checkAd

    cinerenta medienfonds (Seite 92)

    eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
    neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
    Beiträge: 1.294
    ID: 994.302
    Aufrufe heute: 1
    Gesamt: 353.991
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 92
    • 130

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.04.13 15:47:32
      Beitrag Nr. 384 ()
      @cineBingo: Ich hoffe Sie verzeihen mir die Anlehnung an Ihr Pseudonym.

      Da Herr Kollege Strempel mich in Beitrag # 382 namentlich erwähnt, wage ich den Versuch, in dieses Forum vielleicht noch eine andere Perspektive einzubringen. Ich vertrete seit 2002 eine erhebliche Anzahl von Cinerenta-Anlegern, von denen ein ganz stattlicher Anteil entweder Prozessbürgschaften für die Ansprüche gegen die Contor hat oder die bereits ihr Geld zurück erhalten haben.

      Ich will hier eigentlich weder das Vorgehen noch die Rechtsansichten des Kollegen kommentieren. Primär geht es mir zunächst nur darum, einige der zuletzt geäußerten - wie so häufig nur selektiv vorgetragenen, teilweise (bewusst?) unpräzisen bzw. unwahre Tatsachen klar zu stellen.

      Unwahr ist, dass gegen die Cine Pictures ein rechtskräftiges Urteil auf Herausgabe von Daten besteht.

      Unwahr ist, dass ich in irgendjemandes Auftrag oder selbst versuche, Herrn Strempel daran zu hindern Beiträge in diesem Forum zu posten. Ich habe vielmehr lediglich Herrn Strempel unter genauer Nennung der jeweiligen (unwahren) Tatsache aufgefordert, diese (und nur diese!) zu unterlassen.

      Soweit Herr Strempel ausführt, dass inzwischen auch die Staatsanwaltschaft München gegen den Geschäftsführer u. a. wegen versuchten Betruges (Aktenzeichen: 323 Js 133521/13) ermittelt, so darf ich hierzu folgendes festhalten: Es handelt sich um eine Strafanzeige von Herrn Strempel. Ermittlungen wurden jedoch überhaupt nicht aufgenommen, da die Staatsanwalt unter keinem Gesichtspunkt Ansatzpunkte für eine Strafbarkeit erkennen konnte. Die Strafanzeige war damit ebenso erfolglos wie auch seine gleichgelagerten Versuche in der Vergangenheit.

      Wenn ich mir die letzten Beiträge ansehe, fällt mir auf, dass Herr Strempel der Frage ausgewichen ist, was als Grund für den Ausschluss des Gesellschafters vorgebracht wurde. Vielleicht sollte hier nochmals jemand nachhaken? Nur einen kleinen Denkanstoß:

      Die Bemühungen des Kollegen richten sich nicht gegen irgendeinen Funktionsträger, sondern gegen die Gesellschaft selbst. Wer aber ist die Gesellschaft? Das sind letztlich Sie, die Gesellschafter. Wenn der Kollege anbietet, seine Aktivitäten einzustellen, wenn sein Mandanten (und was gänzlich absurd ist, ZUSÄTZLICH ER SELBST) Geldbeträge von der Gesellschaft erhält, dann bezahlen Sie, die Anleger, diese Beträge. Soll jetzt jeder Anleger versuchen auf Kosten seiner Mitanleger die Fehler der EHEMALIGEN Funktionsträger auszubügeln, anstatt sich an die zu halten, die für die Misere vereantwortlich sind?

      Mit freundlichen Grüßen
      cineIngo
      Avatar
      schrieb am 24.04.13 09:57:04
      Beitrag Nr. 383 ()
      Observer22,

      ich warte immer noch auf eine Antwort.
      Avatar
      schrieb am 23.04.13 12:35:40
      Beitrag Nr. 382 ()
      Sehr geehrter cineBingo,

      laut Mitteilung der CINE PICTURES Management GmbH vom 16. April 2013 ist der Beirat über den "Ausschluss" meines Mandanten vollumfänglich informiert. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass der Beirat gegen den Ausschluss irgend etwas unternommen hätte.

      Der Ausschluss ist im Übrigen selbstverständlich unwirksam.

      Trotz Fristsetzung konnte die CINE PICTURES bislang nicht einmal den Beschluss vorlegen, mit dem mein Mandant aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden sein soll. Ein solcher Ausschluss könnte außerdem nach § 140 HGB nur durch Gerichtsentscheidung herbeigeführt werden. Soweit Herr Dr. Lechner im vergangenen Jahr versucht hat, die Satzung dahingehend zu ändern, dass er gemeinsam mit dem Treuhänder über einen Ausschluss bestimmen können soll, ist diese Satzungsänderung unwirksam, da bereits die Einladung zur Gesellschafterversammlung unter einem schwerwiegenden Mangel litt. Außerdem verstößt diese Satzungsänderung gegen das sogenannte Hinauskündigungsverbot. Herr Dr. Lechner konnte im Übrigen bislang nicht einmal nachweisen, dass der satzungsändernde Beschluss überhaupt mehrheitlich gefasst wurde (auch wenn er in seinem Protokoll behauptet hat, der Beschluss sei mit überwältigender Mehrheit zustande gekommen).

      Selbstverständlich habe ich den angeblichen Ausschluss meines Mandanten fürsorglich angefochten. Hier werde ich in Kürze die nächste Klage einreichen. Ich habe keinen Zweifel daran, dass auch diese Klage erfolgreich sein wird.

      Vor allem aber gibt es für einen Ausschluss meines Mandanten keinen wichtigen Grund, denn allein die Tatsache, dass mein Mandant Einsicht in die Geschäftsunterlagen haben möchte und gegen Verstöße der Geschäftsführung gerichtlich vorgeht (und diese Prozesse bislang auch allesamt gewonnen hat) berechtigt nicht zu seinem Ausschluss aus der Gesellschaft. Vielmehr muss man sich Gedanken darüber machen, ob nicht die CINE PICTURES wegen dieser zahlreichen gerichtlich festgestellten Verfehlungen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden müsste.

      Inziwschen wurde ich außerdem beauftragt, bei Gericht die Zwangsliquidation der CIN III zu beantragen. Auf das finanzgerichtliche Verfahren hätte das keinen Einfluss, zumal die Gesellschaft schon jetzt faktisch liquidiert wird (allerdings ohne dass man kontrollieren könnte, was dabei mit den Vermögenswerten der Gesellschaft passiert).

      Hierzu ein Beispiel:

      In CIN III wurden für die Produktion des Films Alicias Book rund US$ 10 Mio. aus den Anlegergeldern bezahlt. Davon sollen nach Aussage des damaligen Rechtsanwalts der CINERENTA GmbH und nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München zweckwidrig US$ 3 Mio. für "Erlöse/Ausschüttungen" in Fonds I verwendet worden sein. Der Rest in Höhe von rund US$ 7 Mio. soll an die Produktionsgesellschaft First Look Studios überwiesen worden sein. Obwohl der Film nie produziert wurde, wurde er von der Fondsgesellschaft steuerlich geltend gemacht. Herr Dr. Lechner rechnete den Anlegern außerdem in Erlösprognosen vor, welche Einnahmen aus dem Film zu erzielen seien.

      Im Jahr 2010 ging die Produktionsfirma First Look Studios dann in die Insolvenz. Herr Dr. Lechner teilte den Anlegern daraufhin mit, dass der Film Alicias Book nicht produziert worden sei und er die Rückzahlung der 7 Mio. US$ zur Insolvenztabelle angemeldet habe. Was Herr Dr. Lechner den Anlegern bislang nicht mitgeteilt hat ist, dass sämtliche Assets (Vermögenswerte) die Frist Look Studios bereits im Jahr 2010 von der Fa. Millennium Entertainment übernommen wurden (siehe: http://www.blu-ray.com/news/?id=5523 und dass es sich bei Millenium Entertainment um eine Gesellschaft handelt, mit der Herr Dr. Lechner und sein Kollege Herr Sturmes (Prokurist der CINE PICTURES) persönlich bereits eine Vielzahl von Filmen produziert hat (siehe dazu die unter dem folgenden Link aufgelisteten Filme http://hlubkuv.com/2/tag/%20Lechner.html).

      Es wäre daher schon interessant zu erfahren, ob die Millenium Entertainment eventuell gemeinsam mit Herrn Dr. Lechner und Herrn Sturmes mit Geldern/Drehbüchern aus der Insolvenzmasse der First Look Studios Filme gedreht hat.

      Vielleicht kann uns "Observer22" ja dazu etwas sagen.

      Nur am Rande sei erwähnt, dass der Anwalt der CINE PICTURES und von Herrn Dr. Lechner, Herr Rechtsanwalt Haiges von der Kanzlei LTA aus München zur Zeit versucht, mir Beiträge in diesem Forum zu untersagen.
      Avatar
      schrieb am 23.04.13 11:49:48
      Beitrag Nr. 381 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.491.009 von cineBingo am 23.04.13 10:19:38Sehr geehrter Herr Strempel,

      im Hinblick darauf, dass cineBingo schreibt, dass vor einem Ausschluss der Gesellschafter und auch der Beirat Stellung nehmen kann, muss doch der Grund eigentlich bekannt gegeben worden sein? Wenn ja, was wurde als Grund genannt und wie steht der Beirat dazu?
      Avatar
      schrieb am 23.04.13 10:19:38
      Beitrag Nr. 380 ()
      Sehr geehrter Herr Strempel,
      ich denke die Motivation für eine Entschädigungsleistung für den Fall, dass Sie keine weiteren Anleger erfolgreich gegen die Cinerenta vertreten, dürfte in den Vergleichsverhandlung auch aus den Bedenken der Gegenseite entwickelt worden sein. Man hätte somit auch die Möglichkeit gehabt einen ernsten Kritiker mundtot zu machen.
      Ich frage mich nur, ob Herr Dr. Lechner selbst die Anteile Ihres Mandanten hätte übernehmen wollen oder die Gesellschaft? Das Herr Dr. Lechner selbst von so einem Angebot Abstand genommen hat, ist für einen Leser dieses Forums sicherlich verständlich.

      Der Ausschluss Ihres Mandanten aus der Gesellschaft macht mir allerdings Kopfzerbrechen. Ich vermute den Wortlaut des Gesellschaftervertrages ähnlich wie im Fonds IV. Und dort steht zum Ausschluss eines Gesellschafters auch das Verfahren: "Vor einem eventuellen Ausschluss wird der Betroffene Gesellschafter aufgefordert, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Über einen Ausschluss entscheidet die Komplimentärin und die Treuhandkommanditistin nach Anhörung des Beirats."

      Mich würde hierzu auch die Meinung des Beirats interessieren, der - so scheint es - mit der Informationspolitik von Herrn Dr. Lechner ja vollauf zufrieden ist. Denn diese Informationspolitik steht zunächst im Wesentlichen hinter Ihren Klagen gegen die Gesellschaft und soll nun zum Ausschluss eines Gesellschafters führen!? Und wenn ein Beirat sich dann auf die Seite von Herrn Dr. Lechner schlägt, so hat auch der Beirat kein Interesse, dass diese Informationen von den Gesellschaftern gesehen werden sollen.

      @Observer22: ich möchte bitte auch in die Fanliste von Herrn Strempel aufgenommen werden. Danke!
      1 Antwort

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.04.13 14:35:45
      Beitrag Nr. 379 ()
      Zum Beitrag von "Observer22" Folgendes:

      Ich vertrete seit Jahren einige wenige Anleger, darunter einen Anleger, der einen relativ hohen Betrag in CIN III investiert und mich gebeten hat, ihm dabei behilflich zu sein, dass der Gesellschaft und ihm kein weiterer Schaden entsteht.

      Nachdem Herr Dr. Lechner seit seinem Amtsantritt im Jahr 2008 keinen einzigen Jahresabschluss mehr erstellt hatte, und er sich weigerte, solche Abschlüsse den Anlegern vorzulegen, habe ich im Jahr 2011 deshalb zunächst für den Mandanten auf Vorlage der Jahresabschlüsse geklagt, um die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft einschätzen zu können. Erst nach Verurteilung durch das Landgericht München hat Herr Dr. Lechner diese Jahresabschlüsse den Anlegern vorgelegt.

      Daraus ergab sich, dass die CIN III seit Übernahme der Geschäftsführung durch Herrn Dr. Lechner nur Verluste erwirtschaftet hatte und das Kapital der Gesellschaft nahezu vollständig verbraucht worden war. Außerdem hatte Herr Dr. Lechner keine ausreichenden Rückstellungen für die Steuernachforderungen des Finanzamts gebildet, so dass der Gesellschaft ohne Nachschüsse der Anleger die Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit drohte. Ich habe Herrn Dr. Lechner deshalb zwecks Überprüfung um Einsicht in die Geschäftsunterlagen und um Übersendung der Prüfberichte sowie der Testate des Wirtschaftsprüfers gebeten. Das wurde/wird von Herrn Dr. Lechner jedoch seit Jahren verweigert. Bezüglich der Prüfberichte begründete er dies kürzlich damit, dass der Wirtschaftprüfer deren Weitergabe ablehne, da er ansonsten eine erhöhte Haftungsgefahr für sich sehen würde!

      Im Juli 2011 hielt Herr Dr. Lechner dann bei CIN III eine Gesellschafterversammlung ab, bei der er über die Feststellung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 sowie die Entlastung der Geschäftsführung, des Treuhänders und des Beirats sowie die Wahl des Wirtschaftsprüfers abstimmen ließ, ohne dass die Anleger zuvor die Möglichkeit gehabt hätten, die Richtigkeit der Jahresabschlüsse zu prüfen und die Geschäftsunterlagen einzusehen.

      Ich habe daraufhin für meinen Mandanten auf Feststellung der Unwirksamkeit dieser Beschlüsse und auf Vorlage der Prüfberichte sowie Einsicht in die Geschäftsunterlagen geklagt. Sowohl das Landgericht München, als auch das Oberlandesgreicht Mühnchen haben die Beschlüsse antragsgemäß für nichtig erklärt. Parallel wurde die Cine Pictures vom Amtsgericht/Landgericht München auf Gewährung von Einsicht in die Geschäftsunterlagen verurteilt.

      Von diesen Urteilen zeigt(e) sich Herr Dr. Lechner unbeeindruckt. So ließ er auch im Jahr 2012 über den Jahresabschluss und die Entlastung der Geschäftsführung, des Treuhänders und des Beirats für das Geschäftsjahr 2011 abstimmen, ohne den Anlegern den Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers zur Verfügung zu stellen.

      Gegen diese Beschlüsse habe ich deshalb erneut im Auftrag meines Mandanten geklagt.

      Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München am 21.02.2013 schlug das Landgericht München Herrn Dr. Lechner vor, er solle die Anteile meines Mandanten zum Nennwert unter Anrechung der Ausschüttungen etc. übernehmen. Herr Dr. Lechner befürchtete allerdings, dass ich nach Abschluss eines solchen Vergleichs versuchen könnte, für weitere Anleger einen ähnlichen Vergleich mit ihm abzuschließen. Um ihm diese Befürchtung zu nehmen und den vom Gericht vorgeschlagenn Vergleich nicht scheitern zu lassen, habe ich ihm deshalb angeboten, mich gegen Zahlung einer Entschädigung von € 50.000,-- zu verpflichten, keine weiteren Anleger mehr zu vertreten. Zu diesem Vorschlag wollte sich Herr Dr. Lechner binnen 14 Tagen äußern. Er hat sich dann allerdings nicht mehr gemeldet.

      Da an dieser Vergleichsverhandlung nur Herr Dr. Lechner und sein Anwalt teilgenommen haben, können die Beiträge von "Observer22" daher nur von Herrn Dr. Lechner oder seinem Anwalt stammen. Offenbar will Herr Dr.Lechner damit verhindern, dass ich die Vertretung weiterer Anleger übernehme. Bislang habe ich das bekanntlich immer abgelehnt. Vielleicht sollte ich mir das aber noch einmal überlegen und zukünftig auf Erfolgsbasis auch für andere Anleger arbeiten.

      Ungeachtet dessen, will ich weiterhin in diesem Forum Informationen zur Verfügung stellen, die auch für andere Anleger von Interesse sein könnten, denn woher kriegen Sie denn sonst solche Informationen? Solange sich Herr Dr. Lechner weigert, die Adressen der Anleger herauszugeben, ist dieses Forum außerdem die einzige Möglichkeit, sich mit anderen Anlegern und deren Anwälten auszutauschen. Dass das für Herrmn Dr.lechner unangenehm ist, und er alles versucht, um mich mit in diesem Forum zu diskreditieren, kann ich daher nachvollziehen. Tut mir leid, wenn auch andere wie ahel das zu spüren bekommen. Ich freue mich allerdings sehr, dass die Leser dieses Forums sich von solchen Beiträgen nicht blenden lassen. Und ganz besonders freue ich mich, dass einige Leser sogar für mich Partei ergriffen haben.

      Also:

      Lassen Sie sich von den Beiträgen eines "MüllerChr" oder eines "Observer22" nicht in die Irre führen und bleiben Sie kritisch (gerne auch mir gegenüber). Ich werde hier weiter informieren. Ob das Herrn Dr. Lechner passt oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 21.04.13 19:32:46
      Beitrag Nr. 378 ()
      und man genau 2 Beiträge geschrieben hat.
      Avatar
      schrieb am 21.04.13 17:51:29
      Beitrag Nr. 377 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.480.141 von Observer22 am 21.04.13 16:37:57Ich bin seit längerer Zeit hier im Forum und auch ein Geschädigter.
      Ich vertrete meine eigene Meinung lese aber gern die Berichte im Forum mit.

      Bitte um eine Quelle zu den Anschuldigungen sonst ist das nicht glaubwürdig.
      Besonders wenn man erst seit 17.4.2013 angemeldet ist.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 21.04.13 16:40:52
      Beitrag Nr. 376 ()
      Aber solange es so treue Fans wie ahel gibt... falls das nicht Herr Strempel selbst ist ;-)
      Avatar
      schrieb am 21.04.13 16:37:57
      Beitrag Nr. 375 ()
      Hallo MuellerChr,

      "keine wirtschaftlichen Interessen", dass ich nicht lache. Herr Strempel ist doch seit Jahren (wie erfolgreich weiß ich nicht) in diesem Forum auf Kundenfang. Wenn die mir vorliegende Information stimmt, hat Herr Strempel in einem Gerichtsverfahren gegen eine der Fonds-Gesellschaften erklärt, gegen Zahlung von 50.000,- EUR an IHN PERSÖNLICH keine weiteren Verfahren mehr gegen die Gesellschaften zu führen. Das klingt doch sehr nach: Zahlt MIR 50.000,- und ihr habt eure ruhe. Für ein solches Verhalten gibt es eigentlich nur eine passende Bezeichnung.
      1 Antwort
      • 1
      • 92
      • 130
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      cinerenta medienfonds