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    Geschädigte Infomatec-Aktionäre müssen zahlen ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.08.05 11:53:04 von
    neuester Beitrag 10.08.05 11:58:41 von
    Beiträge: 4
    ID: 998.415
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      schrieb am 08.08.05 11:53:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      @all:

      Nun müssen die geschädigten Aktionäre nach einer bisherigen Prozeßdauer von mind. 4 Jahren für die anfallenden Gebühren des Landgerichts Augsburg zusätzlich aufkommen.
      Obwohl sich deren Richter im Endurteil gegen den Beschluß des Bundesgerichtshofes Karlsruhe (und nicht zugunsten eines Geschädigten - wo bleibt hier das Recht ???)entschieden; die Berufung der Aktionäre also "gelungen" abwiesen, dürfen die geschädigten Kleinaktionäre nun für diesen richterlichen Beschluß finanziell auch noch aufkommen.
      Da die Richter an dieser üblen Sache scheinbar gut verdienen möchten, ergibt sich desweiteren ein stolzer Betrag !

      Diese Kosten fallen neben den Kosten des zu bezahlenden Rechtsanwaltes an.
      Weiß jemand von Euch, ob diese Forderung legal ist ? Oder besteht hier eine Möglichkeit für die Aktionäre, gegen stetig wachsende Forderungen anzugehen ?
      Der weitere Prozeßverlauf dauert lt. Aussage des Gerichts noch mind. ein Jahr an.
      Ich bitte um Meinungen und Rechtsauskünfte !
      sugi :eek:
      Avatar
      schrieb am 08.08.05 14:28:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Sugar,

      ja, das jüngste Urteil schreit zum Himmel!!!

      Es wäre mir neu, wenn man auf irgeneine Weise anfallende Gerichtskosten umgehen kann...
      ...aber ich bin auch kein Jurist.

      Soviel ich weiß, wurden sämtliche Klagen ohne Revisionsmöglichkeit abgewiesen - das halte ich für die eigentliche Dreistigkeit!

      Was meinst du mit stetig wachsenden Forderungen?
      I.d.R. bemessen sich doch die fälligen Kosten, sowohl für Anwalt wie auch Gericht, an dem Klagewert.

      m.
      Avatar
      schrieb am 08.08.05 14:54:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      @milchmaedchen1:
      Ständig wachsenden Forderungen entsprechen den stetig steigenden Kosten während des Prozeßverlaufs, keine Vergleichbarkeit mit einer Milchmaedchenrechnung mehr.

      Es stimmt, das die Revision nicht zugelassen wurde.
      Es stimmt auch, daß das Urteil der Richter darauf schließen läßt, wie paradox, weltfremd, ungerecht manch` Richter denkt. Im Namen des Volkes ?

      Stimmt es auch, daß die Berufung der Kläger, welche zurückgewiesen wurde, trotzdem lt. BRAGO vom RA berechnet werden darf ? ...
      ...da folgt noch mehr !!!
      sugi :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 11:58:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Fragt doch Gerhard Harlos, der weiss wo man Geld herbekommt.:laugh:, vielleicht von ASPMedia, Zürich.

      Häfele ist ja auf Langzeiturlaub.

      Vielleicht lässt sich so etwas Gutes für die Aktionäre tun.


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