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    MLP zahlt Schadenersatz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.05 11:19:52 von
    neuester Beitrag 22.06.05 13:14:08 von
    Beiträge: 5
    ID: 988.506
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 21.06.05 11:19:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zitat:


      Kanzlei: MLP zahlt Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung
      Dienstag 21 Juni, 2005 09:45 CET

      Mannheim (Reuters) - Der Finanzdienstleister MLP hat nach Angaben der Münchener Anwaltskanzlei Rotter in zwei Fällen wegen fehlerhafter Anlageberatung insgesamt fast eine Million Euro Schadenersatz gezahlt.

      MLP-Berater hätten den beiden Mandanten empfohlen, in die MLP Fondsvermögensverwaltung zu investieren, ohne ausreichend über die Verlustrisiken zu informieren, teilte die Kanzlei am Dienstag mit. Die avisierten Renditeziele seien nicht erreicht worden.

      Einem Arzt habe MLP nach der gerichtlichen Beweisaufnahme seines Falles freiwillig 767.000 Euro gezahlt. Eine andere Mandantin habe mittels eines außergerichtlichen Vergleichs 173.000 Euro erhalten.

      Ein MLP-Sprecher wollte die Angaben der Kanzlei zunächst nicht kommentieren. Das Unternehmen informiert am (heutigen) Dienstag in Mannheim seine Aktionäre auf der Hauptversammlung über die aktuelle Geschäftslage.

      Quelle:Reuters


      Grüße
      FL
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 12:21:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      ... somit hat MLP keine Proleme mit dem Reinvestment der Gewinne aus dem Verkauf der Versicherungen :D

      (Satire!)

      Gruß
      b.
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 12:57:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      @beobachter,
      stimmt, das ist ne gute Idee! :)


      @all,
      kann mir einmal einer erklären, wie sowas bei der perfekten Beratung von MLP passieren kann?

      Wie groß ist das Potential an Schadensersatz durch Falschberatung beim HAuptprodukt, FLV? Falsche Kostensätze, falsche Informationen zum Management, etc.?!


      @crude_facts
      Wo sind eigentlich für diese Fälle Rückstellungen in der Bilanz gebildet worden? Ich glaube, dort sind keine Rückstellungen im siebenstelligen Bereich zu finden.
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 22:57:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Neuling

      Für derartige Risiken sind spätestens dann Rückstellungen für Prozessrisiken zu bilden, wenn entsprechende Ansprüche an MLP gestellt werden:

      1) für Prozesskostenrisiken die wahrscheinlichen erstinstanzlichen Prozesskosten,

      2) der Betrag der möglichen und wahrscheinlichen Inanspruchnahme aus der strittigen Sache.

      Im Falle eines Urteils wandert das natürlich in die Verbindlichkeiten.
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 13:14:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      crude_facts,

      wenn Rotter die Faktenlage offenlegt, dann kann ich mir vorstellen, daß er noch viele Kunden bekäme.

      Viele Grüße - interna


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