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    Einkommensabhängige Bussgelder... DAS wäre doch mal was für Deutschland, oder ?!? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.08.05 16:06:05 von
    neuester Beitrag 12.08.05 22:22:29 von
    Beiträge: 26
    ID: 999.699
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      schrieb am 12.08.05 16:06:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Schönes Beispiel aus der Schweiz:

      Die Urner Justiz hat einem Autolenker für eine Tempoüberschreitung von 36 Stundenkilometern zu Recht eine Busse von 15’000 Franken aufgebrummt. Laut Bundesgericht durfte dabei das Millionenvermögen des Verkehrssünders mitberücksichtigt werden.

      Der Autofahrer war 2001 am Ende des Naxbergtunnels auf der A2 36 Stundenkilometer zu schnell gefahren (nach Abzug der Toleranz). Das Urner Obergericht verurteilte ihn dafür 2003 angesichts seines Jahreseinkommens von über 3 Millionen Franken zu einer Busse von 25’000 Franken wegen grober Verkehrsregelverletzung.
      2004 hob das Bundesgericht das Urteil jedoch auf, weil das Obergericht bei der Festlegung der Busse vom Brutto- anstatt vom Nettoeinkommen ausgegangen war. Im vergangenen März legte das Obergericht die Busse dann auf 15’000 Franken fest.

      Gleich treffen wie arme Täter
      Als Ausgangsgrösse hatten die Urner Richter dieses Mal 15 % eines monatlichen Nettoeinkommens von 35’000 Franken zu Grunde gelegt, also rund 5200 Franken. Diesen Betrag erhöhten sie angesichts des Vermögens des Verkehrssünders von mehr als 47 Millionen Franken auf 15’000 Franken.
      Zu Recht, wie nun das Bundesgericht auf die zweite Beschwerde des Betroffenen hin entschieden hat. Laut den Lausanner Richtern war die straferhöhende Berücksichtigung des Vermögens zwingend. Nur so werde der Beschwerdeführer von der Busse ähnlich hart getroffen wie andere, finanziell weniger leistungsfähige Täter.

      Die Busse scheine auch mit Blick auf einen möglichen Höchstbetrag von 40’000 Franken sowie im Verhältnis zum Verschulden und zur mangelnden Einsicht des Autolenkers nicht als unangemessen.
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 16:15:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Damit die Faulenzer dann gratis zu schnell fahren können ?
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 16:18:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]17.536.037 von Blue Max am 12.08.05 16:15:04[/posting]Warum sollten die gratis davonkommen ??? Einfach einen gewissen %satz vom mtl. Einkommen als Bußgeld ansetzen... Egal ob das jetzt erarbeitetes Einkommen oder Sozialhilfe ist...;)
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 16:47:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      gibts in Finnland auch
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 16:48:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Durchsetzung dieser Idee ist meiner Meinung nach
      dringend erforderlich,da laut Grundgesetz alle Menschen
      gleich sind und alle Strafen dementsprechend auch gleich
      sein müssten!
      Da aber in Deutschland die Gesetze von den höheren
      Einkommensgruppen gemacht werden wird sich wohl niemand
      finden der sich dafür einsetzt.

      Trotzdem noch ein schönes Wochenende

      Gruss Booty

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      Avatar
      schrieb am 12.08.05 17:11:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5

      und weil alle gleich sind, zahlen ja auch alle gleich viel. und das ist auch gut so.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 17:16:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]17.536.936 von Blue Max am 12.08.05 17:11:38[/posting]Die absolute Gleichheit ist in diesem Fall aber ungerechter als die %uale Gleichheit, wenn Du verstehst, was ich meine... ;)
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 17:17:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es zahlen nur alle gleich viel, wenn die Geldbeträge prozentual vom Einkommen berechnet werden!
      Ansonsten zahlt der "Arme" viel mehr!
      Was aber von den "Reichen" so gewollt ist!
      Blue Max scheint sich damit als Millionär geoutet zu haben!
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 17:18:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]17.536.547 von braunbaerchen2 am 12.08.05 16:47:12[/posting]Genau und wenn ich mich recht entsinne, durfte der Nokia chef mal 6 stellig Löhnen für ein ticket.
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 17:20:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      #8

      Dann müsste man aber Zeiten von Gefängnisstrafen auch vom Reichtum an Freizeit abhängig machen !

      Das hiesse dann in der Praxis:

      Ein Manager mit 16-Stunden-Arbeitstag bekommt nur 1 Jahr Haft, ein Arbeitslooser dagegen 100 Jahre.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 17:24:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]17.537.062 von Blue Max am 12.08.05 17:20:02[/posting]Schlechtes Beispiel, denn Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, d.h. je höher der Verdienst, desto höher der Satz.
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 17:42:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]17.537.126 von Neonjaeger am 12.08.05 17:24:35[/posting]Richtig.
      Und ein P.S. als kleiner Seitenhieb: Nur Loser schreiben "Looser" ;) :D

      Nix für ungut... ;)
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 17:49:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]17.537.335 von lassmichrein am 12.08.05 17:42:22[/posting]Schreibt man aber Lucky davor, ist es mit oo richtig.
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 17:54:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      #10 von Blue Max

      > :laugh:

      Umwerfende Logik, habe ich nicht anders erwartet ...

      Lass dich mal einweisen.

      Nichts für ungut ... ;)

      AL
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 18:09:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      Meine Meinung dazu wäre,

      es handelt sich um ein Verkehrsdelikt.

      Da man das Grundgesetz auf die einzelnen Bereiche anwenden müsste und es nicht als Ganzes zu sehen ist,

      dürte es hier nicht zu Unterscheidungen kommen.

      Ein überfahren der Geschwindikkeitsbegrenzung bleibt ein überfahren der Geschwindigkeitsbegrenzung. Egal, von wem es überfahren wurde.

      In diesem Fall würde das Grundgesetz greifen.

      Ich kann deshalb auch nicht eine Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch mit einem Verjehrsdelikt gleichsetzen.

      Und wie man sieht, habe ich den Blauen wohl missverstanden.

      Sorry, Blue Max.

      AL
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 18:16:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      #7

      sehe ich genau andersrum! Es ist lächerlich für eine Geschwindigkeitsübertretung von 36 km/h 15.000 Franken zu nehmen! steht in keinem Verhältnis zum Vergehen!
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 18:31:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      Mit dem Messer zwischen den Zähnen mal wieder gegen "die Reichen". :rolleyes:

      Ob ein einkommenabhängiges Bußgeld bei Verkehrsverstößen gerechter ist - wer weiß, aber darum geht es ja eigentlich auch nicht.

      Jedenfalls ist es dann für alle gleich schmerzlich.

      Obwohl, wer z.B 5 Millionen im Jahr verdient, und sagen wir mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h zu 2,5 Mio Euro Bußgeld verurteilt wird, dem bleiben immer noch 2,5 Mio übrig.
      Wie ungerecht. :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 18:37:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      das gerechteste wäre, anstatt geldstrafen:

      sonntag morgens um 7 Uhr zwangsnachilfen durch fahrschulen + gebühr

      wäre für alle einkommensklassen gleich ärgerlich und würde noch arbeitsplätze schaffen
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 18:42:38
      Beitrag Nr. 19 ()
      #17 von detektivrockford

      > Naja, wenn es um den Schmerz ginge, wäre es wohl gerechter. :laugh:

      #18 von rohrberg

      > Eine überlegenswerte Idee, Strafen nicht nur vom Geld abhängig zu machen.

      AL
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 18:57:02
      Beitrag Nr. 20 ()
      Was fuer eine typische deutsche Diskussion! Wer 36 km zu schnell faehrt, hat das Geld offenbar uebrig - egal wieviel er verdient!

      Wer hier seinen Muell ueber die Autobahn verstreut, zahlt 500$. Es ist vollkommen wurscht, ob er 2 Tage dafuer arbeitet oder 2 Minuten! Und die Autobahn ist sauber, weil so gut wie niemand das fuer eine spassige Art und Weise haelt, sein Geld
      los zu werden!
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 19:01:05
      Beitrag Nr. 21 ()
      Als ob wir in Deutschland keine anderen Probleme haben! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 19:04:54
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]17.538.200 von Antifor am 12.08.05 19:01:05[/posting]Sogar noch bei Bussgeldern den Umverteilungsquark anruehren! Ich kann`s wirklich nicht mehr ab ... :mad::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 19:41:39
      Beitrag Nr. 23 ()
      [posting]17.538.152 von QCOM am 12.08.05 18:57:02[/posting]Das Problem dabei ist nur, dass es dem einen allenfalls ein müdes Lächeln entlockt und er das Bußgeld aus der Portokasse zahlt, für den anderen es aber evtl. den Verlust eines halben Monatsgehaltes bedeutet...Gerecht ???
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 20:31:58
      Beitrag Nr. 24 ()
      #23 von lassmichrein

      Ich denke, es ist nicht einfach, das wirklich vernünftig zu beantworten.

      Prozentuale Gerechtigkeit hört sich erstmal gut und menschlich gesehen richtig an, andersherum könnte man dann aber auch sagen, warum zahlen wir dann nicht alle die gleichen Beitragssätze.

      Sollten wir dann nicht auch prozentual alles gerecht bezahlen?

      Der Jogurt kostet dann keine 69 Cent, sondern 0,05% vom Verdienst.

      Absolute Gleichheit, im menschlichen Sinne, wird es nie geben.

      Bin gedanklich irgendwie gehemmt, um das mit voller Überzeugung beantworten zu können.

      Von was soll man Gleichheit und Gerechtigkeit ableiten, um wirklich alles Gleich und Gerecht zu machen?

      Alles hängt irgendwie davon ab, dass der Eine zuviel und der Andere zu wenig hat.

      Da würde mir nur einfallen, das Kapital vollends abzuschaffen.

      AL
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 21:14:03
      Beitrag Nr. 25 ()
      Im Land der Gerechtigkeitsfanatiker und Neidhammel fällt so ein Unfug natürlich auf fruchtbaren Boden.

      Wieviele neue Beamte muss man denn einstellen um sicherzustellen, dass auch jeder Verkehrssünder " gerecht " bestraft" wird ?
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 22:22:29
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]17.537.884 von detektivrockford am 12.08.05 18:31:19[/posting]Aber man könnte darüber nachdenken ob bei so schwerwiegende Delikte nicht ein Bußgeld von 1% angebracht wäre und eine Obergrenze von 50 000 Euro! Ich bin schon der Meinung das man nach der persönlichen Leistungsfähigkeiten auch beim Bußgeld bestraft werden sollte.


      Warum sollte ein Ackermann oder Schrempp nicht wegen falschen Parken mit seinem Auto ein Bußgeld von 5000 Euro bezahlen! Diese Damen und Herren kennen auch keine scheu wenn es darum geht als Manager eine Firma auszuplündern!


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