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    beamter in der beurlaubung zur gkv - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.05 22:42:08 von
    neuester Beitrag 12.07.05 22:42:25 von
    Beiträge: 7
    ID: 992.600
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      schrieb am 11.07.05 22:42:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      So, hier eine frage für unsere kv-spezies: kann sich ein beamter, der beurlaubt ist, während dieser beurlaubung gkv versichern, obwohl er vorher pkv versichert war? falls, jemand die antwort weiss, bitte entsprech. § nach SGB 5 nennen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 22:51:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was macht denn der Beamte während der Beurlaubung?
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 23:20:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      weiss ich nicht. aber wir nehmen mal 2 szenarien an:
      1. der beamte arbeitet in der freien wirtschaft weiter (falls das möglich ist)
      2. ist aus einem anderen grund beurlaubt worden
      Avatar
      schrieb am 12.07.05 06:37:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Moin,
      kann zwar keinen § nennen, aber aus der PKV zurück zur GKV ist nicht so einfach (eigentlich fast unmöglich). Er wird weiterhin PKV sein.
      Avatar
      schrieb am 12.07.05 08:28:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.210.651 von Bakterie am 12.07.05 06:37:34[/posting]Paragraphen kann ich auch nicht nennen, aber es verhält sich so:

      zu 1)
      Hat er ein Einkommen, das unter der Versicherungspflichtgrenze liegt (46.800 €/Jahr Brutto) und hat er das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist er wieder pflichtversichert in der GKV. Höheres Einkommen oder Alter und er kann nicht in die GKV zurück.

      zu 2)
      Ist er ohne Beschäftigung oder selbständig, kann er nicht in die GKV zurück. Dies ist nur möglich, wenn er einen pflichtversicherten Zustand auslöst.


      Zur Betrachtung könnte noch die Frage interessant sein, ob er verheiratet ist und was der Ehepartner beruflich macht (GKV od. PKV?) oder ob dieser auch Beamter ist.

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      schrieb am 12.07.05 09:27:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      DrEisebart
      Wieso arbeitet der WEITER?
      Der müsste doch erst mal anfangen zu arbeiten!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.07.05 22:42:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Dr. Eisenbart,

      da wird ja wieder viel Schmarrn geredet.

      Wenn er der Pflichtversicherung unterliegt, dann ja! Siehe hier:

      http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb05/sgb05x005…

      Wenn nicht, dann mus er die PKV auf 100% hochfahren!!!

      Und dann gibt es natürlich die Klassiker für kleine Helden: Landwirt, Künstler, Seemann, etc.

      Und wo ist nun das Problem???????

      ich finde diese Art von Fragen immer wieder toll: Bitte um exakte Antwort und gebe keinen exakten Fall!

      Oder noch besser: Nehmen wir mal zwei Szenarien, 1. sehr allgemein und 2. noch allgemeiner.

      Das SGB ist ein Gesetzbuch, d.h. Jura! Und Jura ist alles, aber keine exakter Wissenschaft, sondern immer nur eine wahrscheinlich und mögliche Annährung an einen konkreten Fall.

      Viele Grüße
      Thorulf Müller


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