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    Sicherheiten?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.05 20:09:55 von
    neuester Beitrag 10.07.05 11:13:13 von
    Beiträge: 10
    ID: 992.292
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      schrieb am 09.07.05 20:09:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      folgender Sachverhalt:
      Wir möchten uns ein Haus kaufen und 30% der Darlehenssumme soll über die KfW bzw. über das landeseigende Bayernprogramm (Zinsverbilligungsprogramm) finanziert werden. Die beiden letzten sind ja mit einer nachrangigen Sicherheit zufrieden. Von daher müsste mir doch jede Bank, (natürlich sofern ich netto genug verdiene), problemlos einen Kredit geben, da doch ihr Risiko deutlich geringer ist, oder? Die 30% weniger werden sie sicherlich fast immer erlösen, oder?

      Eigenkapital habe ich nur wenig, mit Eigenheimzulage ca. EUR 35.000,-, Kaufpreis dürfte bei ca. EUR 270.000,- liegen, d.h. Bankkredit in Höhe von EUR 189.000,- der Rest KfW...

      Mein Schwiegervater überträgt meiner Frau eine seiner Mietwohnungen (Mieteinnahme ca. EUR 650,-/mtl.) möchte jedoch nicht das die Wohnung mal verkauft wird.
      Wie kann er sicherstellen das die Wohnung nicht verkauft werden kann, steht das dann im Grundbuch?
      Gibt es eine Möglichkeit wie wir seinem Wunsch entsprechen können, aber die Bank trotzdem die Wohnung als Sicherheit akzeptiert?

      Fragen über Fragen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.


      Danke Aik
      Avatar
      schrieb am 09.07.05 20:23:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich vermute, daß es auch in Deutschland die Möglichkeit gibt, ein Veräußerungsverbot (ev. mit Belastunsverbot) zugunsten eines Dritten eintragen zu lassen - das würde den Wunsch deines Schwiegervaters erfüllen.

      Die Bank muß vorrangig (vor solchen Verboten) im Grundbuch stehen, dann sollte es akzeptabel sein. Dazu wird natürlich die Unterschrift deines Schwiegervaters benötigt werden.
      Avatar
      schrieb am 09.07.05 20:40:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      hm, aber das läuft ja seinem Wunsch entgegen. So könnte doch die Bank evtl. die Wohnung doch zu Geld machen und genau das will er ja verhindern....

      Danke Aik
      Avatar
      schrieb am 09.07.05 21:16:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Bank könnte - wenn du den Kredit nicht bedienst.
      Das haben Sicherheiten so an sich !
      Avatar
      schrieb am 09.07.05 21:35:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke, das ist mir schon klar und deshalb auch meine Frage hier.

      Vielleicht hat ja jemand hier sinnvollere Tipps für mich als mir das zu erzählen was ich eh schon weiss. :confused:


      Danke Aik

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      schrieb am 09.07.05 21:39:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielleicht kann ja auch jemand etwas zu meinen anderen Fragen sagen.

      Wie gesagt, da 1/3 der Summe ja durch die KfW finanziert werden würde aber diese auch nachrangig abgesichert sein kann dürfte die Bank doch keine Probleme haben, oder? Immerhin steht meine Hausbank dann vorrangig mit Ihrem Kredit im Grundbuch und dieser wird doch zuerst bedient?


      Danke
      Avatar
      schrieb am 09.07.05 22:02:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      du musst doch auch immer irgendwie deinen senf abladen?

      #2 von big_mac 09.07.05 20:23:34 Beitrag Nr.: 17.195.284
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      Ich vermute,
      Avatar
      schrieb am 09.07.05 22:27:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      ganz so einfach mit dem KfW- Darlehen ist das nicht.

      Da deine Hausbank die weiterreichende Bank ist legen Sie meist den gleichen Massstab bei der Kreditvergabe an, wie wenn du den Kredit bei deiner Hausbank aufnimmst.

      Desweiteren finanzieren die Banken maximal den Kaufpreis, das heisst das Geld, was du hast geht schon alleine für die Kaufnebenkosten drauf (Grunderwerbssteuer, Makler, Notar, Gerichtskosten, usw.)

      jetzt wollen die Banken aber noch 10- 20 % Eigenkapital sehen. Dein Einkommen kann nicht soooo gut sein, sonst würdest du keine Eigenheimzulage bekommen.

      Nun kommen die Sicherheiten ins Spiel: die Bank akzeptiert Sicherheiten aber dies heisst, dass sie diese im Notfall auch verwerten/ verkaufen können- das haben nunmal Sicherheiten so an sich!

      Dazu muss der Schwiegervater die Wohnung übrigens nicht übereignen sondern nur als Sicherheit hinterlegen.

      Wenn der Schwiegervater die Wohnung übereignet können die Mieteinahmen zu eurem Einkommen dazugerechnet werden( aber auch bei der Eigenheimzulage).

      Letztendlich hilft dir nur ein Gespräch mit der Bank, da es hunderte Möglichkeiten für eine Strukturierte Finanzierung gibt. Eine Zusammensetzung wäre: Darlehen 1.-rangig Bauspardarlehen 2.rangig und KFW falls möglich drittrangig

      jedoch sind bei diesen Modellen die Belastungen sehr hoch, da du 2 oder drei Kredite parallel abzahlen müßtest

      ich weiss war dir keine Hilfe

      aber Finanzierung ist nen riesen Gebiet

      manunikat
      Avatar
      schrieb am 09.07.05 22:45:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      @manunikat

      danke für Deinen Beitrag.
      Ganz so sehe ich das jedoch nicht. ich denke nicht das meine ca. 15% EK allein durch Kaufnebenkosten drauf gehen. Grunderwerbsteuer ist 3,5% und Notar ca. 1-1,5%, d.h. 5%. Okay wenn man Pech hat kommt noch der Makler mit 3,x% dazu.

      Und Eigenheimzulage bekommt man auch noch wenn man nicht sooo schlecht verdient, bei Verheirateten mit 2 Kindern ist das Limit doch schon ziemlich hoch. ;-)

      Nun, mit der Wohnung als Sicherheit hat mir meine Bank ein Darlehen von ca. EUR 280.000,- als "i.O." eingestuft, notfalls muss ich dem Schwiegervater halt mal ins Gewissen reden.


      Danke Aik

      PS: Ich dachte schon das die Banken erstmal an sich denken und dann an die KfW ;-)
      Avatar
      schrieb am 10.07.05 11:13:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      aikhoch,
      deine Angaben verstehe ich so: Der Schwiegervater möchte die Miete (€ 650,- mtl) weiterhin einnehmen. Die ETW soll deine Frau der Bank nur als Sicherheit angeben. Das schließt natürlich ein, daß die ETW unter den Hammer kommen kann.

      Wie wär`s, wenn der Schwiegervater selbst ein Darlehen mit der ETW als Sicherheit aufnimmt? Das Geld gibt er deiner Frau, und ihr zahlt die Darlehensraten für ihn. Das sollte auch unter Verwandten schriftlich festgehalten werden. Ihr könnt auf diese Weise die ETW nicht versilbern und bei eurer Bank ein mächtiges Eigenkapital vorweisen.


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