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    cinerenta medienfonds (Seite 116)

    eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
    neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
    Beiträge: 1.294
    ID: 994.302
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      schrieb am 15.10.11 16:22:54
      Beitrag Nr. 144 ()
      Ach Herr Geier,

      der Treuhaender ist wegen vorsaetzlicher Desinformation von Anlegern rechtswirksam verknackt.
      Kapitalanlagebetrug.
      Die Versicherungsbedingungen seiner HDI- Haftpflicht schliessen Zahlungen bei strafbarer Handlungen des Versicherten aus.
      Wo ist denn da irgendein Chancen Risiko-Verhaeltnis ?

      Die Anlegerschutzkanzlei Mattil behauptet das.
      Belegt es aber nicht, kann es nicht.
      Und wird 2 Tage nach dem Scheitern des Verfahrens die Rechnungen eintreiben.
      So wie 2 Tage nach Contor-Pleite.

      Auch der Lechner arbeitet in erster Linie fuer eigene Rechnung.
      Ich empfehle auch jedem, mal dem christlichen Beirat auf den Zahn zu fuehlen.

      Hier haben alle zusammengeholfen, die Anleger um ihre Altersversorung zu betruegen: Initiator Ohoven, Treuhander, Aufsichtsbehoerden, Fonds-GF, Anwaelte und -

      das Finanzamt.



      Finanzamt und BAFIN-Aufsichtsbeamte beim Lesen des Cinerenta- Fondsprospekts
      Karikatur: Harm Bengen


      Wer sieht denn eingentlich noch einen plausiblen Weg, wenigstens Teile seines Geldes wiederzuholen ?

      Hallo, Herr Strempel.
      Hier koennetn Sie in die Geschichte eingehen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.10.11 12:35:42
      Beitrag Nr. 143 ()
      Eine Frage mal zu diesem Punkt: " Unter anderem möchte Herr Dr. Lechner mit diesen Geldern das Insolvenzverfahren der CONTOR finanzieren!" Ich verstehe das gar nicht. Was meinen Sie denn damit?
      Avatar
      schrieb am 14.10.11 18:49:23
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.213.762 von GregorStrempel am 14.10.11 15:37:04Das Chancen Risiko Verhältniss ist beim Fonds 4 besser hier muss man bei CR collective eine geringer Summe für den Prozess in die Hand nehmen.
      Nur ein Beispiel
      bei Fonds 4 für 100.000 Euro Beteiligung ca. 4800 Euro
      bei Fonds 5 für 60.000 Euro Beteiligung ca. 7500 Euro

      wo ist nun das Chancen Risiko Verhältniss der eingesetzten Summe falsch????
      Bei mir ist nach obigen Beispiel mit wenniger Geld bei Fonds 4 mehr Einsatz zu erzielen oder??
      Habe einige Bekannte die auch an verschiedene Fonds der ehm.Cinerenta beteiligt sind darum kenn ich einige Unterschiede.
      Könnten sie für die oben genannten Summen ein Klage durchführen?
      Ich denk mal nicht.
      Nix für ungut.....bin froh wenn das Forum mal belebt wird. Vielleicht kommen
      auch noch andere hinzu.
      Avatar
      schrieb am 14.10.11 15:37:04
      Beitrag Nr. 141 ()
      Sehr geehrter Aktien-Geier,

      wer das Geld und die Zeit zum Zocken hat, der kann das natürlich tun. Ich möchte allerdings dem von Ihnen erweckten Eindruck entgegentreten, dass es in jedem Fall sinnvoll sei, einen äußerst risikobehafteten Prozess zu führen. Falsch ist auch Ihre Behauptung dass die Chancen bei Fonds 4 besser seien als bei Fonds 5, denn nach dem Modell von Herrn Dr. Lechner sollen die Ansprüche ja in einer einzigen Klage geltend gemacht werden, also würden Anleger von Fonds 4 genauso gestellt, wie Anleger aus Fonds 5. Ich teile auch nicht Ihre Ansicht, dass es billiger wäre, die CR Collective zu beauftragen, als einen Anwalt einzuschalten. Ich verweise dazu auf die Stellungnahme/Berechnungen der Kollegin Fohrer. Wenn Sie daher unbedingt klagen wollen, dann sollten Sie einen Anwalt beauftragen, denn das wäre nicht nur preiswerter, sondern auch aussichtsreicher und die Kosten könnten - anders als bei der CR Collective - von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

      Ich persönlich halte von solchen Klagen allerdings bekanntlich nichts.

      Ich erinnere auch daran, dass Herr Dr. Lechner von den Anlegern bereits mehrfach Gelder nachgefordert und erhalten hat. So z. B. für die Prozesse gegen die Finanzverwaltung, die Abwicklung der US-Quellensteuer und das von ihm angeregte Güteverfahen. Bis heute liegt den Anlegern keinerlei Nachweis über die Verwendung dieser Gelder in Millionenhöhe vor und einen Erfolg konnte Herr Dr. Lechner in all diesen Angelegenheiten auch noch nicht verbuchen.

      Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.

      Gregor Strempel
      Rechtsanwalt/Wirtschaftsmediator
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.10.11 12:36:31
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.203.775 von GregorStrempel am 12.10.11 17:30:36Noch ein Beitrag von mir.
      Die ganze Rechtsverdreherei hin oder her.....ich denke wenn die Chancen nur
      35% zu 65% stehen müßte jeder den Versuch wagen. Das Verhältniss Prozesskosten zu Erlösungsbetrag ist halt ein Zock.
      Ich bin persönlich beim Fonds 4 beteiligt wo das Chancen Risiko Verhältniss
      passt (z.B. beim Fond 5 ist das Verhältniss schlechter).
      Das letzte Wort werden die Richter haben. Ich habe mich der Klage durch die CR collective nach reiflicher Überlegung angeschlossen......wie soll man ohne zu hohes Prozesskostenrisiko sonst weitermachen um einen Teil seines Geldes zurück zu bekommen????
      Macht man bei einen Anwalt eine Einzelklage ist recht schnell viel viel
      mehr Geld weg als bei dieser Beteiligung von Herrn Lechner. Die Chancen
      sind wahrscheinlich ein bisschen besser aber rechtfertig das die
      sehr hohen Kosten durch einen Privatanwalt?????
      Nur meine Meinung......muss jeder für sich entscheiden.

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      Avatar
      schrieb am 12.10.11 17:30:36
      Beitrag Nr. 139 ()
      Inzwischen warnt auch die Kanzlei Mattil & Kollegen aus München davor, sich an dem von Herrn Dr. Lechner initiierten Klagemodell zu beteiligen. Ich verweise dazu auf die Mitteilung auf der Internetseite der Kanzlei Mattil & Kollegen (www.mattil.de). Herr Dr. Lechner hatte den Anwälten der Kanzlei Mattil & Kollegen (namentlich Frau Rechtsanwältin Fohrer und Herrn Rechtsanwalt Herbasch) sogar Hausverbot für die Veranstaltungen in Düsseldorf und München erteilt. Offenbar will Herr Dr. Lechner jegliche Kritik an seinem Klagemodell bereits im Keim ersticken und der Beirat scheint auch nicht dazu bereit zu sein, die Anleger über die erheblichen Risiken einer solchen Klage zu informieren.

      Ganz uneigennützig dürfte die Mitteilung der Kanzlei Mattil & Kollegen allerdings auch nicht sein, denn dort wird auf eine angeblich herausgehobene Stellung und Kompetenz dieser Kanzlei aufmerksam gemacht. Anscheinend möchte die Kanzlei Mattil & Kollegen die Anleger gerne selbst für einen Prozess gegen die Versicherungen gewinnen. Die Erfolgsaussichten eines solchen Prozesses werden dadurch allerdings nicht größer.

      Ich halte von einer solchen Klage daher nichts.

      Gregor Strempel
      Rechtsanwalt/Wirtschaftsmediator
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.10.11 11:28:50
      Beitrag Nr. 138 ()
      Nachfolgend finden Sie zur Information noch den Inhalt meines Schreibens vom 20.09.2011 an die Geschäftsführung und den Beirat:

      Sehr geehrte Herren,

      zu Ihrer Erinnerung und als weitere Entscheidungsgrundlage für die Anleger überlasse ich im Anhang die maßgebliche Passage aus dem Urteil des BGH vom 6. November 2008, III ZR 81/07, Seite 13. Dort heißt es:

      Da die Beklagte, wie sich aus ihrer ersten Mittelfreigabe vom 14. Dezember 1999 ergibt, Provisionsanteile für die IT GmbH berücksichtigt hat, war ihr deren Sonderbehandlung offenbar bekannt. Dann aber hätte sie den Kläger über diesen Umstand , der nach dem nächstliegenden Verständnis mit den Prospektangaben nicht in Einklang stand, informieren müssen.

      Auch der BGH geht danach davon aus, dass die Anleger von der CONTOR wissentlich nicht informiert und damit getäuscht wurden.

      Ich hatte Herrn Hantscher außerdem bereits vor geraumer Zeit ein von mir gegen die CONTOR erstrittenes Urteil des Landgerichts München vom 17.12.2009, Aktenzeichen 22 O 8589/09 zukommen lassen, in dem das Landgericht München der CONTOR sogar versuchten Prozessbetrug vorwirft. Wörtlich heißt es in diesem Urteil auf Seite 16:

      Angesichts der Fülle und Prägnanz anders lautender Urkunden und Indizien wird die Beklagte jedoch zu überdenken haben, ob sie an ihrem bisherigen Sachvortrag festhalten kann, ohne sich dem Vorwurf des (versuchten) Prozessbetrugs auszusetzen.

      Auch diese Passage finden Sie im Anhang.

      Der Deckungsentzug durch die Versicherung ist daher absolut nachvollziehbar. Bitte informieren Sie die Anleger auch über diese Entscheidungen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gregor Strempel
      Rechtsanwalt/Wirtschaftsmediator
      Avatar
      schrieb am 11.10.11 23:06:06
      Beitrag Nr. 137 ()
      Erstmal vielend Dank für die Antwort. Werde mal um eine Stellungnahme seitens Beirat/Cine Pictures bitten.
      Avatar
      schrieb am 11.10.11 19:22:56
      Beitrag Nr. 136 ()
      Sehr geehrter "cine-anleger",

      zunächst einmal freue ich mich, dass ich nicht mehr der einzige bin, der in diesem Forum etwas zum Thema "Klage gegen die Versicherungen" beiträgt.

      Zu Ihrer Frage Folgendes:

      Bereits die CONTOR hatte in den gegen sie gerichteten Klagen eingewandt, sie habe keine Aufklärunsgpflichten gehabt und sich dazu auf einige ältere landgerichtliche und oberlandesgerichtliche Entscheidungen berufen, die das damals noch genau so sahen. Der Bundesgerichtshof hat diesem Einwand jedoch eine klare Absage erteilt. Der Bundesgerichtshof weist in seinen Entscheidungen zutreffend darauf hin, dass Angaben eines Treuhänders vollständig und richtig sein müssen. Da der Treuhänder wusste, dass an die Investor Treuhand deutlich mehr Gelder bezahlt wurden, als im Prospekt genannt werden, hätte er die Anleger nach Ansicht des BGH hierüber aufklären müssen. Das hat er bewusst nicht getan. Das Landgericht und das Oberlandesgericht sind dann dieser Rechtsauffassung des BGH gefolgt und haben die CONTOR reihenweise verurteilt.

      In einem von mir selbst gegen die CONTOR erstrittenen Urteil wirft das Landgericht der CONTIOR sogar versuchten Prozessbetrug vor. Ich habe dieses Urteil des Landgerichts München sowohl dem Beirat, als auch Herrn Dr. Lechner zugeschickt und darum gebeten, den Anlegern dieses Urteil zur Kenntnis zu geben. Das haben der Beirat und Herr Dr. Lechner bislang nicht getan. Hier sollen die Anleger daher offenbar nicht alle Informationen erhalten, die für ihre Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind. Ich brauche das sicherlich nicht weiter zu kommentieren.
      Avatar
      schrieb am 10.10.11 21:49:43
      Beitrag Nr. 135 ()
      Bin neu hier und habe die Beiträge mit großem Interesse gelesen, da auch ich mich entscheiden muß, ob ich dem Vorschlag von crcollective folgen soll.

      Für mich klang die Argumentation in dem Q&A Dokument eigentlich ganz plausibel: Wenn "bis zur Änderung der Rechtsprechung" -(zumindest diesen Fall betreffend)- "des BGH im Jahre 2008 nahezu alle mit dieser Sache befaßten LG und OLG das Bestehen einer solchen Aufklärungspflicht" -hier müßte es wohl eher heißen: über diesen konkreten Sachverhalt der Innenprovisionen in diesem speziellen Fall- "abgelehnt haben", wie soll dann der Contor diese Aufklärungspflicht bewußt gewesen sein?
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