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    Frage zum Jobwechsel - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.05 12:57:13 von
    neuester Beitrag 03.08.05 15:06:20 von
    Beiträge: 14
    ID: 995.958
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      Avatar
      schrieb am 27.07.05 12:57:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich werde zum 01.01.06 den Job wechseln und zu einer anderen Bank gehen. Bei meiner jetzigen Bank wird die Tantieme für dieses Jahr aber erst Anfang bis Mitte 2006 ausbezahlt. Meine Frage: Habe ich da Anspruch drauf? Tantieme bemißt sich an meinem Provisionsergebnis, und das sieht nicht schlecht aus!

      Danke!
      Gruß Banker
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 13:09:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      muttu chef frage!
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 13:17:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sicher hast Du vollen Anspruch darauf. Du hast ja auch das Jahr voll gearbeitet!



      (Wobei voll nicht im Sinne von besoffen zu verstehen ist )
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 15:14:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      sebesdschen,

      keine voreiligen Schluesse bitte... so einfach ist das nicht.


      @ Banker 71,

      Deine Bonuszahlungen sollten in Deinem Arbeitsvertrag geregelt sein oder zumindest dort auf eine Regelung verwiesen werden. Die Frage ist auch, ob sich Dein Bonus aus einer vertraglich zugesicherten Berechnungsformel ergibt (bezweifel ich sehr stark), oder ob er individuell durch Deine Vorgesetzten bestimmt wird.

      Solche oft entscheidenen Fragen haettest Du m.E. vorher klaeren muessen - oft zahlen die neuen Arbeitgeber in einem solchen Fall auch einen sog. Signin-Bonus, kompensieren Dich also upfront fuer Deinen Bonusausfall.




      mfG
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 09:01:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke erst einmal für die Antworten!
      Die Tantieme rechnet sich erstmals seit diesem Jahr am Erreichen bzw.Stand der Provision, die man erzielt hat.Da gibt es keine vertraglichen Regelungen. Mit meinem jetzigen AG kann ich das nicht klären, da ich noch nicht gekündigt habe und er von seinem "Glück" nichts weiß...

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      Avatar
      schrieb am 28.07.05 12:31:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]17.360.723 von banker71 am 27.07.05 12:57:13[/posting]Hallo Banker71

      Habe selbst auch gewechselt. Jedoch "unfreiwillig". So gab es dann noch eine irre Abfindung. Wenn Du freiwillig wechselst, solltest Du Dir schon sicher sein, denn es kommt nicht soo selten vor, dass der neue Arbeitgeber einen in der Probezeit doch noch kündigt. Also, bitte nicht zur UBS gehen;)
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 16:19:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das ist/war auch mein einziger Schmerzpunkt. Aber die Stelle ist verlockend und ich hatte insgesamt 3 Gespräche, bis sie sich für mich entschieden haben. Auf meine Frage, daß das ja ein relativ "hartes" Auswahlverfahren wäre, sagten sie, daß sie sich durchaus ihrer sozialen Verantwortung bewußt sind und ich aus einem sicheren in einen "unsicheren" Arbeitsplatz wechsel. Daher prüft man so intensiv, daß man weiß, daß der "Übriggebliebene" letztendlich auch den Job packen wird. Ich freu mich jedenfalls darauf!
      Gruß Banker
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 19:13:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]17.378.091 von banker71 am 28.07.05 16:19:12[/posting]OK. UND...FALLS man Dich doch in der Probezeit schassen sollte, kannst Du sogar die beim alten Arbeitgeber entgangene Abfindung vom neuen Arbeitgeber einklagen...Aber, wird schon nicht so kommen. Viel Glück!!

      Gruß
      Banker67;)
      Avatar
      schrieb am 01.08.05 10:44:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Obacht:
      Wechselst Du die Stelle von einem unbefristeten Verhältniss in ein befristetes und wirst dann nicht übernommen, dann drückt dir das arbeitsamt eine Sperrzeit rein.
      Da die mehrzahl der offenen stellen befristet ist, ist ein arbeitsplatzwechsel riskant.
      Avatar
      schrieb am 01.08.05 11:36:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      banker 71:

      Die Diskussion, gehört ein(e) Tantieme/Bonus zum Jahresgehalt oder nicht, ist so alt wie es solche Zahlungen gibt.

      Erste Überlegung:
      Wie ist die Zahlung bei Euch geregelt?

      Einzelvertraglich - dann dürfte alles klar sein

      Kollektivrechtlich durch eine Betriebsvereinbarung?
      Dann bitte diese genau lesen. Meistens wird in einer BV eine Tantieme/Bonuszahlung als freiwillig deklariert, die Zahlung an ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zahlung gebunden und für den Fall einer Kündigung im Jahr der Zahlung mit gestaffelten Rückzahlungsansprüchen versehen. Zu letzterem gibt es auch eine entsprechende einschlägige Rechtsprechung.

      Allerdings: ist die Zahlung einer Tantieme bzw. eines Bonus so dezidiert geregelt (Zielvereinbarungen etc), dass sie/er praktisch nicht "zusätzlich" zum Gehalt gewährt wird, sondern eher einen variablen Anteil der Gesamtjahresvergütung darstellt, besteht eine Chance, diesen Anspruch auch durchzusetzen. Ohne Rechtstreit wird dies aber nicht abgehen, da nach meiner Erfahrung die Arbeitgeber diese "Büchse der Pandorra" freiwillig nicht öffnen.

      Deshalb zweite Überlegung:

      Ist die Bezahlung in Deinem neuen Job so viel besser, dass Du die Tantieme "verschmerzen" könntest (wenn auch mittelfristig)? Oder kompensieren die Chancen in Deiner neuen Stelle die Einbusse? Dann würde ich es mir gewaltig überlegen, ob ich gegen meinen "alten" Arbeitgeber juristisch vorgehen würde, denn 1) Du bleibst in der Branche, und da spricht sich alles rum; 2) Du scheidest ja nicht unfreiwillig von Deinem (Noch-)Arbeitgeber, in dem Fall wäre es ja "wurscht" und 3) meist sieht man sich im Leben zweimal.

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 01.08.05 12:20:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      Viele gute Überlegungen, danke!
      Auf einen Rechtsstreit habe ich es in keinem Fall abgesehen und mein neues Gehalt wird die Sache ggf. schon kompensieren. War für mich nur interessant, ob ich jetzt mit Volldampf weiter mache, oder einen Gang zurück schalte.Mal abwarten, wie die Reaktion auf die Kündigung sein wird.....
      Avatar
      schrieb am 01.08.05 13:17:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      ich hab da mal ne andere Frage an dich:

      Du bist wohl im Vertrieb beschäftigt (siehe Prov´s). Darfst du überhaupt noch arbeiten wenn du die Bank wechselst ? Hat dein jetziger Arbeitgeber keine Angst das du jetzt schon Adressen bunkerst für deinen neuen Arbeitgeber ?

      MfG

      ein Kollege
      Avatar
      schrieb am 01.08.05 14:22:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Mein jetziger AG weiß ja noch nichts von seinem "Glück".
      Außerdem, bei der Bank, bei der ich beginne, darf eh nicht jeder Kunde werden. Gibt bestimmte Voraussetzungen. Ansonsten geb ich dir Recht, was das mit dem Arbeiten nach der Kündigung angeht.Mal abwarten, bisher hatte ich einen sehr guten Draht zum Vorstand....
      Avatar
      schrieb am 03.08.05 15:06:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      Aha, also Liga oder Apo.....

      Wünsch dir jedenfalls viel Erfolg.


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