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    Glaubhaftmachung der Kilometerleistung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.07.05 10:33:00 von
    neuester Beitrag 17.07.05 23:25:28 von
    Beiträge: 7
    ID: 993.757
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      schrieb am 17.07.05 10:33:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das FA verlangt eine Glaubhaftmachung der gefahrenen Kilometerdurch einen Nachweis von Rechnungen oder TÜV-Bescheinigung.
      Wie weit geht das FA bei den Überprüfungen, hat jemand schon einmal Erfahrungen damit gemacht ?
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      schrieb am 17.07.05 11:42:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Etnweder ist der Sachverhalt glaubhaft oder Du musst ihn nachweisen.

      Insoweit geht das Finanzamt bei den von Dir vorgetragen Sachverhalt davon aus, dass dieser nicht glaubhaft ist und verlangt daher Nachweise.

      Nachweise sind zunächst der Kaufvertrag über den PKW, Scheckheft, Inspektions- und Reparaturrechnungen, TÜV- und AU-Bescheinigungen, Verkaufsvertrag.

      Solltes Du die Nachweise nicht erbringen wird es Dir zu Deinen Nachteil ausgelegt, was bedeutet, dass die von Dir begehrten Werbungskosten / Betriebsausgaben gekürzt oder gar ganz gestrichten werden. Da kannst Du machen nix!!!

      Je nach Sachverhalt kann auch eine versuchte Steuerverkürzung vorliegen was die Hinzuziehung des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen mit sich zieht.
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      schrieb am 17.07.05 12:24:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Diese Nachforschungen lächerlich, zumal hier die meisten Finanzämter nicht weiter nachfragen. Ich habe leider auch schon seit Jahren mit einem nervigen Beamten zu kämpfen.
      Wenn ich zum Arbeiten von A nach B kommen muß und ich keine Kosten vom Arbeitgeber erstattet bekomme, was soll dann die Überprüfung?

      Zur Frage: Anhand der Kilometerstandsangabe auf den Belegen kann der Beamten seine Rückschlüsse ziehen.

      Viel Spaß mit Deinem Finanzamt!

      :cry:
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 12:35:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2 und #3 Danke !!!
      Die Nachweise habe ich, muß ja alle 2 Jahre zum TÜV.
      Jetzt soll noch der aktuelle Km- Stand beigebracht werden.
      Muß der von jemanden bescheinigt werden oder soll ich am besten beim FA vorbeifahren, dann kann ja der Herr Finanzbeamte selber schauen, mißtrauisch wie die sind, werden die meinen Angaben so nicht glauben.

      :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 12:44:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sorry Jungs, aber die Finanzbeamten machen nur ihren Job.

      Es geht um unsere Steuergelder.

      Allerdings muss ich einräumen, dass die kleinen Arbeitnehmer näher geprüft werden als die Gewerbetreibenden.

      Diese können in ihren Betriebsausgaben Aufwendungen des privaten Bereichs einbauchen und müssen nur alle paar Jahre wenn nicht sogar Jahrzehnte mit einer Betriebsprüfung rechnen währenddessen der kleine Arbeitnehmer jede Ausgabe glaubhaft bzw. nachweisen muss.

      zur Frage:

      Fahr mit dem Fahrzeug vor und lass es vom Beamten in augenschein nehmen.

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      schrieb am 17.07.05 14:45:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Die machen nur ihren Job" kann ich so nicht bestätigen.
      Ich gewann eine Sache gegen das FA vor Gericht in dem der Richter der Beamtin sinngemäß klarmachte, daß sie doch keine Racheakte oder persönlichen Antisympatien in ihren Job einbringen solle. Das Gericht hätte weit weniger Arbeit, wenn der Beamte wirklich nach besten Wissen und Gewissen handeln würde.
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 23:25:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Im Mai habe ich mehrere Artikel in Süddeutsche, Welt etc. gelesen über die Arbeit der Finanzbeamten.

      Letztenendes haben die im Schnitt ca. 15min pro Steuererklärung. Man kann sich also ausrechnen, wie umfangreich die bei einer "normalen" Steuererklärung prüfen. Genauer geprüft werden "Besserverdienende" und eben Auffälligkeiten. Darüberhinaus wird jedes Jahr ein neues Themenfeld definiert, das genau geprüft wird, so z.B. Pendeln, 2. Haushalt, Weiterbildung etc.

      In einer normalen Steuererklärung schauen die also nur, ob das alles halbwegs plausibel ist und checken dann noch das aktuelle Jahresthema. Das wars. Keine weitere Prüfung.

      Gewerbetreibende werden mit Sicherheit genauer geprüft als der kleine AN. Als Gewerbetreibender hat man es halt aber eben einfacher, Steuerthemen "kreativ zu interpretieren"...

      Ist doch auch klar, ein Finanzbeamter versucht auch, ökonomisch vorzugehen. Was soll ich denn bei einer Steuerklärung mit einem Brutto von 30.000 gross rausholen? Da setze ich mich mal lieber hin und versuche beim Millionbetrag mal 20.000 rauszuholen.

      Ich selbst hatte auch mal die Frage, meine km zu belegen. Und das bei einem wahrhaft lächerlichen Betrag. Mit 2 Inspektionsrechnungen, auf denen die km angegeben waren, war es dann ok. Man kann auch ein Fahrtenbuch vorlegen. Da sollte man aber aufpassen, dass das Buch nicht in 2005 gedruckt wurde und die Fahrten und deren Einträge in 2004 gemacht wurden... :laugh:


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