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    Verlustanrechnung bei Ausbuchung von Zertifikaten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.06.05 11:25:12 von
    neuester Beitrag 24.06.05 11:02:11 von
    Beiträge: 6
    ID: 989.025
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      Avatar
      schrieb am 23.06.05 11:25:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ein ABN-Zerti ist mir durch den SL gefallen. Ich habe versehentlich nicht verkauft (was man ja einen Tag noch Erreichen des SL noch kann) sondern habe die Position im Depot gelassen bis zur Ausbuchung durch ABN, mit erheblichem Verlust.

      Kann ich den eingetretenen Verlust jetzt wenigstens noch steuerlich geltend machen oder hätte ich verkaufen müssen? Wer weiss hier Näheres?

      Vielen Dank im voraus

      Monsieur X
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 15:26:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      zum Mitsingen:
      Eine steuerliche Anrechnung ist nur mit einer Verkaufsabrechnung (ggf. mit Gutschriftsbetrag 0,00) möglich, Ausbuchungsanzeige wird nicht anerkannt.
      In der Steuergesetzgebung ist von "Veräußerung" die Rede, und nicht von "Ausbuchung".

      Gruß
      Amtranik
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 16:52:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es wird doch sicher eine Abrechnung von ABN geben anhand derer sich die Veräusserung mit einem Verkaufspreis >0 nachweisen lässt oder?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 18:37:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für Eure Antworten und sorry, wenn das hier vielleicht schon mal besprochen wurde....

      Habe die betreffende Bestätigung noch mal herausgesucht, darauf heißt es:


      Abrechnung fälliger Wertpapiere

      Einlösung

      Einlösung zum Kurs von 6,01 EUR

      Abrechnung Einlösung

      Kurswert Einlösung EUR 9.616,00


      Das reicht hoffentlich, auch wenn hier nicht von "Veräußerung" oder "Verkauf" die Rede ist???

      Nochmals Danke

      Monsieur X.
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 18:59:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also ist doch einwandfrei.

      Amtranik hat die Frage m.E. mit der Ausbuchung endfälliger und wertlos verfallener Optionen verwechselt [wobei selbst bei diesen der steuerliche Sachverhalt noch streitig ist].

      Grüße K1

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      Avatar
      schrieb am 24.06.05 11:02:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      ah, sorry, ich hatte wirklich vorausgesetzt, daß es sich um ein wertlos verfallenes und daher gegenstandslos ausgebuchtes Zertifikat gehandelt hatte. Daher auch meine etwas flapsige (nochmal sorry) Reaktion, weil das Thema doch schon öfters behandelt wurde.

      @ K1: wer streitet denn da noch über die Thematik "wertlos ausgelaufene/ausgebuchte Optionsscheine/Zertifikate"? Mein Kenntnisstand ist der, daß seit jeher vom Finanzamt Ausbuchungsanzeigen nicht anerkannt werden (ob das Sinn macht bzw. daß das keinen Sinn macht mal außen vor gelassen), daher machen die (meisten) Emittenten ja das Gezappel mit dem "mit 0,001 Cent verkaufen nach Verfall", um den Kunden die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit zu bieten. Mir ist auch kein aktuell laufendes Verfahren aufgefallen, wo darüber gerichtlich noch was verhandelt wird, oder habe ich da etwas verpaßt?

      Grüße!
      Amtranik


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