Paion "buy" (Seite 10487)
eröffnet am 12.07.05 19:39:23 von
neuester Beitrag 12.04.24 13:32:35 von
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ISIN: DE000A3E5EG5 · WKN: A3E5EG · Symbol: PA8
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24.11.23 · 4investors |
Werte aus der Branche Biotechnologie
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hoffentlich kommen montag keine panikverkäufe von anlegern
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.403.141 von V-I-P am 07.09.13 11:18:48Nach meiner letzten Aufstellung mit den Fonds unter 3% beträgt der Streubesitz etwa 60% oder knapp drüber. Allerdings sind das ältere Werte, da Zahlen unter 3% nicht mehr veröffentlicht werden. Man müsste da mühsam einzeln bei den Fonds recherchieren, falls sie die Zahlen überhaupt veröffentlichen. Das wäre mir zu mühsam.
hoffe wenn alles planmäzig und positiv verläuft das wir in einem jahr ein paar plätze gut machen werden
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.403.457 von BankCroupier am 07.09.13 13:05:07Weil wir gerade bei der Statistik sind. Paion hat sich von allen deutschen börsennotierten Biotechs auf Platz vier hochgearbeitet. Startpunkt ist der Anfang letzten Jahres.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.403.389 von BICYPAPA am 07.09.13 12:41:29Anzahl Aktien
25.379.906 Stk.
Anteilseigner
81,16 % Streubesitz
4,99% IPSA (seit 03.09.13)
5,88% Varuma AG
4,87% Dr. Mariola Söhngen und Dr. Wolfgang Söhngen
3,10% Merrill Lynch & Co. Inc
Am 31.12.2012 betrug der Anteil von IPSA noch 9,12% gemäß Jahresbericht der Paion AG.
25.379.906 Stk.
Anteilseigner
81,16 % Streubesitz
4,99% IPSA (seit 03.09.13)
5,88% Varuma AG
4,87% Dr. Mariola Söhngen und Dr. Wolfgang Söhngen
3,10% Merrill Lynch & Co. Inc
Am 31.12.2012 betrug der Anteil von IPSA noch 9,12% gemäß Jahresbericht der Paion AG.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.403.141 von V-I-P am 07.09.13 11:18:48Hier die Seite von Wikipedia ist sehr hilfreich. Natürlich weiß bis jetzt keiner wer die Stücke aufkauft. Deswegen kann man bis neue Veröffentlichungen gemacht werden nicht sage wieviele sich im Freefloat befinden. Es gibt aber auch viele risikoreichere Fonds, die unter der 3% Meldeschwellen liegen. Leider habe ich nur etwas ältere Veröffentlichungen. Meine Aufzeichnungen sind da auch nicht aktuell.
http://de.wikipedia.org/wiki/Stimmrechtsmitteilung
http://de.wikipedia.org/wiki/Stimmrechtsmitteilung
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.403.141 von V-I-P am 07.09.13 11:18:48
Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon
5. Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften (§§ 21 ff.WpHG): Grundsätzlich gilt: wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte eines Aktienemittenten mit der Bundesrepublik als Herkunftsstaat erreicht, überschreitet oder unterschreitet, hat der Gesellschaft wie auch dem BaFin dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen mitzuteilen. Das börsennotierte Unternehmen hat dann dem Gesetz zufolge unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang der Mitteilung, diese zu veröffentlichen und dem Unternehmensregister zur Speicherung zu übermitteln. Die Mitteilungspflichten gelten seit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz v. 5.4.2011 (BGBl. I S. 538) für alle Finanzinstrumente und sonstigen Instrumente, die es ihrem Inhaber faktisch oder wirtschaftlich ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene und bereits ausgegebene Aktien eines Emittenten zu erwerben. Dies kann z.B. auch den Stillhalter einer Put-Option umfassen, allerdings erst ab 5 Prozent. Eine Zusammenrechnung der Stimmrechtsmitteilungen von Aktien und sonstigen Finanzinstrumenten findet nach einer weiteren Änderung des WpHG durch das Risikobegrenzungsgesetz vom 12.8.2008 (BGBl. I 1666) statt.
Der Streubesitz hat sich durch den Verkauf von IPSA entsprechend erhöht, vorausgesetzt es folgt nicht in Kürze eine Stimmrechtsmitteilung, dass ein neuer Investor eingestiegen ist, aber der muss mindestens 3% Anteil an Paion haben.
Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon
5. Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften (§§ 21 ff.WpHG): Grundsätzlich gilt: wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte eines Aktienemittenten mit der Bundesrepublik als Herkunftsstaat erreicht, überschreitet oder unterschreitet, hat der Gesellschaft wie auch dem BaFin dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen mitzuteilen. Das börsennotierte Unternehmen hat dann dem Gesetz zufolge unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang der Mitteilung, diese zu veröffentlichen und dem Unternehmensregister zur Speicherung zu übermitteln. Die Mitteilungspflichten gelten seit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz v. 5.4.2011 (BGBl. I S. 538) für alle Finanzinstrumente und sonstigen Instrumente, die es ihrem Inhaber faktisch oder wirtschaftlich ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene und bereits ausgegebene Aktien eines Emittenten zu erwerben. Dies kann z.B. auch den Stillhalter einer Put-Option umfassen, allerdings erst ab 5 Prozent. Eine Zusammenrechnung der Stimmrechtsmitteilungen von Aktien und sonstigen Finanzinstrumenten findet nach einer weiteren Änderung des WpHG durch das Risikobegrenzungsgesetz vom 12.8.2008 (BGBl. I 1666) statt.
Der Streubesitz hat sich durch den Verkauf von IPSA entsprechend erhöht, vorausgesetzt es folgt nicht in Kürze eine Stimmrechtsmitteilung, dass ein neuer Investor eingestiegen ist, aber der muss mindestens 3% Anteil an Paion haben.
Hallo
mich würde interessieren ob der Streubesitz sich dadurch erhöht oder ob jemand die Pakete gekauft hat. Ab wann wäre denn Meldepflicht.
vip
mich würde interessieren ob der Streubesitz sich dadurch erhöht oder ob jemand die Pakete gekauft hat. Ab wann wäre denn Meldepflicht.
vip
hoffe wenn der abverkauf beendet ist das wir auch eine solche rally hinlegen werder wie epi. vielleicht wären wir auch schon da wenn nicht die franz. gewesen wären
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.402.193 von BICYPAPA am 06.09.13 22:52:44Dann hoffen wir mal das Du damit recht behälst. Schön wärs.
22.12.23 · 4investors · PAION |
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22.12.23 · EQS Group AG · PAION |
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