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    Gewinne mit Verlusten verrechnen + Welche Transaktionskosten anrechenbar - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.07.08 13:36:23 von
    neuester Beitrag 24.07.08 10:48:21 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.142.985
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      schrieb am 20.07.08 13:36:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe folgende 2 Fragen zu meiner Steuererklärung 07:

      1) In 2007 habe ich mit OS Gewinne erwirtschaftet, für die ich ca. 25.000 € Steuern zahlen muss. Es kann sein, dass in 2008 Verlsute auftreten. Die Verluste in 2008 würde ich bei der Steuer 08 dann natürlich gerne mit den Steuern auf Gewinne, die ich in 2007 zahle, verrechnen. Muss ich bei meiner Steuererklärung irgendwo (wenn ja, wo?) angeben, dass ich die Gewinne in der Zukunft gerne verrechnen würde, oder "merkt" sich das Finanzamt dies automatisch?

      2) Um den mit OS erzielten Gewinn und somit meine Steuer in 2007 zu reduzieren möchte ich natürlich alle mit den Transaktionen verbundenen Kosten gerne angeben. Welche Kosten kann ich da genau angeben (Börsengebühren, Maklercourtage, ... bei An- und Verkauf?)

      Danke
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 17:15:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.545.874 von Lupin65 am 20.07.08 13:36:23Hallo Lupin,
      zunächst mal Glückwunsch zu dem erfolgreichen Börsenjahr 2007. Die Gewinne wirst du wohl versteuern müssen. Die Verluste aus 2008 kannst du allerdings als Verlustvortrag mit den möglichen Gewinnen der Folgejahre bis 2013 verrechnen.
      Normalerweise erhälst du von der Bank eine Jahresübersicht mit allen Transaktionen, es zählt das Nettoergebnis, also nach Abzug der Transaktionsgebühren für An- und Verkauf.
      gruß
      europameister
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 19:03:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.545.874 von Lupin65 am 20.07.08 13:36:23Du musst also voraussichtlich 25.000 Euro Steuern zahlen und hast keine 150 Euro für einen Steuerberater übrig?
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 20:47:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich hab kein Astronomiestudium absolviert, um astronomische Beraterhonorare zu berechnen.
      Wikipedia Stichwort privates Veräußerungsgeschäfte sagt "Die nicht verrechenbaren Verluste werden gesondert festgestellt und können in das vorangegangene Jahr zurück- und das folgende Jahr vorgetragen werden." Es gibt dann noch eine "Anleitung zur Einkommensteuer" vom Finanzamt, in der unter dem Stichwort Verlustabzug die in Zeile 54 und 55 vorzunehmenden Einträge erläutert werden. Man kann demnach selbst wählen, welcher Teil der Verluste mit dem Vorjahr verrechnet werden soll, der Rest wird dann vorgetragen.
      Falls sich daran ab 2008 etwas ändert, weiß es der Steuerberater wahrscheinlich auch noch nicht.
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 21:05:55
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung

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      Avatar
      schrieb am 20.07.08 21:31:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.547.052 von honigbaer am 20.07.08 20:47:17Steuerberatergebühren sind seit 2007 grundsätzlich frei verhandelbar.
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 21:34:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.547.125 von Lupin65 am 20.07.08 21:05:55Eine unentgeltliche Beratung in Steuerangelegenheiten in einem Internet-Forum verstößt gegen das Steuerberatungsgesetz.
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 23:38:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Und wenn die null Euro frei verhandelt werden? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 23:51:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.547.621 von honigbaer am 20.07.08 23:38:00Es gilt nach § 3 StBGebV eine Mindestgebühr von 10 Euro. Außerdem müssten bei einer Vereinbarung über die Gebührenhöhe die Formvorschriften des § 4 StBGebV eingehalten werden. Sollte man als Steuerberater eigentlich wissen, oder sind Sie etwa nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt?
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 09:56:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Lupin: Du kannst für 2007 sämtliche Kosten bei An- und Verkauf geltend machen. Der Verlust 2008 kann nach 2007 zurückgetragen werden.
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 13:20:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Vielen Dank für die Antworten!

      @ DerStrohmann: Was hast du eigentlich für ein Problem? /ingnore
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 19:33:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bin völlig unbefugt! Ist das gut oder schlecht? :(
      Ich weiß aber, wer wegen unterlassener Hilfeleistung drankommt! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.07.08 13:03:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Honigbaer ;)

      Ich muss leider nochmal mit einer Frage stören:

      Wenn ich es richtig sehe, dass muss ich die Optionsscheingeschäfte bei der Anlage SO als Termingeschäfte angeben (alle in 2007 ge- und verkauft, also kein Halbeinkünfteverfahren). Jetzt kennt mein Steuerprogramm bei Termingeschäften nicht die Funktion Gewinne/Verluste in einer Summe angeben, sondern ich müsste jede Transaktion mit An- und Verkaufsdatum aufführen (sind ein paar Hundert).

      Hat jemand Erfahrung? Kann ich die OS-Geschäfte statt als Termingeschäfte auch als "Wertpapiere" in der Anlage SO angeben (kein Halbeinkünfteverfahren), denn da kann ich ne Summe eingeben und steuerlich ändert sich ja dann eh nichts. Oder alternative 2: Als Termingeschäfte angeben und so tun, als wäre nur ein OS-Geschäft getätigt worden, An- und Verkaufsdatum in 2007 wählen und als Ergebnis die Summe aller Geschäfte eintragen (natürlich die Erträgnisaufstellung der Bank als Anlage mitgeben)?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 23.07.08 13:19:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.568.704 von Lupin65 am 23.07.08 13:03:02Einfach die Gesamtsumme eintragen und die Einzelaufstellung als Anlage beifügen.
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 10:48:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ok, aber dann bei Termingeschäften mit einem fiktiven Datum für An- und Verkauf und nicht bei Wertpapieren, oder?


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