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    Easy Software AG auf dem Weg nach oben (Seite 60)

    eröffnet am 10.08.05 21:48:07 von
    neuester Beitrag 24.04.23 14:51:14 von
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      schrieb am 12.01.08 16:53:55
      Beitrag Nr. 94 ()
      DGAP-Ad-hoc : EASY SOFTWARE AG Konzern konnte Umsatz- und EBT-Ziel für 2007 nicht erreichen

      EASY SOFTWARE AG / Prognose/Vorläufiges Ergebnis

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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      EASY SOFTWARE AG Konzern konnte Umsatz- und EBT-Ziel für 2007 nicht
      erreichen
      Erteilte Aufträge in Höhe von 1,8 Mio. € werden in 2008 umsatzwirksam

      Mülheim an der Ruhr, 7. Januar 2008

      Die EASY SOFTWARE AG hat im Vergleich zum Vorjahr ihren Umsatz steigern
      können. Das Ziel von 26,8 Mio. € mit einer Vorsteuerrendite von ca. 15 %
      für das Geschäftsjahr 2007 wurde nicht erreicht. Der Konzernumsatz wird
      vorrausichtlich bei ca. 23 Mio. € liegen, was einer Umsatzsteigerung von
      ca. 10 % entspricht. Die Vorsteuerrendite für 2007 wird ca. 6 % betragen.

      Die Gründe für diese Entwicklung sind:
      Erteilte Aufträge in der Größenordnung von 1,8 Mio. € konnten aufgrund von
      Kundenentscheidungen nicht mehr in 2007 installiert werden. Eine
      umsatzwirksame Fakturierung verschiebt sich daher in das Folgejahr. Das
      traditionell sehr gute Dezembergeschäft im Partnerumfeld blieb vor allem im
      Ausland hinter den Annahmen der Partner zurück. Fest eingeplante
      Großprojekte dieser Partner wurden durch nicht beeinflussbare Faktoren
      verschoben. Das für 2007 avisierte Geschäft aus dem Microsoft-Umfeld
      startete mit einer mehrmonatigen Verspätung. Die Folge ist ebenfalls eine
      Verschiebung der Aufträge in das Folgejahr.

      Die englische Tochtergesellschaft EASY SOFTWARE (UK) PLC. wird das
      Geschäftsjahr 2007 mit einem Verlust abschließen. Bereits angekündigte
      Aufträge wurden in das nächste Geschäftsjahr verschoben.

      Aussicht 2008:
      Der Vorstand der EASY SOFTWARE AG ist davon überzeugt, dass sich die in
      2007 getätigten Investitionen im Bereich Softwareentwicklung und Vertrieb
      in Höhe von mehr als 1,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2008 positiv auswirken
      werden. Der Gesamtumsatz 2008 ist mit mehr als 27,0 Mio. € bei einer
      EBT-Marge von rund 13,0 % geplant.

      Der Vorstand
      07.01.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: EASY SOFTWARE AG
      Am Hauptbahnhof 4
      45468 Mülheim an der Ruhr
      Deutschland
      Telefon: +49(0) 208 450 16-0
      Fax: +49(0) 208 450 16-90
      E-mail: investor@easy.de
      Internet: www.easy.de
      ISIN: DE0005634000
      WKN: 563400
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      Avatar
      schrieb am 06.01.08 15:41:34
      Beitrag Nr. 93 ()
      Freude macht einen der Wert nicht mehr:cry:
      Avatar
      schrieb am 14.09.07 18:15:58
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.664.897 von Lintorfer am 13.07.07 09:06:24Tja wenig los hier...........
      Avatar
      schrieb am 13.07.07 09:06:24
      Beitrag Nr. 91 ()
      DGAP-News : EASY SOFTWARE AG erhält Großauftrag von AREVA NP GmbH

      EASY SOFTWARE AG / Sonstiges/Sonstiges

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Die EASY SOFTWARE AG, spezialisiert auf Lösungen für die elektronische
      Archivierung, Dokumentenmanagement und ECM, hat von der AREVA NP GmbH einen
      Auftrag zur Implementierung einer individuellen Archivierungslösung für
      kaufmännische und technische Unterlagen erhalten. Der Auftragswert beläuft
      sich auf rund 450 Tausend Euro. In dem gemeinsamen Projekt werden mit
      unserer Software EASY ENTERPRISE.x Daten aus den vorhanden ERP- und
      EDM-Systemen der revisionssicheren Archivierung zugeführt.

      Mit Niederlassungen in 41 Ländern und einem Vertriebsnetz, das mehr als 100
      Länder abdeckt, bietet AREVA ihren Kunden zuverlässige technologische
      Lösungen für CO2-freie Energieerzeugung sowie die Stromübertragung und
      -verteilung. AREVA ist das weltweit führende Kerntechnikunternehmen und
      deckt als einziges Unternehmen alle Bereiche des Kernbrennstoffkreislaufs
      ab. 61 000 Mitarbeiter weltweit setzen sich Tag für Tag für das Prinzip der
      kontinuierlichen Verbesserung ein. Die Unternehmensstrategie von AREVA
      folgt dabei dem Leitgedanken der nachhaltigen Entwicklung. Mit ihren
      Aktivitäten stellt sich AREVA den großen Herausforderungen des 21.
      Jahrhunderts: dem allgemeinen Zugang zu Energie, der Bewahrung der Erde und
      der Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen. Weitere Informationen
      unter: www.areva.com
      DGAP 13.07.2007
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: EASY SOFTWARE AG
      Am Hauptbahnhof 4
      45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland
      Telefon: +49(0) 208 450 16-0
      Fax: +49(0) 208 450 16-90
      E-mail: investor@easy.de
      Internet: www.easy.de
      ISIN: DE0005634000
      WKN: 563400
      Indizes:
      Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
      in Berlin, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 08.05.07 21:29:13
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.214.086 von sambu am 08.05.07 16:01:45woher hast du deine info?
      börse online hat easy vor ein paar monaten als eine der ertragreichsten firmen in deutschland ausgewiesen.
      das neue vorstandsmitglied wurde aufgrund des starken wachstums berufen. vor kurzen gab es wieder einen neukunden. usa-easy wurde übernommen. die umsätze werden doch meines wissens im ersten halbjahr fakturiert, da schlagen dann auch die neukunden 2006 voll durch. warum wird der euro nicht erreicht?
      helf mir, wo ist der haken?:confused:
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      Avatar
      schrieb am 08.05.07 16:01:45
      Beitrag Nr. 89 ()
      oh oh, ich glaube jetzt sehen wir wieder eine lange durststrecke ... nachdem wir alle erstmal ordentlich von den zahlen enttäuscht wurden. ..... gewinne über einen euro gibt es noch nicht ... .statt dessen einen verkauf von eigenen aktien ohne mitteilung an die aktionäre zu einem kurs von 7,50 euro .... damit ist dann ja auch geklärt wo das unternehmen den den eigenen wert kursmäßig sieht, jedenfalls nicht bei 11 euro ....
      naja ... hoffen wir mal auf bessere zeiten ...
      sambu
      Avatar
      schrieb am 28.04.07 12:03:28
      Beitrag Nr. 88 ()
      DGAP-Ad-hoc : Easy Software AG: Andreas C. Nowottka in den Vorstand der EASY SOFTWARE AG berufen

      EASY SOFTWARE AG / Personalie

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
      DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Mülheim an der Ruhr, 27. April 2007

      Der Aufsichtsrat der EASY SOFTWARE AG hat mit Wirkung zum 01. Mai 2007
      Herrn Andreas C. Nowottka (43) zum Vorstand 'Produkte' bestellt. Herr
      Nowottka ist bereits seit über zehn Jahren bei der EASY SOFTWARE AG tätig
      und war zuletzt als Prokurist für diesen Bereich zuständig.

      Die Berufung von Herrn Nowottka erfolgt angesichts des starken
      Unternehmenswachstums und der damit verbundenen Diversifizierung von
      Produkten und Lösungen der EASY SOFTWARE AG.

      Der bisherige Alleinvorstand Josef Gemeri wird auf Beschluss des
      Aussichtsrates mit Wirkung zum 01. Mai 2007 zum Vorsitzenden des Vorstandes
      ernannt.

      Der Vorstand





      DGAP 27.04.2007
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: EASY SOFTWARE AG
      Am Hauptbahnhof 4
      45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland
      Telefon: +49(0) 208 450 16-0
      Fax: +49(0) 208 450 16-90
      E-mail: investor@easy.de
      www: www.easy.de
      ISIN: DE0005634000
      WKN: 563400
      Indizes:
      Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
      in Berlin-Bremen, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 10.04.07 17:58:13
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.740.659 von Lintorfer am 10.04.07 15:29:51Schade keine Div:(
      Avatar
      schrieb am 10.04.07 15:29:51
      Beitrag Nr. 86 ()
      Mülheim an der Ruhr
      ISIN DE0005634000
      Einladung
      zur Hauptversammlung am 31. Mai 2007


      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 31. Mai 2007, um 10.00 Uhr in den Räumen der Stadthalle, Theodor-Heuss-Platz 1, 45479 Mülheim an der Ruhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht der EASY SOFTWARE AG für das Geschäftsjahr 2006 und des Berichts des Aufsichtsrates

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen.

      5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      1. Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am 1. Juni 2006 erteilte und bis zum 30. November 2007 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, wird, soweit von ihr nicht Gebrauch gemacht worden ist, mit Wirksamwerden der nachstehenden Ermächtigung aufgehoben.
      2. Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Sie kann auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 30. November 2008.
      Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes erfolgen. Im Falle des Erwerbes über die Börse darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Kurse für Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Erwerb vorangegangenen letzten fünf Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Im Falle eines öffentlichen Kaufangebotes darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Kurse für Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsentagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebotes um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes angepasst werden; in diesem Falle wird auf den durchschnittlichen Schlusskurs an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit sie zwingend Anwendung finden. Überschreitet die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden.
      3. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Diese Ermächtigung kann einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, daß die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens, noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können des Weiteren auch außerhalb der Börse und ohne ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Veräußerung gegen Sachleistung erfolgt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen in Unternehmen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Falle zur Anpassung der Angabe der Zahl in der Satzung ermächtigt.


      Bericht des Vorstands

      Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, die Gesellschaft erneut zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen. Das Aktiengesetz sieht in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 4 AktG für die Wiederveräußerung eigener Aktien den Verkauf über die Börse oder eine Ausgabe mit Bezugsrecht der Aktionäre vor, lässt aber auch Beschränkungen des Bezugsrechts nach den Regeln des § 186 AktG zu.

      Die Gesellschaft soll ermächtigt werden, eigene Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, sofern die eigenen Aktien entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Hierdurch wird eine Verwässerung des Kurses vermieden. Die Möglichkeit einer Veräußerung in anderer Form als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre kann im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre liegen. Insbesondere können zusätzliche in- und ausländische Aktionäre gewonnen werden. Die Gesellschaft wird gleichzeitig in die Lage versetzt, ihr Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anzupassen und auf günstige Börsensituationen schnell und flexibel zu reagieren.

      Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht des Weiteren vor, dass die Gesellschaft erworbene eigene Aktien auch als Gegenleistung verwenden kann, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Eigene Aktien sind eine wichtige »Akquisitionswährung«. Der nationale und internationale Wettbewerb erfordert in zunehmendem Maße diese Art der Gegenleistung. Aus diesem Grunde soll die vorgeschlagene Ermächtigung der Gesellschaft ermöglichen, Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre flexibel und kostengünstig nutzen zu können, insbesondere ohne die zeitlich häufig nicht mögliche Befassung der Hauptversammlung.

      Die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden auch im Falle einer solchen Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts angemessen gewahrt. Die Ermächtigung beschränkt sich auf einen Anteil von höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, so dass sichergestellt ist, dass die Gesamtzahl der erworbenen Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wieder ausgegeben werden können, insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen dürfen. Die Verwendung eigener Aktien hat für die Altaktionäre gegenüber der Durchführung von Sachkapitalerhöhungen zudem den Vorteil, dass ihr Stimmrecht im Vergleich zu der Situation vor Erwerb der eigenen Aktien durch die Gesellschaft nicht verwässert wird. Schließlich soll der Vorstand durch die Hauptversammlung ermächtigt werden, eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Zurzeit gibt es keine konkreten Akquisitionsvorhaben, für die eigene Aktien verwendet werden sollen.


      Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 5.403.000 EUR und ist eingeteilt in 5.403.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1 EUR. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend jeweils 5.403.000. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, sind alle Aktionäre, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft spätestens am 24. Mai 2007 unter der nachfolgenden Anschrift zugehen:
      EASY SOFTWARE AG
      c/o DZ BANK AG
      vertreten durch dwpbank AG
      Wildunger Straße 14
      60487 Frankfurt
      Telefax: 069-5099-1110

      Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes ist eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache notwendig, welche sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit auf den Beginn des 10. Mai 2007, bezieht. Bei Zweifeln an der Echtheit oder Richtigkeit des Nachweises ist die Gesellschaft berechtigt, einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen und einen Aktionär zurückzuweisen, wenn dieser Nachweis nicht oder nicht in geeigneter Form erbracht wird.

      Das Geschäftslokal zur Einsichtnahme in die Unterlagen zur Hauptversammlung befindet sich Am Hauptbahnhof 4 in 45468 Mülheim an der Ruhr.

      Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen können.


      Stimmrechtsvertreter

      Die EASY SOFTWARE AG möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.

      Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung der Vollmacht und von Weisungen zu den Punkten der Tagesordnung. Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschrieben bis zum 29. Mai 2007 (eingehend) an die in der Vollmacht genannte Anschrift zu senden oder zu faxen.

      Die Vollmachten an Stimmrechtsvertreter sind schriftlich oder per Fax zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.


      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126 und 127 AktG

      Anträge von Aktionären sind an die Anschrift der Gesellschaft z. H. Herrn Michael Kaiser zu richten. Die Anschrift der Gesellschaft lautet:
      EASY SOFTWARE AG
      Am Hauptbahnhof 4
      45468 Mülheim an der Ruhr

      Bis spätestens zum Ablauf des 16. Mai 2007 unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden den anderen Aktionären auf der Internetseite www.easy.de unverzüglich zugänglich gemacht.



      Mülheim an der Ruhr, im April 2007

      EASY SOFTWARE AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 11:14:13
      Beitrag Nr. 85 ()
      DGAP-Ad-hoc : EASY SOFTWARE AG erwirbt 100 Prozent der Anteile der US-amerikanischen EASY SOFTWARE INC.

      EASY SOFTWARE AG / Firmenübernahme

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
      DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      EASY SOFTWARE AG erwirbt 100 Prozent der Anteile der US-amerikanischen EASY
      SOFTWARE INC.

      Mülheim an der Ruhr, den 27. März 2007

      Die EASY SOFTWARE AG erwirbt 100 Prozent der Anteile an der
      US-amerikanischen EASY SOFTWARE INC. Der Kaufpreis beträgt 1 Euro. Die EASY
      SOFTWARE INC. vertreibt seit sieben Jahren Produkte und Lösungen der EASY
      SOFTWARE AG. Im Geschäftsjahr 2006 hat die US-amerikanische Gesellschaft
      einen Umsatz von über einer Million US-Dollar erzielt und ein positives
      Ergebnis erwirtschaftet. Mit dem Kauf wird die strategische Ausrichtung auf
      den internationalen Dokumentenmanagement-Markt weiter forciert und soll
      somit zu einer weiterhin positiven Entwicklung des Konzerns beitragen.

      Der Vorstand






      DGAP 27.03.2007
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: EASY SOFTWARE AG
      Am Hauptbahnhof 4
      45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland
      Telefon: +49(0) 208 450 16-0
      Fax: +49(0) 208 450 16-90
      E-mail: investor@easy.de
      www: www.easy.de
      ISIN: DE0005634000
      WKN: 563400
      Indizes:
      Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
      in Berlin-Bremen, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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