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    Hat der Bundesrat die Regierung Schröder tatsächlich blockiert? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.07.05 12:52:30 von
    neuester Beitrag 03.07.05 21:34:20 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 03.07.05 12:52:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hat der Bundesrat die Regierung Schröder tatsächlich blockiert?


      Kanzler Gerhard Schröder hat in seiner Rede zur Vertrauensfrage der Unionsmehrheit im Bundesrat eine "destruktive Blockadehaltung" vorgeworfen. Nur eine durch die Wähler klar und neuerlich legitimierte Regierungspolitik werde bei der Mehrheit des Bundesrates zu einem Überdenken dieser Haltung führen. Tatsächlich hat der Bundesrat in den vergangenen drei Jahren nur zwei Gesetze der Bundesregierung verhindert. Eins davon betraf Futtermittel.

      Schröders Vorwurf, dem Bundesrat gehe es "nicht mehr um inhaltliche Kompromisse oder staatspolitische Verantwortung, sondern um machtversessene Parteipolitik", läßt sich mit den Statistiken der Länderkammer nicht untermauern. Danach wurden in der laufenden 15. Legislaturperiode 29 Gesetze durch einen Einspruch des Bundesrates zwar gestoppt. Die Einsprüche konnten jedoch mit der Kanzlermehrheit im Bundestag regelmäßig überstimmt werden.

      In 96 Fällen (27,7 Prozent aller Gesetzentwürfe) kam es zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die meisten Vermittlungsverfahren wurden mit einer Einigung zwischen Bundesregierung und Bundesrat beendet. Fünf Gesetze, darunter das Vorhaben der rot-grünen Koalition, die Eigenheimzulage zu streichen, liegen aber noch im Vermittlungsausschuß und stehen im September wieder auf der Tagesordnung.

      In der letzten Legislaturperiode der Regierung von Helmut Kohl (CDU) zwischen 1994 und 1998 waren die Verhältnisse genau andersherum. Damals hatte die SPD im Bundesrat die Mehrheit. Es kam zu 83 Anrufungen des Vermittlungsausschusses. In 13 Fällen wurden Einsprüche gegen Gesetze beschlossen. Schröder, der der Union vorwarf, sie habe mit 29 Einsprüchen in den vergangenen drei Jahren fast so häufig Einspruch erhoben wie der Bundesrat zwischen 1949 und 1994, sparte Kohls letzte Legislaturperiode aus, weil der Vergleich sonst den Vorwurf der Blockade entkräftet hätte. In Kohls letzten vier Regierungsjahren wurden zehn Gesetzentwürfe der Bundesregierung im Bundesrat endgültig gestoppt.
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      schrieb am 03.07.05 13:24:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1

      Eine statistische Beleuchtung ist nicht erschöpfend, weil die jeweilige Bundesregierung bestimmte (zustimmungspflichtige) Gesetze gar nicht einbringt, wenn sie weiß, daß die Opposition das Gesetz im Bundesrat ausbremsen wird. Das war in der Endphase von Scharz-Gelb so und zum Ende von Rot-Grün war es nicht anders.

      Schröders Argumentation halte ich für schwach. Wenn der Bundesrat schuld sein soll, macht seine Vertrauensfrage keinen Sinn. Dann wär wohl der Rücktritt besser gewesen.
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      schrieb am 03.07.05 13:52:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Genau Antifor, du hast es geschnallt!!!!!!!!
      Deshalb ist die Union genauso verantwortlich wie Rot/ Grün für die Situation in D.!!!!
      Was machst du nun mit deinem CDU-gefärbten Weltbild?????
      Ja, so ist das Leben!!!
      Man wird immer wieder eingeholt!
      Nur, die es vorher gesagt haben, sind die Betonköpfe?!?
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 14:50:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habt ihr die Rede von Schröder eigentlich genau wahrgenommen. Da erledigt sich nämlich Schröders Vorwurf an die Opposition von ganz alleine. Es stellt sich die Frage: "Wer hats erfunden? Hä? Wer hats erfunden?"
      Er sagte wortwörtlich in den letzten Jahren habe es mehr Blockaden über den Bundesrat gegeben, wie vorher, seit Bestehen der Bundesrepublik bis 1994! Was war den 1994, als diese von ihm so beklagte Unsitte massiv die Regierung zu behindern, in erhöhten Maße benutzt wurde?
      Richtig! Oskar Lafontaine trat auf den Plan der Scharping abservierte und in seiner Funktion als Saarländischer Ministerpräsident mit seinen SPD-Kollegen im Bundesrat (damals in der Mehrheit) alles blockierte was nur irgendwie ging, selbst Sachen (z.B. Steuerreform) die später Rot/Grün selber übernommen hatte und dann als dolle Eigenleisteung zu verkaufen suchte.
      Damit hatte man nicht nur einen Jahrelangen Zeitverlust zu verantworten, nein, man führte das Ganze auch noch handwerklich tölpelhaft durch (Millardensteuergeschenke an die Großkonzerne) und jetzt beklagt er sich heuchlerisch darüber, dass eine politische Waffe die seine Partei selber hoffähig gemacht hat, sich in dem Moment gegen ihn wendet, wo er selber in der Regierungsverantwortung ist. Das ist lächerlich und verlogen.
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 16:23:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die CDU hat in wenigen Jahren genausoviel blockiert wie in 45 Jahren vorher insgesamt blockiert wurde.
      Das ist schon ein einmaliger Vorgang. Traurig, traurig.

      :(

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      schrieb am 03.07.05 18:25:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Kaperfahrer...Genau so ist es. Aber diese Sozenbande ist wirklich derart borniert, daß einem schon die Vergleiche ausgehen. Frage mich, wie die immer noch das Stimmvieh für ihre dümmlichen Sprüche finden. Aber wie sagte schon Einstein: Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind. Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 19:24:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]17.115.554 von Stahlbein am 03.07.05 13:24:12[/posting]es war sinnvoll, was Schröder gemacht hat.
      Wäre Schröder zurückgetreten, hätte es einen neuen SPD-Kanzler gegeben und das Land wäre ein weiteres Jahr durch die Union blockiert worden.
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 21:34:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]17.118.671 von StellaLuna am 03.07.05 19:24:01[/posting]@Stella

      Stimmt wieder mal nicht. In beiden Fällen, also nach dem Rücktritt oder nach der gescheiterten Vertrauensfrage kann der Bundestag einen neuen Kanzler wählen.

      Art. 68 (1) GG: Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.

      Stella, du hast keine Ahnung von der Verfassung.


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