Januar 2007 in Kraft getretenen Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes teilen wir mit, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 86.243.084 Aktien ausgegeben hat. Gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt daher 86.243.084.
Mitteilungen gemäß § 128 Abs. 2 Satz 6 bis 8 AktG
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören Vorstandsmitglieder der folgenden Kreditinstitute an:
Landesbank Baden-Württemberg
Baden-Württembergische Bank
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft gehören dem Aufsichtsrat der folgenden Kreditinstitute an:
Wüstenrot Bausparkasse AG
Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank
Wüstenrot hypotecni banca a. s., Prag
Wüstenrot stavebni sporitelna a. s., Prag
Die folgenden Kreditinstitute haben der Gesellschaft eine gemäß § 21 WpHG meldepflichtige Beteiligung mitgeteilt:
Landesbank Baden-Württemberg
UniCredito Italiano S.p.A.
Stuttgart, im Mai 2007
Der Vorstand
Hier die Einladung aus dem ebundeszeiger vom 16. Mai.
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Wüstenrot & Württembergische AG
Stuttgart
– ISIN: DE0008051004 / WKN: 805100 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, 28. Juni 2007 um 10.00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle (Hegelsaal) in 70174 Stuttgart, Berliner Platz 1-3, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2006 in Höhe von EUR 11.915.078 wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnung
Gesamt
EUR 11.915.078
EUR 11.915.078
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Änderung von § 3 (Bekanntmachungen) der Satzung
Das am 20. Januar 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – TUG) verlangt als Voraussetzung für den elektronischen Versand von Informationen, insbesondere von Hauptversammlungsunterlagen, durch die Gesellschaft an die Aktionäre über die individuelle Zustimmung des einzelnen Aktionärs hinaus unter anderem auch die Zustimmung der Hauptversammlung. Um der Gesellschaft die Möglichkeit zu eröffnen, Informationen elektronisch an die Aktionäre zu versenden, soll die Zustimmung der Hauptversammlung hierzu in die Satzung aufgenommen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
Die bisherige Überschrift von § 3 "Bekanntmachungen" wird um die Worte "und Informationen" ergänzt und lautet dementsprechend "Bekanntmachungen und Informationen". Der bisher einzige Absatz von § 3 wird zu § 3 Abs. 1, und in § 3 wird der folgende Absatz 2 eingefügt:
"Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft können mit deren Zustimmung im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden."
6. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Aktualisierung der Satzung
Im Rahmen der Neuordnung und Aktualisierung der Corporate Governance im W&W-Konzern, die insbesondere der Vereinfachung und damit der Steigerung der Effizienz der Entscheidungswege dienen, sollen verschiedene Bestimmungen der Satzung geändert werden. Bei dieser Gelegenheit sollen ferner redaktionelle und sprachliche Änderungen vorgenommen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: a) § 5 – Grundkapital und Aktien
In § 5 Abs. 4 wird das Wort "Absatz" durch das Wort "Abs." ersetzt.
b) § 6 – Zusammensetzung, Geschäftsordnung, Beschlussfassung
In § 6 Abs. 3 werden folgende Sätze 2 und 3 eingefügt:
"Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne oder alle Mitglieder des Vorstands alleine zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Mitglieder des Vorstands allgemein, für bestimmte Arten von Rechtsgeschäften oder im Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreien."
c) § 8 – Zusammensetzung, Wahl, Amtsdauer
In § 8 Abs. 1 wird das Wort "sechzehn" durch die Zahl "16" ersetzt.
In § 8 Abs. 4 wird Satz 2 gestrichen und Satz 1 wie folgt neu gefasst:
"Jedes Mitglied des Aufsichtsrats und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt jederzeit, jedoch nicht zur Unzeit, durch schriftliche Anzeige an den Vorstand niederlegen."
d) § 10 – Einberufung, Beschlußfassung
Die Überschrift von § 10 "Einberufung, Beschlußfassung" wird durch die Worte "Einberufung, Beschlussfassung" ersetzt, und § 10 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
"Aufsichtsratssitzungen finden so oft statt, wie es das Gesetz und das Geschäft verlangen."
In § 10 Abs. 2 Satz 1 wird die Zahl "10" durch das Wort "zehn" ersetzt. § 10 Abs. 5 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:
"Abwesende Mitglieder können an der Beschlussfassung teilnehmen, indem sie eine schriftliche oder per Telefax oder unter Verwendung eines anderen gebräuchlichen Kommunikationsmittels übermittelte Stimmabgabe durch ein anderes Mitglied überreichen lassen."
In § 10 Abs. 6 Satz 1 wird das Wort “gefaßt“ durch das Wort “gefasst“ ersetzt.
e) § 13 – Vergütung
§ 13 Abs. 1 Satz 3 wird gestrichen und folgender § 13 Abs. 4 neu eingefügt:
"Die Gesellschaft kann zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt."
f) § 14 - Ort
§ 14 wird wie folgt neu gefasst:
“Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft in Stuttgart, in Ludwigsburg oder am Sitz einer Deutschen Wertpapierbörse statt.“
g) § 15 - Einberufung
In § 15 wird folgender Satz 2 neu eingefügt:
“Der Tag der Bekanntmachung und der letzte Anmeldetag werden dabei nicht mitgerechnet.“
h) § 16 – Teilnahme an der Hauptversammlung
In § 16 wird Satz 2 wie folgt neu gefasst:
“Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen.“
i) § 18 – Beschlussfassung
In § 18 wird folgender Absatz 3 neu eingefügt:
"Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht ist schriftlich oder per Telefax zu erteilen. Satz 2 gilt nicht für Vollmachten an Kreditinstitute und in § 135 Abs. 9 AktG genannte Personen."
j) § 19 – Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung
In der Überschrift von § 19 werden die Worte "und ordentliche Hauptversammlung" gestrichen, so dass die Überschrift nur noch "Jahresabschluss" lautet. In § 19 Abs. 2 wird folgender Satz 3 neu eingefügt:
"Die Hauptversammlung kann anstelle oder neben einer Barausschüttung auch eine Sachausschüttung beschließen."
§ 19 Abs. 3 Satz 2 wird gestrichen.
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre zugelassen, die sich spätestens am Donnerstag, den 21. Juni 2007 bei der Gesellschaft anmelden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen; es wird gebeten, die Vollmacht gleichzeitig mit der Anmeldung einzureichen.
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Vollmachten an von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter sollen bis zum Donnerstag, den 21. Juni 2007 im Original bei der Wüstenrot & Württembergische AG, Konzernrecht, 70163 Stuttgart, eingegangen sein.
Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre per Post zusammen mit der Einladung.
Wir bitten um Beachtung, dass bei nicht rechtzeitiger Anmeldung das Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht ausgeübt werden kann.
Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge
Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung von Aktionären nach § 126 AktG sind zu richten an: Wüstenrot & Württembergische AG, z. H. Herrn Carsten Beisheim, Leiter Konzernrecht, Postanschrift: 70163 Stuttgart, per E-Mail: carsten.beisheim@ww-ag.com, oder per Telefax an die Nr. 0711/662-4647. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei uns eingehen, werden nach den gesetzlichen Regeln unter der Internetadresse www.ww-ag.com veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Organisatorische Hinweise, Auslage von Unterlagen
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an die Gesellschaft (Wüstenrot & Württembergische AG, z. H. Herrn Carsten Beisheim, Leiter Konzernrecht, Postanschrift: 70163 Stuttgart, per E-Mail: carsten.beisheim@ww-ag.com, oder per Telefax an die Nr. 0711/662-4647) zu senden, um die Beantwortung der Fragen zu erleichtern.
Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können ab Einberufung im Internet unter www.ww-ag.com sowie in den Geschäftsräumen der Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt.
Ergänzende Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG
Gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG in der Fassung des am 20. Januar 2007 in Kraft getretenen Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes teilen wir mit, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 86.243.084 Aktien ausgegeben hat. Gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt daher 86.243.084.
Mitteilungen gemäß § 128 Abs. 2 Satz 6 bis 8 AktG
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören Vorstandsmitglieder der folgenden Kreditinstitute an:
Landesbank Baden-Württemberg
Baden-Württembergische Bank
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft gehören dem Aufsichtsrat der folgenden Kreditinstitute an:
Wüstenrot Bausparkasse AG
Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank
Wüstenrot hypotecni banca a. s., Prag
Wüstenrot stavebni sporitelna a. s., Prag
Die folgenden Kreditinstitute haben der Gesellschaft eine gemäß § 21 WpHG meldepflichtige Beteiligung mitgeteilt:
Landesbank Baden-Württemberg
UniCredito Italiano S.p.A.
Stuttgart, im Mai 2007
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.558.810 von scharfkantig am 31.05.07 16:20:46@scharf...
aber sicher wirst du noch eingeladen. Und wenn nicht, einfach bei deiner Bank nach Einbuchung ins Depot Stimmkarten bestellen. Dafür reicht die Zeit bis Ende Juni allemal aus.
Gruß CDAXKing
aber sicher wirst du noch eingeladen. Und wenn nicht, einfach bei deiner Bank nach Einbuchung ins Depot Stimmkarten bestellen. Dafür reicht die Zeit bis Ende Juni allemal aus.
Gruß CDAXKing
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