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    Kapitalertragssteuer bei Riester Banksparplan? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.05 02:00:39 von
    neuester Beitrag 21.10.05 13:52:48 von
    Beiträge: 8
    ID: 988.434
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      Avatar
      schrieb am 21.06.05 02:00:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leute

      Weis jemand von euch, ob die Zinsgewinne bei einen Riester Banksparplan steuerpflichtig sind?(Wenn kein Freistellungsauftrag existiert).

      Gruß
      krauts
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 07:27:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Riester ist eine nachgelagerte Besteuerung, d.h. Du brauchst während der Ansparphase keinen FSA stellen.

      Dafür sind aber die erhaltenen Rentenzahlungen zu 100% steuerpflichtig.

      Ist aber eh egal, da durch das neue Alterseinkünftemodernisierungsgesetzt die Steuerpflicht der gesetzliche Rente eh bis zum Jahre 2040 stufenweise ansteigt und dann 100% erreicht. Solltest Du also etwas jünger sein (unter 30), dann wird es später in der Besteuerung keinen Unterschied zwischen Riester + gesetzliche Rente geben.

      Solltest Du z.B. Mitte 40 sein, so musst Du die gesetzliche Rente bei Rentenbeginn auch mit ca. 70-80% versteuern.

      Hoffe damit geholfen zu haben.

      Gruss

      Meze
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 16:04:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Meze

      Danke für die Info. Ich bin erst 24 und die Geschichte mit der nachgelagerten Besteuerung über die ich auch schon einiges gelesen habe wird mich dann wohl voll treffen. Da aber jetzt die Zinsen nicht besteuert werden und man die Beiträge auch noch von der Lohnsteuer absetzen kann ist so ein Riester Banksparplan nicht übel.

      Gruß
      krauts
      Avatar
      schrieb am 18.10.05 09:31:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]16.944.010 von Meze am 21.06.05 07:27:45[/posting]Hallo Meze,

      noch eine Frage.
      Ich verstehe nicht wie dann zu Rentenbeginn der Wechsel von einem Banksparplan in eine lebenslange Rente funktionieren soll.

      Ich kenne von Banken Auszahlpläne, aber wenn das Geld alle ist, dann ist es eben alle!

      Wie macht die Bank das dann, dass der Riester-Banksparplan-Sparer auch mit 100 noch eine Rente bekommt?

      Bei einer Riester-Rentenversicherung ist mir das vorgehen klar, dieser Produkttyp ist ja dafür designt worden, aber ein Banksparplan doch nicht.

      Gruss
      Maieutik
      Avatar
      schrieb am 18.10.05 20:22:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe gerade die Unterlagen des Banksparplans der MV vor mier leigen. Da heisst es in der begleitenden Dokumentation "Fernabsatz-Informationen zum MVB-RentePlus" unter II (S. 2):

      Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten

      Die Zinserträge unterliegen der Einkommenssteuer. Sie sind steuerlich in dem Kalenderjahr zu erfassen, in dem sie dem steuerpflichtigen Kunden zugeflossen sind....


      Das versteh ich nicht. Die laufenden Erträge (auch Zinsen) sollten bei einem Riestervertrag doch steuerfrei sein. :confused::confused:

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      Avatar
      schrieb am 18.10.05 23:26:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4: Ich verstehe nicht wie dann zu Rentenbeginn der Wechsel von einem Banksparplan in eine lebenslange Rente funktionieren soll.

      Nach meinem Infostand ist beim Riester-Modell gesetzlich vorgeschrieben, dass lebenslang gezahlt werden muss.
      Avatar
      schrieb am 19.10.05 14:12:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]18.334.521 von gutglck am 18.10.05 20:22:30[/posting]Hallo gutglck

      ich habe gestern mit einem MA der MVB telefoniert.
      Er hat mir gesagt, dass die Zinsen während der Ansparphase nicht steuerrelevant sind. Er wird mir Unterlagen zu senden, bin gespannt, wenn ich die habe werde ich genau nachlesen.

      m.E. MUSS es so sein, dass - wie Du auch annimmst - die Zinsen während der Ansparphase steuerfrei sein müssen.

      Ruf bei der MVB an, und lass Dich mit dem Riesterspezialisten verbinden.
      Bitte poste das Ergebnis hier

      vielen Dank

      Übrigends - wusste ich auch nicht - bei so nem Banksparplan sollten Männer auch noch in 2005 abschliessen wg Unisextarife, sagt der Riesterspezialist der MVB.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 13:52:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,
      mal ein paar Punkte zu der Diskussion:

      1. Die Erträge, Zinsen und Kursgewinne bei Riester-Ansparplänen sind während der Ansparphase steuerfrei (Stichwort: nachgelagerte Besteuerung).
      Ein Freistellungsauftrag ist nicht nötig.
      Allerdings gilt dies nicht für Überzahlungen (also die Beträge, die über der steuerlichen Förderhöchstgrenze liegen). Die Erträge daraus werden sofort steuerpflichtig.

      2. Bei einem Bank-Riestersparplan wird bei Beginn der Auszahlungsphase eine lebenslange Rente garantiert.
      Für das Langlebigkeitsrisiko (für den Fall das der Anleger älter als 85 werden sollte) wird aber zuerst einen Rentenversicherung mit Zahlung ab dem 85.Lebenjahr abgeschlossen.
      Das restliche Kapital wird dann bis zum 85.Lebensjahr verrentet, dass monatlich eine gleichbleibende Summe (garantierte Mindestrente) ausbezahlt werden kann.
      Die Erträge aus dem vorhandenen Kapital werden ebenfalls monatlich ausbezahlt/verrentet (variable Mindestrente).

      3. Man kann die nachgelagerte Versteuerung beim Riester-Plan nicht mit der Versteuerung der Altersrente vergleichen bzw. gleichsetzen.
      Vielmehr muß man vergleichen, ob es besser ist, jetzt (steuerbegünstigt) in die Riesterrente einzuzahlen und die Auszahlungen (nicht nur die Erträge) in der Rentenphase zu versteuern oder jetzt in eine andere Kapitalanlage (z.B. einen Fondssparplan, etc.) ohne Steuerbegünstigung einzuzahlen und die Auszahlungen daraus später ohne Steuerabzug ausbezahlt zu bekommen.
      Das ist eine individuell zu klärende Frage!

      Rene


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