Grunderwerbsteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.10.05 19:41:31 von
neuester Beitrag 26.10.05 21:06:26 von
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Hallo zusammen ...
Kann mir zufällig jemand sagen, was man an Grunderwerbsteuer (prozentual) u. später dann Grundsteuer (pro m² oder wie auch immer?) zu zahlen hat? Bei dem von mir angesprochenem Grundstück handelt es sich um ca. 6.600m² von denen ca. 1.400 m² bebaut werden dürfen, der Rest ist Wiese. Bebauungsplan gibt es keinen für dieses Grundstück. Bis noch vor 3 Jahren war es landwirtschaftliche Nutzfläche!
Wäre super wenn mir dazu jemand Auskunft geben könnte. Wenn man für detaillierte Aussagen noch genauere Auskünfte braucht, bitte um Boardmail.
Vielen Dank schonmal im voraus u. schöne Grüße
Freddy
Kann mir zufällig jemand sagen, was man an Grunderwerbsteuer (prozentual) u. später dann Grundsteuer (pro m² oder wie auch immer?) zu zahlen hat? Bei dem von mir angesprochenem Grundstück handelt es sich um ca. 6.600m² von denen ca. 1.400 m² bebaut werden dürfen, der Rest ist Wiese. Bebauungsplan gibt es keinen für dieses Grundstück. Bis noch vor 3 Jahren war es landwirtschaftliche Nutzfläche!
Wäre super wenn mir dazu jemand Auskunft geben könnte. Wenn man für detaillierte Aussagen noch genauere Auskünfte braucht, bitte um Boardmail.
Vielen Dank schonmal im voraus u. schöne Grüße
Freddy
Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % des Kaufpreises und das Bundesweit. Es gibt auch Befreiungsvorschriften wie z. B. beim Erwerb des Grundstücks von den Eltern.
Die Grundsteuer ist abhängig vom Einheitswert den das Finanzamt individuell festsetzt (hängt vom Grundstück und dem darauf befindlichen Gebäude ab). Mit dem Einheitswert wird dann auch der Grundsteuermessbetrag festgesetzt und Deiner Gemeinde mitgeteilt die wiederum ihren individuellen Hebesatz darauf anwendet. Gegen die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde soll man Widerspruch einlegen, da hier ein Verfahren zur Zeit läuft, weis aber nicht im moment wo. Muss mal selbst googeln.
Die Grundsteuer ist abhängig vom Einheitswert den das Finanzamt individuell festsetzt (hängt vom Grundstück und dem darauf befindlichen Gebäude ab). Mit dem Einheitswert wird dann auch der Grundsteuermessbetrag festgesetzt und Deiner Gemeinde mitgeteilt die wiederum ihren individuellen Hebesatz darauf anwendet. Gegen die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde soll man Widerspruch einlegen, da hier ein Verfahren zur Zeit läuft, weis aber nicht im moment wo. Muss mal selbst googeln.
Vielen Dank für die Info.
Die Grunderwerbsteuer hängt also rein vom Kaufpreis ab u. nicht davon, wie der Grund genutzt wird wenn ich Dich richtig verstanden habe oder? Gibt es Tricks im Rahmen unserer genialen Steuergesetzgebung wie man diese Steuerart reduzieren kann?
Vielen Dank
Freddy
Die Grunderwerbsteuer hängt also rein vom Kaufpreis ab u. nicht davon, wie der Grund genutzt wird wenn ich Dich richtig verstanden habe oder? Gibt es Tricks im Rahmen unserer genialen Steuergesetzgebung wie man diese Steuerart reduzieren kann?
Vielen Dank
Freddy
Und wie sieht das bei einem Erbpachtgrundstück aus?
Warum muss man da Grunderwerbsteuer und Grundsteuer zahlen
obwohl einem das Grundstück eigentlich nicht gehört?
Warum muss man da Grunderwerbsteuer und Grundsteuer zahlen
obwohl einem das Grundstück eigentlich nicht gehört?
Die Grunderwerbssteuer beläuft sich auf 3,5 % des Gegenwertes ( im Regelfall der Kaufpreis).
Grüße manunikat
Grüße manunikat
[posting]18.459.528 von hummele am 26.10.05 20:25:18[/posting]...., weil dann ein grundeigentumsähnliches Recht erwirbst.
[posting]18.460.069 von mikezock am 26.10.05 21:05:21[/posting]Kaufe ein "Du"
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