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    Steuerstundung möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.06 21:21:12 von
    neuester Beitrag 25.09.06 11:43:10 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.083.791
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      Avatar
      schrieb am 24.09.06 21:21:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:
      Hallo Nataly,



      Bei meinem Schwiegervater hat das Finanazamt in der Steuererklärung ungereimtheiten festgestellt, daraufhin hatte er eine Steuerprüfung und die haben bei ihm eine Steuerschuld von 100.000 Euro festgestellt. Es ist noch kein Steuerbescheid eingegangen, die ungefähre Summe von 100.000 Euro kennt er aber. Die ganzen Steuerunterlagen sind nun bei einem Steuerberater der ihm helfen will.

      Da er die Summe nicht aufeinmal aufbringen kann, muss er wahrscheinlich sein Haus verkaufen. Meine Frage ist, gibt es Möglichkeiten der Steuerstundung wie z.b. 10.000 Euro Steuern Jährlich zurückzahlen bis die 100.000 bezahlt sind? Wenn es sowas gibt wieviel Zinsen würde das Finanzamt pro Jahr nehmen?
      Vielleicht gibt es noch andere Möglichkeiten, die du mir nennen kannst.
      Avatar
      schrieb am 24.09.06 21:26:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Steuerberater wird deinen Schwiegervater sicherlich beraten.
      Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit der Steuerstundung, allerdings wird das FA wohl auf Sicherheiten bestehen (z.B. Sicherungshypothek) und ich glaube eher nicht, dass eine Ratenzahlung über 10 Jahre akzeptiert wird. Das erscheint mir zu lang. Die Stundungszinsen betragen 6 vH/Jahr.

      P.S.: Wer Steuern hinterzieht, sollte die "eingesparten" Gelder so liquide anlegen, dass sie im Bedarfsfall für die Steuernachzahlung zur Verfügung stehen.
      Avatar
      schrieb am 24.09.06 21:29:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Man muss auch damit rechnen, dadd der Schwiegervater vom FA aufgefordert wird, Kredit aufzunehmen um die Steuer zu bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 24.09.06 21:30:12
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.09.06 00:47:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      wann gibts 0190 NATALY ???
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      Avatar
      schrieb am 25.09.06 00:48:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      nochmal dank an dich ...
      denke dieses dankeschön wird die BoardGemeinde unterstreichen
      Avatar
      schrieb am 25.09.06 10:07:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Steuernachzahlung?

      Grundsätzlich gilt keine Bescheide rechtskräftig werden zu lassen.

      Die Frage ist auch werden 100.000 € nachversteuert oder entsteht durch die Nachversteuerung eine Steuerschuld von 100.000 €

      handelt es sich um Einkommensteuer oder sind auch andere Steuern wie z.b. Umsatzsteuer entstanden.

      Entsteht die Steuerschuld durch eine Bewertungsfrage oder handelt es sich um zu wenig versteuerte Einkünfte ?

      Also ein ganz komplexer Zusammenhang der nicht einfach auf Zuruf hin gelöst werden kann.

      ++

      in diesem Fall Dank an Nataly die sich wieder einmal um die Steuerproblematik kümmert.

      PS
      Avatar
      schrieb am 25.09.06 11:43:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.181.190 von PS547 am 25.09.06 10:07:15Die Frage war weniger komplex und weniger konfus als Deine wohl eher durch Neugier denn durch Kenntnis getriebene Antwort auf nicht gestellte Fragen.


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