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    MLP: LG Mannheim vor Verfahrenseröffnung gegen Ex-CEO? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.07 23:46:46 von
    neuester Beitrag 15.04.07 21:55:13 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.117.126
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 07.03.07 23:46:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nicht nur die Staatsanwaltschaft hat ausermittelt.
      Auch das Landgericht Mannheim habe keine Handhabe gefunden, die Prozesseröffnung abzulehnen, munkelten Gerichtsinsider. Ein Gespräch in der Kantine war sehr aufschlussreich.

      Entgegen der andauernden Unschuldsbeteuerungen des Managements scheint der Verstoß gegen §331 HGB und andere Straftaten zu gut belegt worden zu sein, um das Verfahren einzustellen.



      Portopi wagt eine weitere Prognose zu MLP:

      Die Prozesseröffnung könnte noch im ersten Halbjahr 2007 stattfinden.


      Dann könnte der mutmaßliche Betrug an den Kapitalanlegern und Mitarbeitern endlich deutlich werden, von dem die Presse berichtete.
      Zur Erinnerung an die Weihnachtszeit 2004:

      #1 TeletraderNews [W:O]
      17.12.04 13:30:22
      Beitrag Nr.: 15.343.862

      Staatsanwaltschaft Mannheim klagt ehemaligen MLP-CEO an

      Den Angeschuldigten werde zur Last gelegt, die Jahresabschlüsse der MLP AG, der MLP Lebensversicherung AG und MLP Finanzdienstleistungen AG für das Geschäftsjahr 2001 bewusst unrichtig aufgestellt zu haben, um die Ertragslage und das Wachstum der Unternehmen in günstigerem Licht erscheinen zu lassen, so die Staatsanwaltschaft.
      Dabei seien Erlöse aus verkauften Forderungen und Rückversicherungsprovisionen als Gewinne ausgewiesen worden. Die ihnen gegenüberstehenden Rückzahlungsverpflichtungen seien hingegen nicht in die Bilanz aufgenommen worden.

      Im Halbjahresbericht der MLP AG für 2002 seien zudem Erträge des zweiten Halbjahres aus den Verkäufen an die österreichische Uniqa-Gruppe bereits für das erste Halbjahr ausgewiesen worden. Auch habe der damalige MLP-Vorstand die Aktionäre auf der Hauptversammlung im Mai 2002 belogen.
      Im Vorstandsbericht sei wahrheitswiedrig behauptet worden, MLP Leben habe den geplanten Jahresüberschuss 2001 übertroffen. Dadurch seien die Aktionäre bei der Abstimmung über die Kapitalerhöhung von einem falschen Wert für das als Sacheinlage vorgesehene Lebensversicherungsunternehmen ausgegangen.

      Dem ehemaligen kaufmännischen Leiter der MLP AG wird Insiderhandel vorgeworfen. Horst B.? Er habe eigene Aktien des Unternehmens in dem Wissen verkauft, dass die dem Kapitalmarkt kommunizierten Wachstumsraten des Finanzdienstleisters tatsächlich gar nicht eingetreten seien. Der beschuldigte ehemalige Vorstandsvorsitzende der MLP AG, Bernhard Termühlen, war Ende 2003 von seinem Posten zurückgetreten und aus dem Unternehmen ausgeschieden. Er hatte seinen Schritt damals damit begründet, Privates mehr in den Mittelpunkt seines Lebens stellen zu wollen. Termühlen blieb dem Unternehmen allerdings über seinen Aktienbesitz verbunden. Die MLP-Beteiligung von knapp 15% hatte er nach seinem Ausscheiden behalten. Seit Anfang 2004 bekleidet der ehemalige Finanzvorstand Uwe Schroeder-Wildberg die Position des Vorstandsvorsitzenden. Beobachter schreiben ihm zu, bereits während seiner Zeit als MLP-Finanzvorstand eine deutlich transparentere Bilanzierungs- und Kommunikationspolitik bei dem Finanzdienstleister durchgesetzt zu haben. - Von Frank Noetzel, Dow Jones Newswires; +49 (0) 69 91 30 39 16, frank.noetzel@dowjones.com (ENDE) Dow Jones Newswires/17.12.2004/fnö/jhe

      Und ich vermute ganz frech:

      Auch Dr. Schröder-Wildberg könnte in 2007 Probleme mit der Staatsanwaltschaft bekommen.

      Angeblich soll er im Jahresabschluss 2007 Forderungen gegen Consultants (HGB 84er) aktiviert haben, die rein juristisch persönliche Forderungen und Haftungsrisiko der Geschäftsstellenleiter darstellen.
      Die Geschäftsstellenleiter haften seit einiger Zeit persönlich für die Forderungen gegen Mitarbeiter und haben ihre Forderungen nicht an die MLP abgetreten.
      Eine Aktivierungsfähigkeit ist extrem fraglich.

      Meine Meinung:
      Wenn der Vorstand die Grundsätze der Bilanzierung außer acht ließ, dann sollte der aktuelle Vorstand genauso behandelt werden, wie der vorherige.


      Wir warten gespannt darauf, dass unsere allseits beliebte und bekannte Rechtsanwältin

      Robin Jakobs Hood ;-) www.rajakobs.de

      wieder einmal zuschlägt.

      Es wird Zeit, dass die Staatsanwaltschaft sich auch des Herrn Schröder-Wildberg annimmt.
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 10:41:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es ist sogar soweit, dass die BAfin ernsthaft überlegt sich wieder einzuschalten. Es sollten Sich ganz schnell alle geprellten Ex-MLPler dort melden. Da die BAfin es bekanntlich nicht mag, wenn man Sie verarscht.
      MLP hat die Erlaubniss zur Vergabe von den Vorschüssen an Mitarbeiter angeblich, laut der Bafin erst im Januar 2007 erhalten. Dies würde für die ganzen Ex-MLPler bedeuten, kein Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusse, soweit die Berater Einsrpuch gegen die Abrechnungen eingelegt haben.
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 11:05:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.179.401 von KONTRAMLP am 08.03.07 10:41:21Kontra

      Dass ist absoluter Blödsinn, was Du da schreibst.So einfach ist die ganze Geschichte leider nicht.

      Die Bafin kümmert sich in keinster Weise um zivilrechtliche Sachverhalte. Das gehört nicht zu ihren Aufgaben.
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 11:11:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.179.844 von Abacco am 08.03.07 11:05:21und Porto,

      es ist das Landgericht Heidelberg, das seit 3 Jahren immer noch nicht entschieden hat, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Angeblich wegen der schwierigen und komplexen Materie.

      Diese Verzögerungstaktik begegnet ernsthaften rechtsstaatlichen Bedenken und die Frage der Befangenheit dieser Richter sollte überprüft werden. Wer weiß, vielleicht sind sie gemeinsam mit Herrn L. zusammen Mitglied eines Clubs und agieren nach dem Motto: "Mer kenne us, mer helfe us".

      Jedenfalls warten Handtaschenräuber nicht so lange auf die Eröffnung des Verfahrens, die sind ja auch nicht im Club.
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 13:03:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      DAs diese zivilrechtlich nichts machen sollte jedem kalr sein, aber dass sie nicht untätig zuschauen wie MLP in der Vergangenheit gegen die Auflage von der Bafin verst0ßen hat, ist eine andere Sache.

      Die Erlaubnis Vorschüsse zu gewähren hat MLP, laut der Bafin, erst 2007 erhalten.Somit würden die sich sicher freuen, wenn ganz viel MLP bearter sich dort melden. DA Kreditgeschäfte weiterhin getätigt wurden. Und dann wird die BAfin entscheiden welches Konsequenzen dies habe könnte.

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      Avatar
      schrieb am 08.03.07 13:44:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.181.921 von KONTRAMLP am 08.03.07 13:03:01Und noch einmal:

      Dein Statement ist NONSENS und Deine Rechtschreibfehler eine Katastrophe.
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 14:20:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.181.921 von KONTRAMLP am 08.03.07 13:03:01:laugh: Die BAFIN soll wegen der MLP-Geschichte aktiv werden :laugh:!
      Wers glaubt! Die Angelegenheit ist wohl kaum von großem öffentlichen Interesse :rolleyes:. Außerdem ist dies mit Sicherheit nicht die eigentliche Aufgabe der BAFIN :keks:.
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 20:04:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das ist was im Busch. Die Aktie will die 20 sehen!
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 23:04:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.191.132 von Sir_Nick am 08.03.07 20:04:27Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, aber
      Lautenschläger wäre gut beraten, wenn er bis zum Sommer eine starke Schulter gefunden hätte, an die er sich anlehnen darf.
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 09:30:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.183.265 von Sir_Nick am 08.03.07 14:20:13Doch, genau das ist die Aufgabe des BaFin:

      § 4 KWG

      Die Bundesanstalt entscheidet in Zweifelsfällen, ob ein Unternehmen den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt. Ihre Entscheidungen binden die Verwaltungsbehörden.


      § 54 KWG

      (1)
      Wer Geschäfte betreibt, die nach § 3, auch in Verbindung mit § 53b Abs. 3 Satz 1 oder 2, verboten sind, oder
      ohne Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt,
      wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 11:10:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.197.521 von DonCaprisco am 09.03.07 09:30:07(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.


      Ja schon, nur halt, wie gesagt, nicht zivilrechtlich :rolleyes:....

      Dann kommt halt raus, dass die evtl. eine Geldstrafe zahlen müssen :keks:.

      Der Einzelperson wird es m.E. nicht viel bringen. Dem Unternehmen wird es vermutlich egal sein bzw. die Praxis wurde jetzt anscheinend umgestellt.
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 12:44:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die PRaxis wurde erst dieses jahr umgestellt und die Bafin hat MLP erst die Erlaubnis 2007 erteilt dies bedeutet dass alle die davor noch einen Vorschuss erhalten haben, diesen gar nicht bekommen sollten. Die erlaubnis lag nicht vor.

      naja ob das die bafin nicht mehr interssiert ist hier fraglich auf jeden fall. freut die sich enn man sich meldet.
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 12:46:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      Sicher wir die Bafin nichts machen können zivilrechtlich aber sie wird einschreiten wenn sie das gefühl hat sie wird verarscht und das wird sie nach strich und faden.
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 14:48:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.201.350 von KONTRAMLP am 09.03.07 12:46:43Justizentlastung: http://www.youtube.com/watch?v=VjU6VQ3kTes
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 15:49:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      Bekanntmachung
      über die Erteilung und das Erlöschen
      von Erlaubnissen zum Betreiben von Bankgeschäften
      und zum Erbringen von Finanzdienstleistungen
      nach § 32 Abs. 4, § 38 Abs. 3 des Kreditwesengesetzes
      (I. Quartal 2006)

      Vom 7. Juni 2006

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt für die Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. März 2006 die Erteilung und das Erlöschen von Erlaubnissen zum Betreiben von Bankgeschäften und zum Erbringen von Finanzdienstleistungen für die nachstehend genannten Institute bekannt:
      I. Erlaubniserteilungen

      A. Kreditinstitute

      Prof. Dr. Stephan Schüller als persönlich haftender Gesellschafter der Bankhaus Lampe KG, Bielefeld

      B. Finanzdienstleistungsinstitute

      Allianz Global Investors NewCo Europe GmbH, München

      ANTEA Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg

      BZ Berater Zentrum GmbH, Zweigniederlassung Berlin, Berlin

      DIE FONDSIONÄRE GmbH, Holzgerlingen

      Estlander & Rönnlund Capital Management Oy Zweigniederlassung München, München

      GERO Beteiligungs-Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Magdeburg

      Goncalves + Spee Asset Management AG, Düsseldorf

      IFVP Institut für Vermögensplanung Armin Jejkal AG, Konstanz

      JMS Vermögensverwaltung GmbH, Konstanz

      Legg Mason Investments (Europe) Limited, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main

      MLP Finanzdienstleistungen AG, Heidelberg

      novacapital GmbH, Immenstaad am Bodensee

      Pro Secur Vermögensberatung und Verwaltung GmbH, Köln

      Raif & Gundermann Vermögensverwaltung GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe

      Röcker & Walz Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart

      SG Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main

      TAM Vermögensberatung GmbH, Rellingen

      Ute Schaefer Wealth GmbH, Saarbrücken

      Uwe Wagner Research Concepts GmbH, Hamburg
      II. Erlöschen von Erlaubnissen

      mit Ausnahme von Erlaubnissen, die durch Verschmelzung von Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie durch Aufgabe der Bankgeschäfte von gemischtwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften erloschen sind

      A. Kreditinstitute

      Aareal Hyp AG, Wiesbaden

      Erste Rosenheimer Privatbank AG, Rosenheim

      Lion Global Opportunity Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital, München

      UFJ Bank Limited, Filiale Düsseldorf, Düsseldorf
      Übertragung auf The Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ, Ltd. Hamburg Branch, Hamburg

      B. Finanzdienstleistungsinstitute

      Compass Partners International Limited Niederlassung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main

      Dr. Jakob Verwaltungs-GmbH, Puchheim, Oberbayern

      Euro-spex GmbH, Frankfurt am Main

      Hastreiter Finanzservice Zwickau e.K., Zwickau

      Reisebüro Schiele GmbH & Co. KG, Amtliches Reisebüro und Wechselstube, Bamberg

      Unity Finance Institut für Beratung und Betreuung moderner Finanzinstrumente Aktiengesellschaft, Ettlingen

      Bonn, den 7. Juni 2006
      SP – PR 1503 – 2006/0018

      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

      Im Auftrag
      Dr. S. Reimer
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      Quelle: elektronischer Bundesanzeiger
      Avatar
      schrieb am 13.03.07 09:46:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.204.580 von KONTRAMLP am 09.03.07 15:49:08PortoPi,

      wie ist denn der Stand bzgl. einer Verfahrenseröffnung? Würde Dr. Termühlen gegen Lautenschläger aussagen? Warum wird so lange mit der Verfahrenseröffnung gewartet? Wer hat hier seine politischen Finger mit ihm Spiel?


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 13.03.07 11:07:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.265.948 von interna am 13.03.07 09:46:34Liebe Leser

      Portopi hat die Wette angeboten, dass das Verfahren gegen Dr. Termühlen und andere verantwortliche der MLP AG (z.B. Horst Beckenbach, Ex-Leiter Rechnungswesen und Ernst Zimmermann Vorstand MLP-Leben AG) noch im ersten Halbjahr 2007 eröffnet werden könnte.

      Über Termühlens Aussagepolitik kann man nur spekulieren. Aber warum sollte er die Schuld allein auf seinen Schultern abladen lassen?

      Die Dauer bis zur Verfahrenseröffnung bestimmt das Gericht. Das Gericht ist vollkommen unabhängig von politischen Entscheidungsträgern. Trotzdem möchte ich nicht in der Haut des Richters stecken.

      Erinnert sich noch jemand daran, dass Herr Hopp (SAP) in großen Anzeigen in der FAZ/Süddeutschen(?) gegen Staatswillkür protestiert hat? Damals wurden seine Privaträume im Zusammenhang mit einer angeblichen MLP-Affäre durchsucht. Er hat sich in der Bahnzeitung einmal geäußert, dass ohne seine Bürgschaft für die Schulden der MLP-Vorstände das ganze Unternehmen gefährdet gewesen sei. Dies führte natürlich zu Interessenskonflikten in seiner damaligen Tätigkeit als Aufsichtsrat bei MLP.
      Avatar
      schrieb am 14.03.07 11:18:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hält sich gerade (noch) ziemlich gut in diesem Marktumfeld und gegeben dem Anstieg in den letzten Tagen.

      Nicht aufgeben, denkt immer an die 300 (nein, € sind nicht gemeint)!
      Avatar
      schrieb am 15.04.07 21:55:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      Gibt es hier eigentlich etwas neues ? Ich bin einer der betroffenen des "MLP-Aktien-Mißverständnisses"...Ich hatte es damals wie mehrere auch so verstanden, daß die Anlage eine relativ sichere ist, da zukünftige Gewinne bereits "erarbeitet" wurden. Ich hatte da sicher etwas falsch verstanden...:(
      Da ich kein sehr streitlustiger Mensch bin, hat man mir immer geraten, die staatsanwaltlichen Ermittlungen abzuwarten. Aber jetzt ist es wahrscheinlich eh zu spät.
      Das muß man sich mal vorstellen: Ich habe im Jahr 1999 über 20 Tage die (ehemaligen) MLP-Kollegen kostenlos geschult und dafür mittlerweile extrem im Wert gefallene Aktien zum Kauf erhalten. Voll finanziert durch die MLP-Bank. Als ich nicht mehr im Unternehmen war, gab es keinerlei Zahlungsaufschub, Rückabwicklung etc. Klar bin ich selber Schuld gewesen, aber eine solche Behandlug deckt sich nicht mit meiner Vorstellung von verantwortungsvollem Umgang miteinander. Man kann auch sagen schön blöd: Opfere kostenlos meine Zeit für MLP, und am Ende bringt mich das fast in den Ruin (ja hat es)
      Da ich den einen oder anderen der hier vehement gegen MLP schreibt persönlich von früher noch als genauso vehementen "MLP-Jünger" kenne ;) wollte ich mich hier eigentlich raushalten. Aber daß alle meine Versuche, in obiger Angelegenheit irgendetwas "im Guten" zu bewegen, so völlig gescheitert sind, macht mich fassungslos.
      Was für eine Firma.


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