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    Bundesverwaltungsgericht erlaubt Befehlsverweigerung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.06.05 06:44:13 von
    neuester Beitrag 23.06.05 12:45:39 von
    Beiträge: 8
    ID: 988.946
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      schrieb am 23.06.05 06:44:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bundeswehr: Befehlsverweigerung unter Berufung auf Gewissen zulässig

      Auch bei der Bundeswehr gilt das Grundrecht der Gewissensfreiheit.

      Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

      Es hob damit die Bestrafung eines Soldaten auf, der im Zusammenhang mit dem Irakkrieg einen Befehl verweigert hatte. Sein Vorgesetzter hatte ihn angewiesen, an der Weiterentwicklung eines Computerprogramms mitzuwirken. Das verweigerte er mit der Begründung, er könne es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, Befehle zu befolgen, die den aus seiner Sicht völkerrechtswidrigen Krieg im Irak unterstützen könnten. Wegen Befehlsverweigerung stufte das Truppendienstgericht den Soldaten deshalb vom Major zum Hauptmann herab. Die Richter entschieden, auch Soldaten können sich auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit berufen - selbst dann, wenn sie keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen.


      Meiner Meinung nach ein schwerer Schalg gegen die Einsatzfähigkeit der Truppe.

      Zu meiner Zeit musste jeder Befehl unverzüglich ausgeführt werden.

      Jetzt ist der Befehl zu einer Diskussionsgrundlage degradiert worden, was zu nicht absehbaren negativen Folgen für die Schlagkräftigkeit der Truppe führen kann.
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 08:10:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hauptsache ein Soldat hat nicht ein prinzipielles Problem zu töten.
      Seine Hauptaufgabe ist es, am Schutz des eigenen Landes mitzuwirken.
      Wenn die Situation unklar ist, dann ist vorher immer Zeit für ein paar klärende Worte, wie
      z.B. "... wenn du nicht schießt, werden wir später alle sterben ..."
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 08:12:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich hab´ schon immer gesagt:

      "Das ist keine Armee, sondern ein Freizeit-Kegelclub."

      Anmerkung: Ich habe meinen Wehrdienst bei der NVA begonnen und bei der Bundeswehr beendet, ich weiß wovon in rede ...
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 08:34:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]16.966.863 von broker2204 am 23.06.05 06:44:13[/posting]Ich find`s klasse!

      Wenn ich denke, wie sehr ich bei der Bundeswehr als Wehrpflichtiger gefoltert wurde, ein richtiger Folterverein ist das!

      :mad: :mad: :mad:

      Die Schäden, die Zeitsoldaten nach 4 oder 8 Jahren davontragen, sind unübersehbar! Ein solcher Mensch ist hinterher im Berufsleben nicht mehr zu gebrauchen.


      Eine Liberalisierung der Bundeswehr ist der richtige Schritt.
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 08:43:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]16.967.028 von Taxpayer am 23.06.05 08:12:19[/posting]war sicher nicht einfach für dich plötzlich in die andere richtung schiessen zu müssen ...

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      schrieb am 23.06.05 09:01:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      In guten Zeiten kann man sich Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen leisten, in schlechten Zeiten werden es die wenigsten machen. Wie gesagt: Motivation ist alles. Wenn die nicht hilft, dann ist mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ziel zweifelhaft. Außerdem gibt es Fälle, wo ein Vorgesetzter irrt und ein mitdenkender Untergebener größeren Schaden verhindert.
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 09:18:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]16.967.300 von HeWhoEnjoysGravity am 23.06.05 09:01:51[/posting]ein vorgesetzter irrt sich nicht
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 12:45:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      was solls -

      die nva-grenzer, die auf flüchtige geschossen haben, haben auch nur befehle ausgeführt und sind dafür verurteilt worden.....


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