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    verlustvortrag aktuell / Nataly - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.07.05 10:34:41 von
    neuester Beitrag 09.07.05 10:32:07 von
    Beiträge: 4
    ID: 991.269
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      Avatar
      schrieb am 05.07.05 10:34:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      Nataly hatte in einem Thread im letzten Jahr auf das Verfahren beim BFH (Az.: IX R 21 / 04) hingewiesen. Wie ist der aktuelle Stand zum Thema "Verlustrücktrag bei bestandskräftigem ESt-Bescheid". Konkretes Beispiel: Verluste in 2000 in Höhe von 50.000 Euro; Gewinne in 2005 iHv 100.000 Euro. Kann ich - trotz bestandskräftigem ESt-Bescheid für 2000 im Rahmen der Steuererklärung für 2005 die Verluste aus 2000 gegenrechnen ? Wenn ja, wie ? (bereits jetzt eine gesonderte Feststellung der Verluste für 2000 beantragen, während die Steuererklärung für 2005 erst Ende 2006 abgegeben wird ?). Danke an die Experten für Antwort.

      :)gecco67
      Avatar
      schrieb am 05.07.05 11:08:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      also bei meinem FA geht das. Ich bekomme jedes Jahr eine Art Auszug mit dem Verlustvortrag. Bei der Steuererklärung schreibe ich dazu bitte mit Verlustvortrag aus ...verrechnen. Ein paar Tage/wochen später kommt dann die kor. Fassung der EKStErkl vom Vorjahr. Bin mir aber nicht sicher, ob das FA das bei mir richtig macht, da die auch Verluste mit reinrechnen die von der Einkunftsart her keine Speku-Einkünfte sind. Also > 1 Jahr.

      gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 09.07.05 10:25:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Verfahren IX R 21/04 ist noch beim BFH anhängig.

      Gegenstand des Verfahrens:

      Verlustfeststellung nach § 23 Abs. 3 EStG - Ist die gesonderte Feststellung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gemäß § 23 Abs. 3 Satz 9 i.V. mit § 10d Abs. 4 EStG 2000 auch noch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids möglich?

      -- Zulassung durch FG --

      Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

      EStG § 23 Abs 3 S 9

      Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 20.4.2004 (12 K 4579/02)

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 09.07.05 10:32:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Verluste aus 2000 können nur über den Weg des Vortrags in die nächsten Jahre "gerettet" werden.
      Also Verlustfeststellung 31.12.2000, dann Verrechnung mit Gewinnen 2001, dann Verlustfeststellung 31.12.2001, dann...
      Eine unmittelbare Verrechnung der Verluste mit Gewinnen aus 2005 ist nicht möglich.

      vu
      pegru


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