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    Angie will Abgeltungssteuer einführen. Wer weis genaues ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.08.05 14:54:38 von
    neuester Beitrag 30.08.05 21:48:04 von
    Beiträge: 37
    ID: 998.110
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 14:54:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im Wahlprogramm der CDU steht, das die Zinsabschlagsteuer
      sofort abgeschafft wird. Gleichzeitig wird eine
      Abgeltungssteuer auf Zinserträge eingeführt. Wer weis
      genaueres, wie Hoch kann der Abgeltungssatz sein ????
      Was passiert bei nichtsteuerpflichtigen ( z.B. Kinder oder
      Rentner mit geringen Einkünften?????)
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 15:25:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      schau dir mal diese Seite an, dort findest du den aktuellen Stand zu diesem hochinteressanten Thema
      http://www.faz.net/s/Rub42AFB371C83147B795D889BB33AF8404/Doc…
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 20:16:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist doch mal wirklich lustig. Unter Rotgrün blieben Kursgewinne > 1 Jahr 7 Jahre lang steuerfrei, Spekulationsgewinne wurden steuerlich per HEV um 50% entlastet, zwischendurch wollte man sogar 7,5% Steuer - das hat aber die CDU im Bundesrat verhindert.

      Jetzt kommt die FDP, der mittlerweile jeglicher liberaler Kompass fehlt und deren Spitze am besten morgen geputscht gehört und will die Spekulationsfrist streichen und alle Kursgewinne mit dem Einkommenssteuersatz besteuern. Also nicht nur eine glatte Verdopplung der Steuerbelastung, sondern auch eine drastische Ausweitung des "Tatbestands" Kursgewinn. Dazu noch keinerlei Vereinfachung im Sinne einer Abgeltungssteuer.

      Wirklich unterhaltsam, was für Dilettanten.
      Avatar
      schrieb am 06.08.05 10:11:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 06.08.05 10:21:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kursgewinne besteuern, Sparerfreibetrag streichen: FDP-Finanzpolitiker Hermann Otto Solms
      Anleger
      Die Abgeltungssteuer rückt näher


      22. Juli 2005 Union und FDP wollen eine Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte einführen. So steht es in den Programmen der beiden Parteien für die nach der Rede von Bundespräsident Horst Köhler nun sehr wahrscheinliche Bundestagswahl im September. Für Anleger bedeutet dies Unsicherheit.


      Denn niemand in der CDU will heute sagen, was die Union unter „Kapitaleinkünfte” fassen und wie sie die Bemessungsgrundlage ziehen wird. Dies dürfte auch davon abhängen, ob und wann es eine Unternehmenssteuerreform geben wird. Die FDP dagegen hat ihre genauen Vorstellungen bereits in einem Gesetzentwurf zusammengefaßt. Für die Anleger zeichnen sich darin große Veränderungen ab. Die FDP will zum Beispiel Kursgewinne der Einkommensteuer unterwerfen, wenn diese nicht binnen vier Jahren wiederangelegt werden. Ob sich aber die FDP als kleinerer Koalitionspartner in allen Punkten würde durchsetzen können, ist zweifelhaft.

      Die Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte ist eine von Fachleuten lange geforderte Steuervereinfachung. Unstrittig zwischen den beiden möglichen künftigen Regierungsparteien dürfte sein, daß Zinseinnahmen darunter fallen sollen. Die Zinsen würden dann künftig vollständig und pauschal an der Quelle besteuert. Das heißt: Der Anleger erhält nicht die vollen Zinsen auf seinem Konto gut geschrieben, sondern die Depotbank führt einen bestimmten prozentualen Abschlag an das Finanzamt ab. Damit ist - im Gegensatz zu bisher - die Sache mit einem Schlag erledigt. Es gibt keine Nachverrechnung mit dem persönlichen Grenzsteuersatz mehr; die Steuerschuld aller Anleger ist mit dem pauschalen Satz von vielleicht 25 Prozent „abgegolten”. Hinzu kommt, daß der Zinsabschlag von den Banken ans Finanzamt anonym abgeführt wird. Der Staat bekommt „sein” Geld, das Bankgeheimnis aber könnte wiedereingeführt werden. Die Union zumindest weckt Hoffnungen darauf, die am 1. April eingeführte Konteneinsicht der Finanzämter wieder abzuschaffen. Dies könnte den Abfluß von Anlagegeld aus Deutschland stoppen.

      Werden Kursgewinne grundsätzlich steuerpflichtig?

      Unklar ist indes, ob die Steuern auch auf Dividenden künftig pauschal abgegolten werden. Geht es nach der FDP, sollen die Unternehmensgewinne ausschließlich auf der Gesellschaftsebene durch die Körperschaftsteuer zuzüglich eines Zuschlagsrechts der Gemeinden besteuert werden. „Auf eine Ausschüttung müßte der Anleger dann keine Steuer mehr zahlen”, sagte der FDP-Finanzpolitiker Hermann Otto Solms der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ob sich die Union auf eine „Null-Dividenden-Steuer” einlassen wird, ist allerdings unwahrscheinlich. Bislang müssen die Anleger die Hälfte der Dividenden mit ihrem persönlichen Einkommensgrenzsteuersatz versteuern. 1.370 Euro (Verheiratete: 2.740 Euro) dürfen aber an Zinsen und halben Dividenden im Rahmen des Sparerfreibetrages steuerfrei kassiert werden. Den Sparerfreibetrag will die FDP streichen.

      Spannend ist, wie mit realisierten Kursgewinnen künftig verfahren wird. Kursgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind bislang nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Die FDP dagegen will sie grundsätzlich steuerpflichtig machen - zum persönlichen Einkommensssteuersatz. „Die Banken erstellen wie bisher schon für Aktienverkäufe innerhalb der Spekulationsfrist eine Erträgnisaufstellung für den Aktionär”, erklärt Solms. „Der Anleger hat dann vier Jahre Zeit, seinen Jahresveräußerungsgewinn wieder unternehmerisch zu investieren. Tut er das, bleibt der Jahresveräußerungsgewinn steuerfrei. Tut er es nicht, muß er den Jahresveräußerungsgewinn versteuern”, sagt der FDP-Politiker. Unternehmerisch investieren bedeutet aus Sicht der FDP eine Wiederanlage zum Beispiel in Aktien, aber auch sonstige Investitionen im unternehmerischen Bereich.

      Ruhig Blut bewahren

      Falls die FDP sich durchsetzt, bedeutete dies eine große Veränderung. Die großen Kapitalanleger stellen sich besser, da der Steuersatz der Abgeltungssteuer deutlich attraktiver ist als der Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent. Kleinere Kapitaleinkommen profitieren nicht mehr von Sparerfreibetrag. Die Aktie als Anlageform würde durch eine Nullsteuer auf Dividenden einerseits attraktiver. Andererseits wären Kursgewinne, das Salz in der Suppe jedes Aktionärs, nicht länger steuerfrei.

      Vor allem schon langfristig investierte Aktionäre sollten auf der Hut sein. Sie sitzen oft auf großen Kursgewinnen. Falls Veräußerungsgewinne künftig der Abgeltungssteuer oder gar - wie es die FDP vorschlägt - der Einkommensteuer unterlegen, wäre es sinnvoll, zuvor die Aktien zu verkaufen und so die Gewinne noch steuerfrei zu realisieren. Wenn der Anleger von seinen Aktien überzeugt ist, kann er sie ja später wiederkaufen. Ob aber die Abgeltungssteuer kommt und ob Veräußerungsgewinne künftig wirklich der Einkommensteuer unterliegen, entscheidet sich erst nach der Wahl. Bis dahin sollten Anleger ruhig Blut bewahren.


      Text: ham., F.A.Z., 23.07.2005, Nr. 169 / Seite 21

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      Avatar
      schrieb am 06.08.05 10:22:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich gehe davon aus, dass der FDP-Vorschlage nicht realisiert wird. Mit Steuervereinfachung hat er nichts zu tun.
      Avatar
      schrieb am 06.08.05 10:26:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ob aber die Abgeltungssteuer kommt und ob Veräußerungsgewinne künftig wirklich der Einkommensteuer unterliegen, entscheidet sich erst nach der Wahl. Bis dahin sollten Anleger ruhig Blut bewahren.

      Guter Rat.
      Avatar
      schrieb am 07.08.05 12:27:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also ich habe als Anleger kein Problem damit, das Geld binnen 4 Jahren wieder neu in Aktien zu investieren.
      Aber mit Steuervereinfachung hat das wirklich herzlich wenig zu tun.
      Avatar
      schrieb am 07.08.05 14:04:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also ich verurteile vorbeugend schärfstens diejenigen Leute , die bei Einführung der neuen gesetzlichen Regelung zuerst ihre Spekulationsgewinne realisieren , und das Geld dann in der Schweiz anlegen.
      :laugh::laugh::laugh:
      Dieser Gesetzesvorschlag läuft auf eine Anstiftung zur Steuerflucht heraus.
      Ich möchte nur wissen, was an einer Steuerfreiheit von Spekulationsgewinnen so schlecht ist.Schließlich sind die Gewinne der Aktiengesellschaften (die ursächlich für Kurssteigerungen sind) schon mit der Körperschaftssteuer belastet.
      Übrigens : Wie soll es dann mit den Spekulationsverlusten aussehen? Gewinne zu besteuern und die Verluste als Privatangelegenheit betrachten, dürfte wohl verfassungswirig sein.
      Rein zufällig kommen solche Diskussionen immer dann auf, wenn die Börsen ueber eine gewisse Zeit gut gelaufen sind. Auch Oskar L. der 98 groß uber die Spekulationsgewinne herumgeschrieen hat, ist von 01 bis 03 merkwürdig still geblieben.
      Ich habe jedenfalls keine Lust das Risiko der Aktienanlage zu tragen und nur im Erfolgsfall mit dem Staat zu teilen.
      Avatar
      schrieb am 07.08.05 14:04:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Eine wirkliche "Steuervereinfachung" wäre es, wenn der Anleger in Zukunft seine Aktiengeschäfte z.B. in Österreich tätigen würde.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.08.05 14:07:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hat es also schon einer getan !
      Ich verurteile die Steuerflucht schärfstens !!:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.08.05 10:54:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich denke eine wie auch immer ausgestaltete Form der Abgeltungssteuer ist für die Zukunft sehr wahrscheinlich. Ehrlichgesagt beschäftigt mich der Umgang mit Verlustgeschäften deutlich stärker als die Pauschalbesteuerung eines Gewinns.

      Wie werden Verlustgeschäfte in so einem Modell berücksichtigt?
      Erfolgt eine Verrechnung mit Gewinngeschäften und wann erfolgt die Verrechnung? Erst bei der Steuererklärung des Jahres oder auf Ebene der dann Abgeltungssteuer abführenden Bank. Sollte der Ausgleich erst in der Steuererklärung erfolgen, stellt das für alle Daytrader ein ziemliches Problem dar.
      Git es da schon Vorstellungen oder Beispiele anderer Länder, die entsprechende Verfahren schon eingeführt haben?

      Spezial
      Avatar
      schrieb am 08.08.05 14:14:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      das Problem mit den Daytradern und der Abgeltungssteuer könnte die Politik für sie ganz elegant dahingehend lösen, indem die Politik die Daytrader dahin schiebt, wo sie sie ohnehin schon längst haben wollen: in die Gewerblichkeit
      Avatar
      schrieb am 08.08.05 17:52:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      kann mir mal jemand erklären wie der FDP-Vorschlag in der Praxis funktionieren soll? Wie kontrolliert der Staat ob Aktiengewinne innerhalb von vier Jahren wieder angelegt worden sind? Was gilt als Anlage?

      Wenn jemand permanent Aktien handelt, ist das dann Anlage? Das heißt doch dann, dass der FDP-Vorschlag gar nicht so schlecht ist, weil er de facto heißt dass (endlich) niemand mehr Steuern auf mit bereits versteuertem Geld erzielte Veräußerungsgewinne zahlen muss? Nur wie man das administrieren will, versteh ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 01:29:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      @fantalight

      Für Daytrader verkürzt sich die Frist für der Wiederanlage von vier Jahren auf 4 Tage :D Denkst du, du kommst so einfach davon ?

      Mit dem Administrieren des Ganzen kann die FDP einige zehn Tausend Leute neu einstellen und beschäftigen ! Das nenne ich eine Jobmaschine !

      "Die FDP-Bundestagsfraktion will Bürokratie abbauen. Wir sind also an Ihrer Seite, wenn Sie die Bevormundung durch Ämter und Vorschriften leid sind, wenn sie auf weniger Staat und mehr Freiheit setzen

      http://www.wirmachenseinfacher.de/ :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 19:59:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      Für Daytrader verkürzt sich die Frist für der Wiederanlage von vier Jahren auf 4 Tage Denkst du, du kommst so einfach davon ?

      Im FDP-Vorschlag steht jedenfalls nichts Gegenteiliges. Wenn du dich inhaltlich damit auseinandersetzen würdest, wüsstest du das auch. Nichtsdestotrotz ist der Vorschlag natürlich dennoch Quatsch, weil imho nicht administrierbar. Schiebt diese Steuer endlich auf den Müll.
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 17:45:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]17.477.982 von vigilo am 08.08.05 14:14:43[/posting]hi vigilo,

      bitte nicht solche ideen verbreiten. das trading ist reine privatsache und hat mit gewerblichkeit überhaupt nichts zu tun. es wird doch keine leistung für dritte gegen eine bezahlung angeboten bzw. erbracht, oder?

      dann müsste man dies ja machen und dafür werben können a. g. der gewerbefreiheit. da macht sicher das bafin nicht mit.

      diese steuer gehört gänzlich abgeschafft, basta!
      aufwand zu nutzen steht bestimmt in keinem verhältnis.

      gruß
      xy
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 19:04:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      @vigilo,

      Daytrader dahin schiebt, wo sie sie ohnehin schon längst haben wollen: in die Gewerblichkeit
      Yo, voll der Bürokratieabbau, :D (ml abgesehen von der gelungenen Steuervereinfachung)

      #5:
      >„Die Banken erstellen wie bisher schon für Aktienverkäufe innerhalb der Spekulationsfrist eine Erträgnisaufstellung für den Aktionär”, erklärt Solms<
      :laugh:
      Schön wär`s, Herr Solms, Banken müssten sich mal explizit an Gesetze halten ...
      Die 4-Jahresfrist ist absoluter kiki: Der (Kontroll-)Aufwand stünde in keinem Verhältnis zu dem, was für den Staat herein käme.
      Im übrigen geht es nicht nur um Aktien, sondern um alle börsennotierten Papiere.

      Machte der Staat eine 0,5%ige Transaktionssteuer, die ALLE (auch Ausländer, Fonds und Versicherungen) zu tragen hätten, wäre ALLEN – gerade auch dem Staat im wohlverstandenen Sinne – am besten gedient.

      Vorteile:
      + gesicherte Staatseinahme im guten 2-stelligen Mrd-Bereich mit sehr guter Perspektive auf stetige Steigerung
      + klare Kalkulationsgrundlage auch für Anleger und Spekulanten
      + für alle Beteiligten jeglichen(!!) Aufwand und schon deshalb Nerven sparend
      + Bankgeheimnis könnte wieder hergestellt werden (Streichung des Eichel`schen Schnüffelgesetzes)
      + Der Kapitalflucht würde begegnet
      + kapitaladäquate und somit gerechte Lastenverteilung
      + relativ geringe Last für jeden Betroffenen
      + Würde die Spekulanten endlich mal anhalten, über die Sinnhaftigkeit ihrer Engagements verstärkt nachzudenken

      Nachteile:
      – Die Margen der Großspekulanten sinken (das wäre allerdings schlimm ...)

      investival
      Avatar
      schrieb am 26.08.05 13:48:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Interessieren würde mich, wie "alte" Aktien bei denen jetzt schon die Spekulationsfrist abgelaufen ist, zu besteuern sein werden,
      wenn man sie irgendwann später verkaufen möchte?
      Übergangslösung?, Vertrauensschutz?
      Avatar
      schrieb am 27.08.05 09:46:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      Interview mit Kirchhof im Handelsblatt:

      http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/G…




      Wie wollen Sie Veräußerungsgewinne behandeln?

      Kirchhof: Prinzipiell werden Veräußerungsgewinne besteuert. Die Spekulationsfrist ist damit hinfällig. Bei Aktien und Immobilien, für die man den Anfangswert oft nach Jahren ja nicht mehr feststellen kann, unterstellen wir pauschal einen zu versteuernden Veräußerungsgewinn von zehn Prozent. Die Steuer muss der Verkäufer nur dann nicht zahlen, wenn er nachweisen kann, dass er weniger Gewinn erzielt hat. Diese klaren Regeln würden den deutschen Finanzmarkt beflügeln.
      Avatar
      schrieb am 28.08.05 11:19:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      Abgesehen vom offenen expliziten Einbezug aller Marktteilnehmer – den ich rechtlich (bzw. nach meinem Rechtsempfinden) unbedingt für geboten halte – besser als alles Bisherige, allerdings immer noch mit, mE. eigentlich gänzlich verzichtbarer, Bürokratie sowohl für den Anleger als auch das FA im Fall einer Geltendmachung von Erlösrenditen <10 %.

      Da Kirchhof de fakto eine 10-%-Grenze einführen will, die etwa langfristigen Aktienrenditen entspricht, und diese langfristig andere Anlageformen schlagen, kann man im Kontext mit der begrenzten Verlustanrechnungsmöglichkeit (so wie ich es verstehe, führt ein Transaktionsverlust maximal zur Erstattung der einbehaltenen 10 % auf diese Position) zumindest nicht von `ungerechter` Besteuerung sprechen. Auch hätte die nur begrenzte Verlustanrechnungsmöglichkeit sicher disziplinierende Wirkung auf die Anleger. Im übrigen ließe sich damit auch das Bankgeheimnis wieder herstellen, und sich somit die Kapitalflucht zumindest eindämmen.

      Summa summarum also eine akzeptable Abgeltungslösung. Wobei man präventiv sagen muss, dass ein bestimmt mal diskutierter Abzug >10 %, also mehr als die langfristig zu erwartende Gewinnrendite, den Finanzplatz Dtld. ganz sicher nicht mehr `beflügeln` würde, sondern sofort gegenteilige Effekte bewirkte.

      investival
      Avatar
      schrieb am 28.08.05 12:38:55
      Beitrag Nr. 22 ()
      ... maximal zur Erstattung der einbehaltenen 10 %
      Sorry, stimmt so nicht: Kirchhof sprach ja von einem `zu versteuernden Gewinn von 10 %` – also der einbehaltenen 25 % von 10 % = 2,5 %. Das halt natürlich auch einen gewissen Charme in Richtung weniger Bürokratie.

      investival
      Avatar
      schrieb am 28.08.05 19:31:39
      Beitrag Nr. 23 ()
      Was der Kirchhof-Vorschlag mit der langfristigen Aktienrendite von ca. 10% pro Jahr zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht - die Steuer ist schließlich von der Haltezeit unabhängig.

      Der Vorschlag dreht vielmehr die bisherige Besteuerungs-Philosophie von Aktiengewinnen ("länger halten lohnt sich ggf.") im Kleinen um: Da geringe Gewinne unter 10% steuerfrei sind und solche eher bei kurzen Haltezeiten entstehen, wird das kurzfristige Spekulieren attraktiver, entsprechend sind lange Haltezeiten mit tendenziell größeren Gewinnspannen etwas unattraktiver (ab 10% Gewinn praktisch gesehen 2,5% pauschale Steuer auf den Umsatz).

      Alles in allem bleibt damit aber eher eine symbolische Steuer auf Spekulationsgewinne - und am Effektivsten wäre es vielleicht, komplett auf diese zu verzichten.
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 09:16:59
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Wavetrader,

      es hat nur insofern was damit zu tun, als unter dem langfr. Jahresmaximaum liegende unterjährige Gewinne steuerfrei bleiben. Der Bezug ist natürlich nur vage-symbolisch, aber darum geht es eigentlich ja auch nicht.

      Die bisherige `Steuer-Philosophie` erzielte nicht die (vielleicht mal gewünschten und eigentlich auch wünschenswerten) Effekte, sicher auch verursacht durch um sich greifendes kurzfr. Denken auch in den AGen. So gesehen ist die verbesserte Attraktivität von Gewinnmitnahmen nur konsequent, das »steuerphilosophiemotivierte« Halten >1 Jahr hat mir jedenfalls oft genug weniger eingebracht als es eine so abgeltungsbesteuerte Gewinnmitnahme hätte.

      Ich denke schon, dass diese Steuer dem Staat trotz Restaufwand mehr als bisher bringen kann, beteiligt er sich künftig somit auch an dieser allgemeinen Kurzfristigkeit ohne nachgeordneten Steuereintreibungsaufwand. Um Kapital in Dtld. zu halten geschweige denn nach Dtld. zurück zu holen sind freilich ganz andere Maßnahmen nötig, keine Frage.

      investival
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 13:05:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      Da geringe Gewinne unter 10% steuerfrei sind...

      So ist das bestimmt nicht gemeint. Pauschal werden 10 % Gewinn unterstellt. Wer einen geringeren Gewinn nachweist, wird diesen dann in der tatsächlichen Höhe mit 25 % versteuern müssen.
      Alles andere wäre ja offensichtlicher Blödsinn.
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 13:58:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      #24: Die Entkopplung von der Haltezeit halte ich auch für sinnvoll, die derzeitige Besteuerung ist sicher zum einem Teil auf der (zweifelhaften) Überzeugung gebaut, dass kurzfristiges Spekulieren im Vergleich zum langfristigen Halten marktschädigend bzw. "leistungslos" sei.

      #25: Kirchhofs Aussage lässt eigentlich keinen anderen Schluss zu. Ich habe auch gestutzt, halte es aber für denkbar. Und schließlich sind derzeit Gesamteinkünfte aus Spekulationsgeschäften ja auch einer Freigrenze unterlegen.

      "Die Steuer muss der Verkäufer nur dann nicht zahlen, wenn er nachweisen kann, dass er weniger Gewinn erzielt hat."
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 15:02:17
      Beitrag Nr. 27 ()
      @wavetrader

      also ich mein auch, bei dem K-modell werden die 10% Pauschal in jedem Falle gezahlt und der Stpfl. kann sich auf Nachweis die gezahlte Steuer für diesen Trade zurückholen, wenn er weniger als +10% Rendite hatte. Wenn es so gemacht würde, wie du es sagst, verkaufen alle bei 9,9% Gewinn ihre Pos. und kaufen sofort wieder an, um die nächsten 9,9% abzuräumen. Die Transaktionskosten / Slippage für die liquideren Daxwerte sind dabei für größere Händler zu vernachlässigen Stichwort 29/39 flat usw usw..

      Entscheidend für die Liqui wird werden, WANN man sich die Kohle,die man zuviel pauschal versteuerte bei <10% Gewinn oder gar Verlust (soll ja mal verkommen - :D ) wiederholen kann vom FA. 1 X Jahr? Monatlich wie Umsatzsteuer? Ach ist doch auch alles wieder nur riesen Bürokratie und damit Scheisse. Sollen die Nasen doch komplett auf ihre Neidsteuer verzichten. LU macht das wohl ab 2006 - oder?

      :D:laugh:

      MfG

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 15:09:52
      Beitrag Nr. 28 ()
      Wenn es so gemacht würde, wie du es sagst, verkaufen alle bei 9,9% Gewinn ihre Pos. und kaufen sofort wieder an, um die nächsten 9,9% abzuräumen

      Richtig, so eine Regelung wäre unsinnig und eines Mannes wie Kirchhof auch unwürdig.
      In einem Interview wird schonmal etwas verkürzt dargestellt.
      Wenn man sich den Gesetzestext ansieht (http://www.bundessteuergesetzbuch.de/downloads/files/Gesetze…) ist es eindeutig:
      Veräußerungsgewinne sind demnach immer zu versteuern, entweder pauschal (10 % Gewinnannahme) oder eben entsprechend dem tatsächlichen Gewinn.
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 15:49:08
      Beitrag Nr. 29 ()
      #28: Danke für die andere Kirchhof-Quelle:

      "Sie (Veräußerungskosten) werden widerlegbar mit neun Zehnteln des zugeflossenen Veräußerungspreises vermutet (Kostenpauschale)."

      Besonders eindeutig halte ich diesen Passus ebenfalls nicht, aber ich stimme zu, dass es schon anders klingt als im Kirchhof-Interview.

      Warten wir auf die offensichtlich notwendigen Präzisierungen bzw. die Unions-Version, falls sie die Wahl gewinnt. Das Vertrauen auf sinnvolle Steuergesetze ist bei mir nämlich noch nicht wiederhergestellt ;)
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:29:32
      Beitrag Nr. 30 ()
      wenn ich mein bereits versteuertes Geld riskant in Aktien anlege und mich an die Regeln halte, nämlich 1 Jahr halte...warum soll ich davon noch mal Steuern zahlen?!

      Ich werde in deutschland nicht dauerhaft bleiben. der ideenreichtum der Regierenden in punkto "den kleinen Leuten das Geld aus der tasche zu ziehen" kennt keine Grenzen.

      Mich können die bald alle am Arsch lecken.

      ich habe fertig!:mad:

      :cool: 1 Serveza porfavore
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:33:49
      Beitrag Nr. 31 ()
      180.000 Deutsche Staatsbürger wandern jährlich aus...
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:31:54
      Beitrag Nr. 32 ()
      Angenommen ich verkaufe Aktien im Wert von 50.000 Euro (Einstand erst mal egal), dann habe ich nach dem Kirchhof-Modell nachher nur noch 48.750 Euro (2.5 % des Verkaufserlöses, oder 25 % von 10 % unterstelltem Gewinn).

      Wenn ich diese reinvestiere und mache bei diesem Trade abzüglich Spesen unter 2,5 % Gewinn, sagen wir 1,5 %, erlöse ich 49.480 Euro, der Kontostand beträgt aber jetzt nur noch 48.244 Euro (weil wieder 2.5 % ab"gegolten" werden). Sprich: mit jedem Gewinn unter 3 % (Spesen zahlt man ja auch noch, sagen wir 0,5 % für An- UND Verkauf) geht mein Kontostand gegen 0 - selbst wenn ich immer Gewinne hatte.

      Das kann ich zwar über die anschließende Veranlagung im nächsten Jahr wieder ausgleichen, aber mit vielen solcher Trades grabe ich mir selber das Wasser ab - weil ich schlichtweg nichts mehr habe womit ich traden kann.


      Mögliche Alternative: Legale Verlegung des Tradingkontos ins Ausland, bsp. nach Österreich. Denn ich denke nicht, dass bsp. ein österreichischer Discounter diese Abgeltungssteuer mitmacht, dann müsste man halt anschließend per Steuererklärung das Geld nachversteuern, würde aber nicht de facto durch kleine Tradinggewinne immer ärmer.
      Avatar
      schrieb am 30.08.05 08:21:57
      Beitrag Nr. 33 ()
      Vielleicht weil es fair ist? Wenn du einen hohen Vermögenszuwachs aus Kapital hast wird der in D fast nicht versteuert.

      Ich empfinde es nicht als fair, dass meine Erträge aus Kapitalvermögen fast nicht versteuert werden, obwohl diese (in guten Jahren) höher sind als der Lohn anderer Leute, die darauf Steuern und SV zahlen dürfen.

      Niemanden wüde es umbringen, wenn man 20-25 % Steuern auf alle Kapitalerträge zahlt: Vermögen 31.12. + Auszahlungen - Vermögen 1.1. - Einzahlungen, also so wie wohl fast jeder hier seine Jahresperformance misst. Ausländische Steuern darf man abziehen (falls Steuersatz > 20-25 % nur anteilig). Einfach zu messen und zu berechnen und gut ist.
      Avatar
      schrieb am 30.08.05 08:33:01
      Beitrag Nr. 34 ()
      [posting]17.721.949 von siebi71 am 30.08.05 08:21:57[/posting]Reden wir vom gleichen Sachverhalt ? Ich glaube nicht. Ich habe nirgends behauptet, dass ich keine Steuern zahlen will, ich zahle seit Jahren Spekulationssteuer und finde das auch i.O.

      Es geht hier speziell um die Probleme von Daytradern, diese sind auf die Realisierung kleiner Gewinne angewiesen. Und wenn Du meine Rechnung gelesen und verstanden hast, würde Dir auch einleuchten, dass es wohl nicht Sinn der Sache sein kann, Anleger, die eine Vielzahl kleinerer Gewinne einfahren, laufend um 2.5 % pro Trade zu enteignen. Dass ich mir das Geld ein Jahr später wiederholen kann nutzt mir sehr wenig, wenn ich bis dahin meiner Geschäftsgrundlage beraubt wurde - sprich: Ich durch die Zwangsenteignung bei jedem trade schlichtweg kein oder zu wenig Kapital mehr zum Traden habe !
      Avatar
      schrieb am 30.08.05 12:20:57
      Beitrag Nr. 35 ()
      das ist "fair" Siebi?! :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      wo ist es denn fair, sich über Gebühr abzocken zu lassen?! Werden wir nicht schon ausgepresst wie Zitronen?!
      ich erspare mir jeden weiteren Kommentar, weil ich mich sonst in Rage rede.
      Avatar
      schrieb am 30.08.05 20:52:18
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ bonapart

      Sorry, ich vergaß den Haken bei "Antwort auf Beitrag von olcapri".

      @ olcapri

      Wenn Geld eine so große Bedeutung für dich hat, solltest du lieber nicht spekulieren. Dies verkürzt nur unnötig deine Lebenserwartung.
      Avatar
      schrieb am 30.08.05 21:48:04
      Beitrag Nr. 37 ()
      @siebi71

      "Wenn Geld eine so große Bedeutung für dich hat, solltest du lieber nicht spekulieren."

      Also ich denke: hier liegst Du falsch...
      Für alle hier im Forum (und alle an der Börse) hat Geld eine hohe Bedeutung.

      Sonst wären wir nicht hier... :D

      Und STEUERN müssen fair sein. Besonders im Zusammenhang mit KAPITALERTRÄGEN. WEIL: Geld ist global, und notfalls fallen bei den Grossen die Erträge eben nicht in Deutschland an. So läuft das doch...


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      Angie will Abgeltungssteuer einführen. Wer weis genaues ???