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    ALG II in voller Höhe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.07.05 10:29:29 von
    neuester Beitrag 26.07.05 10:31:29 von
    Beiträge: 2
    ID: 995.580
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      schrieb am 26.07.05 10:29:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      ALG II in voller Höhe
      Eigenheimzulage oben drauf

      Die Eigenheimzulage darf nach einem Urteil des Landesozialgerichts Hamburg nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.

      In dem verhandelten Fall sei zu Unrecht die Eigenheimzulage des Klägers in Höhe von 468,88 Euro von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abgezogen worden. Das Landessozialgericht gab mit der Entscheidung des Eilverfahrens vom 7. Juli 2005 (Aktenzeichen L 5 B 116/05 ER AS) der Beschwerde eines Hamburgers gegen ein Urteil des Sozialgerichts in der ersten Instanz statt.

      Die Zulage diene ausschließlich der Förderung der Anschaffung eines selbst genutzten Eigenheims und nicht der Bestreitung des Lebensunterhalts, befand das Landessozialgericht Hamburg. Sie sei für den Hilfebedürftigen "ein reiner Durchlaufposten". Durch die Gewährung der Eigenheimzulage habe dieser "keinen Cent mehr zum Leben". Dies habe der Antragsteller in dem hier entschiedenen Einzelfall auch nachgewiesen. Es gebe deshalb keinen Grund, die Leistungen zu kürzen, heißt es in der Urteilsbegründung der rechtskräftigen Entscheidung.

      http://www.n-tv.de/559612.html
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      schrieb am 26.07.05 10:31:29
      Beitrag Nr. 2 ()


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