29.06.05 DGAP-Ad hoc: M-Tech Technologie u.Bet. <DE0007236309> - 500 Beiträge pro Seite
neuester Beitrag 17.07.05 18:38:43 von
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Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Jahresergebnis 2004/2005
M-Tech AG: Hohe Verluste durch Einmalaufwendungen
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Hohe Verluste bei der M-Tech AG durch Einmalaufwendungen
Denkendorf, den 29.06.2005 - Die M-Tech AG, eines der international führenden
Unternehmen der Verkehrsleittechnik, wird für das abgelaufene Geschäftsjahr
(31.03.2005), hauptsächlich bedingt durch einmalige Sondereffekte, sowohl im
Einzel- als auch Konzernabschluss ein deutlich negatives Ergebnis ausweisen.
Im M-Tech Konzern lag der Umsatz bei 82,4 Mio.EUR (Vorjahr 82,9 Mio.EUR), das
Jahresergebnis mit -10,4 Mio.EUR deutlich unter dem des Vorjahres (-1,8
Mio.EUR). Die erhebliche Verschlechterung beruht im Wesentlichen auf
einmaligen Aufwendungen wie zusätzlichen Rückstellungen für
Personalanpassungsmaßnahmen und eventuellen Zahlungsverpflichtungen,
außerplanmäßigen Abschreibungen bei Immobilien sowie Ausbuchungen von
Forderungen in Höhe von insgesamt 7,5 Mio.EUR. Das jeweils um Einmaleffekte
bereinigte vergleichbare Betriebsergebnis verminderte sich um ca. 1 Mio.EUR
gegenüber dem Vorjahr auf -0,7 Mio.EUR.
Bei der M-Tech AG haben ebenfalls einmalige Aufwendungen das Ergebnis stark
belastet und zwar in Höhe von 11,7 Mio.EUR. Hier kommen neben den o. a.
Maßnahmen noch außerordentliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ende des
Geschäftsjahres durchgeführten gesellschaftsrechtlichen Restrukturierung im
Verbundbereich hinzu. Dadurch weist die Gesellschaft einen Verlust von 14,3
Mio.EUR aus (Vorjahr +1 Mio.EUR). Die Eigenkapitalquote sinkt dadurch von 87 %
auf 66 %.
Die Prüfungen der inländischen und ausländischen Einzelgesellschaften stehen
kurz vor dem Abschluss.
Der Vorstand
M-Tech Technologie und Beteiligungs AG
Robert-Bosch-Straße 41
73770 Denkendorf
Deutschland
ISIN: DE0007236309
WKN: 723630
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen und Hamburg
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.06.2005
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),13:55 29.06.2005
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