checkAd

    Riester: Beieinflussen Zulagen für Ehegatten die Absetzbarkeit als Sonderausgaben? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.04.06 12:48:21 von
    neuester Beitrag 15.04.06 13:28:38 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.054.063
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.740
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 14.04.06 12:48:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      gibt es hier im Board einen Experten der mir folgende schwierige Frage beantworten kann:

      Ist die steuerliche Absetzbarkeit meiner Beiträge auf einen Riestervertrag dadurch geringer, dass meine zusammenveranlagte Ehefrau fast ohne eigene Beiträge jede Menge Zulage kassiert (10% Beitrag 90% Zulage) ?????

      Mit anderen WOrten: Wird das verrechnet?

      Nach meinem Steuerprogramm ist dem nicht so, aber ich traue dem nicht.
      Avatar
      schrieb am 14.04.06 14:43:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      da Deine Frau Beiträge zur Riesterrente zahlt (vermutlich nur den Sockelbeitrag) ist sie wohl rentenversicherungspflichtig. Dies kann sie z.B. dadurch sein, dass sie ein entsprechendes Gehalt bezieht oder sie noch in den drei Jahren Mutterschaft ist. Ist sie pflichtig, werdet Ihr vom Finanzamt für Riester getrennt betrachtet, bei jedem also separat die Günstigerprüfung gemacht, ob Zulage oder Steuerersparnis besser ist.
      Nur wenn Deine Frau nicht mehr rentenversicherungspflchtig sein sollte und sie über Dich als Ehefrau dann noch riesterfähig ohne eigene Beiträge werden würde, werdet Ihr zusammen betrachtet. Dann wird ihre Zulage und gegebenfalls die für Eure Kinder abgezogen, um Deine Eigenleistung zu ermitteln.
      Ich hoffe, ich konnte Dir helfen

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 14.04.06 23:37:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      danke erst mal.

      Es geht mir schon um den Fall dass sie nicht mehr selbst berechtigt ist. (die Erziehungszeit läuft aus)

      Das mit dem Abzug der Zulagen von den Eigenleistungen verblüfft mich jetzt. Nehmern wir mal das letzte Jahr:

      Mindesteigenbeitrag für mich (2% BBG) = 1050 €
      Zulagen 2 Erw (je 76 €) + 3 Kinder (je 92 €) = 428 €
      Das heisst tatsächlich zu zahlen = 622 €

      Und die 622 € kann ich dann auch noch als Sonderausgabe absetzen?

      Ich kann es nicht glauben.
      Auf meinen Vertrag ginge ja nur 622 + 76 (meine Zulage) = 698 € ein.

      Ich wäre ja schon zu frieden, wenn ich meinen netto gezahlten Beitrag voll absetzen könnte. Ich hatte aber befürchtet, dass von der Steuerersparnis erst einmal die Zulagen der Frau abgezogen werden. So ähnlich ist es doch beim Kindergeld.
      Avatar
      schrieb am 15.04.06 13:28:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      Deine Rechnung ist soweit korrekt. Aber erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Euer jüngstes 3 Jahre alt ist. Dann beträgt Dein Eigenbeitrag 622 und damit sind alle Zulagen für die Familie gesichert (ab 2006 sind 3% des Bruttovorjahres zu erbringen). Das ergibt eine Förderquote von ca. 40 % für Dich. Das Finanzamt macht bei der Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung. Die prüfen also, ob für Euch die Gewährung der Zulagen oder das Absetzen als Sonderausgabe günstiger ist. Nur wenn bei der steuerlichen Absetzbarkeit über die Zulagen hinaus etwas übrig bleibt, wird dieser Überhang erstattet. Wird in diesem Fall aber wohl nicht zutreffen. Übrigens: Über das Auslaufen der Mutterschaftszeit und damit über eine Veränderung der Beiträge müßt Ihr den Versicherer selbst informieren.
      Das auf Deinen Vertrag nur eine Zulage fließt ist richtig, da die Kinderzulagen in aller Regel in den Vertrag der Frau gehen. Frauen haben durch die Jahre zu Hause mit den Kindern meist nur geringe Rentenansprüche. Hier solle ein gewisser Ausgleich statt finden.

      gruss


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Riester: Beieinflussen Zulagen für Ehegatten die Absetzbarkeit als Sonderausgaben?