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    1999 gekaufte Wohnung nach Eigennutzung nun vermietet - steuerliche Auswirkungen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.07.05 14:03:50 von
    neuester Beitrag 29.07.05 11:42:01 von
    Beiträge: 18
    ID: 993.776
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      Avatar
      schrieb am 17.07.05 14:03:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      folgender Fall, bei dem ich um fachkundige Hinweise bitte:

      - Wohnungskauf 1999 mit Eigenheimzulage, da selber drin gewohnt

      - Zum 1.10.2004 nun vermietet (Eigenheimzulage in 2004 noch bekommen)

      Dazu nun folgende Fragen:

      - Hat man auf die uebrigen 2 Jahre Eigenheimzulage bei einem spaeteren Wiedereinzug oder einem Neukauf noch Anspruch ?

      - Ist die Abschreibung der Wohnung nun moeglich ?

      - Wenn ja, nach welcher Methode und in welchem Zeitraum ?

      - Beinhaltet der Abschreibungsbetrag dann auch noch die damals angefallenen Nebenkosten (Gebuehren u.s.w.)

      - Koennen fuer das 4. Quartal bereits Zinsen und andere Ausgaben geltend gemacht werden, obwohl in dem Jahr selber noch 9 Monate drin gewohnt und Zulage gewaehrt wurde ?

      - Wenn ja, dann generell anteilig (1/4) ?

      - Gibt es sonst noch etwas zu beachten ?

      Vorab schon mal vielen Dank fuer Eure Unterstuetzung.
      Bin auch fuer jeden Hinweis auf weiterfuehrende Quellen dankbar.

      EinSchwabe
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 15:13:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Schwaben sparen selbst an einem vernünftigen Steuerberater.

      :):):)

      catchup
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 17:54:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi einschwabe,

      1. Ja (Folgeobjekt)
      2. Ja
      3. Linear oder degressiv, aber die Jahre 1999 bis April 2004 sind verloren, deshalb ist lineare AfA zu bevorzugen.
      4. Ja
      5. Ja, Zinsen ab Vermietung sind WK. Die Zulage ist ein Jahresbetrag.
      6. Siehe 5
      7. Sonst noch was? Mail mich an an, damit ich die Rechnung verschicken kann.

      Schönen Sonntag,

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 19:02:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      . Sonst noch was? Mail mich an an, damit ich die Rechnung verschicken kann.
      Aber das löst doch nur Steuerpflicht bei dir aus ! :eek::D:D
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 10:21:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.257.063 von pegru am 17.07.05 17:54:22[/posting]Hallo pegru,

      vielen Dank fuer Deine Antwort, hast mir sehr weitergeholfen. :)

      Es sei mir noch eine Frage erlaubt :confused:
      Was meinst Du mit "die Zulage ist ein Jahresbetrag" ?

      Vorab schon mal vielen Dank und eine schoene Woche

      EinSchwabe aus`m Ausland


      PS: Schwaben und Rechnungen (um mich dem Niveau von #2 anzupassen) ?? :(

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      Avatar
      schrieb am 22.07.05 17:52:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi EinSchwabe,
      Jahresbetrag bedeutet schlicht und einfach, dass die Zulage auch dann in voller Höhe bezahlt wird, wenn man z. B. im Januar auszieht und das Haus ab 01.02. sofort vermieten kann.
      Theoretisch reicht ein Tag der Selbstnutzung im Jahr für die Zulage. (Musst nur einen Finanzbeamten finden, der dies glaubt.)

      cu
      pegru

      PS:
      Das mit der Rechnung must du nicht so ernst nehmen.
      Und sorry für die späte Antwort, aber unter der Woche muss ich arbeiten (an dieser Stelle müssten eigentlich ein paar smiles kommen, aber firefox unterstützt dies noch nicht).
      Avatar
      schrieb am 23.07.05 10:03:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      @pegru (#3)

      --- 5. Ja, Zinsen ab Vermietung sind WK.---

      Das ist m.E. nicht zutreffend, da nur die Zinsen von Darlehen Werbungskosten aus V+V sein können, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb eines zu vermietenden Objekts stehen. Das scheint mir in diesem Falle fraglich.

      Grüße K1

      P.S. auch Firefox unterstützt Smilies ;)
      Avatar
      schrieb am 23.07.05 10:22:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      zinsen zur erhaltung und sicherung der v u v einnahmen sind abzugfähig
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 10:42:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      @K1

      Die Zinsen stammen aus dem fuer die Wohnung aufgenommenen Darlehen, stehen also in direktem Zusammenhang.

      Und nach dem Kommentar von rafu sollten Sie zumindest zur Erhaltung und Sicherung abzugsfaehig sein ... ohne Finanzierung muesste ich ja sonst verkaufen ...

      Noch eine andere Frage:
      Wenn die Nebenkosten ueber einen Verwalter abgerechnet werden, in einem Zeitraum der nicht dem Kalenderjahr entspricht (April bis Maerz) und einzelne Posten ohne Datum angibt, muss man dann in irgend einer Form eine Abgrenzung vornehmen ? Oder den Betrag einfach anteilig (3/4 - 1/4) ansetzen ?

      @pegru
      Schwaben sind geduldig :cool:
      Bin Dir fuer Deine Hilfe dankkbar !
      Das mit dem Arbeiten kenne ich leider zur Genuege ... :(
      Aber dafuer sind wir Schwaben ja auch bekannt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 13:18:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      ...und wir Bayern auch
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 13:22:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ K1,
      wie unterstützt eigentlich firefox die smiles.
      Damals, zu Zeiten des IE, war links ein Bereich zum Einfügen der smiles.
      Dieser Bereich fehlt bei firefox.
      Also, was soll ich tun?

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 13:56:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Also, was soll ich tun?

      Den IE benutzen. Dann funktioniert es wieder.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 15:56:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      @pegru

      Anleitung: einfach die Leerzeichen weglassen.

      :mad: : mad :
      :p : p
      :rolleyes: : rolleyes :
      :laugh: : laugh :
      :cry: : cry :
      :) : )
      ;) ; )
      :D : D
      :eek: : eek :
      :confused: : confused :
      :O : O
      :kiss: : kiss :

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 17:52:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi Nataly,
      nein danke,

      hi K1,
      danke :)

      wie klein ist die Welt. auch hier gelten die üblichen Abkürzungen.
      Muss aber zugeben, beim IE war dies früher etwas komfortabler.
      Trotzdem kein Grund zum IE zurück zu kehren.

      Schönen Sonntag noch
      pegru
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 19:20:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      @pegru

      jetzt hats´ W:0 auch beim Mozilla/Firefox geschafft. Schau mal bei Deinem nächsten Posting ;)

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 21:02:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zu #15:
      Stimmt:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 22:36:03
      Beitrag Nr. 17 ()
      Mit Netscape 7.1 geht es auch:yawn::yawn::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 11:42:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      :)
      ;)


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